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DPR fordert praxisnahe Anerkennung internationaler Pflegefachpersonen

Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert in einem aktuellen Positionspapier eine zügigere und qualitätsgesicherte Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels ist ihre Integration entscheidend für eine stabile pflegerische Versorgung in Deutschland.

Das Positionspapier empfiehlt die Einführung einer gesetzlichen Kompetenzvermutung im Pflegeberufegesetz. Demnach soll die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung unter klar definierten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden, wenn die internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium abgeschlossen hat und über eine Berufszulassung im Herkunftsland verfügt.

Der DPR schlägt zudem vor, die Kompetenzvermutung verbindlich an einen eventuellen Defizitbescheid im Anerkennungsverfahren sowie an eine Sprachkompetenz von mindestens B2 zu knüpfen.

„Ohne internationale Pflegefachpersonen ist eine verlässliche pflegerische Versorgung in Deutschland nicht mehr möglich“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Die Kompetenzvermutung schafft Klarheit und Tempo im Anerkennungsverfahren. Der Defizitbescheid sorgt dafür, dass Unterschiede fachlich systematisch geprüft, transparent benannt und gezielt ausgeglichen werden können. So verbinden wir eine beschleunigte Anerkennung mit Qualität und Sicherheit.“

Stellen die Prüfungen im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung fest, sollen diese im Defizitbescheid aufgeführt und innerhalb von zwei Jahren durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen oder eine Gleichwertigkeitsprüfung behoben werden. Während dieses Zeitraums soll eine vorläufige Berufserlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Pflegefachperson unter Auflagen erteilt werden – einschließlich entsprechender Vergütung und Anrechnung auf die Stellenschlüssel der Pflegeeinrichtungen und Kliniken.

Der Deutsche Pflegerat bewertet die Kompetenzvermutung als wichtigen Schritt zur Entlastung der Pflegepraxis, zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in ambulanten, akut- und stationären Einrichtungen und als Signal für eine moderne, verantwortungsbewusste Anerkennungskultur.

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