Pflegemanagement-Award 2026 verliehen

Sandra Postel wurde zur Pflegemanagerin des Jahres 2026 ausgezeichnet. Bei den Nachwuchs-Preisträger:innen überzeugten insbesondere Advance Practice Nursing, sektorenübergreifende Ansätze und die gelungene Integration in bestehende Versorgungskonzepte. Der erste Platz wurde dabei gleich zweimal vergeben. Die Auszeichnung wird jährlich vom Bundesverband Pflegemanagement gemeinsam mit Springer Pflege verliehen.

Mit Sandra Postel wird eine Pflegepersönlichkeit zur Pflegemanagerin des Jahres 2026 gekürt. Die Preisträger:innen des Nachwuchspreises repräsentieren eine neue Generation von Pflegeführungskräften, die den Wandel aktiv gestalten und fachliche Expertise mit Management-, Integrations- und wissenschaftlichen Kompetenzen verbinden. Die Preisverleihung fand am 30. Januar 2026 im Rahmen des Kongresses Pflege in Berlin statt. Zu den Sponsoren der Veranstaltung zählen ZEQ, Fresenius Kabi Deutschland und Arjo.

Pflegemanagerin des Jahres

Sandra Postel wurde in der Kategorie Pflegemanager:in des Jahres an die Spitze gewählt. Als Präsidentin der Pflegekammer NRW und Leiterin der Stabstelle „Pflege und Sozialpolitik“ bei der Marienhaus-Gruppe hat sie die Jury mit ihrem konsequenten Engagement für die berufspolitische Weiterentwicklung der professionellen Pflege beeindruckt – ein Leitmotiv, das sich durch ihren gesamten beruflichen Werdegang zieht. Ihre ausgeprägte Fach- und Führungskompetenz gründet auf einer Kombination vielfältiger Qualifikationen und ihrer langjährigen Erfahrung als Pflegefachfrau, Berufspädagogin und Pflegewissenschaftlerin. Bekannt ist sie zudem für ihre praxisnahe, lösungsorientierte Arbeitsweise sowie ihr hohes Maß an Verhandlungs- und Moderationsfähigkeit. „Sandra Postel ist eine herausragende Pflegepersönlichkeit, prädestiniert für die Mitgestaltung der künftigen Pflegeposition und übernimmt damit eine besondere Vorbildrolle für den Pflegenachwuchs“, freut sich Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. 

Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres

In der Kategorie Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres teilen sich Dorothea Sophie Baus vom Evangelischen Klinikum Bethel und David García Méndez von der Klinik für Gerontopsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Pfalzklinikums AdöR den ersten Platz. Mit ihren Projekten zeigen beide auf, welches Potenzial die Patient:innenversorgung durch den gezielten Einsatz von Advanced Practice Nursing entfalten kann. Zentral für ihre Führungsarbeit ist ein partizipativer Ansatz, der auf Empowerment setzt und damit den Wandel aktiv gestaltet.

Dorothea Sophie Baus hat mit der Einführung von Advanced Practice Nursing am Akutkrankenhaus Bethel neue Maßstäbe gesetzt. Grundlage für den Erfolg ihres gemeinsam entwickelten Projekts „Patientenbeteiligung mal anders“ sind ihr fundiertes pflegepraktisches Wissen, ihre akademische Expertise – unter anderem in der Organisationsentwicklung – sowie ihre strategische Führungskompetenz. Das Projekt wurde 2024 mit der Theodor-Fliedner-Medaille ausgezeichnet und gilt inzwischen als wegweisendes Modell für die Entwicklung der APN-Rolle in Deutschland.

Als Projektleiter von „Prävent+ – Ihr Plus für ein gesundes Gedächtnis“ setzt David García Méndez seine umfassende Erfahrung als Pflegepraktiker und -akademiker gezielt für eine gestaltende Pflege ein. Auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Versorgungssituation entwickelte er gemeinsam mit seinem Team die zentralen Elemente des zukünftigen Versorgungsmodells. Dabei stehen Früherkennung mit evidenzbasierten Instrumenten sowie die strukturierte Einbindung und Unterstützung pflegender Angehöriger im Fokus. Besonders hervorzuheben ist die innovative Kombination aus sektorenübergreifendem Ansatz und der Einführung von APNs als fallverantwortliche Fachkräfte in der Demenzdiagnostik und -versorgung.

Den zweiten Platz belegte Borislav Bacic, der exemplarisch für gelungene Integration, Pflegeexzellenz und Führungsstärke steht. 2018 kam er aus Serbien nach Deutschland, nahm am „Triple Win Programm“ teil und erlangte parallel zu seiner Arbeit auf Station sowohl die fachliche Anerkennung als auch die Deutsch-Sprachprüfung. Schon kurze Zeit später übernahm er die Leitung der kardiologischen Wachstation. Durch fachliche Expertise, Empathie und offene Kommunikation gelang es ihm innerhalb weniger Monate, aus einem unzufriedenen Team mit hoher Fluktuation ein leistungsstarkes Spitzenteam zu formen.

„Als ehemalige Preisträgerin freut es mich besonders zu sehen, dass die neue Generation an Pflegemanagern angekommen ist: Gestaltung statt Begleitung, Integration statt Einzelkämpfertum, Übertragung von Verantwortung statt Delegation von Aufgaben. Die professionelle Pflege hat ihr Schattendasein verlassen. Auch dank solcher Pflegepersönlichkeiten wie unserer diesjährigen Pflegemanagerin des Jahres“ begeistert sich Sarah Lukuc.


Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/832.html

Foto: v.l. Dorothea Sophie Baus, Sandra Postel, David García Méndez, Borislav Bacic (c) Marten Ronneburg/Springer Medizin Verlag GmbH

Im Rahmen des Besuchs des Bundeskanzlers in Indien haben Deutschland und Indien eine gemeinsame Verständigung über verbindliche Standards zur Anwerbung von Pflegefachkräften erzielt. Grundlage ist eine Absichtserklärung, die zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem indischen Gesundheitsministerium ausgehandelt wurde.

In der gemeinsamen Absichtserklärung bekennen sich beide Länder dazu, internationale Leitlinien für eine faire Anwerbung von Pflegefachpersonen konsequent zu unterstützen. Orientierung bietet dabei unter anderem das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, das transparente, nachhaltige und für die Bewerberinnen und Bewerber kostenfreie Rekrutierungsverfahren vorsieht. Darüber hinaus vereinbarten Indien und Deutschland den Aufbau sogenannter Global Skills Partnerships (GSP). In diesen Partnerschaften sollen angehende Pflegefachpersonen nach abgestimmten deutschen und indischen Qualifikationsanforderungen ausgebildet werden. Grundlage dafür sind jeweils konkrete bilaterale Vereinbarungen.

„Mit der Absichtserklärung mit Indien konnten wir uns mit dem bevölkerungsreichsten Land der Welt auf gemeinsame Empfehlungen zur Fachkräftesicherung von qualifizierten Pflegekräften aus Drittstaaten einigen. Durch die angestrebte Etablierung gemeinsamer Standards bei der Ausbildung in Indien können langwierige und bürokratische Anerkennungsverfahren in Zukunft vermieden und gut ausgebildete Fachkräfte schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Das stärkt die Fachkräftesicherung bei uns und fördert gleichzeitig die Ausbildung vor Ort. Zugleich stärken wir dadurch die bilateralen Beziehungen zu unserem Partner Indien.“, sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Global Skills Partnership (GSP)

Mit den Global Skills Partnerships (GSP) des Bundesministeriums für Gesundheit soll im jeweiligen Herkunftsland eine pflegefachliche Ausbildung aufgebaut werden, die sowohl den nationalen Ausbildungsstandards als auch den Qualifikationsanforderungen für Pflegefachpersonen in Deutschland entspricht. Dafür arbeiten deutsche Universitätskliniken oder Pflegeeinrichtungen mit ausländischen Bildungseinrichtungen zusammen. Gemeinsam passen sie die Curricula an, orientiert an den Mustergutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG). Die Ausbildung wird dabei gezielt um Inhalte ergänzt, die für die Tätigkeit in Deutschland relevant sind – insbesondere mit Blick auf die ambulante sowie die stationäre Langzeitpflege.

Begleitend zur Ausbildung erhalten die angehenden Pflegefachpersonen sowohl allgemeinen als auch fachsprachlichen Deutschunterricht bis zum international anerkannten Sprachniveau B2. Ergänzend werden interkulturelle Schulungen angeboten, die gezielt auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vorbereiten. Durch diese strukturierte Ausbildung können aufwendige und zeitintensive Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse aus Drittstaaten entfallen. Für die Auszubildenden entstehen dabei keinerlei zusätzliche Kosten.

Bei den Global Skills Partnerships (GSP) werden keine bereits ausgebildeten Pflegefachkräfte abgeworben. Stattdessen setzen die Partnerschaften direkt bei der Ausbildung an und ermöglichen so eine Steigerung der Ausbildungskapazitäten. Ziel ist, insgesamt mehr qualifizierte Pflegefachpersonen auszubilden, die sowohl dem deutschen Gesundheitssystem als auch den Partnerländern zur Verfügung stehen.

Die GSP fördern zugleich den Wissenstransfer und die gezielte Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in den Partnerländern. Durch die Integration spezifischer Ausbildungsinhalte in die lokalen Curricula profitieren die Partnerländer insbesondere von Deutschlands langjähriger Expertise in der ambulanten und stationären Langzeitpflege, insbesondere für multimorbide Personen mit Pflegebedarf.


Zur Pressemitteilung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/anwerbung-von-pflegekraeften-pm-12-01-26.html

Foto: stock.adobe.com - WESTOCK

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gebilligt, wie die Länderkammer nach ihrer Sitzung mitteilte. Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu den umstrittenen Klinikvergütungen vorgeschlagen, den die Länder nun angenommen haben.

Am Freitagvormittag hatte bereits der Bundestag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum „Pflegekompetenzgesetz“ zugestimmt. Für das Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich der Stimme.

Der Vermittlungsausschuss hatte sich in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 2025 auf einen Einigungsvorschlag zum Gesetz verständigt. Hintergrund war ein Antrag des Bundesrats vom 21. November 2025, der einen Artikel des Gesetzes betraf, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Durch das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel sollten nach Berechnungen der Krankenkassen Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erzielt werden. Der Bundesrat hatte diese Pläne kritisiert, da sie die finanzielle Situation der Krankenhäuser im Jahr 2026 und in den Folgejahren belasten könnten.

Der Einigungsvorschlag sieht nun vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für 2026 ausgesetzt werden. Um negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den Folgejahren auszugleichen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Wert für 2026 zugrunde gelegt werden.

Die Bundesregierung erklärte, dass „für die meisten Krankenhäuser dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen kann, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen.“ Damit die Regelung für alle Kliniken gelte, müssten auch psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen einbezogen werden. In einer Protokollerklärung sicherte die Bundesregierung zu, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern.

Der gefundene Kompromiss wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen und am selben Tag vom Bundesrat gebilligt. Das geänderte Gesetz konnte nun am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

DPR: Konsequente Umsetzung entscheidend

Zum Jahresabschluss kommentierte der Deutsche Pflegerat (DPR) die Verabschiedung des BEEP-Gesetzes als wichtigen Schritt zur Stärkung professioneller Pflegekompetenzen. Christine Vogler, Präsidentin des DPR, erklärte: „Wir sind erleichtert, dass dieses Gesetz nun verabschiedet wurde. Es ist in diesem ersten Schritt ein wichtiger Meilenstein für die Pflege und ein klares Signal, dass ihre fachliche Rolle im gesamten Versorgungssystem ernst genommen wird.“ Zugleich betonte sie, dass nun die konsequente Umsetzung entscheidend sei: „Pflegefachpersonen brauchen eine klare, rechtssichere Handlungskompetenz, die sich an ihren beruflichen Qualifikationen orientiert. [...] Dieses Verständnis für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten. Das muss jetzt deutlich stärker zur Richtschnur werden.“


Zur Pressemitteilung: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2025/028_va_pflegekompetenzgesetz.html?nn=4352560, https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflegekompetenzen-staerken-umsetzung-jetzt-entschlossen-vorantreiben 

Foto: Vermittlungsausschuss am 17. Dezember 2025 © Bundesrat | Thomas Trutschel