Die Kabinettsbeschlüsse zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (vormals Pflegekompetenzgesetz) sowie zum Pflegefachassistenzgesetz bewertet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) als wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass beide Vorhaben in wesentlichen Punkten hinter den Erwartungen der professionellen Pflege zurückbleiben.

Pflegekompetenzgesetz: Meilenstein für die Profession – mit Potenzial für mehr Eigenverantwortung

Der Kabinettsbeschluss verankert erstmals gesetzlich, dass Pflegefachpersonen in den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden heilkundliche Tätigkeiten eigenständig ausüben dürfen – ein entscheidender Meilenstein für die Profession und die Qualität der Versorgung. „Die Richtung stimmt – aber es braucht im weiteren Verfahren noch Nachbesserungen für mehr Qualität und eine echte Stärkung der professionellen Pflege im Sinne von mehr Autonomie und Eigenverantwortung“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Positiv bewertet der DBfK außerdem die verstärkte Anerkennung von Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildung sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Eine konsequente Digitalisierung und eine pflegeprozessorientierte, sinnvolle Dokumentation werden als richtiger Weg eingeschätzt. Gleichzeitig sieht der Verband weiteres Entwicklungspotenzial: In bestimmten Bereichen – etwa bei der Verordnung von Präventionsmaßnahmen – sollte die Pflegeprofession verbindlich entscheiden können, statt lediglich Empfehlungen auszusprechen. „Das würde die Eigenverantwortung konsequent stärken und die im Pflegeberufegesetz verankerten Vorbehaltsaufgaben vollständig zur Wirkung bringen“, betont Lux.

Pflegefachassistenzgesetz: Bundeseinheitlichkeit begrüßt – Ausbildungsqualität sichern

Auch beim Pflegefachassistenzgesetz erkennt der DBfK Fortschritte: Die bundeseinheitliche Regelung sei überfällig und stärke die berufliche Mobilität. Verbesserungen bei der Ausbildungsvergütung sowie der Anerkennung ausländischer Abschlüsse seien weitere Pluspunkte. Dennoch fordert der Verband Korrekturen: „Eine 18-monatige Ausbildung ist zu kurz, um die notwendige Qualität zu sichern. Wir plädieren für eine Dauer von 24 Monaten. Zudem lehnen wir den Zugang ohne Schulabschluss ab, weil dies erhebliche Risiken für den Ausbildungserfolg birgt“, betont Lux. „Mit der bundeseinheitlichen Einführung der Pflegefachassistenz dürfen keine Qualitätsstandards aufgeweicht werden – wir brauchen klare Mindeststandards, eine zweijährige Ausbildung und keine Abwertung des Berufs durch drastische Verkürzungen wie im niedersächsischen Modell, bei dem berufliche Vorerfahrung auf nur wenige hundert Unterrichtsstunden angerechnet wird. Ohne fundierte theoretische Ausbildung und ohne adäquaten Schulabschluss fehlt nicht nur die Basis für qualitativ hochwertige Versorgung, sondern auch der Zugang zu weiteren Karrierewegen im Pflegeberuf“, so Lux weiter.

„Unser Fazit: Der Gesetzentwurf setzt wichtige Impulse, bleibt aber an manchen Stellen noch zu vorsichtig. Denn: Bei der Aussage ‚Pflege kann mehr als sie darf‘, ist nach wie vor noch Luft nach oben.“

Die komplette Stellungnahme des DBfK vom 11. Juli 2025 zum Referentenentwurf finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/Pflegegesetze-mit-richtiger-Stossrichtung.php

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In einem großen kommunalen Klinikum Brandenburgs wurde kürzlich die Position der Geschäftsführung Pflege ersatzlos abgeschafft. Diese Entwicklung spiegelt einen bundesweiten Trend wider: Pflegerische Führungsstrukturen auf oberster Ebene werden zunehmend abgebaut – obwohl der Mehrwert einer pflegefachlich verankerten Leitungsebene vielfach wissenschaftlich nachgewiesen ist.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) übt scharfe Kritik an diesem Trend: „Pflegefachliche Perspektiven müssen verbindlich in die strategischen Leitungsstrukturen und Gremien eingebunden sein“, betont DBfK-Präsidentin Vera Lux. Die Einbindung der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen in zentrale Entscheidungsprozesse sei keine Option, sondern eine unverzichtbare Voraussetzung für Qualität, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung.

„Der Fall in Brandenburg ist mehr als eine Einzelentscheidung – er steht sinnbildlich für die strukturelle Ausblendung professioneller Pflege in zentralen Leitungsfunktionen“, erklärt Lux. „Solche Entscheidungen widersprechen allen Erkenntnissen moderner Kliniksteuerung. Wer auf die Expertise der Pflege und die pflegefachliche Führung verzichtet, schwächt die Versorgung und lässt Potenziale ungenutzt, die für das Gesundheitssystem dringend benötigt werden.“

Pflegefachliche Führung ist laut DBfK ein wesentlicher Baustein moderner Organisationssteuerung. Die strukturelle Verankerung auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene sei unerlässlich, um Versorgungssituationen realistisch zu bewerten, Personalstrategien zu lenken und die Qualität nachhaltig zu gewährleisten.

„Der DBfK fordert Klinikträger, Aufsichtsgremien und Politik auf, pflegerische Leitung gleichberechtigt mit ärztlicher und kaufmännischer Führung dauerhaft zu verankern – gesetzlich, organisatorisch und finanziell“, erklärt Lux.

Bereits in seinen Stellungnahmen zu den Krankenhausgesetzen der vergangenen Jahre, in Veranstaltungen und Fachpapieren wie dem aktuellen Positionspapier „Gute Führung in der Pflege ist unerlässlich“ hat der DBfK die Bedeutung pflegerischer Leitung unterstrichen. Dass entsprechende Strukturen dennoch vielerorts zurückgebaut werden, zeigt laut DBfK den dringenden politischen Handlungsbedarf.


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In der aktuellen Diskussion rund um das Pflegebudget in der Krankenhausvergütung stehen vor allem wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund – dabei gerät laut Deutschem Pflegerat (DPR) leicht aus dem Blick, worum es im Kern geht. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), betont: „Das Pflegebudget schützt vor ruinösem Rationalisierungsdruck. Wer es infrage stellt, riskiert den Rückfall in alte Muster mit fatalen Folgen für die Versorgung.“

Pflege darf nicht auf Effizienz verkürzt werden

Über viele Jahre hinweg wurde die Pflege im Krankenhaus über Fallpauschalen mitfinanziert – ein System, das zwar ökonomische Effizienz förderte, zugleich aber Personalabbau begünstigte und die Qualität der Pflege gefährdete. Mit der Einführung des Pflegebudgets erfolgte eine überfällige Korrektur, die zu einem Personalaufbau beigetragen hat. Dass die Ausgaben für Pflege seither gestiegen sind, bewertet der Deutsche Pflegerat nicht als Fehlentwicklung, sondern als notwendige Konsequenz jahrzehntelanger Versäumnisse. „Faire Löhne und mehr Personal sind kein Luxus. Sie sind notwendig, um Pflegeberufe attraktiv zu machen und die Versorgung zu sichern“, so Vogler.

Kritik daran, dass mehr Geld und mehr Personal die Probleme bei der Einhaltung der Personalmindeststandards nicht vollständig gelöst hätten, lässt das Pflegebudget nicht in Frage stellen. Ursache dafür ist unter anderem der Mangel an qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Gründe liegen in einer überfrachteten Krankenhauslandschaft sowie in ökonomischen Fehlanreizen. „Ein Personalaufbau bedeutet zudem nicht automatisch, dass genügend Personal und zudem mit der richtigen Qualifikation vorhanden ist, um eine stabile Versorgung zu erreichen“, so Vogler.

Produktivität ist nicht gleich Versorgungssicherheit

Der DPR kritisiert ausdrücklich die Debatte um eine vermeintliche Pflegepersonalproduktivität: „Pflege ist keine Maschine“, betont Vogler. „Die Vorstellung, mit möglichst wenig Personal möglichst viel Leistung zu erzeugen, ist kein ökonomisches Prinzip, sondern eine Fehlinterpretation von Effizienz. Sie führt nicht zu Produktivität, sondern zu Erschöpfung, Qualitätsverlust und Berufsausstieg. Das ist Pflege auf Verschleiß.“ Wissenschaftlich ist belegt, dass eine qualitativ und quantitativ angemessene Personalausstattung mit einer hohen Versorgungsqualität einhergeht. Eine Effizienzdebatte, die diese Zusammenhänge außer Acht lässt, gefährdet die Versorgungssicherheit und schadet der Profession. Dabei wird häufig übersehen, dass die Pflege einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung eines Krankenhauses und seiner Leistungen leistet und somit ein entscheidender Wertschöpfungsfaktor ist.

Auch die Behauptung, dass die Tarifpartner aufgrund des Pflegebudgets keinen Grund für maßvolle Tarifabschlüsse hätten, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Denn wenn dem so wäre, wären die Personalkosten in der Pflege lediglich reine Durchlaufposten und könnten weder den von Ökonomen im Zusammenhang mit dem Budget kritisierten Budgetstau noch hohe Transaktionskosten verursachen.

Pflege ist keine Verfügungsmasse, die einfach von einem Standort zum anderen verschoben werden kann, wie es teilweise aus wirtschaftlichen Überlegungen suggeriert wird. Dies gilt besonders dann, wenn das vorhandene Personal am bisherigen Standort bei geringerer Leistungsdichte bereits das qualitativ und quantitativ angemessene Personal darstellt. Ebenso trifft dies zu, wenn das Personal eine andere Fachrichtung hat und durch eine Verschiebung funktionierende Teamstrukturen zerstört würden.

Reformen müssen Pflege stärken, nicht schwächen

Die Lösung liegt laut DPR daher in der Beibehaltung des Pflegebudgets. Gleichzeitig ist ein umfassender Strukturwandel erforderlich: Weniger, dafür leistungsstarke Krankenhäuser mit klar definierten Versorgungsaufträgen, eine verbindliche Personalbemessung durch PPR 2.0, ein qualifikationsgerechter Personalmix sowie eine pflegerisch geleitete Steuerung. Fehlsteuerungen, wie der Einsatz hochqualifizierter Pflegefachpersonen für fachfremde Aufgaben, sind keine Folge des Pflegebudgets, sondern Ergebnis von Managemententscheidungen. Auch die Behauptung, Hilfskräfte seien nicht refinanzierbar, ist schlicht falsch.

Gleichzeitig fordert der DPR, dass auch die ambulante Pflege und die stationäre Langzeitpflege in den Blick genommen werden. Dort gelten die gleichen Muster: Fachpersonenmangel, Unterfinanzierung, hohe Belastung. Die Einführung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege (PeBeM) ist ein Meilenstein. Sie muss jedoch verbindlich umgesetzt und solide finanziert werden. „PeBeM darf kein Papiertiger bleiben. Es braucht eine Umsetzung, die die Rolle der Fachpersonen stärkt“, so Vogler.

Pflege ist in allen Versorgungsbereichen Daseinsvorsorge

Pflege muss als zentraler Bestandteil und Partner:in des Gesundheitssystems anerkannt werden – als eigenständiger Heilberuf mit hoher Verantwortung, komplexen Aufgaben, Steuerungskompetenz und Systemrelevanz. Dafür sind das Pflegekompetenzgesetz sowie eine zügige Krankenhaus- und Pflegereform mit stärkerer Vernetzung der Versorgungsbereiche erforderlich.

„Wer die Pflege schwächt, schwächt die Versorgung“, betont Vogler. „Pflege ist ein Innovations- und Leistungsfaktor. Sie ist über alle Schnittstellen hinweg das Rückgrat der Versorgung und ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Vertretungsstrukturen der Profession Pflege müssen gesetzlich verankert werden, um das Know-how der Pflege angemessen in das Gesundheitssystem zu integrieren.“


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflegebudget-und-personalbemessung-sind-unverzichtbar

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