Rund eine Million Menschen in Österreich übernehmen die Pflege ihrer An- und Zugehörigen – und stellen damit den größten „Pflegedienst“ des Landes. Neben der oft intensiven Betreuung sind sie meist gleichzeitig mit Erwerbsarbeit, Familienpflichten und erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Anlässlich des 7. Nationalen Aktionstags für Pflegende Angehörige am 13. September 2025 richtet die Interessensgemeinschaft Pflegender Angehöriger und Zugehöriger (IG Pflege) 14 Forderungen an die Politik. Ziel ist es, die prekäre Situation von pflegenden Angehörigen stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und nachhaltige Verbesserungen für diese zentrale Säule des Pflegesystems einzufordern.

Probleme zeigen sich in Gesprächen

„Die Forderungen reichen von kostenlosen Beratungsleistungen über den Ausbau von Unterstützungsangeboten bis zu Fragen der Rechtssicherheit und der finanziellen Unterstützung“, so Birgit Meinhard-Schiebel, Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger und Zugehöriger. „Die Gespräche mit Pflegenden Angehörigen und Zugehörigen zeigen sehr oft, dass sie sich allein gelassen fühlen und in ihrer oft schwierigen Situation zu wenig Informationen finden, die ihnen die häusliche Pflege erleichtern können. Pflegende Angehörige benötigen Unterstützung und Rat!“

Die 14 Forderungen im Überblick

  1. Kostenlose Beratung – mindestens zwei kostenlose, persönliche Beratungen pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

  2. Leistbare Pflege- und Betreuungsangebote – inklusive eines Rechts auf einen pflegefreien Tag pro Monat, den die öffentliche Hand sicherstellt.

  3. Ausbau und Flexibilisierung von Ersatzpflege – auch tageweise nutzbar, mit Rechtsanspruch.

  4. Unterstützung für Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige durch innovative, altersgerechte Angebote.

  5. Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch flexible Arbeitsmodelle und Bewusstsein bei Arbeitgeber:innen.

  6. Spezielle Unterstützung für Angehörige von Demenzkranken durch geschultes Personal und adäquate Angebote.

  7. Rechtsansprüche absichern – für Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Ersatzpflege und andere Unterstützungsleistungen.

  8. Rechtssicherheit für Eltern von Kindern mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen durch geeignete Wohn- und Arbeitsmodelle.

  9. Pflegekarenzgeld für Selbständige – gleicher Anspruch wie für unselbständig Erwerbstätige.

  10. Begleitung nach Ende der Pflegetätigkeit – durch Trauer- und Krisenunterstützung.

  11. Niederschwellige psychosoziale Angebote während des gesamten Pflegeprozesses.

  12. Unterstützung bei Pflege von Menschen mit Long-Covid oder anderen postviralen Erkrankungen.

  13. Reform der Pflegegeldbegutachtung – zeitgemäß, inkl. neuer Krankheitsbilder wie Long- und Post-Covid.

  14. Zugang zu Informationen für pflegende Angehörige mit Migrationshintergrund – durch individuelle und kultursensible Beratungsangebote.

Einsatz der IG Pflege seit 15 Jahren

Die konkreten 14 Forderungen sind hier auf der Homepage der IG Pflege (www.ig-pflege.at) abrufbar, außerdem werden zum Aktionstag 50.000 Karten mit den Forderungen in ganz Österreich verteilt. Die Interessengemeinschaft Pflegender Angehöriger feiert 2025 ihr 15-jähriges Bestehen und trägt ihre Anliegen in einem eigenen Themenjahr in Diskussionen, Gremien und Medien in die Öffentlichkeit. 

Meinhard-Schiebel betont: „15 Jahre ehrenamtliche Arbeit zeigt, dass geduldiges Engagement und die wichtige Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, Gesundheits- und Pflegeorganisationen Früchte tragen. Wir werden unsere Arbeit auch weiterhin unermüdlich fortsetzen.“


Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250911_OTS0054/ig-pflege-stellt-zum-aktionstag-fuer-pflegende-angehoerige-14-forderungen-an-die-politik-es-fehlen-wichtige-informationen

Foto: stock.adobe.com - Ievgen Skrypko

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich in erster Lesung die Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beraten. Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet beide Vorlagen als wichtige Impulse zur Stärkung der Pflegeberufe und spricht sich für eine entschlossene und zügige Umsetzung aus.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, zur Befugniserweiterung: „Mit dem Beginn der Beratungen im Bundestag beginnt der entscheidende erste Schritt, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen endlich voll zu nutzen. Wichtig ist nun, dass der pflegefachliche Kern auf diesem Weg nicht verwässert wird. Pflegefachpersonen brauchen klare, verbindliche Befugnisse, um selbstständig und eigenverantwortlich handeln zu können. So wird die Gesundheitsversorgung gestärkt und der Beruf zukunftsfähig gemacht.
Dazu gehört auch, dass die maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene verbindlich einbezogen, echte Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten erhalten und eine dauerhaft finanzierte, hauptamtliche Struktur bekommen.“

Zur geplanten bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung betont Vogler: „Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung beendet die 27-fachen zersplitterten Regelungen der Länder. Das ist ein echter Fortschritt für Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität. Entscheidend wird jetzt die konkrete Umsetzung des Gesetzentwurfes mit seinen verlässlichen Standards und seiner konsequenten Durchlässigkeit hin zur dreijährigen Ausbildung im Parlament und dann in der Ausbildung und im Berufsalltag sein, damit die Pflegefachassistenz zum attraktiven Einstieg in den Pflegeberuf wird.“


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-bundestagsdebatte-zur-staerkung-der-pflegeberufe

Foto: Christine Vogler, Präsidentin Deutscher Pflegerat e.V., Bildrechte: Christine Vogler

Die Kabinettsbeschlüsse zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (vormals Pflegekompetenzgesetz) sowie zum Pflegefachassistenzgesetz bewertet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) als wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass beide Vorhaben in wesentlichen Punkten hinter den Erwartungen der professionellen Pflege zurückbleiben.

Pflegekompetenzgesetz: Meilenstein für die Profession – mit Potenzial für mehr Eigenverantwortung

Der Kabinettsbeschluss verankert erstmals gesetzlich, dass Pflegefachpersonen in den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden heilkundliche Tätigkeiten eigenständig ausüben dürfen – ein entscheidender Meilenstein für die Profession und die Qualität der Versorgung. „Die Richtung stimmt – aber es braucht im weiteren Verfahren noch Nachbesserungen für mehr Qualität und eine echte Stärkung der professionellen Pflege im Sinne von mehr Autonomie und Eigenverantwortung“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Positiv bewertet der DBfK außerdem die verstärkte Anerkennung von Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildung sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Eine konsequente Digitalisierung und eine pflegeprozessorientierte, sinnvolle Dokumentation werden als richtiger Weg eingeschätzt. Gleichzeitig sieht der Verband weiteres Entwicklungspotenzial: In bestimmten Bereichen – etwa bei der Verordnung von Präventionsmaßnahmen – sollte die Pflegeprofession verbindlich entscheiden können, statt lediglich Empfehlungen auszusprechen. „Das würde die Eigenverantwortung konsequent stärken und die im Pflegeberufegesetz verankerten Vorbehaltsaufgaben vollständig zur Wirkung bringen“, betont Lux.

Pflegefachassistenzgesetz: Bundeseinheitlichkeit begrüßt – Ausbildungsqualität sichern

Auch beim Pflegefachassistenzgesetz erkennt der DBfK Fortschritte: Die bundeseinheitliche Regelung sei überfällig und stärke die berufliche Mobilität. Verbesserungen bei der Ausbildungsvergütung sowie der Anerkennung ausländischer Abschlüsse seien weitere Pluspunkte. Dennoch fordert der Verband Korrekturen: „Eine 18-monatige Ausbildung ist zu kurz, um die notwendige Qualität zu sichern. Wir plädieren für eine Dauer von 24 Monaten. Zudem lehnen wir den Zugang ohne Schulabschluss ab, weil dies erhebliche Risiken für den Ausbildungserfolg birgt“, betont Lux. „Mit der bundeseinheitlichen Einführung der Pflegefachassistenz dürfen keine Qualitätsstandards aufgeweicht werden – wir brauchen klare Mindeststandards, eine zweijährige Ausbildung und keine Abwertung des Berufs durch drastische Verkürzungen wie im niedersächsischen Modell, bei dem berufliche Vorerfahrung auf nur wenige hundert Unterrichtsstunden angerechnet wird. Ohne fundierte theoretische Ausbildung und ohne adäquaten Schulabschluss fehlt nicht nur die Basis für qualitativ hochwertige Versorgung, sondern auch der Zugang zu weiteren Karrierewegen im Pflegeberuf“, so Lux weiter.

„Unser Fazit: Der Gesetzentwurf setzt wichtige Impulse, bleibt aber an manchen Stellen noch zu vorsichtig. Denn: Bei der Aussage ‚Pflege kann mehr als sie darf‘, ist nach wie vor noch Luft nach oben.“

Die komplette Stellungnahme des DBfK vom 11. Juli 2025 zum Referentenentwurf finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/Pflegegesetze-mit-richtiger-Stossrichtung.php

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