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Demenzen: Aktualisierte S3-Leitlinie veröffentlicht
Die Living Guideline Demenzen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) bildet eine Grundlage für eine angemessene Diagnostik und Behandlung der rund 1,8 Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit Demenz auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands. Die nun aktualisierte S3-Leitlinie enthält erstmals auch einen Vorschlag zur Therapie von Alzheimer-Erkrankungen im Frühstadium mit den neu zugelassenen Antikörpern Lecanemab und Donanemab. Die Frage der Kostenübernahme für diese Behandlungen ist allerdings weiterhin noch nicht abschließend geklärt.
In Deutschland erhalten jedes Jahr rund 450.000 Menschen die Diagnose Demenz; derzeit leben mehr als 1,8 Millionen Betroffene mit der Erkrankung. Den größten Anteil der Demenzerkrankungen stellt die Alzheimer-Demenz. Eine Heilung ist bislang nicht möglich. Durch eine gute medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung lassen sich jedoch Symptome lindern und die Lebensqualität von Betroffenen sowie ihren Angehörigen verbessern. Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand werden seit 2023 jährlich im Rahmen der S3-Leitlinie Demenzen als Living Guideline veröffentlicht. Mit der nun vorliegenden zweiten Aktualisierung enthält die Leitlinie erstmals auch einen Vorschlag zum Umgang mit den neuen Anti-Beta-Amyloid-Antikörpern.
Neue Therapieoptionen bei beginnender Alzheimer-Demenz
Expertinnen und Experten aus 37 Fachgesellschaften, Verbänden sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen haben sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Behandlung mit den Antikörpern Lecanemab und Donanemab für frühe Stadien der Alzheimer-Erkrankung vorzuschlagen. Die Wirkstoffe zielen darauf ab, Amyloid-Ablagerungen im Gehirn zu verringern, die (mit-)verantwortlich für die Beeinträchtigungen bei der Alzheimer-Demenz sind. Die Antikörper binden gezielt an Vorstufen von Beta-Amyloid-Aggregaten beziehungsweise an Amyloid-Plaques und unterstützen deren Abbau durch das Immunsystem.
Prof. Dr. Frank Jessen, Koordinator der Leitlinie für die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), erläutert: „Wir haben erstmalig die Möglichkeit, die Alzheimer-Erkrankung kausal zu behandeln – also die Ursachen zu therapieren und nicht lediglich die Symptome. Studien zeigen, dass sich das Fortschreiten der Erkrankung durch die Antikörpertherapien um etwa 30 % verlangsamen lässt. Für Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen ist das ein Gewinn an Lebensqualität, ein klarer klinischer Nutzen.“
Die neuen Antikörper kommen jedoch nur für einen Teil der Betroffenen infrage: Die Alzheimer-Diagnose muss durch den Nachweis von Beta-Amyloid gesichert sein, und die Patientinnen und Patienten dürfen keine zwei Kopien des Alzheimer-Risikogens APOE-ε4 besitzen; ein entsprechender Gentest ist vorher erforderlich. Laut Leitlinie muss die Antikörperbehandlung in einen umfassenden medizinischen und psychosozialen Behandlungsplan integriert werden und darf derzeit ausschließlich von Fachärztinnen und Fachärzten für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt werden, die über Erfahrung in der Alzheimer-Therapie verfügen und zeitnah MRT-Diagnostik anbieten können. Entsprechend der G-BA-Richtlinie ist die Behandlung nur in dafür geeigneten Zentren zulässig, die diese Voraussetzungen sicherstellen.
Kontroverse Bewertung durch G-BA und IQWiG
Warum der G-BA Mitte Februar, anders als die Mehrheit der Expertinnen und Experten der Leitliniengruppe, keinen Zusatznutzen von Lecanemab festgestellt hat, erklärt Prof. Dr. Richard Dodel, Koordinator der Leitlinie für die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), folgendermaßen: „Der G-BA ist dem Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gefolgt, doch das hat nur die Subgruppen analysiert, die entweder eine leichte kognitive Störung ohne Begleitmedikation oder eine leichte Demenz mit Acetylcholinesterasehemmer-Begleitmedikation haben. So wurden am Ende nur 44 % der Studienpatienten vom IQWiG analysiert – und es ist eine statistische Gesetzmäßigkeit, dass durch eine Verringerung der Stichprobengröße bestehende Gruppenunterschiede nicht mehr sicher nachgewiesen werden können. Wir hoffen, dass trotz der G-BA-Entscheidung das Medikament auch perspektivisch für Kassenpatienten verfügbar bleibt.“ Die Bewertung des Antikörpers Donanemab ist noch nicht abgeschlossen. Das IQWiG hatte bereits festgestellt, dass kein Zusatznutzen nachweisbar sei; die Entscheidung des G-BA wird in Kürze erwartet.
Weitere Neuerungen in der Leitlinie
Die aktualisierte Living Guideline Demenzen umfasst insgesamt 117 Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Menschen mit Demenz sowie zur Unterstützung ihrer Angehörigen. Neben der Empfehlung zur Antikörperbehandlung wurde eine weitere Neuerung aufgenommen: Mit hohem Konsens wird empfohlen, Betroffene nicht mit transkranieller Ultraschallpulsstimulation zu behandeln, da hierfür keine Wirksamkeit nachgewiesen ist.
An der Aktualisierung der Leitlinie waren insgesamt 37 Fachgesellschaften, Verbände und Organisationen beteiligt, unter gemeinsamer Federführung von DGN und DGPPN. Die Living Guideline Demenzen wurde turnusgemäß überarbeitet; die nächste Aktualisierung ist für das kommende Jahr vorgesehen. Die Leitlinie Demenzen ist zudem auf der nicht kommerziellen Online-Plattform MAGICApp verfügbar. Die digitale Darstellung erlaubt den direkten Zugriff auf die Leitlinie und jede einzelne Empfehlung. Auch die den Empfehlungen zugrunde liegenden Studien können unmittelbar über die App eingesehen werden.
Weitere Informationen:
- S3-Leitlinie Demenzen AWMF-Reg.-Nr. 038-013 | Die Leitlinie Demenzen auf MAGICApp | 09.03.2026: https://app.magicapp.org/#/guideline/nYPaxL
- S3-Leitlinie Demenzen – Living Guideline Leitlinien-Details | Die Leitlinie Demenzen auf der Website der AWMF | 09.03.2026: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-013

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