Foto: stock.adobe.com - FR Design

DBfK zu Kabinettsbeschlüssen: Pflegegesetze mit richtiger Stoßrichtung

Die Kabinettsbeschlüsse zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (vormals Pflegekompetenzgesetz) sowie zum Pflegefachassistenzgesetz bewertet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) als wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass beide Vorhaben in wesentlichen Punkten hinter den Erwartungen der professionellen Pflege zurückbleiben.

Pflegekompetenzgesetz: Meilenstein für die Profession – mit Potenzial für mehr Eigenverantwortung

Der Kabinettsbeschluss verankert erstmals gesetzlich, dass Pflegefachpersonen in den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden heilkundliche Tätigkeiten eigenständig ausüben dürfen – ein entscheidender Meilenstein für die Profession und die Qualität der Versorgung. „Die Richtung stimmt – aber es braucht im weiteren Verfahren noch Nachbesserungen für mehr Qualität und eine echte Stärkung der professionellen Pflege im Sinne von mehr Autonomie und Eigenverantwortung“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Positiv bewertet der DBfK außerdem die verstärkte Anerkennung von Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildung sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Eine konsequente Digitalisierung und eine pflegeprozessorientierte, sinnvolle Dokumentation werden als richtiger Weg eingeschätzt. Gleichzeitig sieht der Verband weiteres Entwicklungspotenzial: In bestimmten Bereichen – etwa bei der Verordnung von Präventionsmaßnahmen – sollte die Pflegeprofession verbindlich entscheiden können, statt lediglich Empfehlungen auszusprechen. „Das würde die Eigenverantwortung konsequent stärken und die im Pflegeberufegesetz verankerten Vorbehaltsaufgaben vollständig zur Wirkung bringen“, betont Lux.

Pflegefachassistenzgesetz: Bundeseinheitlichkeit begrüßt – Ausbildungsqualität sichern

Auch beim Pflegefachassistenzgesetz erkennt der DBfK Fortschritte: Die bundeseinheitliche Regelung sei überfällig und stärke die berufliche Mobilität. Verbesserungen bei der Ausbildungsvergütung sowie der Anerkennung ausländischer Abschlüsse seien weitere Pluspunkte. Dennoch fordert der Verband Korrekturen: „Eine 18-monatige Ausbildung ist zu kurz, um die notwendige Qualität zu sichern. Wir plädieren für eine Dauer von 24 Monaten. Zudem lehnen wir den Zugang ohne Schulabschluss ab, weil dies erhebliche Risiken für den Ausbildungserfolg birgt“, betont Lux. „Mit der bundeseinheitlichen Einführung der Pflegefachassistenz dürfen keine Qualitätsstandards aufgeweicht werden – wir brauchen klare Mindeststandards, eine zweijährige Ausbildung und keine Abwertung des Berufs durch drastische Verkürzungen wie im niedersächsischen Modell, bei dem berufliche Vorerfahrung auf nur wenige hundert Unterrichtsstunden angerechnet wird. Ohne fundierte theoretische Ausbildung und ohne adäquaten Schulabschluss fehlt nicht nur die Basis für qualitativ hochwertige Versorgung, sondern auch der Zugang zu weiteren Karrierewegen im Pflegeberuf“, so Lux weiter.

„Unser Fazit: Der Gesetzentwurf setzt wichtige Impulse, bleibt aber an manchen Stellen noch zu vorsichtig. Denn: Bei der Aussage ‚Pflege kann mehr als sie darf‘, ist nach wie vor noch Luft nach oben.“

Die komplette Stellungnahme des DBfK vom 11. Juli 2025 zum Referentenentwurf finden Sie hier.

CareLit Recherche-Impuls

Die aktuelle CareLit Recherche zu diesem Thema

Passende Fachartikel aus CareLit, automatisch zur Nachricht recherchiert.

3 relevante Treffer aus CareLit

Nachrichten
N.N. · Pflegewissenschaft · 2025

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet die Kabinettsbeschlüsse zu den Pflegegesetzen als Fortschritt, sieht jedoch Verbesserungsbedarf. Das Pflegekompetenzgesetz erlaubt Pflegefachpersonen, heilkundliche Täti...

Artikel in CareLit ansehen
Sozialwirtschaft aktuell Heft 9-2023
N.N. · Sozialwirtschaft aktuell · 2023

Die Lebenshilfe Verden hat erfolgreich interne Veränderungen bewältigt, indem sie von einer Doppelspitze auf einen einzelnen geschäftsführenden Vorstand umgestellt wurde. Eine Interims-Geschäftsführerin half dabei, die Organisati...

Artikel in CareLit ansehen
Ausgabe 5/6-2017
Hpsmedia · Pflegewissenschaft · 2017

Die Ausgabe 5/6-2017 der Fachzeitschrift „Pflegewissenschaft“ behandelt verschiedene Themen der Pflege und Gesundheitsberufe. Manuela Grieser analysiert den Skill- und Grademix in Schweizer Psychiatrien und fordert eine systemati...

Artikel in CareLit ansehen
Mehr Literatur, Volltexte und Recherchewerkzeuge in CareLit entdecken.CareLit Zugang anlegen
Zeige mir Aktuelles aus der Kategorie...


Sie möchten Pflegewissenschaft abonnieren?

Pflegewissenschaft ist die interntionale, peer-reviewte Fachzeitschrift für alle Berufe der Pflege. Sie möchte einen Beitrag für Wissenschaft, Forschung und Praxis des Pflegeberufes leisten sowie Praktikern konkrete Hilfen und Anregungen geben.

Bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand der Pflegeforschung:

Jetzt Probe lesen
CareLit Recherche-Impuls

Mehr zum Thema: DBfK Pflege richtiger Kabinettsbeschlüssen Pflegegesetze

5 relevante Treffer aus CareLit

Stellungsnahme des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e. V. (DBfK) zum Diskussionspapier des Bundesministeriums für Gesundheit vom 20. November 2000 zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes · PflegeRecht, Neuwied · 2001 Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) äußert sich in seiner Stellungnahme zum Diskussionspapier des Bundesministeriums für Gesundheit zur Novellierung des Kranke ... Qualifikation statt Qualitätsabbau Stellungnahme des DBfK, des BA und ADS zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes · BALK INFO, Flensburg · 2000 In diesem Beitrag geht es um die Stellungnahme des DBfK, des BA und ADS zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes. Es wird u. a. eine generalistische Ausbildung in den Pflegeberuf ... Stellungnahme von ADS, BA, DBfK und DPV zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, das für den 01.08.2001 vorgesehene Inkraft-Treten des Altenpflegegesetzes vorläufig außer Kraft zu setzen · PflegeRecht, Neuwied · 2001 Die Stellungnahme von ADS, BA, DBfK und DPV bezieht sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes zum 01.08.2001 vorläufig auszuse ... Pflegefachassistenz: DBfK warnt vor 320-Stunden-Kurzweg N.N. · Die Schwester Der Pfleger · 2026 Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt vor der Einführung eines 320-Stunden-Kurses für die Pflegefachassistenz, der berufserfahrenen Helfern ermöglichen soll, die ... Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): Pflege in Deutschland weiterbringen Dr. Klapper, B. · Österreichische Pflegezeitschrift · 2023 Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) setzt sich seit 120 Jahren für die Belange der beruflich Pflegenden ein. Gegründet wurde der Verband 1903 von der Krankenschweste ...
CareLit
Weitere Informationen und über 162.409 Treffer
finden Sie in der CareLit Workbench. Ideal für vertiefende Recherche, Analyse und Literaturarbeit.
Workbench öffnen