Gemeinsamkeiten in den pflege-und gesundheitsberuflichenAusbildungen. Ein Vergleich der Ausbildungsrichtlinien für Krankenund Kinderkrankenpflege-, Hebammen-, Logopädieund Physiotherapieschulen in Nordrhein-Westfalen
März 2007
Zusammenfassung
Seit dem 1. 1. 2004 sind in Nordrhein-Westfalen für alle staatlich anerkannten Krankenund Kinderkrankenpflegeschulen Ausbildungsrichtlinien verbindlich vorgeschrieben. Im selben Jahr startete das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Initiative, nach der solche Richtlinien auch für Hebammen-, Logopädieund Physiotherapieschulen erarbeitet werden sollten. Diese liegen mittlerweile als „empfehlende Richtlinien“ vor und werden derzeit modellhaft erprobt. Im folgenden Beitrag werden die genannten vier Konzepte hinsichtlich Aufbau, Intention, didaktischer Kernelemente und Themenauswahl verglichen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Schnittmenge aller vier Richtlinien größer ist als erwartet. Damit lässt sich die These einer gemeinsamen Didaktik für die Pflegeund Gesundheitsberufe stützen.
Uta Oelke: Gemeinsamkeiten in den pflege-und gesundheitsberuflichenAusbildungen. Ein Vergleich der Ausbildungsrichtlinien für Krankenund Kinderkrankenpflege-, Hebammen-, Logopädieund Physiotherapieschulen in Nordrhein-Westfalen. Pflegewissenschaft (2007), Heft 3, S. 1 bis 1.