Pflegeklassen nach SGB XIund RUG-III
Christian Grebe
Pflegewissenschaft, Hungen · 2004 · Heft 3 · S. 1 bis 1 · DOI 10.3936/docid200667
Abstract
An den Pflegeklassen nach SGB XI wird in der Literatur häufig Kritik geübt, ein häufiger Vorwurf lautet, dass Pflegebedarfe kognitiv beeinträchtigter Personen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Das Bundessozialgericht stellte im Jahr 2000 zudem klar, dass aus den Pflegestufen nicht automatisch auf Pflegeklassen geschlossen werden dürfe, da soziale Betreuung und Behandlungspflege durch die Pflegestufen nicht repräsentiert seien. Diese Arbeit stellt einen empirischen Vergleich der momentan verwendeten Pflegeklassen auf Basis der Pflegestufen mit den Resource Utilization Groups (RUG-III) an.
Zusammenfassung
Die Studie von Christian Grebe untersucht die Korrelation zwischen den Pflegeklassen nach SGB XI und den Resource Utilization Groups (RUG-III). Kritisiert wird, dass die Pflegebedarfe kognitiv beeinträchtigter Personen in den Pflegeklassen unzureichend berücksichtigt werden. Die empirische Untersuchung umfasst 88 Bewohner eines bayerischen Pflegeheims und zeigt, dass die Pflegeklassen zufriedenstellend mit dem ADL-Index (rho = 0,716) und der Cognitive Performance Scale (CPS) (rho = 0,683) korrelieren, jedoch nicht ausreichend mit den Hauptgruppen der RUG-III. Die Ergebnisse legen nahe, dass
Schlagwörter
REHABILITATION; STUDIE; BRD; BETREUUNG; KLASSIFIKATION; URTEIL; SCHLESWIG-HOLSTEIN; BILDUNG; PFLEGE;
