Foto: Vermittlungsausschuss am 17. Dezember 2025 © Bundesrat | Thomas Trutschel

Grünes Licht von Bundesrat: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gilt ab 1. Januar 2026

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gebilligt, wie die Länderkammer nach ihrer Sitzung mitteilte. Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu den umstrittenen Klinikvergütungen vorgeschlagen, den die Länder nun angenommen haben.

Am Freitagvormittag hatte bereits der Bundestag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum „Pflegekompetenzgesetz“ zugestimmt. Für das Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich der Stimme.

Der Vermittlungsausschuss hatte sich in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 2025 auf einen Einigungsvorschlag zum Gesetz verständigt. Hintergrund war ein Antrag des Bundesrats vom 21. November 2025, der einen Artikel des Gesetzes betraf, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Durch das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel sollten nach Berechnungen der Krankenkassen Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erzielt werden. Der Bundesrat hatte diese Pläne kritisiert, da sie die finanzielle Situation der Krankenhäuser im Jahr 2026 und in den Folgejahren belasten könnten.

Der Einigungsvorschlag sieht nun vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für 2026 ausgesetzt werden. Um negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den Folgejahren auszugleichen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Wert für 2026 zugrunde gelegt werden.

Die Bundesregierung erklärte, dass „für die meisten Krankenhäuser dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen kann, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen.“ Damit die Regelung für alle Kliniken gelte, müssten auch psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen einbezogen werden. In einer Protokollerklärung sicherte die Bundesregierung zu, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern.

Der gefundene Kompromiss wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen und am selben Tag vom Bundesrat gebilligt. Das geänderte Gesetz konnte nun am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

DPR: Konsequente Umsetzung entscheidend

Zum Jahresabschluss kommentierte der Deutsche Pflegerat (DPR) die Verabschiedung des BEEP-Gesetzes als wichtigen Schritt zur Stärkung professioneller Pflegekompetenzen. Christine Vogler, Präsidentin des DPR, erklärte: „Wir sind erleichtert, dass dieses Gesetz nun verabschiedet wurde. Es ist in diesem ersten Schritt ein wichtiger Meilenstein für die Pflege und ein klares Signal, dass ihre fachliche Rolle im gesamten Versorgungssystem ernst genommen wird.“ Zugleich betonte sie, dass nun die konsequente Umsetzung entscheidend sei: „Pflegefachpersonen brauchen eine klare, rechtssichere Handlungskompetenz, die sich an ihren beruflichen Qualifikationen orientiert. [...] Dieses Verständnis für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten. Das muss jetzt deutlich stärker zur Richtschnur werden.“

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