Nicht mal die Hälfte der zusätzlichen Personalstellen besetzt

Aktiv 7Nicht mal die Hälfte der zusätzlichen Personalstellen besetzt

DEVAP hat Umfrage zur Besetzung der zusätzlichen Personalstellen gemäß § 8 Abs. 6 und § 84 Abs. 9 SGB XI durchgeführt

155 Träger haben sich an der Umfrage des Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) zur Besetzung der zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte gemäß § 8 Abs. 6 SGB XI und Pflegehilfskräfte gemäß § 84 Abs. 9 SGB XI beteiligt. Zu den Ergebnissen äußert sich nun der DEVAP Vorsitzende Wilfried Wesemann:

„Lediglich 46 % der diakonischen Träger haben die zusätzlichen Pflegefachkraftstellen bisher teilweise oder ganz besetzt. Bei den Pflegeassistenzstellen ist die Quote mit 39 % noch geringer.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP, zu den nun vorliegenden Ergebnissen. „Das Ziel, die das Pflegepersonal in stationären Einrichtungen im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung zu entlasten und so die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern, wurde damit deutlich verfehlt.“

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde für stationäre Einrichtungen die Finanzierung von zusätzlichem Personal beschlossen: 13.000 Pflegefachkraft- und 20.000 Assistenzstellen.

„Als Hauptgründe für die Nichtbesetzung nannten die Träger Schwierigkeiten, überhaupt die Soll-Besetzung gemäß Personalschlüssel zu erreichen und das Finden von geeignetem zusätzlich Personal auf dem Arbeitsmarkt.“, so Wesemann weiter. „Auch der zu hohe bürokratische Aufwand für die An- und Abmeldung der Zusatzkräfte aufgrund ständiger Personalveränderungen wie beispielsweise Kündigungen, Elternzeit, Langzeitkrank und aufgrund von Auslastungsschwankungen und Schwankungen beim Erreichen des Soll-Personals wurden als Ursachen für die geringe Besetzung dieser zusätzlichen Personalstellen benannt.“

„Im Koalitionsvertag versprechen die Regierungsparteien den Ausbau der Personalbemessungsverfahren beschleunigen zu wollen, jedoch bringen uns bessere Personalschlüssel nichts, wenn der Arbeitsmarkt seit Jahren gänzlich leer ist. Einmalige Prämien sind kein ausreichender Anreiz. Die Politik muss dringend langfristig angelegte und tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Aufwertung des Pflegeberufs ergreifen.“, so Wesemann abschließend. „Der DEVAP stellt in seinem Strategiepapier konkrete Ansätze vor, um auch in Zukunft die flächendeckende Verfügbarkeit professioneller Pflegeleistungen unter Beachtung gleichwertiger Lebensverhältnisse sicherzustellen.“

Zum Hintergrund: Das PpSG ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und hat 13.000 zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen, um die medizinische Behandlungspflege zu stärken. Dies konnte durch neu eingestelltes Personal oder durch Stellenaufstockung erfolgen. Im GPVG mit Inkrafttreten am 1. Januar 2021 wurde beschlossen, dass in der vollstationären Altenpflege zusätzlich 20.000 Pflegeassistenzkräfte finanziert werden. Die neuen Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung, über gesonderte Vergütungszuschläge, finanziert. Dies war der erste Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Zögern der Politik gefährdet pflegerische Versorgung

Headergrafik StartseiteCorona-Gipfel bringt keine sehenswerten Ergebnisse hervor - Pflegende sind enttäuscht und in Sorge

Trotz der stark gestiegenen Infektionszahlen wollen Bund und Länder ihren gegenwärtigen Maßnahmenkatalog beibehalten. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem gestrigen Corona-Gipfel. Entsprechend bleiben die geltenden Regeln bestehen, weder Verschärfungen noch Lockerungen wurden beschlossen. Die Priorisierung von vulnerablen Gruppen bei PCR-Tests als auch die Erhebung der Impfquote in Alten- und Pflegeheimen bleiben die einzigen Änderungen im Bereich der beruflichen Pflege. Dazu Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:

„Die Infektionszahlen steigen weiter an und ein Ende der Pandemie ist nicht in Sicht. Daher ist das zaghafte Verhalten der Bundesregierung unverständlich. Es wäre genau jetzt an der Zeit, weitere Schutzmaßnahmen zu beschließen. Wir sehen eindeutig, dass sich die Situation nicht wirklich verbessert. Ganz im Gegenteil: Neue Virusvarianten stellen weiterhin eine große Herausforderung für unser Gesundheitssystem dar. Ein weiteres Zögern verschärft diese Situation nur und führt zu einer Mehrbelastung in Krankenhäusern und Altenheimen. Schon jetzt brechen sehr viele Mitarbeitende dort aufgrund eigener Ansteckungen oder durch ihre Zeit in Quarantäne weg. Wenn es so weitergeht, dann müssen wir früher oder später auch bei Pflegeversorgungsfragen mit einem Triage-System rechnen, das weit über die Krankenhausversorgung hinausgeht. Nicht nur das Berücksichtigen der derzeit geltenden Schutzmaßnahmen ist somit erforderlich. Viel eher bedarf es weiterer Maßnahmen der Kontaktreduktion, um den starken Anstieg wieder einzudämmen.“

„Auch beim Thema Impfen fehlt uns ein souveränes und geschlossenes Auftreten der Politik. Wenn zunächst eine Impfpflicht abgelehnt wird, um diese dann doch für spezielle Bereiche zu verabschieden und im Anschluss für eine allgemeine Impfpflicht zu plädieren, sorgt dies selbstverständlich für Verwirrung innerhalb der Bevölkerung. Daher ist es zwingend erforderlich, die Debatte um die Impfpflicht mit einer endgültigen Entscheidung zu beenden. Da Informations- und Aufklärungskampagnen allein nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, müssen wir jetzt schnell und konsequent über weitere Schritte nachdenken. Von der neuen Bundesregierung hätten wir gerade bei dieser Frage mehr Konsequenz erwartet. Die Bevölkerung rufen wir dagegen auf, die geltenden Schutzmaßnahmen weiterhin im Alltag umzusetzen. Das sind wir jedem Pflegeempfänger und jeder Pflegefachperson schuldig, die tagtäglich bedürftige Menschen in Altenheimen und Krankenhäusern versorgt!“, so Mai.

Schulgesundheitspflege langfristig etablieren

dbfk logoAnlässlich eines Fachgesprächs des Bildungsausschusses im Landtag Schleswig-Holstein zum Antrag „Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern“ der SPD-Fraktion macht der DBfK auf die Notwendigkeit der langfristigen Etablierung von Schulgesundheitspflege aufmerksam.

„Der DBfK begrüßt die Absicht außerordentlich, ein Projekt zur Schulgesundheitspflege in jedem Kreis beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt Schleswig-Holsteins auf den Weg zu bringen“, sagt Swantje Seismann-Petersen, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Das langfristige Ziel muss sein, Schulgesundheitsfachpersonen – international als School Nurses bezeichnet – an jeder öffentlichen Schule als festen Bestandteil des Personals zu etablieren“.

Der DBfK unterstützt das Konzept Schulgesundheitspflege als wesentlichen Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung (Public Health) und als attraktives Berufsfeld für Pflegefachpersonen seit vielen Jahren. Die Erfahrungen aus den bisherigen Modellprojekten in Deutschland zeigen, dass Schulgesundheitspflegendende einen großen Beitrag beim Erkennen von Entwicklungsstörungen, bei Anzeichen von Gewalt und im Umgang mit besonderen Belastungen leisten. Sie genießen das Vertrauen von Kindern, Jugendlichen und Eltern und etablieren sich als wichtige Ansprechpartner:innen auch für Lehrende im Umgang mit chronischen Erkrankungen und akuten Beschwerden, Schmerzen oder Unfällen.

„In Krisenzeiten wie jetzt der Corona Pandemie wird die Schlüsselfunktion von Schulgesundheitsfachpersonen ganz besonders deutlich“, so Swantje Seismann-Petersen weiter. „Gesundheitskompetenz und Bildungschancen steigen mit einer etablierten Schulgesundheitspflege“. Auch ökonomisch rechnet sich ihr flächendeckender Einsatz: Nach Berechnungen eines Gutachtens* bringt jeder in Schulgesundheitspflege investierte Euro eine Rendite zwischen 11,81 Euro und 34,81 Euro. „Wir als DBfK fordern dringend die gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Schulgesundheitspflege in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland“.

Eine ausführliche Stellungnahme des DBfK dazu findet sich hier.

*) Maulbecker-Armstrong, C.; Schulenberg, D; Binder D. (Hrsg.) (2020). Gutachterliche Stellungnahme im Rahmen von Projektphase VI des länderübergreifenden Modellprojekts „Schulgesund-heitsfachkräfte“ in Brandenburg und Hessen. Online unter: https://www.thm.de/ges/images/Downloads/Forschung/Gutachten_20201223_Schulgesundheitsfachkräfte.pdf(19.01.2022).