Ausschreibung

logo goethe universitaet

Das Frankfurter Forum für interdisziplinäre Alternsforschung (FFIA) der Goethe-Universität Frankfurt am Main vergibt zum 1. Oktober 2016 ein Promotionsstipendium für den Zeitraum von drei Jahren.


Die Förderung erfolgt durch die „Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung“ (www.keppler-stiftung.de) und beträgt € 1.300,- pro Monat.

 

Beschreibung

Ziel des FFIA ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Dazu werden durch Dritte finanzierte Promotionsstipendien eingeworben und vergeben. Das hier ausgeschriebene Stipendium ist für ein Dissertationsprojekt vorgesehen, das der Entwicklung und Implementierung eines Verfahrens zur lebensqualitäts-orientierten Gestaltung der Betreuungsbeziehung und Bedarfsplanung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Betreuten Wohnens/Servicewohnens dient. Die Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung stellt dafür den Kontakt zu ihren Einrichtungen und deren Bewohnerinnen und Bewohnern her. Die Betreuung erfolgt durch Prof. Dr. Frank Oswald (Interdisziplinäre Alternswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt) und Prof. Dr. Ines Himmelsbach (Soziale Gerontologie, Katholische Hochschule Freiburg).

 

Aufgaben der/des Stipendiaten/in:
  • Erstellung einer Dissertation zur o.g. interdisziplinären Thematik der Alternswissenschaften
  • Regelmäßiger Austausch mit anderen Doktoranden/innen des FFIA
  • Präsentation der Ergebnisse auf Konferenzen, Tagungen und Workshops

 

Voraussetzungen
  • Abgeschlossenes Studium mit sehr guter Benotung in Erziehungswissenschaften oder Sozialer Arbeit
  • Eigeninitiative und Bereitschaft zum interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeiten
  • Sehr gute Methodenkenntnisse

 

Angebot
  • Individuelle Betreuung und Einbindung in einen Arbeitsbereich des FFIA;
  • Zuschuss für die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen (€ 400,-- / Jahr).

 

Die Goethe-Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb besonders Frauen zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten)
  • Lebenslauf und eventuell eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen
  • Nachweis bisheriger Studienabschlüsse

bis 30. August 2016 ausschließlich per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an Herrn Prof. Dr. Frank Oswald, Frankfurter Forum für interdisziplinäre Alternsforschung (FFIA), Fachbereich Erziehungswissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt am Main.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Weitere Informationen:

www.uni-frankfurt.de/FFIA

SCHWEIZ: AUSSCHREIBUNG PREIS GESUNDHEITSKOMPETENZ

spacerallianz Logo 2010 web d

Die Allianz Gesundheitskompetenz verleiht alle zwei Jahre den Preis für Gesundheitskompetenz. Der mit 19‘000 Franken dotierte Förderpreis zeichnet innovative Projekte im Bereich Gesundheitskompetenz aus.

Der Preis ist offen für alle Personen, die sich im Gesundheits- und Bildungssektor bewegen und Projekte, Initiativen oder Aktivitäten zur Förderung der Gesundheitskompetenz implementieren oder implementiert haben.

Es können Projekte und Initiativen eingereicht werden, die sowohl auf der individuellen Ebene – also bei Patient/innen, Bürger/innen, Nutzer/innen im Gesundheitswesen etc. – als auch Populationsbezogene bzw. auf der Systemebene wirken. Dabei müssen innovative und effektive Aktivitäten zur Steigerung der Gesundheitskompetenz geplant, entwickelt und / oder bereits umgesetzt werden /geworden sein.

Der Gesundheitskompetenzpreis setzt sich aus einem Hauptpreis von 13‘000 Franken und zwei Anerkennungspreisen von je 3‘000 Franken zusammen. Für den Hauptpreis werden 3‘000 Franken als Anerkennung der Leistung und weitere 10‘000 Franken, für die weitere Umsetzung des prämierten Projekts vergeben. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften bzw. agierenden Personen.

 

Weitere Informationen:

http://www.allianz-gesundheitskompetenz.ch

Gesundheitsberufegesetz (GesBG): Gemeinsames Lobbying

 

logo

 

Die im «SBK Netzwerk Pflege GesBG» zusammengeschlossenen Organisationen setzen sich für das Gesetz und wichtige Ergänzungen ein.

Der Bundesrat hat am 18.11.2015 seine Botschaft und den Entwurf des neuen Gesundheitsberufegesetzes an das eidgenössische Parlament überwiesen.

Die im «SBK Netzwerk Pflege Gesundheitsberufegesetz» zusammengeschlossenen Organisationen der Pflegebranche betreiben  gemeinsames Lobbying und setzen sich kollektiv für das Gesetz und einige dringend notwendige Ergänzungen im Gesetzestext ein. Diese betreffen insbesondere die Forderung nach einer Weiterbildungspflicht, einer Gesundheitsberufekommission, einem Berufsbezeichnungsschutz sowie einer zusätzlichen, separaten Reglementierung für Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN.

Ein gemeinsam verfasster Brief mit den wichtigsten Anmerkungen zum Gesetzesentwurf wird im Januar 2016 an die Mitglieder der Ständeratskommissionen  WBK (Wissenschaft, Bildung und Kultur) und SGK (soziale Sicherheit und Gesundheit) geschickt. Des Weiteren nimmt das Netzwerk persönlichen Kontakt zu verschieden SR-Kommissionsmitgliedern und zu weiteren wichtigen Akteuren auf.

Weitere Informationen: www.sbk.ch