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Zukunftspakt Pflege: DPR fordert klare Rollen, Befugnisse und Beteiligung

Der Deutsche Pflegerat (DPR) erkennt im Entwurf der Eckpunkte des Zukunftspakts Pflege zwar wichtige Ansätze, hält die Pläne jedoch für unzureichend, um die Pflegeprofession nachhaltig zu stärken, die Versorgung langfristig zu sichern und pflegefachliche Expertise strukturell zu verankern.

DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt: „Der Zukunftspakt greift zentrale Forderungen auf: mehr Prävention und Rehabilitation, Stabilisierung der Langzeitpflege, digitale Entlastung, Gesundheitsförderung, weniger Bürokratie und bessere Unterstützung für An- und Zugehörige. Doch die Profession bleibt unscharf. Wo Pflegefachpersonen Verantwortung übernehmen sollen, fehlen klare Rollen, Kompetenzen und Befugnisse. So entsteht kein Zukunftsvertrag mit der Pflege.“

Der DPR begrüßt Maßnahmen wie Check-ups für ältere Menschen, neue Leistungen zur pflegefachlichen Begleitung, eine verstärkte kommunale Planung sowie den Einsatz von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Diese Maßnahmen entfalten ihre Wirkung jedoch nur, wenn sie verbindlich an pflegefachliche Qualifikationen – bis hin zu Advanced Practice Nurses – gekoppelt sind. Gleichzeitig erfordert das neue Angebot zur pflegefachlichen Begleitung zusätzliches qualifiziertes Personal, das aktuell fehlt und nicht zulasten anderer Bereiche abgezogen werden darf.

Besonders kritisch bewertet der DPR, dass Steuerungsmacht weiter vor allem bei Kassen, Ländern, Kommunen und dem Medizinischen Dienst liegt. Pflegekammern, pflegerische Selbstverwaltung und der DPR sind nicht eingebunden. „Über Pflege wird viel gesprochen – aber nicht mit der Profession als gleichberechtigter Akteurin“, so Vogler. Solange pflegerische Expertise nicht an den Entscheidungstischen sitzt, fehlen fachlich notwendige Perspektiven für gute und sichere Versorgung.

Der Zukunftspakt sieht zugleich mehr Flexibilität bei Personal- und Qualitätsvorgaben vor. Fehlen jedoch klare pflegesensitive Qualitätsziele, verbindliche Standards und gesicherte Mindestqualifikationen, drohen ein Absinken des Qualifikationsniveaus und eine Gefährdung der Versorgungsqualität. Der DPR fordert daher eine bedarfsorientierte Personalbemessung, verbindliche pflegesensitive Ergebnisindikatoren sowie eine spürbare Bürokratieentlastung, die tatsächlich im Pflegealltag ankommt.

Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen für Pflegebedürftige – etwa die pauschale Beteiligung der Länder an den Investitionskosten stationärer Einrichtungen, die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenversicherung im stationären Bereich sowie die Finanzierung der Ausbildungsumlage aus Steuermitteln – sind grundsätzlich richtig. Offene zentrale Fragen der Finanzierung bleiben jedoch noch zu klären. Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte benötigen verlässliche und klare Zusagen, statt weiterer Prüfaufträge.

Der DPR fordert:

  • verbindliche Beteiligung der pflegerischen Selbstverwaltung in allen relevanten Gremien
  • klare Aufgaben und Befugnisse für alle pflegefachlichen Qualifikationsstufen bis zu Advanced Practice Nurses festlegen
  • bedarfsorientierte Personalbemessung ohne Absenkung der Qualität
  • pflegesensitive Ergebnisindikatoren für Qualität und Vergütung einführen
  • einen verlässlichen Pfad zur Begrenzung der Eigenanteile und zur stabilen Finanzierung der Pflegeversicherung schaffen

Vogler: „Pflege übernimmt große Verantwortung – in Prävention, häuslicher und stationärer Versorgung und digitaler Transformation. Dafür braucht sie Rechte, Strukturen und echte Beteiligung. Der Zukunftspakt kann ein Schritt sein. Eine Strukturreform wird er erst, wenn die Profession auch im Pakt klar verankert ist.“

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