Neues SBK-Positionspapier: Pflegende AngehörigeDer Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK - ASi legt in seinem neuen Positionspapier dar, welche Aspekte beim Modell „Anstellung von pflegenden Angehörigen durch Spitex-Organisationen“ berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband für die Schaffung eines nationalen Rahmens aus, um eine einheitliche und gerechte Umsetzung sicherzustellen. 

Ein Urteil des Bundesgerichts bestätigt, dass Familienangehörige Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen dürfen, sofern sie bei einer Spitex-Organisation angestellt sind. Dieses Modell wird derzeit kontrovers diskutiert, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung und die Art der Anbieter.

Der SBK begrüßt grundsätzlich die finanzielle Entschädigung für den wichtigen Beitrag pflegender Angehöriger im Versorgungsnetz. In seinem neuen Positionspapier legt der SBK den Fokus auf wesentliche Fragen zur Pflegequalität, Patientensicherheit, Ethik und Gerechtigkeit. Der Verband fordert die Schaffung eines nationalen Rahmens, der die Themen Finanzierung, Patientensicherheit, Qualität gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), Gerechtigkeit, Arbeitsrecht sowie den Schutz und die Entlastung der pflegenden Angehörigen regelt. Derzeit sind die Rahmenbedingungen von den einzelnen Anbietern abhängig, was zu erheblichen Unterschieden führt.

Der SBK betont aus Gründen der Gerechtigkeit, dass staatlich (über das KVG) finanzierte Pflege durch Angehörige ebenfalls den Qualitätsvorgaben entsprechen muss, die in Artikel 58 des KVG festgelegt sind. Um sicherzustellen, dass Patient:innen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, die gleiche Qualität der Versorgung erhalten wie jene, die von diplomierten Pflegefachpersonen und ihren Teams betreut werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem die Festlegung von Vorgaben für die regelmäßige Begleitung und Betreuung der pflegenden Angehörigen durch diplomierte Pflegefachpersonen. Wichtige Kriterien hierfür sind das Mindestverhältnis zwischen diplomierten Pflegefachpersonen und der Anzahl der betreuten Angehörigen sowie die erforderlichen Kompetenzen der Pflegefachpersonen.

Auch die Rechte und Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen müssen gebührend berücksichtigt werden. Dazu gehört unter anderem der Zugang zu Entlastungsangeboten sowie die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, etwa im Hinblick auf Sozialleistungen, Urlaub und Vertretung im Krankheitsfall. Ebenso muss geregelt werden, wie mit pflegenden Angehörigen umgegangen wird, wenn sie qualitativ unzureichende Pflege leisten oder wenn die Sicherheit der gepflegten Person gefährdet ist.

Das Positionspapier behandelt schliesslich zentrale ethische Aspekte auf der Grundlage des Ethik-Codex des International Council of Nurses (ICN), gesellschaftliche Fragen (Stellenwert der Care-Arbeit) sowie wirtschaftliche Überlegungen, etwa wenn Anbieter die Anstellung von pflegenden Angehörigen als «Geschäftsmodell» ausnützen. 

Das Positionspapier können Sie hier lesen.


Zur Medienmitteilung: https://sbk-asi.ch/de/aktuell/neues-sbk-positionspapier-pflegende-angehoerige

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Whistelblowersystem gegen Gewalt und Hass in der PflegeZum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2024 weist die Pflegekammer NRW auf die wichtige Rolle und Verantwortung von Pflegefachpersonen für die Demokratie hin. „Wir sind Sprachrohr für Patientinnen und Patienten, wenn diese es selber kaum oder gar nicht können“, sagt Dominik Stark, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW. „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Freiheit, die eigene Meinung sowie die eigene Kultur bzw. den eigenen Glauben ausleben zu dürfen, sind essenzielle Dinge für unsere Gemeinschaft.“

Daher sei es wichtig, die Position von Pflegefachpersonen zu stärken, wenn es zu Vorfällen komme, die diese Rechte einschränken. „Wir wollen allen Pflegefachpersonen den Rücken stärken und sie zugleich dazu ermuntern, sich an uns zu wenden, wenn sie in der Ausübung dieser besonderen Verantwortung behindert werden“, so Stark. Erst kürzlich hatte die Pflegekammer eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sich die Pflege klar gegen Diskriminierung positioniert. „Was viele Jahrzehnte selbstverständlich schien, muss in Zeiten wie diesen einmal mehr betont werden: Hass und Hetze haben im pflegerischen Umfeld keinen Platz“, so Stark.

Die Pflegekammer NRW unterstütze eine Gesellschaft, die für Vielfalt und Demokratie stehe. „In diesem Zusammenhang fördern wir ausdrücklich einen Dialog mit unseren Mitgliedern im Rahmen der Meinungsfreiheit und begrüßen auch kritische Stimmen.“ Dabei sei es jedoch wichtig, das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Hass und Hetze seien keine Meinungen.

Im Ressort „Respekt und Gewaltprävention“, das von Vorstandsmitglied Sonja Wolf geleitet wird, entwickelt die Pflegekammer NRW Konzepte und Definitionen für die Berufsgruppe, um im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen Orientierung zu geben. Gewalt in all ihren Formen – sei es physisch, psychisch, sexualisiert, strukturell oder durch Vernachlässigung – stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte dar. Pflegefachpersonen können in ihrem Arbeitsalltag nicht nur als Opfer oder Beobachtende, sondern auch als Täter*innen betroffen sein.

Die Arbeitsgruppe Gewalt verfolgt das Ziel, Missstände aufzudecken und das Thema Gewalt in der Pflege zu enttabuisieren. Mit Mitgliedern aus verschiedenen Arbeitsbereichen und unterschiedlichen Perspektiven entwickelt die AG konkrete Maßnahmen, um die Situation sowohl für Pflegeempfangende als auch für die Berufsgruppe zu verbessern. Dazu zählt unter anderem die Erarbeitung eines einheitlichen Verständnisses von Gewalt sowie die Integration eines entsprechenden Passus in die Berufsordnung. Darüber hinaus arbeitet die Pflegekammer institutionsübergreifend, um in Zusammenarbeit mit der polizeilichen Kriminalprävention die Broschüre „Im Alter sicher leben“ zu überarbeiten.

Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Pflegekammer nicht nur eine Sensibilisierung, sondern kann als berufsständische Aufsicht auch gegen Täterinnen vorgehen. Bisher stammen 98 % der Meldungen von Staatsanwaltschaften, während nur 2 % von Pflegefachpersonen, Empfängerinnen oder Angehörigen eingehen. Aus diesem Grund plant die Pflegekammer im Ressort „Respekt und Gewaltprävention“ die Einführung eines Meldesystems für Berufspflichtverletzungen, um die Berufsaufsicht zu stärken. Ziel dieses Systems ist es, insbesondere bei Gewaltvorfällen anonyme und niedrigschwellige Meldungen zu ermöglichen, um die Dunkelziffer zu verringern. Vorstandsmitglied Sonja Wolf hebt die Bedeutung eines solchen „Whistleblower-Systems“ hervor, das Hemmschwellen abbauen und auf pflegefachliche Gefahren aufmerksam machen soll.


Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/hass-hetze-haben-keinen-platz-whistleblower-system-soll-das-melden-von-gewaltfaellen-im-pflegerischen-umfeld-erleichtern-2/

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Businesswoman mobile using ,Social, media, Marketing conceptDie Pflegekammer Nordrhein-Westfalen bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, sich bis zum 31. Dezember 2024 aktiv an der Entwicklung der ersten Berufsordnung für Pflegefachpersonen in NRW zu beteiligen. Der aktuelle Entwurf der Berufsordnung sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung stehen online zur Verfügung und können kommentiert werden.

Die Berufsordnung definiert erstmals in Nordrhein-Westfalen die Rechte, Pflichten, Aufgaben und Verantwortungen von Pflegefachpersonen. Sie soll als Orientierungshilfe für den beruflichen Alltag dienen und Verhaltenshinweise im Umgang mit Patient*innen, Bewohner*innen, Klient*innen sowie Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen bieten. Grundlage für die Entwicklung der Berufsordnung ist das Heilberufsgesetz (HeilBerG), das die Pflegekammer zur Erstellung einer solchen Ordnung verpflichtet.

Im Rahmen von sieben Regionalkonferenzen, die bis April 2024 stattfanden, wurden gemeinsam mit allen Mitgliedern zahlreiche Aspekte der Berufsordnung diskutiert. Die Anregungen aus diesen Veranstaltungen sind in den aktuellen Entwurf eingeflossen, der nun erneut zur Prüfung und Kommentierung freigegeben ist.

Um erneut allen die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen, steht der aktuelle Entwurf der Berufsordnung sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung für vier Wochen bis zum 31.12.24 auf der Webseite zu Verfügung. 
Kommentare und Anregungen zum Entwurf der Berufsordnung können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen lädt alle Mitglieder ein, diesen finalen Schritt aktiv mitzugestalten und sich an der Entwicklung der Berufsordnung zu beteiligen.


Zur Mitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/berufsordnung/

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