Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sucht für die Entwicklung eines Expertenstandards zum Thema „Delir“ Expertinnen und Experten zur Mitarbeit in einer Expert*innenarbeitsgruppe. Diese wird unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rebecca Palm von der Universität Oldenburg durchgeführt. Der Standard soll ein pflegerisches Qualitätsniveau beschreiben, das Einrichtungen dabei unterstützt, zielgruppen- und settingspezifische Vorgehensweisen für die Pflege und Betreuung von Menschen mit Delir zu entwickeln. Dabei werden auch Aspekte wie Prävention, Früherkennung und Frühbehandlung berücksichtigt.
Gesucht werden Expertinnen und Experten aus der pflegerischen Praxis und/oder Wissenschaft aus allen pflegerischen Versorgungssettings. Die Arbeitsgruppe wird mit etwa 12 Mitgliedern besetzt und die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich. Reise- und Übernachtungskosten für die etwa vier- bis fünf ganztägigen Sitzungen werden erstattet. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine entsprechende Fachexpertise zum Thema, z.B. durch:
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formale fachliche Qualifikation (z.B. themenrelevante Weiterbildung oder wissenschaftliche Qualifikation),
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Mitwirkung an wissenschaftlichen Projekten zum Thema,
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Mitwirkung an innovativen Praxisprojekten,
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Fachveröffentlichungen oder Vorträge.
Von Vorteil sind zudem Kenntnisse zur Arbeit mit den Expertenstandards des DNQP und zur pflegerischen Qualitätsentwicklung. Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre eigenen Interessen und Verbindungen zur Industrie oder zu Interessenverbänden offenlegen, um die wissenschaftliche und institutionelle Unabhängigkeit der Expertenstandards sicherzustellen.
Bewerbungen werden bis zum 15. Mai 2025 per E-Mail oder auf dem Postweg entgegengenommen an:
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
Hochschule Osnabrück
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher
Postfach 19 40, 49009 Osnabrück
E-Mail:
Internet: www.dnqp.de
Zur Pressemitteilung: https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Pressemitteilungen/PM_DNQP25.04.14.pdf
Foto: stock.adobe.com - LIGHTFIELD STUDIOS

Am 1. Juli 2025 tritt die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachpersonen in Kraft. Gemäß dem gültigen Pflegeberufegesetz sowie dem Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind Pflegefachpersonen verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und über die für ihre Berufsausübung relevanten Regelungen informiert zu bleiben. Mit der neuen Fortbildungsordnung erhalten Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz nun eine verlässliche Grundlage zur Umsetzung dieser gesetzlichen Fortbildungspflicht.
Seit dem 1. April 2025 haben Unternehmen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, bei der neu eingerichteten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zu beantragen. Mit der LZF stellt das Land eine zentrale Anlaufstelle für Betriebe bereit, die internationale Fachkräfte beschäftigen möchten, wie aus einer aktuellen Pressemitteilung hervorgeht.