DKG veröffentlicht zwei pflegerische Weiterbildungs- empfehlungen

dkgDie Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat zwei neue pflegerische Weiterbildungsempfehlungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Notfallpflege und die Intermediate Care Pflege. „Insbesondere in der Notfallpflege hat es eine große Nachfrage der Krankenhäuser nach einer Weiterbildungs-empfehlung gegeben, um die Pflegekräfte, die in den Notaufnahmen der Kliniken arbeiten, für diese sehr anspruchsvolle Aufgabe weitergehend zu qualifizieren. Die Heterogenität der Ereignisse in den Notfallambulanzen ist eine extreme Herausforderung für die Pflegekräfte. Dabei geht es vor allem um die Bewältigung von schnell wechselnden, akuten und ungeplanten Pflegesituationen. Wir können nunmehr mit diesen Empfehlungen eine einheitlich hohe Weiterbildungsqualität sicherstellen“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Besteht in einem Bundesland keine landesrechtliche Regelung der Weiterbildung, dienen die DKG-Empfehlungen als Muster für eine landesrechtliche Ordnung. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre. Pflegekräfte mit einer Weiterbildung nach DKG-Empfehlung werden tariflich höher eingestuft. Für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notaufnahme wurde eine gestaffelte Möglichkeit der Anerkennung der Weiterbildung auf Grund von Berufserfahrung entwickelt.

Auch in der Intermediate Care Pflege wird mit der Weiterbildungsempfehlung ein wesentlicher Pflegebereich geregelt. „Dieses Bindeglied zwischen Intensivstation und Normalstation ist ebenfalls durch besondere Anforderungen geprägt. Es gilt die hohe Versorgungsqualität zu sichern und dem Personal gute Weiterbildungsoptionen zu eröffnen“, so Baum.

Weiterbildungsempfehlungen gibt es beispielsweise auch für die Onkologie, Nephrologie oder die pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege.

Die Empfehlungen finden Sie unter

http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/361/aid/18721/title/DKG-Empfehlung_fuer_die_Intermediate_Care_Pflege

http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/351/aid/18681/title/DKG-Empfehlung_fuer_die_Weiterbildung_Notfallpflege

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 94 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen 

Reaktionen der Gesundheitsdienstleiter

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Als größter Gesundheitsdienstleister Österreichs begrüßt der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ausdrücklich. Damit der Pflegebereich für die steigenden Anforderungen der Zukunft gerüstet ist – älter werdende Patientinnen und Patienten, eine Zunahme chronischer Erkrankungen, immer komplexere Krankheitsbilder – braucht es eine Aufwertung der Ausbildung und eine Differenzierung der Berufsbilder.

Steigender Bedarf an Pflegekräften muss gedeckt werden 

Für Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, Direktorin für Organisationsentwicklung ist die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ein großer Schritt, den Pflegeberufen ein modernes, kompetenzorientiertes Berufsgesetz zu geben und damit nicht nur die PatientInnenversorgung zu verbessern und die PatientInnenensicherheit zu gewährleisten, sondern auch die Berufszufriedenheit zu stärken und zu sichern. „Wir sehen in den letzten Jahren, dass sowohl der Bedarf an Pflegekräften steigt als auch die Anforderungen an den Beruf. Daher müssen wir die Ausbildung attraktiver machen und Entwicklungsperspektiven ermöglichen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir in Zukunft ausreichend Nachwuchs im Pflegebereich bekommen. Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hakt genau hier ein: Sie hebt die Pflegeausbildung auf akademisches Niveau, macht sie damit vielseitiger und eröffnet Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln. Ebenfalls gelingt mit der Novelle ein durchlässiges Ausbildungsmodell. Die KAV-ExpertInnen konnten sich im Gesetzwerdungsprozess, welcher auf Initiative der Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely gestartet wurde, umfassend einbringen. Wir sind froh, dass Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser das Gesetz nun zum Beschluss dem Nationalrat vorlegt.“

„Die Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren des KAV haben sich seit Beginn der Überlegungen zum GuKG intensive Gedanken gemacht. Das Bekenntnis der Führungskräfte der Pflege ist ganz klar, 3 Berufsgruppen innerhalb der Pflege sind gut in das System zu integrieren und sinnvoll. Der genaue Einsatz vor Ort richtet sich nach der medizinisch-pflegerischen Zielsetzung, Ausrichtung der Abteilung bzw. dem PatientInnenklientel,“ so Günter Dorfmeister, Pflegedirektor des Wilhelminenspitals. Zur Angst, dass zukünftig nur Pflegepersonen mit einer akademischen Ausbildung in die Managementebenen aufsteigen können merkt er an: „Wir leben das moderne Management im KAV – die besten Köpfe optimal eingesetzt, das ist der wichtigste Maßstab.“

„Dem gehobenen Dienst werden künftig zwei Assistenzberufe zur Verfügung stehen, an welche entsprechend der settingsspezifischen Erfordernisse und gesetzlichen Grundlagen delegiert werden kann. Mit der Pflegefachassistenz wird eine neue, qualifizierte Berufsgruppe geschaffen, die im Unternehmen KAV eine fundierte zweijährige Ausbildung erfahren wird. Die Kompetenzen des gehobenen Dienstes wurden darüber hinaus so erweitert, dass er in der direkten PatientInnenversorgung einen wesentlichen, unverzichtbaren Stellenwert einnimmt. Die Berufszufriedenheit wird sich für alle Berufsgruppen verbessern, da der Einsatz der Pflegelevels künftig ausschließlich entsprechend deren Qualifikation sein wird und das Gesetz durch seine zeitgemäße Gestaltung eine Aufwertung des Berufsbildes u.a. durch Entfernung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit sich bringt,“ betont Silvia Riepl, Pflegedirektorin des Kaiser-Franz-Josef-Spitals.

Kritik an der GuKG-Novelle nicht nachvollziehbar

Die Kritik an der Gesetzesnovelle kann der KAV nicht nachvollziehen. Die Umgestaltung der Ausbildung auch für die Pflegeassistenz und die Pflegefachkräfte sieht der KAV vielmehr als Vorteil, da sie zu einer Steigerung der vorhandenen Kompetenzen führen wird. Dass damit eine Verdrängung vom gehobenen Dienst hin zur Pflegeassistenz oder den Pflegefachkräften vorgenommen werden soll, um Kosten zu sparen, kann der KAV nicht nachvollziehen. Es gibt Aufgabenbereiche für die eine gehobene Ausbildung unabdingbar ist – daran ändert auch eine Gesetzesnovelle nichts. Dementsprechend wird der KAV auch in Zukunft auf den optimalen Mix zwischen Absolventinnen und Absolventen aller Pflegeausbildungen zurückgreifen.

„Die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verankerte Berufsberechtigung ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gehobenen Dienst, unabhängig davon, ob sie einen Bachelorabschluss oder eine Diplomabschluss haben, gleichwertig. Der KAV unterscheidet weder bei der Anstellung noch bei der Bezahlung und selbstverständlich auch nicht bei sämtlichen Fort- und Weiterbildungen zwischen Diplom und BachelorabsolventInnen. Leitend für Fort- und Weiterbildungen, sowie Karrieremöglichkeiten wird, wie bisher, neben dem Unternehmensbedarf der individuelle Karriereplan der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein,“ versichert Evelyn Kölldorfer-Leitgeb.

Kritik von den Gewerkschaften

Die größte österreichische Gewerkschaft GPA-djp hat die Reform der Pflegeausbildung kritisiert. »Das widerspricht der Aufwertung des Pflegeberufs, die wir anstreben«, erklärte Reinhard Bödenauer, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). Es stehe zu befürchten, dass besser bezahlte Berufsgruppen zunehmend durch schlechter entlohnte ersetzt würden. Hinter dieser »Kompetenzverschiebung« stehe das Ziel, »die Pflege insgesamt billiger zu machen, ohne auf die Qualität Rücksicht zu nehmen«.

Stellungname des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes

gesundheit osterreich gmbh

Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege künftig auf hochschulischer Ebene ausgebildet wird. Gleichzeitig werden die Ausbildungsinhalte der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinder- und Jugendlichen Pflege, sowie der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege zusammengeführt. Eine komplette Ausrollung dieser künftigen Ausbildungswege findet bis 2024 statt. Auf die Berufsberechtigung der momentan in den Systemen tätigen Pflegepersonen hat dies keine Auswirkungen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung der 2-jährig ausgebildeten Pflegefachassistenz, welche durch ihr Handlungsspektrum die direkte pflegerische Patientenversorgung unterstützt. Die 1-jährig ausgebildete Pflegehilfe wird in Pflegeassistenz umbenannt und künftig ausschließlich für die Pflegepraxis, gemäß des definierten Handlungsspielraumes eingesetzt.

Die Anwendungsmöglichkeiten der nun gesetzlich formulierten pflegerischen Kompetenzen sind nun von allen Qualifikationsstufen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe für die Umsetzung in der Pflegepraxis in den Vordergrund zu rücken.

Als zweites wichtiges Gesetz wurde die Errichtung eines Registers für alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege beschlossen. Es ist am Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Mit der Umsetzung des Registers wird die Gesellschaft Gesundheit Österreich (GÖG) beauftragt. Durch den verpflichtenden Eintrag in ein Berufsregister werden künftig valide Daten über die Berufsangehörigen vorliegend sein. Darüber hinaus wird mehr Transparenz für pflegerische Leistungen möglich sein. Mit der Erfassung wird ab 2017 begonnen. Der ÖGKV ist im Fachbeirat vertreten und wird eine wichtige Rolle in der Bearbeitung von Qualitätsthemen, wie beispielsweise der Fortbildung, einnehmen.

„Somit sind mit dem heutigen Tag zwei essentielle Forderungen des ÖGKV gesetzlich verankert, die für die Professionalisierung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe in der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages von enormer Bedeutung sind.“, betonte der ÖGKV.