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DBfK legt Positionspapier zu Mindestbesetzung im Nachtdienst vor
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) spricht sich für bundeseinheitliche Mindestvorgaben zur nächtlichen Personalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen aus. In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier unterbreitet der Verband konkrete Vorschläge für eine gesetzlich geregelte Mindestpersonalausstattung – basierend auf dem Bremer Modell.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass eine einzelne Pflegefachperson in der Nacht für 80 oder mehr Bewohner:innen verantwortlich ist“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Das gefährdet nicht nur die Sicherheit der Menschen in Pflegeeinrichtungen, sondern auch die Gesundheit der beruflich Pflegenden.“
In vielen Bundesländern fehlen bislang verbindliche Vorgaben zur nächtlichen Personalbesetzung – oftmals genügt die gesetzliche Mindestanforderung einer einzigen Fachkraft. Aus Sicht des DBfK ist dies angesichts des wachsenden Pflegebedarfs und der steigenden Komplexität in der Langzeitpflege nicht mehr hinnehmbar.
„Gute Pflege braucht Zeit, Fachwissen – und ausreichend Personal. Gerade nachts müssen Pflegefachpersonen in der Lage sein, auf Notfälle schnell zu reagieren, kollegialen Austausch sicherzustellen und selbst Pausen einhalten zu können“, so Lux.
Das Positionspapier fordert unter anderem:
- mindestens eine Pflegefachperson pro Einrichtung im Nachtdienst,
- gestaffelte Zusatzbesetzungen je nach Bewohner:innenzahl,
- eine einjährige Qualifikation für unterstützendes Personal im Nachtdienst.
Ziel ist es, die Versorgung in der Nacht verlässlich sicherzustellen und gleichzeitig gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen zu gewährleisten. Eine dauerhaft unzureichende nächtliche Personalbesetzung beeinträchtigt sowohl die Qualität der Pflege als auch die Attraktivität des Berufs.
„Die Politik muss handeln. Was wir brauchen, sind klare rechtliche Vorgaben statt einer Verwaltung des Mangels“, betont Lux. „Wir stehen bereit, unsere Expertise in die Gesetzgebung einzubringen – konstruktiv und mit klarem Fokus auf Versorgungssicherheit und Qualität.“
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