Foto: stock.adobe.com - Sam Edwards/Caia Image

Deutscher Pflegerat begrüßt Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung als wichtigen ersten Schritt

Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege einen bedeutenden ersten Schritt zur Förderung pflegerischer Fachkompetenz und Eigenverantwortung. Er hebt hervor, dass die Pflegeprozessverantwortung damit erstmals ausdrücklich im Leistungsrecht verankert wird. Gleichzeitig weist der DPR darauf hin, dass der Entwurf in wesentlichen Punkten hinter den eigenen Anforderungen zurückbleibt.

„Der Gesetzgeber erkennt an, dass Pflegefachpersonen über eigenständige Kompetenzen verfügen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. „Das ist überfällig und ein klares Signal. Doch an entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz zu stark an ärztlicher Diagnostik orientiert und verfehlt so den eigentlichen Anspruch einer echten Befugniserweiterung.“

Der Gesetzentwurf orientiert sich weiterhin stark an einer Gesundheitsversorgung, die seit über 100 Jahren von ärztlicher Dominanz geprägt ist, wodurch neue Versorgungsmodelle erschwert werden. Der DPR betont, dass pflegerische Versorgung nicht länger ausschließlich aus ärztlicher Perspektive betrachtet werden darf. Um die Potenziale der Befugniserweiterung auszuschöpfen, seien Mut und die Bereitschaft erforderlich, sich von traditionellen Strukturen zu lösen. „Wir müssen verstehen, dass die Befugniserweiterung funktioniert und eine große Chance für eine moderne, interprofessionelle Versorgung bietet. Pflegefachpersonen müssen ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig einbringen können und so die Versorgungsqualität gemeinsam mit allen Gesundheitsfachberufen sichern.“

Der DPR begrüßt die Einführung der Pflegeprozessverantwortung, kritisiert jedoch, dass der neue § 15a SGB V weiterhin stark an ärztlicher Diagnostik ausgerichtet ist und keine eigenständige heilkundliche Tätigkeit durch Pflegefachpersonen vorsieht. Pflegefachliches Handeln dürfe nicht auf ärztlich abgeleitete Diagnosen beschränkt werden, sondern müsse über ärztliche Maßnahmen hinaus eigenständig im Versorgungsgeschehen verankert sein.

Professionelles Pflegehandeln folgt einer eigenständigen Fachlogik und richtet sich nach den individuellen Zuständen sowie den pflegerischen Phänomenen von Patient:innen und Pflegebedürftigen. Werden diese Kompetenzen umfassend anerkannt und rechtlich verankert, kann eine moderne, professionsübergreifende Versorgungsstruktur entstehen.

Auch für die Berufsbilder Advanced Practice Nursing (APN) und Community Health Nursing (CHN) fordert der DPR eine Weiterentwicklung hin zu pflegeautonomen Leistungen sowie klar definierten Handlungsfeldern in allen Versorgungssettings. Die geplante Erstellung eines Muster-Scope-of-Practice sei dabei nur ein erster Schritt, der pflegetheoretisch und pflegewissenschaftlich fundiert erfolgen müsse.

„Die Richtung stimmt, aber der Weg ist noch lang“, betont Vogler. „Der Gesetzentwurf legt eine gute Basis. Doch er muss um verbindlichere Zuständigkeiten, pflegewissenschaftliche Expertise und eine klare Perspektive auf eine eigenständige Pflegekompetenz ergänzt werden.“

Zeige mir Aktuelles aus der Kategorie...


Sie möchten Pflegewissenschaft abonnieren?

Pflegewissenschaft ist die interntionale, peer-reviewte Fachzeitschrift für alle Berufe der Pflege. Sie möchte einen Beitrag für Wissenschaft, Forschung und Praxis des Pflegeberufes leisten sowie Praktikern konkrete Hilfen und Anregungen geben.

Bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand der Pflegeforschung:

Jetzt Probe lesen