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Pflegekammer NRW ruft zur Meldung von Pflegefachpersonen auf
Rund 12.000 Arbeitgebende in Nordrhein-Westfalen erhalten in den kommenden Tagen Schreiben von der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. Adressiert sind Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und ähnliche Einrichtungen, die verpflichtet sind, ihre Pflegefachpersonen bei der Kammer zu melden – so sieht es das Heilberufsgesetz vor. „Wir wollen sämtliche Möglichkeiten nutzen, die Menschen – in dem Fall die Arbeitgebenden – zu informieren, damit sie ihrer Pflicht gemäß Heilberufsgesetz nachkommen können“, erklärt Kevin Galuszka, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW.
Im Zuge der Meldung empfiehlt die Pflegekammer NRW den Einrichtungen, ihre Pflegefachpersonen über die Pflegekammer aufzuklären. „Dabei bieten wir jegliche Form der Unterstützung an, sei es in Form von Informationsbroschüren, Online-Angeboten oder Vorträgen. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden ist uns äußerst wichtig“, so Galuszka.
„Wir sind als Kammer gesetzlich beauftragt, diese Anmeldungen entsprechend einzufordern, und haben bei Nicht-Einhaltung der Melde-Pflicht sogar Sanktionsmöglichkeiten. Davon wollen wir aber möglichst keinen Gebrauch machen, weshalb wir so intensiv und kooperativ auf die Arbeitgebenden zugehen“, erklärt Galuszka. Im Falle einer Nichterfüllung der Meldepflicht drohen Einrichtungen empfindliche Bußgelder zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Dennoch zeigt sich die Pflegekammer NRW zufrieden mit der bisherigen Rückmeldung: Die Resonanz der Arbeitgebenden sei bislang überwiegend positiv verlaufen.
Der Anmeldeprozess erfolgt in zwei Schritten: Zunächst übermitteln die Arbeitgebenden die Daten der Pflegefachpersonen an die Kammer. Anschließend sind die Pflegefachpersonen selbst gefordert, ihre Angaben zu vervollständigen und Nachweise wie die Berufsurkunde sowie Zertifikate über absolvierte Fachweiterbildungen einzureichen. Erst mit diesem zweiten Schritt gilt die Anmeldung als abgeschlossen.
Auch im Hinblick auf die kommende Beitragserhebung ist eine fristgerechte Meldung der Pflegefachpersonen durch die Arbeitgebenden von Bedeutung. Derzeit wird die Kammer noch durch das Land NRW finanziell unterstützt. Ab dem Jahr 2026 jedoch werden die Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen einen Mitgliedsbeitrag leisten, um die berufliche Selbstverwaltung eigenständig und politisch unabhängig zu sichern. Die Beitragsordnung soll voraussichtlich Ende 2025 beschlossen werden. Über die genaue Beitragshöhe entscheidet der Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung. Aktuellen Berechnungen zufolge wird der Jahresbeitrag im Jahr 2026 bei rund 19 Euro liegen – das entspricht etwa 1,60 Euro pro Monat.
Die Auswertung der Rückmeldungen der angeschriebenen Einrichtungen ergibt folgendes Bild: Etwa 49 % stammen aus stationären Einrichtungen der Langzeitpflege, rund 31 % von ambulanten Pflegediensten. Kliniken machten etwa 5 % der Rückmeldungen aus. Die übrigen 15 % verteilen sich auf teilstationäre Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Zeitarbeitsfirmen, Hospize, Dialysezentren und weitere sonstige Arbeitgeber.
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