Foto: Das Gebäude des Bundesrates © Bundesrat
Bundesrat bremst Pflegekompetenzgesetz
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Anlass ist eine im Bundestag ergänzte Regelung zur Krankenhausfinanzierung, die nach Einschätzung der Länder zu erheblichen Mindereinnahmen führen könnte.
Die umstrittene Regelung sieht vor, die sogenannte Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung von Krankenhäusern für das Jahr 2026 auszusetzen. Die Länder warnen vor einem Verlust von rund 1,8 Milliarden Euro für die Kliniken und kritisieren die Maßnahme als problematisch im Zusammenhang mit der einmaligen Bundesunterstützung zur Inflationskompensation.
Im Kern des Gesetzes stehen jedoch Maßnahmen zur Stärkung der Pflege. Es soll Pflegefachpersonen ermöglichen, mehr medizinische Aufgaben eigenständig zu übernehmen, die Antragstellung für Pflegeleistungen vereinfachen und die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen verbessern. Ziel ist es, die Arbeitsbelastung zu verteilen, die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern und den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten.
Der Vermittlungsausschuss, ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, wird nun über mögliche Änderungen beraten. Der genaue Zeitpunkt der Sitzung steht derzeit noch nicht fest.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat Maßnahmen zum Schutz des Pflege- und Krankenhauspersonals vor Gewalt, darunter Schulungen, bauliche Anpassungen und Förderprogramme. Außerdem wird eine Überarbeitung der Vergütungssysteme der Krankenhäuser sowie eine stärkere Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung gefordert.
Zur Pressemitteilung: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/va/25/20251121-pflegekompetenzgesetz.html

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