Die Petition zur Kinderkrankenpflege greift Kernfragen der pflegefachlichen Versorgung auf. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats besteht vor allem bei Qualifikationen, organisatorischen Strukturen und den Arbeitsbedingungen ein dringender Handlungsbedarf, um die Versorgung von Kindern nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten.

Die Petition „Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“ wurde von über 40.000 Menschen unterstützt und dem Deutschen Bundestag übergeben. Der Deutsche Pflegerat (DPR) wertet dies als starkes Signal aus der Praxis und teilt das zentrale Ziel, die pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen langfristig qualitativ hoch und verlässlich zu gestalten. Nach Ansicht des DPR liegt der Schlüssel für eine zukunftsfähige pädiatrische Versorgung jedoch nicht im Wahlrecht selbst, sondern in der gezielten und vertieften Weiterqualifikation von Pflegefachpersonen – insbesondere durch akademische Bildungsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendpflege ausgerichtet sind.

„Kinder brauchen Sicherheit in der Versorgung. Diese Sicherheit entsteht durch konsequente politische Umsetzung, klare Qualifikationswege und tragfähige Strukturen“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Die Petition macht deutlich, dass die pflegerische Versorgung von Kindern besondere Anforderungen stellt und spezifische Fachkompetenzen erfordert. Der DPR bestätigt diese Einschätzung: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Pädiatrische Pflege umfasst nicht nur hochspezialisierte pflegerische Maßnahmen, sondern auch intensive Zusammenarbeit mit Eltern und die Berücksichtigung oft komplexer Familiensysteme. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es neben einer soliden grundständigen Ausbildung auch spezialisierter Fachkompetenz und verlässlicher Rahmenbedingungen.

Der Deutsche Pflegerat warnt davor, die Debatte auf eine pauschale Schuldzuweisung an die generalistische Pflegeausbildung zu verkürzen. „Die Herausforderungen in der Kinderkrankenpflege lassen sich nicht allein durch Ausbildungsfragen erklären. Entscheidend ist, ob wir attraktive, fachlich anspruchsvolle und gut gestaltete Arbeitsfelder schaffen – und ob Pflegefachpersonen dort echte Entwicklungsperspektiven haben“, so Vogler.

Aus Sicht des DPR ist jetzt der Zeitpunkt, die Pflege umfassend zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dazu gehören:

  • der zügige Aufbau erweiterter Rollen wie Advanced Practice Nurses, School Health Nurses und Community Health Nurses sowie weiterer spezialisierter akademischer Qualifikationen,
  • der konsequente Ausbau von Masterstudiengängen und eine bundesweite Bildungsoffensive für die Pflege,
  • die Zusammenarbeit der Pflegeprofession mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss an qualitätssichernden Versorgungsstrukturen, auch in der pädiatrischen Versorgung,
  • der Erhalt der Leistungsgruppen „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ und „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“,
  • sowie die fachliche Anerkennung der Pflegefachpersonen, die in der Kinderkrankenpflege tätig sind und dort die Versorgung tragen.

„Wenn Pflegefachpersonen die Kinderkrankenpflege verlassen, dann nicht, weil das Arbeitsfeld weniger wertvoll ist – sondern weil Bedingungen, Rollenbilder und ärztlich geprägte Strukturen häufig nicht mit der hohen fachlichen Verantwortung der Pflege und der notwendigen Weiterentwicklung pflegerischer Kompetenzen Schritt halten“, so Vogler weiter. Gerade in der pädiatrischen Versorgung müsse deshalb kritisch hinterfragt werden, wie die Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe, Entscheidungsbefugnisse, berufliche Perspektiven und auch die Ausgestaltung der Elternarbeit geregelt sind. „Es geht um ein grundlegendes und neues Verständnis professioneller Handlungskompetenz.“

Der Deutsche Pflegerat sieht in der Petition einen klaren Handlungsauftrag an die Politik: Es gilt jetzt, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu sichern. Entscheidend sind dabei qualifizierte Pflegefachpersonen, transparente Strukturen und eine pflegerische Praxis, deren fachliche Kompetenz anerkannt, unterstützt und gezielt gestärkt wird.

Zur Petition finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/kinder-brauchen-sicherheit-in-der-versorgung--pflege-jetzt-zukunftsfest-weiterentwickeln

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Ab Januar 2026 wird Pflege in Österreich offiziell als Schwerarbeit anerkannt. Präsident Andreas Stangl wertet dies als wichtigen Erfolg, auf den die Beschäftigten lange gewartet haben – ein Erfolg, der auch dem Engagement der Arbeiterkammer zu verdanken sei: „Die geplante Anpassung der Schwerarbeitsverordnung bedeutet für viele Pflegekräfte eine Verbesserung. Bereits 2026 werden rund 1.000 Menschen von dieser Neuregelung profitieren“. Zugleich weist Stangl darauf hin, dass in anderen Berufsgruppen mit Schwerarbeit weiterhin erheblicher Nachholbedarf besteht.

Die Zahl der Anträge auf Schwerarbeitspension ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen: Wurden 2014 noch 2.321 Anträge gestellt, meldete die Pensionsversicherungsanstalt 2024 insgesamt 5.673 Anträge. Hintergrund sind die gestiegenen Belastungen in vielen Berufen: Höherer Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Schichtdienste und eine sinkende Personaldecke bei unverändertem Arbeitsaufkommen erhöhen die psychische Belastung der Beschäftigten erheblich.

Demgegenüber steht die aktuell gültige Schwerarbeitsverordnung, die aus dem Jahr 2007 stammt. Fast 20 Jahre alt, spiegelt sie die heutigen Arbeitsbedingungen nur unzureichend wider. Immer mehr Beschäftigte wenden sich an die Arbeiterkammer, da sie trotz hoher physischer und psychischer Belastung rechtlich vom Zugang zur Schwerarbeitspension ausgeschlossen bleiben.

Derzeit gilt: Für den Anspruch auf Schwerarbeitspension werden nur Schwerarbeitszeiten ab dem 40. Lebensjahr berücksichtigt. Innerhalb der 20 Jahre vor Vollendung des 60. Lebensjahres müssen 120 Monate nachgewiesen werden. Zeiten vor dem 40. Lebensjahr bleiben selbst bei jahrzehntelanger Schwerarbeit unberücksichtigt – was immer wieder zu Härtefällen führt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher, bei besonders langer Ausübung von Schwerarbeit von dieser Altersgrenze abzuweichen und die Anwartschaftszeiten innerhalb der Rahmenfrist zu erweitern, um solche Härtefälle zu vermeiden.

Ein weiteres Problem der Schwerarbeitsverordnung liegt in der sehr starren Bewertung von Schwerarbeitstätigkeiten: Ein Schwerarbeitsmonat wird nur dann anerkannt, wenn alle Kriterien vollständig erfüllt sind. Beispiel: Eine Pflegekraft leistet statt der geforderten sechs Nachtdienste nur fünf, und der tägliche Kalorienverbrauch liegt leicht unter der festgelegten Grenze. In diesem Fall würden beide Tätigkeitsaspekte separat betrachtet, und es würde kein Schwerarbeitsmonat angerechnet – selbst wenn die Person de facto regelmäßig Schwerarbeit geleistet hat.

Daher gehören die Zugangsbedingungen für die Schwerarbeitspension laut AK generell überarbeitet. Die veränderten Rahmenbedingungen sind angemessen abzubilden. Insbesondere psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und Schichtarbeit müssen künftig in der Bewertung berücksichtigt werden. Um eine faire und zeitgemäße Einordnung zu ermöglichen sollten die bestehenden Berufslisten auf Basis aktueller Erkenntnisse und tatsächlicher Belastungen überarbeitet und angepasst werden, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Um die Schwerarbeitsregelung auf den Stand der Zeit zu bringen, fordert die AK Oberösterreich:

  • Die Schwerarbeitsverordnung muss psychische Belastungen besser berücksichtigen.
  • Die Ausweitung der Anwartschaftszeiten in der Rahmenfrist, um Härtefälle zu verhindern.
  • Betroffene sollen jederzeit ohne Fristen und Hürden die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten zu stellen.
  • Die bestehende Kaloriengrenze für die Einstufung körperlicher Schwerarbeit muss durch eine realitätsnahe Toleranzregelung ergänzt werden, um Abweichungen im Arbeitsalltag sachgerecht abbilden zu können.
  • Keine isolierte Betrachtung der Nacharbeit oder reiner körperlicher Beanspruchung.

Zur Pressemitteilung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260116_OTS0024/psychische-belastungen-besser-abbilden-ak-fordert-schwerarbeitsverordnung-anzupassen

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Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert in einem aktuellen Positionspapier eine zügigere und qualitätsgesicherte Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels ist ihre Integration entscheidend für eine stabile pflegerische Versorgung in Deutschland.

Das Positionspapier empfiehlt die Einführung einer gesetzlichen Kompetenzvermutung im Pflegeberufegesetz. Demnach soll die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung unter klar definierten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden, wenn die internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium abgeschlossen hat und über eine Berufszulassung im Herkunftsland verfügt.

Der DPR schlägt zudem vor, die Kompetenzvermutung verbindlich an einen eventuellen Defizitbescheid im Anerkennungsverfahren sowie an eine Sprachkompetenz von mindestens B2 zu knüpfen.

„Ohne internationale Pflegefachpersonen ist eine verlässliche pflegerische Versorgung in Deutschland nicht mehr möglich“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Die Kompetenzvermutung schafft Klarheit und Tempo im Anerkennungsverfahren. Der Defizitbescheid sorgt dafür, dass Unterschiede fachlich systematisch geprüft, transparent benannt und gezielt ausgeglichen werden können. So verbinden wir eine beschleunigte Anerkennung mit Qualität und Sicherheit.“

Stellen die Prüfungen im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung fest, sollen diese im Defizitbescheid aufgeführt und innerhalb von zwei Jahren durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen oder eine Gleichwertigkeitsprüfung behoben werden. Während dieses Zeitraums soll eine vorläufige Berufserlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Pflegefachperson unter Auflagen erteilt werden – einschließlich entsprechender Vergütung und Anrechnung auf die Stellenschlüssel der Pflegeeinrichtungen und Kliniken.

Der Deutsche Pflegerat bewertet die Kompetenzvermutung als wichtigen Schritt zur Entlastung der Pflegepraxis, zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in ambulanten, akut- und stationären Einrichtungen und als Signal für eine moderne, verantwortungsbewusste Anerkennungskultur.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/kompetenzvermutung-gesetzlich-verankern

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