Die Langzeitpflege in Deutschland befindet sich in einer strukturellen Notlage. Der Unterstützungsbedarf wächst in hohem Tempo, während es zugleich an qualifizierten Pflegefachpersonen mangelt. An- und Zugehörige übernehmen immer mehr Verantwortung und stoßen dabei vielfach an ihre Grenzen. Betroffen sind ältere Menschen ebenso wie Kinder und Jugendliche, vor allem im unmittelbaren Lebensumfeld vor Ort. Ein bloßes „Weiter so“ mit punktuellen Einzelmaßnahmen reicht nicht mehr aus – erforderlich ist ein grundlegender Kurswechsel in der Organisation und Ausgestaltung der Pflege.

Der Deutsche Pflegerat legt mit seinem Positionspapier „Die Zukunft der Langzeitpflege muss personen- und familienzentriert sein“ einen konkreten Reformvorschlag vor. Gefordert wird ein grundlegender Strukturwandel hin zu einer personen- und familienzentrierten Ausrichtung der Langzeitpflege. Prävention, Beratung und Versorgung sollen dabei systematisch miteinander verzahnt werden. Zugleich soll die Expertise der Pflegefachpersonen verbindlich eingebunden und die Langzeitpflege als gesamtgesellschaftliche Verantwortung neu geordnet werden.

Das Positionspapier wurde von der Fachkommission „Zukunft der Langzeitpflege“ des Deutschen Pflegerats erarbeitet. Im Zentrum steht das Ziel einer verlässlichen Pflegeversorgung – für pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, für ihre Familien sowie für die Gesellschaft insgesamt.

„Die Lage duldet keinen Aufschub“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Unser Positionspapier zeigt, wie Langzeitpflege neu gedacht und organisiert werden muss, damit sie auch in Zukunft trägt.“

Neun Leitlinien für eine zukunftsfähige Langzeitpflege

  1. Umbau der Strukturen hin zu professionell fundierten, nachhaltig finanzierten und wohnortnahen Versorgungslösungen
    Pflege braucht verlässliche Strukturen. Versorgung muss fachlich und wissenschaftlich fundiert, nachhaltig finanziert und wohnortnah organisiert sein. Maßstab sind Qualität und Verlässlichkeit – orientiert an den tatsächlichen Bedarfen der Menschen. Dazu gehört eine bedarfsgerechte Planung mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortung.
  2. Stärkung von Pflegebeziehungen, Selbstwirksamkeit und Lebensqualität durch verbindliche Zeitbudgets und Anerkennung von Beziehungsarbeit
    Pflege stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Pflegebeziehungen fördern Selbstständigkeit und Lebensqualität. Gute und bedarfsgerechte Pflege aktiviert vorhandene Fähigkeiten und stärkt Sicherheit im Alltag. Dafür braucht Pflege verlässlich Zeit für Beziehung, Zuwendung und Begleitung, die strukturell vorgesehen,  entsprechend finanziert und anerkannt ist.
  3. Vernetzte und sektorenübergreifende Versorgung, die Kontinuität und individuelle Passung ermöglicht
    Pflege wirkt dann, wenn sie zusammenhängend gedacht wird. Koordinierte und vernetzte Konzepte sorgen für Übergänge ohne Brüche. Versorgung muss zu den Lebenslagen der Menschen passen – nicht umgekehrt.
  4. Neue Wohn- und Versorgungsformen, die vertraute Lebenswelten, Teilhabe und Selbstbestimmung sichern
    Menschen sollen dort leben können, wo sie sich zuhause fühlen. Wohn- und Versorgungsformen müssen soziale Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen – im vertrauten Umfeld.
  5. Prävention und Gesundheitskompetenz, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und das System zu entlasten
    Pflege beginnt früh. Prävention und Aufklärung helfen, Selbstständigkeit zu erhalten, Pflegebedarfe zu verringern und kritische Versorgungssituationen zu vermeiden. Präventive Angebote müssen frühzeitig, niedrigschwellig und gut erreichbar sein. Das entlastet Betroffene, Familien und das System.
  6. Aufbau sozialer Netzwerke, die Teilhabe, Resilienz und gemeinschaftliche Verantwortung fördern
    Pflege ist eine gemeinsame Aufgabe. Starke soziale Netze fördern Teilhabe, Halt und Lebensqualität. Sie entlasten Familien und stärken die Versorgung vor Ort.
  7. Interprofessionelle Zusammenarbeit, die Pflegefachpersonen eine koordinierende Rolle und mehr Entscheidungskompetenz einräumt
    Gute Pflege braucht gutes Zusammenspiel. Eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Berufe sichert eine abgestimmte Versorgung und vermeidet Informationsverluste. Pflegefachpersonen übernehmen dabei eine koordinierende Rolle und bringen ihre fachliche Entscheidungskompetenz verbindlich ein.
  8. Bildung und Professionalisierung, insbesondere durch Akademisierung und lebenslanges Lernen
    Gute Pflege braucht Bildung. Sie reicht von der beruflichen Ausbildung über akademische Qualifikationen bis hin zu lebenslangem Lernen. Pflegefachpersonen müssen gut ausgebildet sein, um sicher und personenzentriert zu versorgen.
    Wer gut ausgebildet wird, muss seine Kompetenz auch einsetzen können. Bildung ohne Verantwortung ist eine Verschwendung von Ressourcen. Pflegefachpersonen sind ein zentraler Teil der primären Gesundheitsversorgung. Sie können Menschen dort beraten, begleiten und versorgen, wo sie leben. Dafür brauchen sie klare Aufgaben, Verantwortung und Handlungsspielräume.
  9. Sinnvoller Einsatz von Technik und Digitalisierung, der Beziehungszeit stärkt statt ersetzt und gleichzeitig Datenschutz und Qualität wahrt
    Technik und Digitalisierung können Pflege unterstützen. Sie müssen sich am Menschen orientieren und Pflege ergänzen, nicht ersetzen. Ziel ist Entlastung – nicht neue Belastung.

Einordnung

Das Positionspapier des Deutschen Pflegerats versteht sich als fachlich fundierte Ergänzung zu bestehenden Reforminitiativen, unter anderem im Rahmen des Zukunftspakts Pflege. Es verdeutlicht, wie zentrale Handlungsfelder gebündelt und strukturell so weiterentwickelt werden können, dass sie dauerhaft wirksam sind.

Warum jetzt gehandelt werden muss

Der demografische Wandel, der Pflegenotstand und gesellschaftliche Veränderungen erhöhen den Druck zu handeln deutlich. Langzeitpflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die klare politische Weichenstellungen, verlässliche Investitionen und koordinierte Konzepte benötigt.
Der Deutsche Pflegerat fordert deshalb, den Weg für eine nachhaltige, personen- und familienzentrierte Pflege konsequent zu ebnen. Ziel ist es, die neun Leitlinien in Gesetzgebung, Finanzierung und Planung zu verankern und den Dialog mit Pflegefachpersonen, An- und Zugehörigen, Betroffenen sowie der Wissenschaft weiter auszubauen.

Fazit

Die Zukunft der Langzeitpflege entscheidet sich nicht an Einzelmaßnahmen, sondern an klaren Stellschrauben und tragfähigen Strukturen. Die neun Leitlinien des Positionspapiers zeigen, wie Pflege menschlich, verlässlich und zukunftsfähig gestaltet werden kann. „Pflege braucht Orientierung“, sagt Vogler. „Unser Positionspapier zeigt, worauf es ankommt.“


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-legt-neun-leitlinien-fuer-eine-wirksame-pflege-vor

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Das Pflegebudget in deutschen Krankenhäusern steht erneut im Fokus der öffentlichen Debatte. Vier zentrale Akteure aus der Pflege und Pflegewirtschaft äußern sich aktuell zu Nutzen, Effekten und möglichen Reformen des Pflegebudgets. Während der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) das Budget verteidigen und dessen Weiterentwicklung fordern, spricht sich die Pflegekammer Rheinland-Pfalz für eine konsequente Ausrichtung am Patientenbedarf aus. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hingegen fordert die Abschaffung des Budgets und warnt vor Fehlanreizen für die Altenpflege.

Deutscher Pflegerat: Pflegebudget dringend sichern und am Bedarf orientieren

Der DPR kritisiert die aktuelle WIdO-Analyse als verkürzt und warnt vor irreführenden Schlussfolgerungen. „Steigende Ausgaben allein sagen nichts über Fehlsteuerung aus“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Sie betont, dass Personalaufwuchs ohne pflegefachliche Sollgrößen nicht bewertet werden könne und Fallzahlen den tatsächlichen Pflegebedarf nur unzureichend abbildeten.
Zudem sei Überlastung nicht durch „zu viel Pflege“, sondern durch den falschen Einsatz von Fachpersonal bedingt. Vogler unterstreicht: „Professionelle Pflege ist kein Kostenproblem, sondern eine Voraussetzung funktionierender und auf Versorgungsqualität ausgerichtete Krankenhäuser. Wer das Pflegebudget infrage stellt oder deckeln will, riskiert neue Versorgungsdefizite.“
Der DPR fordert eine Weiterentwicklung des Pflegebudgets, die digitaler, fristfester und konsequent am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtet ist. Entscheidungen über Pflege dürften nicht allein ökonomisch getroffen werden; die Profession Pflege müsse maßgeblich beteiligt sein.

DBfK: Pflegepersonalkosten im Kontext sehen, Qualität sichern

Der DBfK kritisiert die einseitige Bewertung des Pflegebudgets und weist Forderungen nach Abschaffung deutlich zurück. „Ja, das Pflegebudget ist gewachsen – aber es ist nicht der einzige Ausgabenposten, der gestiegen ist“, betont DBfK-Präsidentin Vera Lux. Sie weist darauf hin, dass der Anstieg der Pflegepersonalkosten politisch gewollt war, um jahrelangen Personalabbau zu korrigieren: „Von einer Überfinanzierung der Pflege kann also keine Rede sein. Wir holen gerade einmal einen Bruchteil dessen auf, was über Jahrzehnte eingespart wurde.“
Lux betont, dass Pflege kein Kostenproblem sei, sondern ein zentraler Teil einer stabilen Krankenhausversorgung. „Was wir brauchen, ist eine breite, unabhängige Datengrundlage, die nicht nur eine Berufsgruppe isoliert betrachtet. Entscheidend ist, wie sich Personalausstattung auf Sicherheit der Patient:innen, Komplikationsraten, Verweildauer und andere pflegesensitive Outcomes auswirkt.“ Der DBfK sieht die PPR 2.0 als Chance, das Pflegebudget sachlich weiterzuentwickeln und eine sichere, bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.

Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Pflegebudget auf unmittelbare Patientenversorgung begrenzen

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt gesetzliche Klarstellungen zur Nutzung des Pflegebudgets. „Kosten für Aufgaben, die nicht der direkten pflegerischen Versorgung dienen, müssen eindeutig abgegrenzt werden. Das Pflegebudget darf nicht für strukturelle Finanzierungslücken missbraucht werden“, betont Kammerpräsident Dr. Markus Mai.
Die Kammer fordert, dass das Budget konsequent für die direkte Pflege am Bett eingesetzt wird und andere notwendige Leistungen außerhalb des Pflegebudgets finanziert werden. Hintergrund sei der Personalabbau in vielen Krankenhäusern vor Einführung des Pflegebudgets, der bis heute nachwirke.

Arbeitgeberverband Pflege: Pflegebudget schafft Fehlanreize – Abschaffung gefordert

Der AGVP kritisiert, dass das Pflegebudget falsche Anreize setze und die Altenpflege belaste. „Das Pflegebudget setzt falsche Anreize und gehört abgeschafft. Es kostet Milliarden und schadet der Altenpflege – bei fragwürdigem Zusatznutzen für die Patientenversorgung im Krankenhaus. Krankenhäuser erhalten Pflegepersonal faktisch zum Nulltarif und setzen es dort ein, wo eigentlich Prozesse verbessert werden müssten. Für einzelne Krankenhäuser mag das rational sein, gesamtwirtschaftlich ist es ein Fehlanreiz und für die Pflege ein folgenschwerer Fehler. Die Konsequenzen tragen vor allem die Altenpflege und die Pflegebedürftigen“, erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner.
Er betont, dass hochqualifizierte Pflegefachkräfte im Krankenhaus fachfremde Tätigkeiten übernehmen, während Pflegeheime Personalengpässe erleben, die zu geschlossenen Wohnbereichen und Wartelisten führen. Greiner schlussfolgert: „Wer Fehlanreize abbaut, stärkt die Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeheimen – wer sie fortschreibt, verschärft den Versorgungsengpass für Pflegebedürftige.“


Zu den Pressemeldungen: 
https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/wido-analyse-zum-pflegebudget-greift-zu-kurz--pflege-braucht-bedarfserhebung-statt-zahlenspiele
https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2026/2026-02-24-pflege-als-suendenbock.php
https://pflegekammer-rlp.de/khag-pflegebudget-klar-auf-patientenversorgung-begrenzen/
https://arbeitgeberverband-pflege.de/wp-content/uploads/2026/02/20260223_PM_Pflegebudget-abschaffen_Altenpflege-zahlt-den-Preis-fuer-Krankenhaus-Fehlanreize.pdf

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Intensivbetreuung in der psychiatrischen Behandlung: Neue Praxisempfehlung der DFPP für (Pflege-)Fachpersonen

Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) hat eine Praxisempfehlung mit dem Titel „Intensivbetreuung in der psychiatrischen Behandlung“ verabschiedet. Das Papier richtet sich an (Pflege-)Fachpersonen in der psychiatrischen Versorgung und versteht sich als praxisbezogene Orientierungshilfe für die Durchführung und Reflexion von Intensivbetreuung in hochakuten Krisensituationen.

Psychiatrische Intensivbetreuung wird als therapeutische Maßnahme in vulnerablen Situationen beschrieben. Sie kommt insbesondere in hochakuten Krisen zum Einsatz und zielt darauf ab, die Bewältigung der Krise zu unterstützen, Schaden zu verhindern und Leid zu lindern. Die DFPP betont dabei, dass Intensivbetreuung so gestaltet werden soll, dass sie von Patient:innen sowie von (Pflege-)Fachpersonen nicht als Kontrollmaßnahme, sondern als unterstützendes und hilfreiches Angebot erlebt wird.

Zentral ist eine bewusste, respektvolle und partizipative Ausgestaltung der Maßnahme. Auf diese Weise können Krisen wirksam begleitet, Zwangsmaßnahmen vermieden oder zumindest gemildert und Genesungsprozesse nachhaltig gefördert werden.

Die Praxisempfehlung umfasst 21 konsentierte Handlungsempfehlungen von Expert:innen. Diese geben einen strukturierten Überblick über zentrale Prinzipien und konkrete Maßnahmen der psychiatrischen Intensivbetreuung. Sämtliche Empfehlungen werden ausführlich erläutert und fachlich begründet.

Mit der Veröffentlichung verfolgt die DFPP das Ziel, die Handlungssicherheit von (Pflege-)Fachpersonen zu stärken, die Qualität der Krisenbegleitung weiterzuentwickeln und dazu beizutragen, dass Intensivbetreuung von Patient:innen als hilfreich erfahren wird.

Die Praxisempfehlung ist online verfügbar. Die DFPP begrüßt die fachliche Auseinandersetzung mit dem Papier sowie Rückmeldungen aus Praxis, Lehre und Forschung.

Die Praxisempfehlung finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://dfpp.de/praxisempfehlung-intensivbetreuung/

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