wundversorgung praxisprojekt dnqp 3Der Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ wird aktuell zum zweiten Mal aktualisiert. Nach dem Ende der öffentlichen Konsultationsphase (www.dnqp.de/konsultation) am 19. Januar werden sich die Expert*innen mit den eingegangenen Rückmeldungen befassen und den Expertenstandard auf weiteren Änderungsbedarf hin prüfen. Die Veröffentlichung ist für das Frühjahr 2025 geplant.

Für ein sich anschließendes Praxisprojekt, das im Mai 2025 beginnen wird, werden Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege, Krankenhäuser jeder Versorgungsart, Rehabilitationskliniken und Wundzentren gesucht, die ihr aktuelles Qualitätsniveau bei der Pflege von Menschen mit chronischen Wunden auf den Prüfstand stellen und weiter entwickeln wollen.

Im Rahmen dieses wissenschaftlich begleiteten Projektes erheben die beteiligten Einrichtungen zunächst mittels des standardspezifischen Auditinstrumentes, wie der aktuelle Stand der pflegerischen Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden in der Einrichtung ist. Auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Audit erfolgt gegebenenfalls eine Anpassung des einrichtungsinternen Vorgehens bei der Pflege von Menschen mit chronischen Wunden. Im Anschluss daran erfolgt eine Erprobung von zur Verfügung gestellten Kennzahlen/Indikatoren, mit denen Einrichtungen die Möglichkeit gegeben werden soll, ihr pflegerisches Qualitätsniveau kontinuierlich im Blick zu behalten.

Interessierte Einrichtungen können sich um eine Teilnahme bewerben. Um die Auswahl geeigneter Einrichtungen zu erleichtern, bitten wir um eine aussagekräftige, schriftliche Bewerbung. Diese sollte beinhalten:

  • eine kurze Darstellung der Einrichtung sowie der in Frage kommenden Modellpflegeeinheit(en) und erwartbarer Menschen mit chronischen Wunden;
  • Darstellung der bisherigen Erfahrungen mit Menschen mit einer chronischen Wunde in der Einrichtung und die generelle Motivation zur internen Qualitätsverbesserung auf Basis von Expertenstandards;
  • die Benennung einer projektverantwortlichen Person, die bestenfalls bereits über Erfahrungen mit Qualitäts- oder Pflegeentwicklungsprojekten verfügt und als Ansprechpartner*in für das Team des DNQP zur Verfügung steht sowie an den geplanten drei ganztägigen Projektsitzungen (13. Mai 2025; 30. Juni 2025; 29. Oktober 2025) in Osnabrück teilnehmen kann;
  • die Zusicherung der strategischen Unterstützung durch das Einrichtungsmanagement und der entsprechenden Bereitstellung personeller und zeitlicher Ressourcen für die projektverantwortliche Person sowie ggf. für Arbeitsgruppen auf der/den Modellpflegeeinheit(en) für die Projektdurchführung.

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren und zum Praxisprojekt steht Petra Blumenberg (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 0541/969-3147) zur Verfügung.

Bewerbungen können bis zum 24. März 2025 entweder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Post an folgende Anschrift gesendet werden:
Hochschule Osnabrück
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück


Zur Pressemitteilung: https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Pressemitteilungen/PM_DNQP25.01.08.pdf

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Forderungspapier an die neue Bundesregierung 2025 PflegeDer Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat am 14.01.2025 ein umfassendes Forderungspapier an die zukünftige Bundesregierung veröffentlicht. Ziel ist es, die Kompetenzen der professionellen Pflege in einem reformierten Gesundheitssystem effektiver einzusetzen, um eine verbesserte Versorgung der Bevölkerung zu erreichen.

„Unser Gesundheitswesen steht, bedingt durch die demografische Entwicklung, schon heute unter enormem Druck und dieser wird sich verschärfen“, erklärte DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Es braucht grundlegende Reformen, die nicht nur kurativ, sondern auf Gesundheitsförderung und Prävention ausgerichtet sind. Dazu ist eine Umverteilung von Aufgaben zwischen den Gesundheitsberufen notwendig. Die Profession Pflege wird dabei eine Schlüsselrolle spielen, für die dringend der Weg geebnet werden muss.“

  1. eine bundeseinheitliche 24-monatige Pflegefachassistenzausbildung sowie die Weiterentwicklung der generalistischen Pflegeausbildung,
  2. die Einführung des Pflegeberufegratifikationsscheins zur Steigerung der Attraktivität und Anerkennung der Leistungen der Pflegeberufe,
  3. Pflegeprozesse als Kernaufgabe zu stärken und über die Vorbehaltsaufgaben zu sichern,
  4. Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses flächendeckend zu etablieren,
  5. die Einführung einer Chief Government Nurse und Etablierung von Pflegeberufekammern als Teil der Selbstverwaltung,
  6. den Ausbau der Akademisierung und Pflegeforschung an Hochschulen sowie deren gesicherte Finanzierung,
  7. die zügige Anerkennung und Integration internationaler Pflegefachpersonen sowie deren akademischer Abschlüsse, Vorgabe von ethischen Standards im Rahmen der Anwerbepraxis,
  8. die Verringerung der Pflegelast durch die Fokussierung auf Gesundheitsförderung und Prävention.

Laut Vera Lux sei das im vergangenen Jahr verabschiedete Pflegekompetenzgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen. „Das war ein gutes und wichtiges Signal an die Profession Pflege, dass es voran geht. Notwendig ist aber, dass wichtige flankierende Gesetze wie das Pflegefachassistenz- und das Advanced Practice Nursing-Gesetz als Ergänzung unmittelbar folgen. Die neue Regierung muss sich ohne weitere Verzögerungen um diese Gesetze kümmern. Das Motto ist: verbessern, verabschieden, umsetzen.“

Dass vollständige Forderungspapier an die Bundesregierung 2025 kann hier eingesehen werden.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/Forderungen-an-zukuenftige-Bundesregierung.php

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 Neues SBK-Positionspapier: Pflegende AngehörigeDer Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK - ASi legt in seinem neuen Positionspapier dar, welche Aspekte beim Modell „Anstellung von pflegenden Angehörigen durch Spitex-Organisationen“ berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband für die Schaffung eines nationalen Rahmens aus, um eine einheitliche und gerechte Umsetzung sicherzustellen. 

Ein Urteil des Bundesgerichts bestätigt, dass Familienangehörige Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen dürfen, sofern sie bei einer Spitex-Organisation angestellt sind. Dieses Modell wird derzeit kontrovers diskutiert, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung und die Art der Anbieter.

Der SBK begrüßt grundsätzlich die finanzielle Entschädigung für den wichtigen Beitrag pflegender Angehöriger im Versorgungsnetz. In seinem neuen Positionspapier legt der SBK den Fokus auf wesentliche Fragen zur Pflegequalität, Patientensicherheit, Ethik und Gerechtigkeit. Der Verband fordert die Schaffung eines nationalen Rahmens, der die Themen Finanzierung, Patientensicherheit, Qualität gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), Gerechtigkeit, Arbeitsrecht sowie den Schutz und die Entlastung der pflegenden Angehörigen regelt. Derzeit sind die Rahmenbedingungen von den einzelnen Anbietern abhängig, was zu erheblichen Unterschieden führt.

Der SBK betont aus Gründen der Gerechtigkeit, dass staatlich (über das KVG) finanzierte Pflege durch Angehörige ebenfalls den Qualitätsvorgaben entsprechen muss, die in Artikel 58 des KVG festgelegt sind. Um sicherzustellen, dass Patient:innen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, die gleiche Qualität der Versorgung erhalten wie jene, die von diplomierten Pflegefachpersonen und ihren Teams betreut werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem die Festlegung von Vorgaben für die regelmäßige Begleitung und Betreuung der pflegenden Angehörigen durch diplomierte Pflegefachpersonen. Wichtige Kriterien hierfür sind das Mindestverhältnis zwischen diplomierten Pflegefachpersonen und der Anzahl der betreuten Angehörigen sowie die erforderlichen Kompetenzen der Pflegefachpersonen.

Auch die Rechte und Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen müssen gebührend berücksichtigt werden. Dazu gehört unter anderem der Zugang zu Entlastungsangeboten sowie die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, etwa im Hinblick auf Sozialleistungen, Urlaub und Vertretung im Krankheitsfall. Ebenso muss geregelt werden, wie mit pflegenden Angehörigen umgegangen wird, wenn sie qualitativ unzureichende Pflege leisten oder wenn die Sicherheit der gepflegten Person gefährdet ist.

Das Positionspapier behandelt schliesslich zentrale ethische Aspekte auf der Grundlage des Ethik-Codex des International Council of Nurses (ICN), gesellschaftliche Fragen (Stellenwert der Care-Arbeit) sowie wirtschaftliche Überlegungen, etwa wenn Anbieter die Anstellung von pflegenden Angehörigen als «Geschäftsmodell» ausnützen. 

Das Positionspapier können Sie hier lesen.


Zur Medienmitteilung: https://sbk-asi.ch/de/aktuell/neues-sbk-positionspapier-pflegende-angehoerige

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