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GKV-Modellprogramm: Mehr Qualität in der Versorgung durch neuen Personalmix in der Pflege

Das Modellprogramm des GKV-Spitzenverbands zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in der vollstationären Pflege ist nun abgeschlossen. Die teilnehmenden Einrichtungen wurden während der Umsetzung des neu entwickelten Personalkonzepts unterstützt. Seit Juli 2023 haben alle vollstationären Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihren Personalbedarf nach einer aktualisierten Bemessung zu planen und gezielt mehr Personal – insbesondere qualifizierte Assistenzkräfte in Pflege und Betreuung – einzusetzen. Die Ergebnisse des Programms zeigen positive Effekte: die pflegerische Versorgungsqualität verbesserte sich, die Lebensqualität der Bewohnenden stieg, und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden nahm zu.

Dazu Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Der Personalmix in der Pflege ist wichtig für eine bessere Versorgung. Es reicht nicht, einfach nur mehr Personal einzusetzen, letztendlich kommt es darauf an, in welcher Form und nach welcher Qualifikation das zusätzliche Personal entsprechende Aufgaben übernimmt. Das entwickelte Personalkonzept ist ein Instrument, mit dem Pflegeeinrichtungen in der vollstationären Pflege den für sie besten Personaleinsatz entwickeln können. Wir hoffen, dass viele Einrichtungen die Ergebnisse als Hilfe nutzen, um für die Praxis eine gute Balance zwischen den Bedarfen der Pflegebedürftigen, den fachlichen Anforderungen und den vorhandenen Pflegekräften zu finden. Dafür stellen wir ein umfangreiches Angebot an Schulungsmaterialien zur Unterstützung bereit.“

Im Mittelpunkt des Modellprogramms stand die Entwicklung, Erprobung und wissenschaftliche Evaluation eines neuen Personalkonzepts in zehn vollstationären Modelleinrichtungen. Dazu gehörten auch die Entwicklung einer Strategie für eine möglichst breite Umsetzung sowie die Anpassung des Personalbemessungsinstruments. In der wissenschaftlichen Gesamtbewertung wurden die Effekte von zusätzlichem Personal und der Einführung des neuen Konzepts untersucht. Besonders betrachtet wurde, wie sich Aufgaben bei veränderter Zusammensetzung des Personals optimal verteilen lassen und wie der neue Personalmix bestmöglich genutzt werden kann, um die Versorgung zu verbessern und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland sowie ihre Mitarbeitenden werden ab sofort umfassend dabei unterstützt, das neue Personalkonzept erfolgreich umzusetzen. Für die praktische Umsetzung stehen auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes anschauliche Module, Arbeitshilfen und Materialien zur Verfügung.

Hintergrund

Seit Juli 2023 haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen über eine neue Bemessung des Personalbedarfs gemäß § 113c Absatz 1 SGB XI die Möglichkeit, mehr Personal als zuvor in Pflege und Betreuung einzusetzen. Die Personalschlüssel fußen auf Vorarbeiten nach § 113c Satz 1 SGB XI in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung zu einem Personalbemessungsinstrument für die vollstationäre Pflege der Universität Bremen aus dem Jahr 2020 (PeBeM). Im Jahr 2021 wurde das Modellprogramm nach § 8 Absatz 3b SGB XI zur wissenschaftlich gestützten Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. Das Modellprogramm wird von einem Begleitgremium fachlich beraten und unterstützt.

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