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DPR-Positionspapier zur Langzeitpflege: Personalbemessung braucht tragfähige Rahmenbedingungen

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege vorgelegt. Darin bewertet er das im Projekt „Entwicklung und Erprobung eines Konzepts zum qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatz gemäß § 8 Abs. 3b SGB XI“ getestete Organisationsmodell sowie dessen Umsetzung auf Grundlage des Abschlussberichts aus Sicht der Profession Pflege.

Aus Sicht des DPR markiert die neue Personalbemessung einen grundlegenden Perspektivwechsel: weg von starren Fachkraftquoten, hin zu einer Versorgung, die sich an Qualifikationen, Kompetenzen, dem Pflegeprozess und der Bezugspflege orientiert. Zugleich macht der Pflegerat deutlich, dass dieser Ansatz nicht vorschnell als tragfähige Lösung für den Regelbetrieb bewertet werden dürfe, solange wesentliche Voraussetzungen fehlen. Dazu zählen unter anderem passende Arbeitsorganisationen, tragfähige Leitungsstrukturen, eine ausreichende Personalausstattung, digitale Unterstützung und verlässliche Bildungsstrukturen.

„Das Ziel unseres Positionspapiers ist es, Orientierung zu geben, da wir uns in der entscheidenden Phase der Umsetzung befinden“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es geht darum, Pflegequalität und bedarfsgerechte Versorgung vor Ort zu stärken. Dafür müssen wir die Grundlagen schaffen, damit die neue Personalbemessung erfolgreich umgesetzt werden kann.“
Chancen für die Pflege – aber keine vorschnellen Festlegungen

Der Deutsche Pflegerat sieht in dem neuen Instrument zur Personalbemessung Chancen für die Pflegeprofession. Genannt werden insbesondere mehr fachliche Autonomie, klarer definierte Rollenprofile und eine stärkere Sichtbarkeit pflegerischer Expertise. Gleichzeitig betont der DPR, dass die vorliegenden Ergebnisse zwar die Bedeutung einer besseren Personalausstattung unterstreichen, jedoch keinen belastbaren Nachweis dafür liefern, dass ein bestimmtes Organisationsmodell grundsätzlich überlegen ist. Ein solches Modell könne daher nicht verbindlich vorgegeben oder festgeschrieben werden.

Hohe Anforderungen an die Umsetzung

Nach Einschätzung des DPR ist die praktische Umsetzung mit erheblichen Anforderungen verbunden. Bereits die zehn Modelleinrichtungen seien an Grenzen gestoßen. Die Kompetenz- und bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation (KubA) habe sich nur in einzelnen Fokuswohnbereichen stabil erproben lassen. Zudem unterschieden sich die Bedingungen im Modellprojekt deutlich von denen im späteren Regelbetrieb. Der Pflegerat warnt deshalb vor einer wachsenden Lücke zwischen anspruchsvollen theoretischen Konzepten und den tatsächlichen Möglichkeiten in der Praxis.

Darüber hinaus sieht der DPR die Gefahr, dass berufliche Pflege zu stark unter Effizienzgesichtspunkten organisiert wird. Professionelle Pflege dürfe nicht auf standardisierte Einzelleistungen reduziert werden. Maßgeblich seien vielmehr Beziehungsgestaltung, die individuelle Abstimmung pflegerischer Versorgungsbedarfe und die pflegefachliche Verantwortung.

Zugleich warnt der Deutsche Pflegerat vor einer schleichenden Absenkung der Fachlichkeit und einer möglichen Deprofessionalisierung. Wenn qualifizierte Pflegefachassistent:innen fehlen oder ihre Rollen und Zuständigkeiten in der Versorgung nicht klar definiert sind, bestehe das Risiko, dass Aufgaben übertragen werden, ohne dass die dafür notwendige Qualifikation abgesichert ist. Auch akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen seien bislang nicht systematisch in das neue Verfahren eingebunden. Aus Sicht des DPR müssen sie jedoch für eine bedarfsgerechte und evidenzbasierte pflegerische Versorgung ausdrücklich einbezogen werden.

„Die Umsetzung der neuen Personalbemessung in den Einrichtungen muss pflegefachlich tragfähig sein und die Versorgung sichern“, betont Vogler. „Dafür brauchen wir ausreichend Pflegeassistenz- und Pflegefachpersonal mit entsprechenden Kompetenzen, eine konsequent bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation, stabile Leitungsstrukturen, eine gute Bildungsinfrastruktur, digitale Unterstützung und eine verlässliche Finanzierung.“

Algorithmus 2.1 als verbindlicher Maßstab

Für den DPR steht fest, dass eine wirksame Steuerung des Pflegeprozesses in der stationären Langzeitpflege eine bundesweit verbindliche Personalbemessung auf Grundlage des weiterentwickelten Algorithmus 2.1 des Modellprojekts erfordert. Wer darunter bleibe, gefährde die Versorgung und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner.

Der Deutsche Pflegerat fordert deshalb, die Personalbemessung nach Algorithmus 2.1 als Mindeststandard in der stationären Langzeitpflege zu verankern. Außerdem spricht er sich für eine bundeseinheitliche Umsetzungsstrategie einschließlich der Finanzierung bedarfsgerechter zusätzlicher Stellen aus, auch im Pflege- und Qualitätsmanagement. Pflegefachassistenz soll durch klare Kompetenzprofile, attraktivere Rahmenbedingungen und bundesweite Ausbildungsstrukturen gestärkt werden. Weitergebildete und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen sollen mit klar umrissenen Rollen und Aufgabenprofilen in der direkten Versorgung verankert werden. Darüber hinaus fordert der DPR, Studiengänge und erweiterte Rollen strukturell und tariflich abzusichern, Mehrpersonalisierung und Qualifizierungsstrukturen zu finanzieren sowie pflegefachliche und pflegewissenschaftliche Perspektiven in alle weiteren Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse einzubeziehen.

Versorgung bleibt der Maßstab

Für den Deutschen Pflegerat steht nicht die Festschreibung eines Modells im Vordergrund, sondern die Stärkung der Pflegeprofession und die Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Ob die KubA langfristig einen tragfähigen Fortschritt darstellt oder ein weiterer nur unvollständig umgesetzter Ansatz bleibt, hängt nach Einschätzung des DPR maßgeblich von den Rahmenbedingungen in den Einrichtungen und von politischen Entscheidungen ab. Entscheidend sei nicht das Modell allein, sondern das System, in dem es umgesetzt werde.

Das Positionspapier „Personalbemessung in der Langzeitpflege bundesweit umsetzen – Einordnung der ‚PeBeM‘-Studie aus Sicht der Profession Pflege“ wurde von einer Expert:innengruppe des Deutschen Pflegerats erarbeitet und veröffentlicht: https://deutscher-pflegerat.de/download/2026-04-20_dpr_pp_einordnung_pebem.pdf 

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