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Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigen

Am 19. November 2025 einigte sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege. Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Pflegemindestlöhne in Deutschland in zwei Schritten angehoben werden. Wie bereits bei vorherigen Beschlüssen der Pflegekommission werden die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen gestaffelt: Pflegehilfskräfte sollen künftig 16,95 Euro pro Stunde erhalten, qualifizierte Pflegehilfskräfte 18,26 Euro pro Stunde und Pflegefachkräfte 21,58 Euro pro Stunde. Die neuen Mindestlöhne gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Die Pflegekommission empfahl außerdem, dass Beschäftigte in der Altenpflege Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus erhalten. Dieser Zusatzurlaub soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche betragen. Die Empfehlung der Pflegekommission sieht eine Laufzeit bis zum 30. September 2028 vor.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Jeden Tag, jede Nacht, jedes Wochenende leisten unsere Pflegekräfte Herausragendes. Für dieses Anpacken und Dabeibleiben sind gute Löhne zentral - damit sich auch in Zukunft Menschen gern für den Pflegeberuf entscheiden, und die Versorgung von Pflegebedürftigen sichergestellt ist. Ich begrüße die aktuelle und einstimmig beschlossene Empfehlung der Pflegekommission: Sie bringt spürbare Lohnsteigerungen für unsere Pflegekräfte. Das ist ein starkes Zeichen und eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen, Angehörigen und die ganze Pflegebranche.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Es ist ein gutes Signal, dass sich die Pflegekommission für die kommenden beiden Jahre auf höhere Mindestlöhne in der Pflege verständigt hat. Unabhängig von dieser Entscheidung haben sich die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert: Sie erhalten in den Pflegeeinrichtungen für ihre anspruchsvolle berufliche Tätigkeit durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau, als von der Pflegekommission nun festgelegt. Neben der finanziellen Komponente wollen wir die Berufe in der Pflege durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie stärken, um die Attraktivität dieser Berufsbilder weiter zu erhöhen.“

Cornelia Prüfer-Storcks, Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin: „Auch in diesem Jahr hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne in der Pflegebranche geeinigt. Das ist in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten für die Pflegebranche keine Selbstverständlichkeit. Der Pflegemindestlohn ist weiterhin wichtig als einziger individuell einklagbarer Rechtsanspruch der Beschäftigten in der Pflege. Gleichzeitig gibt der Beschluss den Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf die Mindestentgelte Planungssicherheit für die nächsten Jahre.

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, für die der Pflegemindestlohn gilt. Die derzeit gültige Pflegemindestlohn-Verordnung läuft noch bis zum 30. Juni 2026. Aktuell beträgt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte 16,10 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und für Pflegefachkräfte 20,50 Euro pro Stunde. In Bereichen, in denen der spezielle Pflegemindestlohn nicht greift – etwa in Privathaushalten – gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, die neuen Pflegemindestlöhne auf Basis der Empfehlung der Pflegekommission per Verordnung verbindlich festzulegen. Dadurch werden sowohl die empfohlenen Mindestlöhne als auch der Anspruch auf zusätzlichen Urlaub allgemein gültig – unabhängig davon, ob in Arbeits- oder Tarifverträgen höhere Ansprüche vereinbart sind.

Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter privater, freigemeinnütziger sowie kirchlicher Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind dabei paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission begann ihre Arbeit im Dezember 2021 unter dem Vorsitz der ehemaligen Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks und ist für eine Amtszeit von fünf Jahren eingesetzt.

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