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Deutscher Pflegerat begrüßt Inkrafttreten der Pflegeberufebeteiligungsverordnung

 Die Pflegeberufebeteiligungsverordnung wurde am 13. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen, um die Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene zu sichern. Gleichzeitig legt die Verordnung fest, wie die Pflegeprofession in die Aufgaben nach dem Fünften und Elften Buch des Sozialgesetzbuches eingebunden wird, und stärkt die Position der pflegefachlichen Organisationen auf Bundesebene.

„Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene. Jetzt kommt es darauf an, die Mitwirkungsrechte gemeinsam auszufüllen und weiter Verantwortung zu übernehmen – für eine starke Profession Pflege und eine verlässliche Versorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Die Verordnung bringt Transparenz bei Verfahren, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechten. Sie benennt den Deutschen Pflegerat als zentrale Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene und legt klar fest, wie diese Rechte wahrgenommen werden. Damit sendet die Verordnung ein deutliches Signal für die Stärkung der Profession Pflege.

„Die Mitwirkung der Pflegeprofession sollte perspektivisch über das SGB V und SGB XI hinaus dort wirksam werden, wo Pflege thematisch und inhaltlich betroffen ist“, ergänzt Vogler. „Dazu gehört, Mitwirkungsrechte weiterzuentwickeln und über das Ehrenamt hinaus dauerhaft und strukturell abzusichern, damit pflegefachliche Expertise wirksam in Entscheidungsprozesse einfließen kann.“

Die Herausforderungen in der Pflege sind umfangreich. Ihre erfolgreiche Bewältigung setzt koordinierte Maßnahmen, gebündelte fachliche Expertise und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Verbände, Organisationen und Körperschaften voraus, die die Interessen der beruflich Pflegenden vertreten.

Der Deutsche Pflegerat wertet das Inkrafttreten der Verordnung als einen entscheidenden Schritt für die künftige Zusammenarbeit. Die Stärkung der Pflegeberufe dient nicht als Selbstzweck, sondern bildet die Grundlage, um die Versorgungsqualität weiterzuentwickeln und Pflegewissen gezielt in politische sowie fachliche Entscheidungen einzubringen.

Der Deutsche Pflegerat bedankt sich beim Bundesgesetzgeber sowie beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Verabschiedung der Pflegeberufebeteiligungsverordnung. Gleichfalls würdigt der Pflegerat die Bundesländer, die der Verordnung zugestimmt und damit die Grundlage für eine verbindliche Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene geschaffen haben.

Download der Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV)

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