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DBfK zu Kabinettsbeschlüssen: Pflegegesetze mit richtiger Stoßrichtung
Die Kabinettsbeschlüsse zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (vormals Pflegekompetenzgesetz) sowie zum Pflegefachassistenzgesetz bewertet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) als wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass beide Vorhaben in wesentlichen Punkten hinter den Erwartungen der professionellen Pflege zurückbleiben.
Pflegekompetenzgesetz: Meilenstein für die Profession – mit Potenzial für mehr Eigenverantwortung
Der Kabinettsbeschluss verankert erstmals gesetzlich, dass Pflegefachpersonen in den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden heilkundliche Tätigkeiten eigenständig ausüben dürfen – ein entscheidender Meilenstein für die Profession und die Qualität der Versorgung. „Die Richtung stimmt – aber es braucht im weiteren Verfahren noch Nachbesserungen für mehr Qualität und eine echte Stärkung der professionellen Pflege im Sinne von mehr Autonomie und Eigenverantwortung“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Positiv bewertet der DBfK außerdem die verstärkte Anerkennung von Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildung sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Eine konsequente Digitalisierung und eine pflegeprozessorientierte, sinnvolle Dokumentation werden als richtiger Weg eingeschätzt. Gleichzeitig sieht der Verband weiteres Entwicklungspotenzial: In bestimmten Bereichen – etwa bei der Verordnung von Präventionsmaßnahmen – sollte die Pflegeprofession verbindlich entscheiden können, statt lediglich Empfehlungen auszusprechen. „Das würde die Eigenverantwortung konsequent stärken und die im Pflegeberufegesetz verankerten Vorbehaltsaufgaben vollständig zur Wirkung bringen“, betont Lux.
Pflegefachassistenzgesetz: Bundeseinheitlichkeit begrüßt – Ausbildungsqualität sichern
Auch beim Pflegefachassistenzgesetz erkennt der DBfK Fortschritte: Die bundeseinheitliche Regelung sei überfällig und stärke die berufliche Mobilität. Verbesserungen bei der Ausbildungsvergütung sowie der Anerkennung ausländischer Abschlüsse seien weitere Pluspunkte. Dennoch fordert der Verband Korrekturen: „Eine 18-monatige Ausbildung ist zu kurz, um die notwendige Qualität zu sichern. Wir plädieren für eine Dauer von 24 Monaten. Zudem lehnen wir den Zugang ohne Schulabschluss ab, weil dies erhebliche Risiken für den Ausbildungserfolg birgt“, betont Lux. „Mit der bundeseinheitlichen Einführung der Pflegefachassistenz dürfen keine Qualitätsstandards aufgeweicht werden – wir brauchen klare Mindeststandards, eine zweijährige Ausbildung und keine Abwertung des Berufs durch drastische Verkürzungen wie im niedersächsischen Modell, bei dem berufliche Vorerfahrung auf nur wenige hundert Unterrichtsstunden angerechnet wird. Ohne fundierte theoretische Ausbildung und ohne adäquaten Schulabschluss fehlt nicht nur die Basis für qualitativ hochwertige Versorgung, sondern auch der Zugang zu weiteren Karrierewegen im Pflegeberuf“, so Lux weiter.
„Unser Fazit: Der Gesetzentwurf setzt wichtige Impulse, bleibt aber an manchen Stellen noch zu vorsichtig. Denn: Bei der Aussage ‚Pflege kann mehr als sie darf‘, ist nach wie vor noch Luft nach oben.“
Die komplette Stellungnahme des DBfK vom 11. Juli 2025 zum Referentenentwurf finden Sie hier.
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