Pflegekräfte erhalten für die Einstufung von Pflegebedürftigen beim Pflegegeld künftig das gleiche Honorar wie Ärztinnen und Ärzte. Das hat Sozialminister Johannes Rauch in einem heute veröffentlichten Erlass festgelegt. Er tritt am 1. Oktober in Kraft. Er sieht darin “ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung der Arbeit von Pflegekräften. Die Arbeit ist gleich viel wert, egal von wem sie geleistet wird.” Pro Jahr werden in Österreich über 220.000 Begutachtungen durchgeführt.
In Österreich erhalten 490.000 Menschen Pflegegeld, das je nach notwendigem Pflegeaufwand zwischen 192 und 2.061,80 Euro pro Monat liegt. Der Pflegebedarf wird bei einer Begutachtung durch eine Ärztin oder einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft festgestellt. Der Bund gibt jährlich rund 3 Milliarden Euro für das Pflegegeld aus.
Seit Juli 2023 ist es diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erlaubt, auch Erstbegutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs durchzuführen. Zuvor durften diplomierte Pflegekräfte lediglich Begutachtungen für Erhöhungsanträge übernehmen. Mittlerweile werden bereits 36 Prozent aller Begutachtungen von Pflegekräften durchgeführt, was den Begutachtungsprozess beschleunigt. Dank ihrer Fachkompetenz können die Pflegekräfte den Pflegeaufwand präzise einschätzen.
Das Honorar für Begutachtungen durch Pflegepersonal lag bisher 20 Euro unter dem Betrag, den begutachtende Ärzt/innen erhielten. Sozialminister Johannes Rauch ändert dies nun mit einem Erlass, der eine Gleichstellung der Honorare vorsieht: “Gleiches Geld für gleiche Arbeit - das muss in allen Bereichen gelten. Auch bei den Honoraren für Pflegekräfte hat dieser Grundsatz zu gelten”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Das ist nicht nur eine Frage der Fairness sondern auch eine Anerkennung der pflegerischen Expertise.”
Ab dem 1. Oktober erhalten alle Begutachter/innen einheitlich 90 Euro pro Begutachtung. Das Sozialministerium stellt dafür jährlich rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich bereit. “Mein Dank gilt allen Begutachter:innen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe gewissenhaft erfüllen. Sie haben allein im vergangenen Jahr über 226.000 Neu- und Erhöhungsanträge bearbeitet. Nach jedem dieser Hausbesuche müssen sie eine Entscheidung treffen, die für die Betroffenen enorm wichtig ist”, so der Sozialminister.
Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240904_OTS0003/gleiches-geld-fuer-gleiche-arbeit-fuer-pflegekraefte-und-aerztinnen
Foto: stock.adobe.com – Andrey Popov
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