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DPR zum Gesetz zur Befugniserweiterung: Wichtiger Schritt – jetzt zählt die Umsetzung
Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet die Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege durch den Bundestag am 06.11.2025 als einen wichtigen Schritt nach vorn für die Pflegeprofession und die gesamte Gesundheitsversorgung.
„Das ist ein großer und unglaublich wichtiger Schritt“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert. Pflegefachpersonen können zudem bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose erbringen. Die Bedeutung ist außerordentlich. Pflegerisches Handeln ist somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung.
Jetzt gilt es, die verschiedenen pflegediagnostischen Systeme und Terminologien, die in der Praxis etabliert sind, auszubauen und mit einer gemeinsamen, interdisziplinären Referenzterminologie zu verknüpfen. Die neuen Handlungsspielräume müssen mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden.“
Das Gesetz eröffnet Pflegefachkräften die Möglichkeit, in klar festgelegten Bereichen eigenständig heilkundliche Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation wahrzunehmen. Dazu zählen unter anderem die Versorgung chronischer Wunden, die Betreuung von Menschen mit Diabetes oder Demenz sowie Tätigkeiten in Gesundheitsförderung und Prävention. Ein standardisiertes „Scope of Practice“ legt die konkreten Aufgaben fest und dient als Basis für weitere rechtliche Schritte, sodass die pflegerische Fachkompetenz gezielt dort eingesetzt werden kann, wo sie die Patientenversorgung am effektivsten unterstützt.
„Handlungsspielräume wirken, wenn sie rechtssicher, abrechenbar und mit klaren Qualitätsstandards unterlegt sind. Geben Sie uns Pflichten, aber auch die Mittel, Mandate und Transparenz. Dann zeigen wir, was Pflege kann.“, ergänzt Christine Vogler.
Der DPR fordert, die in § 73d SGB V vorgesehenen Verträge zeitnah abzuschließen und bundesweit einheitliche Weiterbildungsstrukturen sowie in einem nächsten Schritt auch standardisierte Abrechnungsstrukturen zu schaffen. Begleitend ist eine verlässliche digitale Infrastruktur notwendig, die pflegerische Leistungen sektorenübergreifend abbildet und die Teamarbeit unterstützt. Damit die neuen Befugnisse tatsächlich wirksam werden, darf die Umsetzung nicht allein den Kassen und Prüfbehörden überlassen werden: Der DPR, die Pflegekammern und die Wissenschaft müssen gleichberechtigt in Gremien und Richtlinienprozesse eingebunden werden – inklusive echter Mitentscheidungsrechte.
„Die Richtung stimmt“, so Vogler, „doch ob dieser Schritt trägt, entscheidet sich an der Umsetzung. Pflege ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – jetzt müssen alle Beteiligten in den weiteren Vereinbarungen liefern.“

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