Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützt mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg die assistierte Ausbildung in Pflegehilfe, Alltagsbetreuung sowie erstmals auch in Heilerziehungspflege und Heilerziehungsassistenz. Ein entsprechender Projektaufruf wurde nun vom Europäischen Sozialfonds (ESF) veröffentlicht.
„Wir erhöhen das Fördervolumen bei diesem Aufruf kräftig um 1,5 Millionen Euro auf rund fünf Millionen Euro“, erklärte Sozialminister Manne Lucha am Donnerstag, den 27. Juni, in Stuttgart. Diese Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und werden durch Landesmittel ergänzt.
Beitrag gegen Fachkräftemangel
Neben der Kranken- und Altenpflege besteht auch in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ein akuter Fachkräftemangel. „Mit diesem Angebot schaffen wir Ausbildungsperspektiven und leisten zugleich einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in diesen gesellschaftlich so wichtigen Bereichen. Unser Aufruf richtet sich vor allem an junge Menschen, die im sozialen Bereich arbeiten wollen und Unterstützung für die Ausbildung benötigen“, so der Minister.
Bei der Ausbildung für Berufe in Pflegehilfe und Alltagsbetreuung, die in Einzelfällen auch ohne Schulabschluss begonnen werden kann, ist die Abbruchquote höher als bei den Ausbildungen zur Pflegefachkraft. Viele ausgebildete Helferinnen und Helfer setzen nach der Helferausbildung die Pflegefachkraftausbildung fort. Daraus ergibt sich ein Handlungsbedarf. Minister Lucha betonte: „Wir investieren in die Menschen, um alle Potenziale der Gesellschaft zu mobilisieren. Durch gezielte Förderung wollen wir die Zahl der Ausbildungsabbrüche verringern und den Übergang in eine Fachkräfteausbildung unterstützen.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz haben die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und fordern eine adäquate Umsetzung, um die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu sichern. Minister Lucha ergänzte: „Um dieses Ziel zu erreichen, bauen wir die inklusive Infrastruktur und die personenzentrierten Leistungen im Land aus. Auch hier benötigen wir verstärkt qualifiziertes Personal.“
Ausbildungsassistenz seit vielen Jahren bewährt
Viele Einrichtungen zögern noch, wenn sich Menschen mit erkennbar erhöhtem Förderbedarf bei ihnen bewerben. Die assistierte Ausbildung arbeitet nach dem Prinzip einer sozialpädagogisch begleiteten Ausbildung und hat sich im Bereich der dualen Ausbildung bereits seit vielen Jahren bewährt. Bei schulischen Ausbildungen können jedoch keine Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) an Auszubildende ausbezahlt werden. Hier setzt das Land mit der ESF-Förderung an, die nun zusätzlich zur Pflegehilfe und Alltagsbetreuung auch auf die Heilerziehungspflege und die Heilerziehungsassistenz ausgedehnt wird.
Die geförderten Projekte richten sich vor allem an junge Menschen unter 25 Jahren. Es können aber auch Personen bis 45 Jahre oder älter davon profitieren, wie beispielsweise Berufsrückkehrerinnen oder Alleinerziehende. Aufgrund ihrer besonderen Benachteiligung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sollen Alleinerziehende sowie Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund bevorzugt aufgenommen werden.
Die dreijährige Förderung erstreckt sich vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Projekte können grundsätzlich bis zu 40 Prozent aus dem ESF Plus gefördert werden.
Zur Pressemitteilung: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fuenf-millionen-euro-fuer-esf-projekte-gegen-personalmangel-in-pflege-und-behindertenhilfe
Foto: stock.adobe.com – takasu
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