Pflegefachpersonen in der Altenpflege verdienen aktuell so gut wie nie zuvor: Laut dem aktuellen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Medianlohn in der Altenpflege erstmals deutlich über der 4.000-Euro-Marke. Das mittlere monatliche Bruttoentgelt beträgt demnach 4.153 Euro – ein Plus von rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Vor zehn Jahren lag der Medianlohn in diesem Bereich noch bei 2.557 Euro.

Zum Vergleich: Der aktuelle allgemeine Medianlohn in Deutschland liegt bei 3.626 Euro. Altenpflegefachpersonen verdienen damit mittlerweile rund 527 Euro mehr als der Durchschnitt aller Beschäftigten. Auch bei den Ausbildungsvergütungen zeigt sich ein positiver Trend: Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhalten Auszubildende in der Pflege im dritten Ausbildungsjahr inzwischen durchschnittlich über 1.200 Euro pro Monat.

Die aktuellen Zahlen machen deutlich: Die Aufwertung der Pflegeberufe zeigt Wirkung – insbesondere tarifliche Vergütungen tragen maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung bei. Dennoch ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Ein erheblicher Teil der Beschäftigten in der Altenpflege arbeitet in Teilzeit – darunter vor allem Frauen. Trotz gestiegener Löhne droht vielen Pflegefachpersonen dadurch weiterhin das Risiko von Altersarmut.

In der öffentlichen Debatte wird Teilzeitarbeit häufig pauschal als individuelle Entscheidung dargestellt. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz. Viele beruflich Pflegende reduzieren ihre Arbeitszeit nicht freiwillig, sondern sehen sich dazu gezwungen – etwa aufgrund unflexibler Dienstzeiten, fehlender Betreuungsmöglichkeiten oder hoher körperlicher und emotionaler Belastung. Wer diese strukturellen Rahmenbedingungen ausblendet, verkennt die Realität in der Pflege – und versperrt den Blick auf notwendige Reformen.

„Die Zahlen sind ein ermutigendes Signal, aber kein Grund zur Entwarnung“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Ein auskömmliches Einkommen ist wichtig – ebenso aber verlässliche Arbeitszeiten, planbare Dienstpläne und echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es muss möglich sein, dass Menschen, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, in Vollzeit arbeiten können, wenn sie dies möchten. Bereits Schulferien bringen viele Familien an ihre organisatorischen und finanziellen Grenzen. Hier braucht es bessere Strukturen.“

Die Pflege bleibt damit ein Beruf mit großer gesellschaftlicher Bedeutung – aber auch mit erheblichem Reformbedarf. Gute Bezahlung ist ein zentraler Baustein, reicht allein jedoch nicht aus, um Pflege zukunftsfest zu machen. Die Landespflegekammer verlangt daher weitere politische Anstrengungen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern, Pflegefachpersonen im Beruf zu halten und den Beruf für junge Menschen attraktiv zu gestalten.


Zur Pressemitteilung: https://pflegekammer-rlp.de/medianlohn-in-der-altenpflege-abermals-gestiegen-herausforderungen-bleiben/

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Mit der Einführung eines innovativen Shared-Governance-Modells hat das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung seiner Pflegeorganisation gesetzt. Das neue Beteiligungskonzept orientiert sich am international anerkannten Magnet-Modell aus den USA und zielt darauf ab, Pflegefachpersonen aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Durch die strukturierte Beteiligung wird die pflegerische Expertise stärker in strategische und operative Fragen einbezogen – ein zentraler Schritt, um Pflegekräfte zu stärken, Versorgung zu verbessern und die berufliche Identifikation zu fördern.

„Wir greifen die Expertise unserer Mitarbeitenden auf, bündeln sie systematisch und machen sie zum Motor für Qualität und Weiterentwicklung", erklären Alfred Stockinger, Pflegedirektor, und Kirstin Ruttmann, Leiterin der Stabsstelle Pflegeentwicklung und Magnet-Koordinatorin am UKR.

Das neue Gremienmodell gliedert sich in drei Schwerpunktbereiche, in die alle Mitarbeiter des UKR ihre Ideen mit einbringen können:

  • Pflegequalität und Sicherheit
  • Pflegeführung
  • Innovation und Entwicklung

Besonders praxisnah gestaltet sich die Umsetzung durch stationsbasierte Pflegegremien, die als direkte Verbindung zwischen dem klinischen Alltag und der strategischen Entwicklung dienen. Ihre Ergebnisse fließen in eine zweimonatlich stattfindende Pflegekonferenz ein – ein struktureller Rahmen, der pflegerische Expertise gezielt in Entscheidungsprozesse einbindet.

Als Referenzklinik für das nationale Programm Magnet4Deutschland setzt das UKR damit neue Maßstäbe in den Bereichen Pflegequalität, Mitarbeiterbindung und Patientenorientierung. Das jährlich stattfindende Shared-Governance-Meeting soll sich künftig als zentrale Plattform für den Austausch von Best Practices und Impulsen zur Weiterentwicklung der Pflege etablieren.

„Shared Governance ist für uns der Schlüssel zu einer starken, professionellen und innovativen Pflege", betont Stockinger. Mit diesem Schritt unterstreicht das UKR seinen Anspruch, Pflege nicht nur exzellent auszuführen, sondern sie aktiv mitzugestalten.


Zur Pressemitteilung: https://www.ukr.de/newsroom/detail/pflegequalitaet-durch-beteiligung-ukr-etabliert-shared-governance-modell-nach-internationalem-vorbild

Foto: Pflegedirektor Alfred Stockinger (hinten re.) und sein Team haben das Shared-Governance-Modell am UKR eingeführt. Das neue Beteiligungskonzept stärkt die Rolle der Pflegefachpersonen als aktive Mitgestalter der pflegerischen Versorgung. © UKR/Franziska Holten

Pflegekräfte erbringen täglich herausragende Leistungen. Sie stehen Menschen zur Seite, wenn diese auf Unterstützung, Betreuung und Zuwendung angewiesen sind – sei es im Krankenhaus, im Pflegeheim, in der mobilen Pflege oder in der Hospizbegleitung. Dabei geraten viele Pflegekräfte regelmäßig an ihre körperlichen und psychischen Belastungsgrenzen.

Trotz ihrer zentralen Bedeutung im Gesundheits- und Sozialsystem wurde die hohe Belastung von Pflegekräften bislang nicht umfassend gesetzlich berücksichtigt. Nun reagiert die Bundesregierung auf eine langjährige Forderung von Pflegeorganisationen, Gewerkschaften und Betroffenen: Pflegekräfte werden in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann sowie ÖVP-Klubobmann August Wöginger die Eckpunkte der geplanten Änderungen vor. Demnach erhalten Pflegekräfte künftig die Möglichkeit, mit 60 Jahren in Pension zu gehen – vorausgesetzt, sie haben mindestens 45 Versicherungsjahre sowie 10 Jahre Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre nachgewiesen.

Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann unterstreicht die Notwenigkeit der vereinbarten Verbesserungen: „Für unsere Gesellschaft ist die Arbeit von Pflegekräften eine zentrale Stütze. Die Pflege ist systemrelevant. Als Zeichen des Respekts und der Wertschätzung wird die Arbeit von Pflegekräften daher nun besser für die Schwerarbeitspension berücksichtigt, denn Pflege ist Schwerarbeit. Es ist in unser aller Interesse, dass es faire Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gibt. Und es ist besonders wichtig, dass anerkannt wird, welch körperlicher und psychischer Kraftakt Pflegearbeit ist. Wir setzten mit den Verbesserungen auch eine langjährige Forderung der Betroffenen um. Ich habe noch kurz vor der Pressekonferenz mehr als 190.000 Unterschriften für die Einstufung der Pflegekräfte als Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeiter übernommen“.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger erklärt zur Neuregelung: „Mit der Vereinfachung, als Pflegekraft in die Schwerarbeit zu kommen, setzen wir ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts all jenen gegenüber, die in der Pflege arbeiten. Wir wollen für jene, die über Jahre tatsächlich in der Pflege schwer gearbeitet haben und für die Patientinnen und Patienten „am Bett“ da waren, eine verbesserte Anerkennung ihrer schweren Arbeit in der Pflege schaffen. Es ist uns bewusst, dass Pflege einer der härtesten Jobs im Lande ist - Pflege ist Schwerarbeit. Es ist also wichtig, Pflegeberufe dort einzuordnen, wo sie hingehören: In die Schwerarbeit. Mit diesem Schritt bauen wir weiter aus, was wir in der vergangenen Legislaturperiode begonnen haben“.

Im Zuge der Reform werden die Kriterien für die Anerkennung von Schwerarbeit neu definiert und objektiviert. Bisher lag der Fokus ausschließlich auf eindeutig körperlich belastenden Tätigkeiten, wie etwa Schichtdiensten mit mindestens sechs Nachtdiensten pro Monat oder dem Erreichen bestimmter Kaloriengrenzen bei körperlicher Arbeit. Künftig werden auch psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen in die Bewertung einbezogen – ein bedeutender Fortschritt für im Pflegebereich tätige Menschen. Zudem ist eine verbesserte Anerkennung von geleisteten Stunden und Diensten vorgesehen, um der tatsächlichen Arbeitsrealität besser Rechnung zu tragen.

Die Bundesregierung bekennt sich darüber hinaus zu weiteren Verbesserungen bei Arbeitszeit und Dienstplänen, zur Entlastung durch mehr Personal und zu einer Attraktivierung des Pflegeberufs für künftige Generationen.


Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250422_OTS0068/schumannwoeginger-pflegekraefte-werden-in-die-schwerarbeitsverordnung-aufgenommen

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