DIP: Warnung vor Scheitern der Pflegebildungsreform! Die Altenpflege und die Pflegebedürftigen werden die Verlierer sein

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Die geplante Pflegebildungsreform der Bundesregierung sieht eine konsequente Zusammenführung der drei bislang nebeneinander bestehenden Berufe der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem neuen, zukunftsfähigen Pflegeberuf vor. Berufsverbände, Pflegewissenschaftler und Pflegebildungsexperten fordern seit langem die zügige Umsetzung der Reform und stützen sich dabei auf zahlreichen Modellprojekte und Studien.

Auf dem Gesetzgebungsweg ist der Entwurf aber ausgerechnet durch Uneinigkeit in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ins Stocken geraten. Angesichts der zeitlichen Verzögerungen bei der Verabschiedung des Pflegeberufsgesetzes hat Professor Frank Weidner, Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP), jetzt eindringlich vor einem Scheitern der Reform gewarnt: „Das Gesetz ist überfällig! Wenn es jetzt nicht kommt, werden ausgerechnet die Altenpflege und die Pflegebedürftigen die großen Verlierer sein!“

Weidner wies darauf hin, dass es heute schon ein starkes Verdienst-, Bildungs- und Anerkennungsgefälle zwischen der Krankenpflege und der Altenpflege in Deutschland gibt. Im Schnitt verdient ein Altenpfleger im Monat bis zu 500 Euro weniger als ein Krankenpfleger. In der Krankenpflege haben inzwischen bis zu zwei Drittel der Schüler Abitur, in der Altenpflege ist das hingegen nur noch gut jeder Zehnte, mit abnehmender Tendenz. In Europa ist nur die Krankenpflege als Fachberuf anerkannt, die Altenpflegeausbildung zählt bei den europäischen Nachbarländern nichts. „Jeder muss wissen, dass bei einem Scheitern der Reform die Gefahr wächst, dass die Altenpflege komplett abgehängt wird. Das wird erheblichen Folgen für die Beschäftigten, für die Gewinnung von beruflichem Nachwuchs und auch für die Pflegebedürftigen haben!“, mahnt Weidner.

Mit dem Pflegeberufsgesetz will die Bundesregierung an den bekannten Defiziten ansetzen. Die Ausbildung soll endlich, wie es weltweiter Standard ist, berufsfeldbreit aufgestellt und zukunftsfähig modernisiert werden. Das erhöht für Pflegefachkräfte die Flexibilität am Arbeitsmarkt erheblich, gleicht die Vergütungsniveaus auf Dauer an und macht den Beruf dadurch attraktiver. „Es ist mir absolut unverständlich, dass im Bundestag ausgerechnet die CSU-Landesgruppe und Teile der CDU ganz offensichtlich bereit sind, die eigene Reform gegen die Wand zu fahren. Wie kann man denn auf ein Weiter-so setzen, obwohl die derzeitigen Pflegeausbildungen den galoppierenden Fachkraftmangel nicht verhindern konnten?“, schimpft Weidner. Zugleich würde damit die Union ihren eigenen Gesundheitsminister, Hermann Gröhe, und den Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (beide CDU), düpieren. Beide Politiker sind engagierte Befürworter der Reform.

Die von den Skeptikern der Pflegebildungsreform vorgebrachten Argumente hält Weidner nicht für unwichtig, aber in den kommenden Jahren für bewältigbar. Dabei geht es im Kern um Finanzfragen und organisatorische Herausforderungen etwa bei der Umsetzung der zukünftigen praktischen Pflegeausbildung. Kein Verständnis hat Weidner indes für das Gezeter der Reformgegner, man würde mit der Pflegereform Hauptschüler von der zukünftigen Fachausbildung ausschließen. „Ein Hauptschüler, der die „mittlere Reife“ schafft, kann auch zukünftig Pflegefachkraft werden!“, sagt der Pflegewissenschaftler, „aber wir müssen auch an die Qualität der Versorgung in der Pflege denken und die wird immer anspruchsvoller und komplizierter. Diese Pflege kann halt doch nicht jeder“, ergänzt Weidner. Ferner weist er darauf hin, dass die meisten Bundesländer in den Startlöchern stehen, mit der Pflegebildungsreform auch neue, passende Pflegeassistenzberufe zu schaffen, in denen auch geringer Qualifizierte Zugänge zum Pflegearbeitsmarkt haben werden. Der Gesetzgeber sehe jetzt schon lange Übergangsfristen beim Pflegeberufsgesetz vor und es gebe überall eine große Bereitschaft, Durchlässigkeit und Übergänge zwischen den Bildungsgängen zu schaffen.

Auf die Frage, was denn wohl Teile der Union dazu bewegen könnte, gegen den eigenen Gesetzentwurf zu stimmen, führt Weidner im Wesentlichen die derzeitigeschlechte Stimmung innerhalb der Union an, insbesondere wegen der unterschiedlichen Auffassungen zur Flüchtlingspolitik. Die Verhinderung des Gesetzes würde zudem insbesondere denjenigen Arbeitgebern in die Hände spielen, die auch in Zukunft auf eine möglichst billige Altenpflege setzen. „Das Pflegeberufsgesetz darf aber kein Bauernopfer im Streit um die richtigen Wege in der Union sein“, fordert Weidner.

„Bei einem Scheitern des Gesetzentwurfes ist allerdings davon auszugehen, dass es in den nächsten Jahren keine weitere durchgreifende Pflegebildungsreform geben wird. Das muss jeder wissen, der dem Pflegeberufsgesetz jetzt seine Stimme verweigern will“, betont Weidner. Nach seiner Auffassung bliebe der grundsätzliche Reformbedarf bestehen und vergrößere sich täglich. Daher bestünde umgekehrt mit einer zügigen und überzeugenden Verabschiedung des Pflegeberufsgesetzes für die Union und die Regierungskoalition gerade jetzt die große Chance, das Heft des Handelns in einem wichtigen und zukunftsorientierten gesellschaftlichen Bereich wieder in die Hand zu nehmen.

Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) ist ein Institut an der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) in Köln und betreibt einen weiteren Standort an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) bei Koblenz. Seit der Gründung im Jahr 2000 hat das Institut mehr als einhundert innovative Projekte im Bereich der Pflege-, Pflegebildungs- und Versorgungsforschung durchgeführt und zahlreiche Studien zur Situation der Pflege in Deutschland veröffentlicht. Es finanziert sich nahezu ausschließlich durch eingeworbene Forschungsgelder.

 

Weitere Informationen:

Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.
Standort Köln
Hülchrather Straße 15
D-50670 Köln
Telefon: +49 (0)221 / 46861-30
www.dip.de

Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes muss nachgebessert werden

lprp

Landespflegekammer sieht gesetzlich versicherte Wundpatienten als mögliche Verlierer der geplanten Reform


„Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung muss dringend nachgebessert werden. In der vorliegenden Fassung wird die neue Verbandstoffdefinition Unklarheit und in der Folge Streitigkeiten über die Kostenübernahme mit sich bringen“, ist der Präsident der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai alarmiert.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte am 23. Juni dieses Jahres einen Referentenentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) an einen ausgewählten, kleinen Adressatenkreis versandt und bis zum 12. Juli um Stellungnahme gebeten. Ein Aspekt des HHVG sieht eine Änderung der Verbandstoffdefinition vor, nach der künftig die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgt. „Die Intention des Gesetzentwurfs ist absolut gerechtfertigt. Leider steht zu befürchten, dass die vorliegende Definition in bestimmten Fällen das Gegenteil verursachen und Unsicherheit bei Kassen, Leistungserbringern und Patienten hervorrufen wird“, so Mai. „Wir befürchten zudem, dass Verbandsmittel, die sich bei der phasengerechten Wundheilung bewährt haben, zunächst nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Mai weiter.

Wundversorgung, insbesondere bei chronischen Wunden sei eine absolut sensible Versorgungsherausforderung für Ärzte und Pflegefachpersonen. Dazu müssen verschiedene, bewährte Verbandsmittel zur Verfügung stehen und es muss Klarheit herrschen im Hinblick auf die verwendbaren und erstattungsfähigen Präparate.

Grundsätzlich fordert Mai daher, den Kreis der stellungnahmeberechtigten Institutionen zu erweitern. Insbesondere die Fachgesellschaften, die sich zur Arbeitsgemeinschaft der Wisschenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaft (AWMF) zusammengeschlossen haben, müssten angehört werden. Auch sei die Frist für eine Reformierung dieser Tragweite viel zu kurz gegriffen und müsse signifikant verlängert werden. „Eine ordentliche Anhörung kann bei derart relevanten Gesetzesvorhaben nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gesetzentwurfs erfolgen“, findet Mai.

 

GKV- Erstattungen auf „echte Verbandstoffe“ zu begrenzen muss umgesetzt werden

Rechtssicherheit auf diesem Feld zu schaffen, ist eine für Mai unterstützenswerte Absicht des Gesetzes. Das Ziel müsse sein, Verbandmittel eindeutiger zu beschreiben und die Bezahlung durch die Kassen damit einfacher zu regeln.

„Der vorliegende Entwurf stellt nun aber gerade keine Vereinfachung dar, sondern definiert Verbandstoffe gerade nicht eindeutig. Mit Unterstützung weiterer Fachexperten kann der Gesetzentwurf sicher verbessert werden“, zeigt sich Mai optimistisch.

 

Hintergrund

Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

 

Ansprechpartnerin, V.i.S.d.P.

Frau Sandra Postel, Vizepräsidentin
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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Ausschreibung

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Das Frankfurter Forum für interdisziplinäre Alternsforschung (FFIA) der Goethe-Universität Frankfurt am Main vergibt zum 1. Oktober 2016 ein Promotionsstipendium für den Zeitraum von drei Jahren.


Die Förderung erfolgt durch die „Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung“ (www.keppler-stiftung.de) und beträgt € 1.300,- pro Monat.

 

Beschreibung

Ziel des FFIA ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Dazu werden durch Dritte finanzierte Promotionsstipendien eingeworben und vergeben. Das hier ausgeschriebene Stipendium ist für ein Dissertationsprojekt vorgesehen, das der Entwicklung und Implementierung eines Verfahrens zur lebensqualitäts-orientierten Gestaltung der Betreuungsbeziehung und Bedarfsplanung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Betreuten Wohnens/Servicewohnens dient. Die Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung stellt dafür den Kontakt zu ihren Einrichtungen und deren Bewohnerinnen und Bewohnern her. Die Betreuung erfolgt durch Prof. Dr. Frank Oswald (Interdisziplinäre Alternswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt) und Prof. Dr. Ines Himmelsbach (Soziale Gerontologie, Katholische Hochschule Freiburg).

 

Aufgaben der/des Stipendiaten/in:
  • Erstellung einer Dissertation zur o.g. interdisziplinären Thematik der Alternswissenschaften
  • Regelmäßiger Austausch mit anderen Doktoranden/innen des FFIA
  • Präsentation der Ergebnisse auf Konferenzen, Tagungen und Workshops

 

Voraussetzungen
  • Abgeschlossenes Studium mit sehr guter Benotung in Erziehungswissenschaften oder Sozialer Arbeit
  • Eigeninitiative und Bereitschaft zum interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeiten
  • Sehr gute Methodenkenntnisse

 

Angebot
  • Individuelle Betreuung und Einbindung in einen Arbeitsbereich des FFIA;
  • Zuschuss für die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen (€ 400,-- / Jahr).

 

Die Goethe-Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb besonders Frauen zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten)
  • Lebenslauf und eventuell eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen
  • Nachweis bisheriger Studienabschlüsse

bis 30. August 2016 ausschließlich per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an Herrn Prof. Dr. Frank Oswald, Frankfurter Forum für interdisziplinäre Alternsforschung (FFIA), Fachbereich Erziehungswissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt am Main.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Weitere Informationen:

www.uni-frankfurt.de/FFIA