Neue ZQP-Veröffentlichung: Rechte pflegebedürftiger Menschen

ZQPneuNeue ZQP-Veröffentlichung: Rechte pflegebedürftiger Menschen

Der neue ZQP-EINBLICK „Rechte pflegebedürftiger Menschen“ fasst zusammen, was würdevolle Pflege ausmacht und zeigt zehn Merkmale guter Pflege sowie Rechte pflegebedürftiger Menschen auf.

Pflegebedürftige Menschen haben das Recht auf eine gute, würdevolle Pflege. Doch entscheidend für sie und ihre Angehörigen ist die Frage, ob und wie dieses Recht im konkreten Fall gewahrt wird. Eine Antwort darauf ist jedoch nicht immer einfach, denn Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegende und Ärztinnen oder Ärzte können eine Situation durchaus unterschiedlich bewerten. Allerdings ist gute Pflege nicht allein persönliche Ansichtssache, sondern weist verschiedene, nachvollziehbare Merkmale auf, die sich zum Beispiel aus Gesetzen oder fachlichen Leitlinien und Standards ergeben. Pflegebedürftige Menschen können erwarten, dass diese bei der Pflege beachtet werden. Um ihnen und ihren Angehörigen, Orientierung zu Merkmalen guter professioneller Pflege und ihren Rechten in der Praxis geben, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in seinem neuen EINBLICK „Rechte pflegebedürftiger Menschen“ dies in zehn Punkten zusammengefasst.

„Die Rechte pflegebedürftiger Menschen – und damit auch ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher – sind in den letzten Jahren nach und nach gestärkt und ihre Ansprüche ausgeweitet worden. Ziel muss es sein, diese Rechte bekannter zu machen und pflegebedürftige Menschen oder ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Lage zu versetzen, die Situation zu beurteilen und ihre Rechte nötigenfalls einfordern zu können. Der neue ZQP-EINBLICK kann dazu einen Beitrag leisten“, sagt Daniela Sulmann, Pflegefachfrau und Geschäftsleiterin für Interventionsentwicklung und Praxistransfer des ZQP. Die derzeitige Situation in der Langzeitpflege zeige, worauf Expertinnen und Experten schon lange hinweisen, dass nämlich mit einer Ausweitung von Ansprüchen und Rechten kein Automatismus für bessere Pflege verbunden sei, so Sulmann weiter.

Der neue ZQP-Kurzratgeber fasst prägnant zusammen, was man zum Thema gute, würdevolle Pflege wissen sollte – beispielsweise, was sie bedeutet und auf welchen Grundwerten sie beruht. So sind Ziele etwa Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit pflegebedürftiger Menschen. Gute Pflege soll dazu beitragen, möglichst selbstbestimmt und selbstständig leben zu können. „Es darf in der Pflege nicht zu Bevormundung oder Zwang kommen. Selbst wenn pflegebedürftige Menschen sich nicht mitteilen können, muss nach ihrem Willen gehandelt werden. Dafür sollten alle an der Pflege beteiligten Personen sorgen“, erklärt Sulmann. Den Willen könne man vorab zum Beispiel in einer schriftlichen Verfügung festlegen, etwa der Patientenverfügung oder der Vorsorgevollmacht, so die Pflegeexpertin.

Zudem gibt der EINBLICK einen Überblick, welche Grundlagendokumente relevant sind. Dazu gehört unter anderem die deutsche Pflege-Charta; sie ist das zentrale Grundsatzdokument für eine gute, würdevolle Pflege und erläutert konkret, wie sich die Rechte im Alltag pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollten. Überdies erfährt man, an welche Stellen sich pflegedürftige Menschen bei Kritik zur Pflege richten können. „Grundsätzlich gilt: Insbesondere, wenn die professionelle pflegerische Versorgung hinter dem fachlich Erwartbaren zurückbleibt, besteht die Möglichkeit zu Fragen, Kritik oder zur Beschwerde“, sagt Daniela Sulmann. Auch Beschwerden sollten zunächst beim Pflegeanbieter angebracht werden. Dort muss der Umgang mit Beschwerden und Fehlern klar geregelt sein. Wichtig ist dabei nicht zuletzt, dass angemessen und konstruktiv auf Kritik reagiert wird und etwaige Mängel zeitnah abgestellt werden.


Originalartikel: https://www.zqp.de/einblick-rechte-pflegebeduerftige/

Bundesverband Pflegemanagement: Krankenhauskommission ohne Pflegemanagement. Weitere Irrfahrt in die Sackgasse.

csm Bundesverband Pflegemanagement Logo 81b91d1dfeBundesverband Pflegemanagement: Krankenhauskommission ohne Pflegemanagement. Weitere Irrfahrt in die Sackgasse.

Die neueste Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Krankenhausreform hat bei der Berufung des Expertenteams das Pflegemanagement ausgeklammert.

Unter der Überschrift „Expertinnen und Experten erarbeiten eine Reformempfehlung“ stellt das BMG auf seiner Homepage die berufenen Experten*innen vor. Mit Frau Prof. Martina Hasseler ist eine profilierte Expertin aus dem Bereich der angewandten Pflegewissenschaften benannt. Weitere Vertreter*innen der Profession Pflege sucht man in diesem Gremium ebenso vergeblich wir das Pflegemanagement.

Wurde in den vergangenen zwei Jahren der Pandemie im politischen Kontext immer wieder betont, wie wichtig die Profession Pflege für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist, so scheint dies ebenso schnell wieder in Vergessenheit geraten zu sein. Bei der jetzt angedachten und zweifelsohne zentralen Weichenstellung für die Krankenhausversorgung der Zukunft war im Expertengremium zum wiederholten Mal kein Platz für einen Vertreter des Pflegemanagements. Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement ein klares Zeichen, dass dort, wo Empfehlungen erarbeitet werden, die zu weitreichenden politischen Entscheidungen führen werden, die Meinung des Pflegemanagements nicht gefragt ist. „Bei all den Empfehlungen, die von der Kommission erarbeitet werden, wird die entscheidende Frage der Zukunft sein, wie viele Pflegekräfte stehen insgesamt für alle Versorgungsbereiche zur Verfügung, nicht nur für das Krankenhaus“ skizziert Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement, die Dimension der Reform. Insbesondere die poststationären Versorgungsstrukturen seien hier in die Betrachtung miteinzubeziehen.  Der bereits überall mehr als spürbare Fachkräftemangel in der Pflege werde sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen und zu nicht unerheblichen Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung führen. „Demografische Entwicklungen sind keine Prognose, sondern Realität“, so Bechtel.

In so einer Gemengelage das Management nicht mitzunehmen, ist nach Ansicht des Pflegemanagementverbands unverantwortlich. Nur zusammen mit einem starken Pflegemanagement und zukunftsweisenden Personalentwicklungsmodellen wird eine Krankenhausreform, besser noch eine „Gesundheitsversorgungsreform“ gelingen.


 Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/698.html

Konsultationsphase zur zweiten Aktualisierung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege“ 

dnqp

Konsultationsphase zur zweiten Aktualisierung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege“ 

Die Einbindung der Fachöffentlichkeit in den Aktualisierungsprozess von Expertenstandards ist für die Qualität, Akzeptanz und spätere Anwendbarkeit ihrer Inhalte von großer Bedeutung.

Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe zur zweiten Aktualisierung des Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege haben ihre Arbeit unter wissenschaftlicher Leitung von PD Dr. Franziska Zúñiga und Prof. Dr. Michael Simon vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Basel nahezu abgeschlossen.

Seit Anfang April läuft die Konsultationsphase zur 2. Aktualisierung des Expertenstandards "Sturzprophylaxe in der Pflege". Noch bis zum 27.05.2022 haben Sie Gelegenheit, sich durch schriftliche Rückmeldungen oder Stellungnahmen an der Konsultationsphase zu beteiligen und Ihre Fachexpertise in den Aktualisierungsprozess einzubringen.

Die Konsultationsfassung des Expertenstandards, der Kommentierungen und der Literaturanalyse finden Sie unter ►www.dnqp.de/konsultation.

Alle eingegangenen Hinweise werden vom wissenschaftlichen Team des DNQP und den Mitgliedern der Expert*innenarbeitsgruppe ausgewertet und für die abschließende Bearbeitung des aktualisierten Expertenstandards berücksichtigt.

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück
Wissenschaftliche Leitung: Prof Dr. Dr. h. c. Andreas Büscher Postfach 19 40, 49009 Osnabrück

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Internet: http://www.dnqp.de