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Psychische Belastungen besser abbilden: AK Oberösterreich fordert, Schwerarbeitsverordnung anzupassen
Ab Januar 2026 wird Pflege in Österreich offiziell als Schwerarbeit anerkannt. Präsident Andreas Stangl wertet dies als wichtigen Erfolg, auf den die Beschäftigten lange gewartet haben – ein Erfolg, der auch dem Engagement der Arbeiterkammer zu verdanken sei: „Die geplante Anpassung der Schwerarbeitsverordnung bedeutet für viele Pflegekräfte eine Verbesserung. Bereits 2026 werden rund 1.000 Menschen von dieser Neuregelung profitieren“. Zugleich weist Stangl darauf hin, dass in anderen Berufsgruppen mit Schwerarbeit weiterhin erheblicher Nachholbedarf besteht.
Die Zahl der Anträge auf Schwerarbeitspension ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen: Wurden 2014 noch 2.321 Anträge gestellt, meldete die Pensionsversicherungsanstalt 2024 insgesamt 5.673 Anträge. Hintergrund sind die gestiegenen Belastungen in vielen Berufen: Höherer Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Schichtdienste und eine sinkende Personaldecke bei unverändertem Arbeitsaufkommen erhöhen die psychische Belastung der Beschäftigten erheblich.
Demgegenüber steht die aktuell gültige Schwerarbeitsverordnung, die aus dem Jahr 2007 stammt. Fast 20 Jahre alt, spiegelt sie die heutigen Arbeitsbedingungen nur unzureichend wider. Immer mehr Beschäftigte wenden sich an die Arbeiterkammer, da sie trotz hoher physischer und psychischer Belastung rechtlich vom Zugang zur Schwerarbeitspension ausgeschlossen bleiben.
Derzeit gilt: Für den Anspruch auf Schwerarbeitspension werden nur Schwerarbeitszeiten ab dem 40. Lebensjahr berücksichtigt. Innerhalb der 20 Jahre vor Vollendung des 60. Lebensjahres müssen 120 Monate nachgewiesen werden. Zeiten vor dem 40. Lebensjahr bleiben selbst bei jahrzehntelanger Schwerarbeit unberücksichtigt – was immer wieder zu Härtefällen führt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher, bei besonders langer Ausübung von Schwerarbeit von dieser Altersgrenze abzuweichen und die Anwartschaftszeiten innerhalb der Rahmenfrist zu erweitern, um solche Härtefälle zu vermeiden.
Ein weiteres Problem der Schwerarbeitsverordnung liegt in der sehr starren Bewertung von Schwerarbeitstätigkeiten: Ein Schwerarbeitsmonat wird nur dann anerkannt, wenn alle Kriterien vollständig erfüllt sind. Beispiel: Eine Pflegekraft leistet statt der geforderten sechs Nachtdienste nur fünf, und der tägliche Kalorienverbrauch liegt leicht unter der festgelegten Grenze. In diesem Fall würden beide Tätigkeitsaspekte separat betrachtet, und es würde kein Schwerarbeitsmonat angerechnet – selbst wenn die Person de facto regelmäßig Schwerarbeit geleistet hat.
Daher gehören die Zugangsbedingungen für die Schwerarbeitspension laut AK generell überarbeitet. Die veränderten Rahmenbedingungen sind angemessen abzubilden. Insbesondere psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und Schichtarbeit müssen künftig in der Bewertung berücksichtigt werden. Um eine faire und zeitgemäße Einordnung zu ermöglichen sollten die bestehenden Berufslisten auf Basis aktueller Erkenntnisse und tatsächlicher Belastungen überarbeitet und angepasst werden, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Um die Schwerarbeitsregelung auf den Stand der Zeit zu bringen, fordert die AK Oberösterreich:
- Die Schwerarbeitsverordnung muss psychische Belastungen besser berücksichtigen.
- Die Ausweitung der Anwartschaftszeiten in der Rahmenfrist, um Härtefälle zu verhindern.
- Betroffene sollen jederzeit ohne Fristen und Hürden die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten zu stellen.
- Die bestehende Kaloriengrenze für die Einstufung körperlicher Schwerarbeit muss durch eine realitätsnahe Toleranzregelung ergänzt werden, um Abweichungen im Arbeitsalltag sachgerecht abbilden zu können.
- Keine isolierte Betrachtung der Nacharbeit oder reiner körperlicher Beanspruchung.

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