Rund 12.000 Arbeitgebende in Nordrhein-Westfalen erhalten in den kommenden Tagen Schreiben von der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. Adressiert sind Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und ähnliche Einrichtungen, die verpflichtet sind, ihre Pflegefachpersonen bei der Kammer zu melden – so sieht es das Heilberufsgesetz vor. „Wir wollen sämtliche Möglichkeiten nutzen, die Menschen – in dem Fall die Arbeitgebenden – zu informieren, damit sie ihrer Pflicht gemäß Heilberufsgesetz nachkommen können“, erklärt Kevin Galuszka, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW.

Im Zuge der Meldung empfiehlt die Pflegekammer NRW den Einrichtungen, ihre Pflegefachpersonen über die Pflegekammer aufzuklären. „Dabei bieten wir jegliche Form der Unterstützung an, sei es in Form von Informationsbroschüren, Online-Angeboten oder Vorträgen. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden ist uns äußerst wichtig“, so Galuszka.

„Wir sind als Kammer gesetzlich beauftragt, diese Anmeldungen entsprechend einzufordern, und haben bei Nicht-Einhaltung der Melde-Pflicht sogar Sanktionsmöglichkeiten. Davon wollen wir aber möglichst keinen Gebrauch machen, weshalb wir so intensiv und kooperativ auf die Arbeitgebenden zugehen“, erklärt Galuszka. Im Falle einer Nichterfüllung der Meldepflicht drohen Einrichtungen empfindliche Bußgelder zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Dennoch zeigt sich die Pflegekammer NRW zufrieden mit der bisherigen Rückmeldung: Die Resonanz der Arbeitgebenden sei bislang überwiegend positiv verlaufen.

Der Anmeldeprozess erfolgt in zwei Schritten: Zunächst übermitteln die Arbeitgebenden die Daten der Pflegefachpersonen an die Kammer. Anschließend sind die Pflegefachpersonen selbst gefordert, ihre Angaben zu vervollständigen und Nachweise wie die Berufsurkunde sowie Zertifikate über absolvierte Fachweiterbildungen einzureichen. Erst mit diesem zweiten Schritt gilt die Anmeldung als abgeschlossen.

Auch im Hinblick auf die kommende Beitragserhebung ist eine fristgerechte Meldung der Pflegefachpersonen durch die Arbeitgebenden von Bedeutung. Derzeit wird die Kammer noch durch das Land NRW finanziell unterstützt. Ab dem Jahr 2026 jedoch werden die Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen einen Mitgliedsbeitrag leisten, um die berufliche Selbstverwaltung eigenständig und politisch unabhängig zu sichern. Die Beitragsordnung soll voraussichtlich Ende 2025 beschlossen werden. Über die genaue Beitragshöhe entscheidet der Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung. Aktuellen Berechnungen zufolge wird der Jahresbeitrag im Jahr 2026 bei rund 19 Euro liegen – das entspricht etwa 1,60 Euro pro Monat.

Die Auswertung der Rückmeldungen der angeschriebenen Einrichtungen ergibt folgendes Bild: Etwa 49 % stammen aus stationären Einrichtungen der Langzeitpflege, rund 31 % von ambulanten Pflegediensten. Kliniken machten etwa 5 % der Rückmeldungen aus. Die übrigen 15 % verteilen sich auf teilstationäre Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Zeitarbeitsfirmen, Hospize, Dialysezentren und weitere sonstige Arbeitgeber.


Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/arbeitgebende-in-der-pflicht-anmeldung-der-mitarbeitenden-bei-der-pflegekammer-nrw-ist-gesetzlich-vorgeschrieben/

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Im Rahmen der feierlichen Abschlussveranstaltung des ICN-Kongresses 2025 in Helsinki hat der Internationale Pflegeverband (International Council of Nurses, ICN) seinen neuen Präsidenten bekanntgegeben: Dr. José Luis Cobos Serrano wurde von den Delegierten der nationalen Pflegeverbände zum 30. Präsidenten des ICN gewählt. Die Wahl fand im Vorfeld des Kongresses im Rahmen der Sitzung des „Council of National Nursing Association Representatives“ (CNR) statt.

Dr. Cobos Serrano ist derzeit Dritter Vizepräsident des Spanischen Generalrats der Pflegeberufe. Mit seiner Wahl übernimmt er die Leitung des weltweiten Dachverbands, der über 130 nationale Pflegeverbände und mehr als 30 Millionen Pflegefachpersonen vertritt.

„Empowerment“ als zentrales Leitmotiv

In seiner Antrittsrede stellte Dr. Cobos Serrano seine Vision für die kommenden Jahre vor. Im Mittelpunkt stehe das Empowerment – die Stärkung des ICN als globaler Akteur im Gesundheitswesen, die Förderung der nationalen Pflegeverbände sowie die individuelle Stärkung jeder einzelnen Pflegefachperson weltweit. Seine Ansprache, die er in Englisch, Französisch und Spanisch hielt, unterstrich die globale Dimension der Pflegegemeinschaft.

Er betonte, dass Pflegefachpersonen als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle in der gesundheitlichen Versorgung spielen – jedoch oft nicht die gebührende Anerkennung für ihre Leistungen erhalten. Ziel sei es, dieses Potenzial gemeinsam zu nutzen und Pflegefachpersonen weltweit zu ermutigen, aktiv zur Gestaltung von Gesundheitssystemen und gesellschaftlichem Wandel beizutragen.

Kontinuität und gemeinsames Fortschreiten

Dr. Cobos Serrano machte deutlich, dass er den eingeschlagenen Weg seines Vorgängerteams fortsetzen wolle. Die bisherige Arbeit unter der Führung von Dr. Pamela Cipriano habe einen klaren strategischen Rahmen geschaffen, den es gemeinsam mit dem neu gewählten Vorstand weiterzuführen gelte.

Die scheidende Präsidentin Dr. Cipriano verabschiedete sich mit einem Rückblick auf ihre Amtszeit, die sie als Höhepunkt ihrer beruflichen Laufbahn bezeichnete. Sie hob besonders den weltweiten Einsatz, die Innovationskraft und die Solidarität der Pflegefachpersonen hervor und zeigte sich überzeugt, dass der neue Vorstand den eingeschlagenen Weg mit Engagement weiterführen werde.

Neuer Vorstand gewählt – nächste ICN-Konferenz 2027 in Taiwan

Im Anschluss an die Wahl des Präsidenten wurde auch der neue Vorstand des ICN bekanntgegeben. Das Gremium setzt sich aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammen – inklusive Präsident und drei Vizepräsident*innen (diese werden in einer späteren Sitzung gewählt) – und repräsentiert die geographischen Regionen der ICN-Mitgliedsorganisationen. Alle Mitglieder erfüllen die ICN-Definition der Pflegefachperson und vertreten den Verband als Organ des CNR.

Die Mitglieder des neuen Vorstands:

  • Präsident: Dr. José Luis Cobos Serrano

  • Afrika: Perpetual Ofori-Ampofo

  • Östlicher Mittelmeerraum: Myrna Abi Abdallah Doumit

  • Nord- und Osteuropa: Sineva Maria Ribeiro

  • West- und Mitteleuropa: Emily McWhirter

  • Südeuropa: Ricardo Correia de Matos

  • Nordamerika und Karibik: Sylvain Brousseau

  • Mittel- und Südamerika: Nora E. Barahona De Peñate

  • Südostasien: T. Dileep Kumar

  • Asien: Megumi Teshima, Ching Min Chen

  • Pazifik/Ostasien: Debra Thoms

Der Kongress endete mit der symbolischen Übergabe des Staffelstabs an den gastgebenden Verband des nächsten ICN-Kongresses: Die 31. ICN-Weltkonferenz findet vom 8. bis 11. Juli 2027 in Taipeh (Taiwan) statt.


Zur Pressemitteilung: https://www.icn.ch/news/icn-elects-new-president-jose-luis-cobos-serrano-new-board-directors-and-announces-2027

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Der International Council of Nurses (ICN) hat im Rahmen des diesjährigen ICN-Kongresses in Helsinki aktualisierte Definitionen der Begriffe „Pflege“ und „Pflegefachperson“ vorgestellt. Damit reagiert die Organisation auf die sich wandelnden Anforderungen an den Pflegeberuf weltweit. Die neuen Definitionen sollen den vielfältigen Aufgabenbereich von Pflegefachpersonen widerspiegeln und zur internationalen Verständigung beitragen.

Die bisherigen Definitionen, zuletzt überarbeitet im Jahr 2002, konnten mit der dynamischen Entwicklung des Gesundheitswesens – etwa durch technologische Innovationen, zunehmende Komplexität der Versorgung und globale Gesundheitskrisen – nicht mehr Schritt halten. Der ICN initiierte daher einen breit angelegten Entwicklungsprozess, in den Pflegefachpersonen, Bildungseinrichtungen, Regulierungsbehörden und internationale Organisationen einbezogen wurden.

Pflege als eigenständige Profession mit breitem Wirkungsspektrum

Die neue Definition beschreibt Pflege als eigenständige, wissenschaftlich fundierte und ethisch orientierte Profession. Sie umfasst sowohl individuelle als auch bevölkerungsbezogene Versorgung, die Förderung von Gesundheit, Prävention, Begleitung in Krisensituationen und am Lebensende sowie die Mitgestaltung von Versorgungssystemen. Pflege wird als interdisziplinäre und kulturell sensible Tätigkeit verstanden, die sich an sozialen Gerechtigkeitsprinzipien orientiert.

Pflegefachpersonen als unverzichtbare Akteure im Gesundheitssystem

In der Definition der Pflegefachperson wird deren zentrale Rolle im Gesundheitswesen hervorgehoben: Pflegefachpersonen arbeiten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und ethischer Leitlinien, übernehmen Verantwortung in der direkten Versorgung ebenso wie in der Führung, Bildung, Forschung und Politikgestaltung. Dabei handeln sie sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Gesundheitsberufen und tragen wesentlich zur Patientensicherheit und Versorgungsqualität bei.

Die Definition betont auch, dass Pflegefachpersonen Menschen in allen Lebensphasen begleiten, vertrauensvolle Beziehungen aufbauen und durch kontinuierliche Weiterbildung und Innovation zur Weiterentwicklung der Pflege beitragen.

Orientierung für Bildung, Regulierung und politische Entscheidungsfindung

Die neuen Definitionen sollen weltweit als Referenz dienen – in der Ausbildung, in gesetzlichen Regelungen, bei der Arbeitsmarktplanung sowie in gesundheitspolitischen Diskussionen. Sie schaffen eine gemeinsame Sprache für die Profession und sollen die internationale Zusammenarbeit sowie die Anerkennung der Pflege stärken.

Der ICN versteht die neuen Begriffsbestimmungen als zukunftsweisenden Schritt, um die Bedeutung der Pflegeberufe weltweit sichtbar zu machen und ihre Position im Gesundheitssystem weiter zu stärken.

Der vollständige Bericht mit den Definitionen, Erläuterungen und Empfehlungen steht auf der Website des ICN zum Download zur Verfügung.


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