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DBfK kritisiert Krankenhausreform: Pflegequalität muss stärker berücksichtigt werden
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht im kürzlich vom Kabinett verabschiedeten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erhebliche Defizite. Statt einer sektorenübergreifenden, qualitätsorientierten und interprofessionellen Versorgung liegt der Schwerpunkt erneut auf teuren Krankenhausstrukturen. Hinzu kommen ein regional uneinheitliches Angebot und die Absenkung von Qualitätsstandards, was die Sicherheit in der Pflege gefährdet.
„Wir sehen hier wieder einmal eine vertane Chance, die Gesundheitsversorgung grundlegend zu reformieren“, sagt Vera Lux, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Ohne eine flankierende Reform der Primärversorgung mit struktureller Einbindung pflegerischer Expertise bleibt das Stückwerk. Statt früher anzusetzen, um Krankenhausaufenthalte zu vermindern oder bestenfalls zu vermeiden, wird das teure Krankenhaussystem gestärkt, auch wenn es künftig weniger Häuser geben wird.“
Der DBfK kritisiert, dass im Rahmen der Krankenhausreform die Pflegequalität keine Berücksichtigung findet und Pflege erneut vorrangig als Kostenfaktor betrachtet wird. Pflege sei jedoch kein optionaler Luxus, sondern die Grundlage jeder sicheren Patient:innenversorgung. Statt das Pflegebudget zur Disposition zu stellen, fordert der DBfK eine Reform und klare Abgrenzung pflegerischer Tätigkeiten bei gleichzeitiger Sicherstellung der Refinanzierung der Pflegepersonalkosten. Als klaren Rückschritt bewertet der Verband die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen des KHAG. Dadurch entfällt die bisherige Mindestbesetzung, die zumindest in einigen Leistungsgruppen eingehalten werden musste, was eindeutig zulasten der Pflegequalität und einer sicheren Versorgung geht.
„Wenn wir nicht alles tun, um wenigstens den derzeitigen Status Quo aufrechtzuerhalten, gefährden wir die pflegerische Versorgung der Bevölkerung“, warnt Vera Lux. „Wir wissen aus vielen Studien, dass bei zu wenig Pflegepersonal auf den Stationen Komplikationsraten, Verweildauer und sogar die Mortalität steigen.“
Der DBfK fordert daher, Pflegequalität verbindlich als Kriterium in den Leistungsgruppen der Krankenhäuser zu verankern und pflegefachliche Perspektiven stärker in die Gestaltung der im Gesetz vorgesehenen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen einzubeziehen. Insbesondere in diesen Einrichtungen und in der Primärversorgung bestehe die Chance, neue Rollen für Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) zu etablieren. Ihre Ausübung von Heilkunde müsse als nächster Schritt dringend gesetzlich geregelt werden. Dieses Potenzial sollte nach Ansicht des DBfK zumindest genutzt werden.
„Die Krankenhausreform hat unmittelbar Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Daher sind Reformen sektorenübergreifend zu denken. Es nutzt nichts, Regelungen für den Krankenhaussektor zu treffen, die Konsequenzen für den nachversorgenden Sektor aber außer Acht zu lassen. Was wir brauchen, ist eine sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung und keine Problemverlagerung – aber genau das geschieht mit dem KHAG,“ so Vera Lux abschließend.
Die Kernpunkte des DBfK zusammengefasst:
- Primärversorgung: muss flankierend reformiert und pflegerische Expertise darin strukturell verankert werden.
- Pflegequalität: Verankerung als verbindliches Kriterium in den Leistungsgruppen.
- Refinanzierung der Pflegepersonalkosten: sicherstellen durch ein Drei-Säulen-System aus den Rest-DRGs, der Vorhaltevergütung und des (reformierten) Pflegebudgets.
- Sektorenübergreifende Versorgung: pflegefachliche Perspektiven einbeziehen und neue Rollen schaffen für Community Health Nurses (CHN) und Advanced Practice Nurses (APN).
- Das Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz (APN-Gesetz) : muss dringend verabschiedet werden, damit die Heilkundeausübung gesetzlich und haftungsrechtlich geregelt ist.
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