Neue Unterstützungs-Software für die professionelle Beratung zur Pflege des ZQP

pip assesment beratung häusliche pflegeDas Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) präsentiert kürzlich in einer Pressemitteilung das neue PIP-Assessment, einen wissenschaftsbasierten digitalen Helfer für präventive Pflegeberatung. Die Software, entwickelt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück, ist ab sofort frei zugänglich und flexibel einsetzbar.

Professionelle Beratung in der Pflege bietet ein hohes präventives Potenzial, indem sie Wissen vermittelt und dazu beiträgt, Probleme zu erkennen und Ressourcen zu nutzen. Um Beraterinnen und Beratern dabei zu helfen, hat das ZQP das PIP-Assessment entwickelt, ein digitales Instrument für Prävention und Intervention in der häuslichen Pflege. 

Das PIP-Assessment kann bei verschiedenen Beratungsanlässen in der Pflege eingesetzt werden, beispielsweise bei häuslichen Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI und der Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI. Es unterstützt dabei, gesundheitliche Risiken und Ressourcen in der häuslichen Pflege zu bewerten, den Beratungsbedarf zu identifizieren, zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention einzuleiten. Die Software ermöglicht die systematische Erfassung und Analyse von Informationen rund um die Situation der pflegebedürftigen Person und priorisiert den Beratungsbedarf. Es berücksichtigt Daten zur pflegebedürftigen Person, zur Beratungssituation und zum Unterstützungsnetzwerk. Durch das Ampel-Farbschema werden automatisch Vorschläge zur Priorisierung gemacht.

Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin des ZQP, betont die Benutzerfreundlichkeit des PIP-Assessments: "Das PIP-Assessment ist so konzipiert, dass es gut in eine vertrauensvolle Gesprächssituation einzubetten und leicht handhabbar ist. Die inhaltlichen Schwerpunkte, deren Umfang sowie die Bearbeitungsreihenfolge können selbst bestimmt werden. Auch eine hohe Übereinstimmung des Assessments mit den Inhalten des Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit macht unser PIP sehr praxistauglich."

Zur Einschätzung des Beratungsbedarfs steht die Perspektive der beratenen Person im Vordergrund - diese wird durch fachliche Einschätzungen der Beraterin bzw. des Beraters ergänzt. Aus den gesammelten Angaben leitet sich die Einschätzung des Beratungsbedarfs ab, der automatisch in einem dreistufigen Ampel-Farbschema ausgewiesen wird. Das heißt das Programm macht entsprechende Vorschläge zur Priorisierung. Zudem kann ein Beratungsnachweis erstellt werden.

Weitere Informationen bezüglich des PIP-Assessments und den kostenlosen Download-Link finden Sie hier: https://www.zqp.de/angebot/pip-assessment/


Zur Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/pm/80067/5648361?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push

Foto: stock.adobe.com – rh2010

 

 

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Wiener Pflegesoap "Nicht wieder Mary" wird zum Online-Blockbuster

mary pflegesoapDie waff-Pflegesoap "Nicht wieder Mary" hat die Online-Community im Sturm erobert. Die erste Folge der 24-teiligen Serie, die die Geschichte der frischgebackenen Pflegeassistentin Mary erzählt, wurde Anfang Oktober veröffentlicht und hat seitdem die Herzen des Publikums erobert. Die Zuschauer lieben Mary und begleiten sie gespannt auf ihrer beruflichen und privaten Achterbahnfahrt. Die Zahlen der gesamten Kampagne sprechen für sich: Die Reichweite auf Instagram und Facebook beläuft sich auf 2,2 Millionen User, während TikTok eine Million erreicht. "Nicht wieder Mary" ist zum Online-Blockbuster geworden, und das, obwohl noch nicht alle Folgen veröffentlicht wurden. Die Pflege-Soap wird noch bis Mitte November ausgestrahlt.

Wiener Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke sieht durch diesen Erfolg den waff in seinem neuen Kommunikationsweg bestätigt: "Die Pflege-Soap fungiert als innovativer Türöffner, um neue Zielgruppen für die Pflegeberufe zu gewinnen. Die Begleitkampagne zu 'Nicht wieder Mary' gibt uns die Möglichkeit, alle Informationen zur Ausbildung, zu Unterstützungen und zum Berufsbild der Pflege zu vermitteln. Dieser Weg ist voll aufgegangen."

Nichtwiedermary.at bietet alle Infos zum Einstieg in die Pflege Die konkreten Informationen zu den Berufen sind auf der Website nichtwiedermary.at, die bereits 26.432 Mal besucht wurde. Hier finden sich auch Interviews mit aktiven Pflegekräften, die authentisch ihre Ausbildung und ihren Berufsalltag schildern. Es geht dabei um Ausbildungen wie Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Fachsozialbetreuung für Altenarbeit oder Behindertenarbeit und das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege. Gleichzeitig werden auch Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung wie das Wiener Ausbildungsgeld, das Pflegestipendium oder die Wiener Pflegeausbildungsprämie vorgestellt. Damit wird potenziellen Neueinsteiger*innen und Umsteiger*innen in die Pflege über die Unterhaltung hinaus ein echter Mehrwert geboten.

Mittlerweile kommen 51 Prozent der Einsteiger*innen in eine Pflegeausbildung über den waff. Das Programm Jobs PLUS Ausbildung bietet optimale Rahmenbedingungen. Neben einer kostenlosen Ausbildung und einem fixen Job werden die Teilnehmer*innen während der gesamten Ausbildung finanziell unterstützt. Zum Beispiel bei Ausbildungen, die ein Jahr oder länger dauern gibt es zusätzlich zur AMS Leistung auch das Wiener Ausbildungsgeld des waff. Das sind insgesamt rund 1.400 Euro pro Monat.

 

"Nicht wieder Mary" ist auf folgenden Kanälen zu sehen: 

https://nichtwiedermary.at

https://www.instagram.com/nichtwiedermary/

https://www.tiktok.com/@nichtwiedermary

https://www.youtube.com/@waffwien


Zur Pressemeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231029_OTS0005/nicht-wieder-mary-wird-zum-online-blockbuster?fbclid=IwAR1qOcsTmGN3XGr5GD3aDw8KC40-GvVTFQbnquxPFClAYtGfMC6dMATpmAM

Bildquelle: https://www.waff.at/nicht-wieder-mary/

 

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GKV Spitzenverband: Durchschnittslöhne für Pflegefachkräfte erreichen 23,75 Euro pro Stunde

Ansteigende Stapel mit Münzen und Charts mit Aktienkursen im HintergrundAb heute gelten in Deutschland höhere Durchschnittslöhne in der Pflege. Laut der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband sind die durchschnittlichen Stundenlöhne im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent auf 20,77 Euro gestiegen, basierend auf den regional üblichen Entlohnungsniveaus. Die regionalen Unterschiede bei den Durchschnittslöhnen zeigen, dass in einigen Regionen die Entlohnung um etwa 0,5 Prozent gestiegen ist, während sie in anderen Regionen um bis zu 6,8 Prozent zugenommen hat. Dies bedeutet einen zweiten Anstieg um etwa zwei Prozent pro Jahr in Folge. Die Berechnungen berücksichtigen Löhne, die aufgrund von Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlt werden.

„Die an die Tariflohnentwicklung gekoppelte Entlohnung in der Altenpflege hat sich etabliert. Die neuen, höheren Durchschnittslöhne zeigen, dass sich die Pflegekräfte insgesamt auf eine faire Bezahlung verlassen können. Denn nur noch die Pflegeeinrichtungen, die sich an mindestens dieses Lohnniveau halten, erhalten eine Zulassung“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Die neuen Durchschnittslöhne in Deutschland betragen im Durchschnitt 17,53 Euro für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung, was knapp drei Prozent mehr als 2022 entspricht. Pflegeassistenzkräfte, also Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten 19,53 Euro, was über 2,5 Prozent mehr ist als zuvor. Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 23,75 Euro, ein Anstieg von knapp 1,6 Prozent.

Gernot Kiefer betont jedoch auch, dass höhere Löhne für Pflegekräfte zu steigenden Eigenanteilen für Pflegebedürftige führen könnten. Die Belastung der Pflegebedürftigen werde weiter steigen, wenn die Politik keine Lösungen zur Begrenzung der Eigenanteile vorlege.

Die regionalen Unterschiede bei den Entlohnungsniveaus wurden erstmals von der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband berechnet. Die Geschäftsstelle hat dazu über 11,000 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet. Die errechneten Werte zeigen, dass zahlreiche Tarifverträge in der Pflegebranche zwischen 2022 und 2023 Entlohnungserhöhungen enthalten. In einzelnen Bundesländern in Nord- und Ostdeutschland ist das regional übliche Entlohnungsniveau stärker als in anderen Bundesländern angestiegen. Das liegt unter anderem daran, dass dort einzelne regionale Tarifverträge deutliche Entlohnungssteigerungen vorsehen.

Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, sogenannte Durchschnittsanwender, haben nun zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittslöhne sind ab sofort auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.


Hintergrund

Die tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen eine Zulassung bekommen, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind oder sich an Tarifverträgen orientieren bzw. das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr jeweiliges Bundesland an die eigenen Beschäftigten in Pflege und Betreuung zahlen (§§ 72, 82c SGB XI).

Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Pflegekassen verpflichtet, aus den in Deutschland in der Pflege angewendeten Tarifverträgen Durchschnittslöhne aller Beschäftigten in Pflege und Betreuung zu errechnen, die sich aus dem ergeben, was in den tarifgebundenen Einrichtungen tatsächlich im Durchschnitt gezahlt wird. Diese Durchschnittslöhne, die sogenannten regional üblichen Entlohnungsniveaus, können anstelle von Tariflöhnen an die Beschäftigten gezahlt werden. Dabei kommt es darauf an, die regional üblichen Entlohnungsniveaus innerhalb der Pflegeeinrichtung im Durchschnitt einzuhalten. Ab 2023 haben die Landesverbände der Pflegekassen die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband mit dieser Datenerhebung und Auswertung beauftragt.


Zur Pressemitteilung: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1695616.jsp

Foto; stock.adobe.com – gopixa

 

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