SBK begrüßt Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels

nachträglicher erwerb fachhochschultitel in der schweizDer Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK-ASI) begrüßt die vorgeschlagene Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE). Seit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2015 hat der SBK kontinuierlich auf eine Revision hingewirkt. Durch Rekurse und direkte Kommunikation mit politischen Verantwortlichen wurde auf die dringende Notwendigkeit einer weniger restriktiven Regelung hingewiesen. Die aktuelle Vernehmlassung der VNEF (Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels in Pflege) sieht nun erfreulicherweise eine Öffnung des NTE Pflege vor, die der SBK ausdrücklich unterstützt.

Wichtige Änderungen und ihre Bedeutung

Die Teilrevision der Verordnung umfasst wesentliche Änderungen, die der SBK als dringend notwendig erachtet:

  • Erweiterung der Anerkennung: Formale und non-formale Bildungsabschlüsse im Bereich Gesundheit sowie verwandter Bereiche wie Soziales, Psychologie, Medizin, Management oder Bildung werden berücksichtigt. Dies ermöglicht eine bessere Anerkennung bereits erbrachter Bildungsleistungen und erleichtert den Zugang zum Fachhochschultitel für Pflegefachpersonen mit einem altrechtlichen Diplom.
  • Förderung von Karrierechancen: Der FH-Titel bietet Pflegefachpersonen Zugang zu attraktiven Karrieremöglichkeiten und ist eine Grundvoraussetzung für weiterführende Studiengänge und spezialisierte Pflegeberufe, wie die Advanced Practice Nurse (APN).
  • Unterstützung der beruflichen Entwicklung: Die neuen Regelungen helfen, Pflegefachpersonen langfristig im Beruf zu halten, indem sie ihre Karrierechancen und Weiterbildungsoptionen verbessern.

Konkrete Forderungen des SBK

Der SBK fordert spezifische Anpassungen in der Verordnung:

  • Flexibilität bei der Anerkennung von Weiterbildungen: Eine geringere Mindestanzahl von Lernstunden (150 statt 200) sowie eine klare Definition der Unterrichtszeit.
  • Berücksichtigung von Modulen und Nachdiplomkursen: Pflegefachpersonen sollen durch absolvierte Module, die bis zu 5 ECTS umfassen, die notwendigen Punkte für den FH-Titel erreichen können.

Zukünftige Maßnahmen

Neben der aktuellen Vernehmlassung betont der SBK die Notwendigkeit, die Durchlässigkeit zwischen höheren Berufsbildungsabschlüssen und Hochschulen zu verbessern. Eine umfassendere Anrechnung bereits erworbener Bildungsleistungen auf Stufe HBB muss umgesetzt werden, um den Zugang zu Bachelorstudiengängen an Fachhochschulen zu erleichtern.

Abschließende Bemerkungen

Der SBK sieht die Teilrevision der Verordnung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe und zur Verbesserung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen. Der Verband dankt allen Beteiligten für die Berücksichtigung seiner Anliegen und steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Hier können Sie die gesamte Stellungnahme lesen

 


Zur Pressemitteilung: https://sbk-asi.ch/de/aktuell/stellungnahme-verordnung-zum-nachtraeglichen-titelerwerb

Foto: stock.adobe.com – amazing studio

 

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Intensivpflegegipfel: Austausch von Verbänden und Regierung zur Zukunft der Intensiv- und Notfallpflege

newsimage"Wir erleben derzeit sehr bewegte Zeiten mit zahlreichen tiefgreifenden Veränderungen in der Medizin." Mit diesen Worten eröffnete DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher den dritten Intensivpflegegipfel der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) in Berlin vergangene Woche. "Diese Gelegenheit müssen wir nutzen," fügte Walcher hinzu. Vertreter der Bundesregierung, der Deutsche Pflegerat, der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen sowie weitere Akteure aus Pflegekammern und Pflegeverbänden trafen sich mit DIVI und DGF, um über Lösungsvorschläge, Reformansätze und Gesetzesentwürfe für die Intensiv- und Notfallpflege zu diskutieren. Das Ergebnis: Ein gemeinsamer Konsens war deutlich spürbar.

Passend zum Tag der Intensivmedizin gab es eine positive Nachricht: "Liebe Fachpflegenden, liebe Kollegen, die großen Herausforderungen unseres Berufsstandes sind bekannt und werden ernst genommen. Erste Schritte sind bereits eingeleitet, denn ohne die Pflege geht es nicht," fasste DGF-Vorsitzender Dominik Zergiebel, Leiter der Aus-, Fort- und Weiterbildung Pflege und OP am Universitätsklinikum Münster, die Ergebnisse des Treffens zusammen. Das Zusammenrücken der verschiedenen Akteure war klar erkennbar.

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, betonte: "Sollte das Pflegekompetenzgesetz, wie es im Entwurf vorliegt, noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, wäre dies ein enormer qualitativer Fortschritt zur Sicherung der Zukunft des Pflegeberufs."

Forderung nach Fortbildungspflicht und Finanzierungsmodellen

Während des Treffens wurde eine zentrale Forderung für die Zukunft klar formuliert: Pflegefachpersonen, unabhängig davon, ob sie eine zweijährige Fachweiterbildung absolviert haben oder nicht, müssen gesetzlich zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet werden. Diese Verpflichtung ist essenziell, da Fachkräfte in sensiblen Bereichen ständig ihre Fähigkeiten auffrischen und Patienten nach den neuesten wissenschaftlichen Standards betreuen müssen. Die Finanzierung dieser kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungen durch die Krankenkassen ist hierbei unerlässlich.

Eine weitere wesentliche Forderung betrifft die vollständige Finanzierung der Fachweiterbildung für Pflegefachpersonen, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis, wie etwa durch Praxisanleitungen. "Weiterbildungen dürfen nicht auf Kosten der Teilnehmenden gehen, und die Fachweiterbildungsstätten müssen von bestehendem Kostendruck befreit werden," betonte Sabrina Pelz, Sprecherin der DIVI-Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität. Sie unterstrich, dass diese wichtige Arbeit mit ausreichenden Personalressourcen ausgestattet werden muss, was nur durch eine externe Finanzierung möglich ist.

Professionelle Pflege braucht professionelle Strukturen

"Insgesamt müssen die Qualifikationen sowie die Abschlüsse für die Fort- und Weiterbildung bundesweit vereinheitlicht werden," fordert Rolf Dubb, stellvertretender Sprecher der Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität der DIVI. Aktuell sind die Regelungen und Abschlüsse, besonders im Hinblick auf die Akademisierung, sehr uneinheitlich. "Professionelle Pflege braucht professionelle Strukturen – das ist unverzichtbar!" fügt Dubb hinzu, in Übereinstimmung mit den Aussagen des Deutschen Pflegerates.

Dominik Stark, Vertreter der Pflegekammer NRW, betont die aktive Rolle der Pflegekammern und verweist auf die bedeutenden Arbeiten, die dort geleistet werden. So hat die Pflegekammer NRW in Zusammenarbeit mit der Pflegekammer Rheinland-Pfalz eine Weiterbildungsordnung entwickelt und kürzlich verabschiedet. Christa Keienburg, stellvertretende Vorsitzende der DGF und Mitglied der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, unterstreicht die Bedeutung der Umsetzung, damit die hochqualifizierten Kompetenzen, die Pflegefachpersonen während ihrer Fachweiterbildung erwerben, auch rechtmäßig in der Praxis angewendet werden können.

Mit gutem Beispiel voran

In der Notfall- und Intensivmedizin wurden in den letzten drei Jahren bedeutende Fortschritte bei den Strukturen erzielt, betont DIVI-Präsident Walcher. „In diesem spezialisierten Bereich war es schon immer notwendig, dass verschiedene Professionen eng zusammenarbeiten“, erklärt der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg. Dadurch konnten bereits Maßnahmen ergriffen werden, die nun auch als Vorbild für andere Bereiche dienen können.

Ende 2022 veröffentlichte die DIVI zunächst die Strukturempfehlung zur Ausstattung der Intensivstationen und erarbeitete anschließend in Kooperation mit der DGF Handlungsempfehlungen für die Intensivmedizin und Notfallpflege. Pflegeratspräsidentin Christine Vogler stimmte in ihrer Stellungnahme zu: „In vielen Punkten kann der Deutsche Pflegerat die Empfehlungen unterstützen!“ Sie betont jedoch, dass die erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen in allen Versorgungsbereichen gelten sollten.

Der gemeinsame Fokus von DIVI und DGF liegt auf der interprofessionellen Zusammenarbeit in den Hochrisikobereichen Intensivstation und Notaufnahme sowie auf der Erweiterung der Kompetenzen und Befugnisse der Fachpflegekräfte durch Fort- und Weiterbildung und die Akademisierung, erläutert Walcher weiter. „Hier sind wir auf einem guten Weg“, ergänzt Claudia Moll, Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege. „So muss und kann es weitergehen.“

Bedeutung des Pflegekompetenzgesetzes

Thomas van den Hooven, Pflegedirektor am Universitätsklinikum Münster und Vertreter der Gesundheitsfachberufe im DIVI-Präsidium, unterstreicht die enorme Bedeutung des Pflegekompetenzgesetzes. „Dieses Gesetz wäre ein inhaltlicher Meilenstein für die Pflegeprofession!“ Er weist jedoch darauf hin, dass bei den aktuellen Reformen, wie der Landeskrankenhausreform in NRW, die Einbindung der Pflegefachkräfte oft fehlt. Van den Hooven warnt, dass dies dazu führen könnte, dass noch mehr Menschen den Pflegeberuf aufgeben, da ihre Arbeitsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Um erfolgreich zu sein, ist ein kontinuierlicher Dialog notwendig. Berufspolitik, die der Pflegeprofession aufgezwungen wird, kann nicht funktionieren, darin waren sich alle einig. „Der nächste wichtige Schritt ist das Pflegekompetenzgesetz“, stimmt Dominik Zergiebel, Vorsitzender der DGF, zu. „Wir setzen große Hoffnungen in dieses Gesetz und möchten dabei gehört werden. Themen wie Fachweiterbildung, Finanzierung und die Entwicklung von Befugnissen und Kompetenzen für alle Pflegefachpersonen müssen berücksichtigt werden. Dies wird den Startschuss für eine bundesweit gültige Musterweiterbildungsordnung geben. Wir sind bereit dafür“, betont Zergiebel. „Wir hoffen auf eine entsprechende Einladung“, ergänzt DIVI-Präsident Walcher und richtet seinen Blick auf die Mitarbeiter der gesundheitspolitischen Sprecher. „Denn wir leben diese Realität jeden Tag!“


Zur Pressemitteilung: https://www.divi.de/aktuelle-meldungen-intensivmedizin/intensivpflegegipfel-von-divi-und-dgf-konstruktiv-voran-fuer-die-zukunft-der-fachpflegenden

Foto: Teilnehmer des 3. Intensivpflegegipfels von DIVI und DGF (c) Helmut Biess

 

 

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bpa fordert 5 Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflegeversorgung in Deutschland

fünf sofortmaßnahmen zur sicherung der pflegerischen versorgung in deutschlandWährend die Anzahl der Pflegebedürftigen seit Jahren kontinuierlich steigt, erlebt Deutschland derzeit einen Rückgang der pflegerischen Versorgungsstrukturen. Der Personalmangel und die unzureichende Refinanzierung haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Kapazitäten verschwunden sind. Zehntausende Familien stehen vor der Herausforderung, ihre pflegebedürftigen Angehörigen ohne ausreichende Unterstützung zu versorgen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat kürzlich eingeräumt, dass die aktuelle Bundesregierung nicht in der Lage ist, die pflegerische Versorgung nachhaltig zu sichern. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordert daher fünf Sofortmaßnahmen, um ein weiteres Wegbrechen der Strukturen zu verhindern:

1. Befreiung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen

Die Pflegeversicherung solle von allen versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, die derzeit übernommen werden. Diese Leistungen sollen künftig durch die zuständigen Stellen finanziert werden:

  • Medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim: Übernahme durch die Krankenkassen (ca. 3 Mrd. Euro jährlich)
  • Soziale Absicherung der Pflegepersonen: Finanzierung aus Steuermitteln (ca. 3 Mrd. Euro jährlich, inklusive Rentenpunkte für pflegende Angehörige)
  • Förderbeträge zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Finanzierung aus Steuermitteln (zweistelliger Millionenbetrag jährlich)

Die Ausbildungskosten sollen aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herausgenommen werden, wie im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbart.

2. Anpassung und Dynamisierung der Leistungen für Pflegebedürftige

  • Einmaliger Kostenausgleich: Insbesondere im ambulanten Bereich, um das Auseinanderdriften von Preisen und Sachleistungsbeträgen zu stoppen.
  • Automatische Dynamisierung der Sachleistungsbeträge: Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung in der Pflege, inklusive politisch gewünschter Mehrkosten.
  • Erhöhung der Sachleistungsbeträge: Spürbare Anhebung für Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, da diese Versorgungsformen maßgeblich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen.

3. Einführung einer Kompetenzvermutung

Die Anerkennung internationaler Pflegekräfte müsse beschleunigt werden. Eine Kompetenzvermutung solle eingeführt werden, die den Überprüfungsprozess umkehrt:

  • Sofortige Arbeitserlaubnis: Wer eine dreijährige Ausbildung oder ein Studium sowie die passenden Sprachkenntnisse nachweist, solle sofort als Fachkraft in Deutschland arbeiten dürfen.
  • Nachträgliche Überprüfung: Ein eventuell notwendiger Vergleich der Ausbildungsinhalte könne im Nachgang erfolgen, während die Pflegekräfte bereits tätig sind.

4. Überdenken der Ausbildung in der Pflege

Die Abschaffung der Altenpflegeausbildung müsse hinterfragt werden. Die Ausbildungszahlen lägen weiterhin hinter denen des Ausbildungsjahres 2021/2022 zurück, während der Personalbedarf in der Pflege steige.

  • Wiederaufnahme der Altenpflegeausbildung: Die vorherige Aufwärtsentwicklung mit einem Zuwachs von 60 Prozent über zehn Jahre müsse wiederhergestellt werden.
  • Vereinfachung der Ausbildungsabläufe: Die generalistische Pflegeausbildung bringe komplizierte Abläufe mit sich, die Interessierte und kleine Ausbildungsbetriebe abschrecken.

5. Realistische Gestaltung des Personaleinsatzes

Um bei knapper Personalsituation eine qualitätsgesicherte Versorgung sicherzustellen, müsse der Personaleinsatz flexibler gestaltet werden:

  • Flexibilisierung des Personaleinsatzes: In der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege, um möglichst viele, auch schwerstpflegebedürftige Menschen, optimal zu versorgen.

Diese Maßnahmen seien laut bpa entscheidend, um den Fachkräftebedarf zu bewältigen und die pflegerische Versorgung in Deutschland nachhaltig zu sichern.


Zur Pressemitteilung: https://www.bpa.de/news-fachinformationen/news/news/5-punkte-als-rezept-gegen-die-pflege-krise

Foto: stock.adobe.com – beeboys

 

 

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