Die Delegierten der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) trafen sich am vergangenen Donnerstag in Ingolstadt zu ihrer turnusmäßigen Delegiertenversammlung. Nachdem VdPB-Präsidentin Kathrin Weidenfelder im Mai 2025 aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war, stand nun die Neuwahl der Verbandsführung im Mittelpunkt der Sitzung. Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten Rita Zöllner zur neuen Präsidentin. Zöllner ist Fachkrankenschwester für Intensiv- und Anästhesiepflege, besitzt einen Masterabschluss in Advanced Nursing Practice und arbeitet sowohl in der Anästhesie des Universitätsklinikums Erlangen als auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.

Auch der Posten des 1. Vizepräsidenten musste nach dem berufsbedingten Rücktritt von Prof. Dr. Matthias Drossel neu besetzt werden. Die Delegierten entschieden sich mit deutlicher Mehrheit für Jasmin Bieswanger, Fachkrankenschwester für Intensivpflege und Praxisanleiterin am Klinikum Fürth. Mit ihrer Wahl wird Michael Wetterich, der weiterhin dem Präsidium angehört, von jenen zusätzlichen Aufgaben entbunden, die er in den vergangenen Monaten kommissarisch übernommen hatte. „Das ist jetzt meine erste und höchst ehrenvolle Aufgabe als Präsidentin: Ich danke Michael Wetterich aufrichtig für seine Arbeit in den letzten Monaten. Das Engagement, das er in dieser Funktion an den Tag gelegt hat, ist nicht selbstverständlich. Darum bin ich auch besonders dankbar, dass er uns als 2. Vizepräsident mit all den Erfahrungen, die er jetzt gemacht hat, erhalten bleibt und ich auf seine Unterstützung zählen kann“, freut sich VdPB-Präsidentin Rita Zöllner nach ihrer Wahl.

Auch die neu gewählte Vizepräsidentin Jasmin Bieswanger blickt hoffnungsvoll auf die künftige Zusammenarbeit: „Natürlich weiß ich, dass wir uns einer großen Herausforderung und Verantwortung stellen. Immerhin vertreten wir eine große Berufsgruppe und setzen uns für deren Interessen ein. Dass wir uns dessen bewusst sind und uns dieser Aufgabe zu dritt im Präsidium mit einem starken Vorstand hinter uns widmen, lässt mich zuversichtlich darauf blicken.“ Das neue Trio an der Spitze der VdPB hat sich auch bereits über die ersten Schwerpunkte beraten. „Wir brauchen vielleicht noch ein bisschen Zeit, um uns in unseren Ämtern zu orientieren, aber wir haben uns schon jetzt abgestimmt, dass wir für die beruflich Pflegenden und auch für die Mitarbeitenden in der VdPB-Geschäftsstelle Kontinuität gewährleisten möchten, ohne dabei auf neue Impulse zu verzichten, die wir aus unseren Arbeitsfeldern in der Pflege mitbringen. Wir bleiben Bayerns Stimme für die Pflege, wir setzen auf eine Fortführung unserer konstruktiven Gespräche mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens und der beruflichen Pflege. Wir setzen auch auf einen guten Draht zur Landespolitik, für uns der wichtigste Partner bei unseren berufspolitischen Aktivitäten. Und wir setzen außerdem auf den Erfolg der uns übertragenen Aufgaben – für eine starke Profession Pflege“, fasst VdPB-Präsidentin Rita Zöllner zusammen.

Für einen ersten konkreten Arbeitsauftrag an das neue Präsidium sorgte die Delegiertenversammlung ebenfalls: Die Mehrheit der Delegierten sprach sich dafür aus, Gespräche über einen möglichen Beitritt der VdPB zum Deutschen Pflegerat (DPR) aufzunehmen. Der DPR wird voraussichtlich als sogenannte maßgebliche Organisation der Pflege auf Bundesebene benannt werden.


Zur Pressemitteilung: https://www.vdpb-bayern.de/vdpb-delegierte-waehlen-rita-zoellner-zur-neuen-praesidentin/

Foto: Vizepräsident Michael Wetterich zusammen mit der neuen VdPB-Präsidentin Rita Zöllner und der ebenfalls neu gewählten 1. Vizepräsidentin Jasmin Bieswanger.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet die Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege durch den Bundestag am 06.11.2025 als einen wichtigen Schritt nach vorn für die Pflegeprofession und die gesamte Gesundheitsversorgung.

„Das ist ein großer und unglaublich wichtiger Schritt“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert. Pflegefachpersonen können zudem bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose erbringen. Die Bedeutung ist außerordentlich. Pflegerisches Handeln ist somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung.
Jetzt gilt es, die verschiedenen pflegediagnostischen Systeme und Terminologien, die in der Praxis etabliert sind, auszubauen und mit einer gemeinsamen, interdisziplinären Referenzterminologie zu verknüpfen. Die neuen Handlungsspielräume müssen mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden.“

Das Gesetz eröffnet Pflegefachkräften die Möglichkeit, in klar festgelegten Bereichen eigenständig heilkundliche Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation wahrzunehmen. Dazu zählen unter anderem die Versorgung chronischer Wunden, die Betreuung von Menschen mit Diabetes oder Demenz sowie Tätigkeiten in Gesundheitsförderung und Prävention. Ein standardisiertes „Scope of Practice“ legt die konkreten Aufgaben fest und dient als Basis für weitere rechtliche Schritte, sodass die pflegerische Fachkompetenz gezielt dort eingesetzt werden kann, wo sie die Patientenversorgung am effektivsten unterstützt.

„Handlungsspielräume wirken, wenn sie rechtssicher, abrechenbar und mit klaren Qualitätsstandards unterlegt sind. Geben Sie uns Pflichten, aber auch die Mittel, Mandate und Transparenz. Dann zeigen wir, was Pflege kann.“, ergänzt Christine Vogler.

Der DPR fordert, die in § 73d SGB V vorgesehenen Verträge zeitnah abzuschließen und bundesweit einheitliche Weiterbildungsstrukturen sowie in einem nächsten Schritt auch standardisierte Abrechnungsstrukturen zu schaffen. Begleitend ist eine verlässliche digitale Infrastruktur notwendig, die pflegerische Leistungen sektorenübergreifend abbildet und die Teamarbeit unterstützt. Damit die neuen Befugnisse tatsächlich wirksam werden, darf die Umsetzung nicht allein den Kassen und Prüfbehörden überlassen werden: Der DPR, die Pflegekammern und die Wissenschaft müssen gleichberechtigt in Gremien und Richtlinienprozesse eingebunden werden – inklusive echter Mitentscheidungsrechte.

„Die Richtung stimmt“, so Vogler, „doch ob dieser Schritt trägt, entscheidet sich an der Umsetzung. Pflege ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – jetzt müssen alle Beteiligten in den weiteren Vereinbarungen liefern.“


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/gesetz-zur-befugniserweiterung-verabschiedet-wichtiger-schritt--jetzt-zaehlt-die-umsetzung

Foto: stock.adobe.com - Paul Bradbury/KOTO

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz befürwortet in einem Positionspapier unter bestimmten Bedingungen ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr, um junge Menschen frühzeitig für Pflegeberufe zu gewinnen und gesellschaftliche Verantwortung zu stärken. Voraussetzung dafür ist die gleichzeitige Wiedereinführung der Wehrpflicht für alle Geschlechter, da nur so ein gerechtes Pflichtsystem gewährleistet werden kann. 

Bleibt der Wehrdienst freiwillig, schlägt die Pflegekammer ein alternatives Modell vor: Alle Schulabgänger:innen sollen vor Abschluss der Schulzeit gefragt werden, ob sie einen Freiwilligendienst leisten möchten. Wer sich dafür entscheidet, soll einen Rechtsanspruch auf einen Platz erhalten.

Ein Gesellschaftsjahr oder ein gestärkter Freiwilligendienst kann jungen Menschen praxisnahe Einblicke in soziale Berufe geben, die Berufsorientierung fördern und die soziale Infrastruktur unterstützen. Geht man davon aus, dass rund 20 Prozent eines Jahrgangs in die Pflege eintreten würden, könnten deutschlandweit bis zu 150.000 zusätzliche Helfer:innen jährlich Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und ambulante Dienste entlasten – eine spürbare Unterstützung für das bestehende Personal.

Die Pflegekammer fordert dafür klare Rahmenbedingungen, darunter eine angemessene Vergütung (mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes), soziale Absicherung (Rentenpunkte, Kindergeld, Arbeitslosenversicherung, kostenloser ÖPNV), qualifizierte Praxisanleitung, einfache digitale Anmeldeverfahren sowie eine regelmäßige Evaluation der Wirksamkeit.

Aus Sicht der Kammer ist ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr nur gerechtfertigt, wenn militärische und soziale Dienste gleichermaßen für alle Geschlechter gelten. Andernfalls müsse der freiwillige Weg gestärkt und verlässlich abgesichert werden.

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz fordert die Landespolitik auf, Konzepte für die rechtliche und organisatorische Umsetzung zu entwickeln, Pilotprojekte zu initiieren und die Auswirkungen auf Ausbildung, Pflegequalität sowie Fachkräftesicherung frühzeitig zu prüfen.

Das ausführliche Positionspapier der Pflegekammer Rheinland-Pfalz zum (verpflichtenden) Gesellschaftsjahr ist auf ihrer Website veröffentlicht:
https://pflegekammer-rlp.de/positionspapier-gesellschaftsjahr


Zur Pressemitteilung: https://pflegekammer-rlp.de/pflegekammer-rheinland-pfalz-gesellschaftsjahr-kann-pflege-und-zusammenhalt-starken/

Foto: stock.adobe.com - vegefox.com