Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) präsentiert kürzlich in einer Pressemitteilung das neue PIP-Assessment, einen wissenschaftsbasierten digitalen Helfer für präventive Pflegeberatung. Die Software, entwickelt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück, ist ab sofort frei zugänglich und flexibel einsetzbar.
Professionelle Beratung in der Pflege bietet ein hohes präventives Potenzial, indem sie Wissen vermittelt und dazu beiträgt, Probleme zu erkennen und Ressourcen zu nutzen. Um Beraterinnen und Beratern dabei zu helfen, hat das ZQP das PIP-Assessment entwickelt, ein digitales Instrument für Prävention und Intervention in der häuslichen Pflege.
Das PIP-Assessment kann bei verschiedenen Beratungsanlässen in der Pflege eingesetzt werden, beispielsweise bei häuslichen Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI und der Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI. Es unterstützt dabei, gesundheitliche Risiken und Ressourcen in der häuslichen Pflege zu bewerten, den Beratungsbedarf zu identifizieren, zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention einzuleiten. Die Software ermöglicht die systematische Erfassung und Analyse von Informationen rund um die Situation der pflegebedürftigen Person und priorisiert den Beratungsbedarf. Es berücksichtigt Daten zur pflegebedürftigen Person, zur Beratungssituation und zum Unterstützungsnetzwerk. Durch das Ampel-Farbschema werden automatisch Vorschläge zur Priorisierung gemacht.
Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin des ZQP, betont die Benutzerfreundlichkeit des PIP-Assessments: "Das PIP-Assessment ist so konzipiert, dass es gut in eine vertrauensvolle Gesprächssituation einzubetten und leicht handhabbar ist. Die inhaltlichen Schwerpunkte, deren Umfang sowie die Bearbeitungsreihenfolge können selbst bestimmt werden. Auch eine hohe Übereinstimmung des Assessments mit den Inhalten des Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit macht unser PIP sehr praxistauglich."
Zur Einschätzung des Beratungsbedarfs steht die Perspektive der beratenen Person im Vordergrund - diese wird durch fachliche Einschätzungen der Beraterin bzw. des Beraters ergänzt. Aus den gesammelten Angaben leitet sich die Einschätzung des Beratungsbedarfs ab, der automatisch in einem dreistufigen Ampel-Farbschema ausgewiesen wird. Das heißt das Programm macht entsprechende Vorschläge zur Priorisierung. Zudem kann ein Beratungsnachweis erstellt werden.
Weitere Informationen bezüglich des PIP-Assessments und den kostenlosen Download-Link finden Sie hier: https://www.zqp.de/angebot/pip-assessment/
Zur Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/pm/80067/5648361?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push
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Die waff-Pflegesoap "Nicht wieder Mary" hat die Online-Community im Sturm erobert. Die erste Folge der 24-teiligen Serie, die die Geschichte der frischgebackenen Pflegeassistentin Mary erzählt, wurde Anfang Oktober veröffentlicht und hat seitdem die Herzen des Publikums erobert. Die Zuschauer lieben Mary und begleiten sie gespannt auf ihrer beruflichen und privaten Achterbahnfahrt. Die Zahlen der gesamten Kampagne sprechen für sich: Die Reichweite auf Instagram und Facebook beläuft sich auf 2,2 Millionen User, während TikTok eine Million erreicht. "Nicht wieder Mary" ist zum Online-Blockbuster geworden, und das, obwohl noch nicht alle Folgen veröffentlicht wurden. Die Pflege-Soap wird noch bis Mitte November ausgestrahlt.
Ab heute gelten in Deutschland höhere Durchschnittslöhne in der Pflege. Laut der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband sind die durchschnittlichen Stundenlöhne im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent auf 20,77 Euro gestiegen, basierend auf den regional üblichen Entlohnungsniveaus. Die regionalen Unterschiede bei den Durchschnittslöhnen zeigen, dass in einigen Regionen die Entlohnung um etwa 0,5 Prozent gestiegen ist, während sie in anderen Regionen um bis zu 6,8 Prozent zugenommen hat. Dies bedeutet einen zweiten Anstieg um etwa zwei Prozent pro Jahr in Folge. Die Berechnungen berücksichtigen Löhne, die aufgrund von Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlt werden.