Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abstimmung über die Zukunft der Landespflegekammer soll voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-Pfalz hat dafür ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters eingeleitet. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler informierte darüber im Landtag während der Debatte zur Zukunft der Pflegekammer.
Rund 40.000 Abstimmungsberechtigte sollen an dem Verfahren teilnehmen können. Die Fragestellung müsse klar und verständlich formuliert sein, betonte die Ministerin. Sollte sich eine Mehrheit gegen den Fortbestand der Kammer aussprechen, werde die Landesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung des Heilberufsgesetzes vorbereiten und dem Landtag vorlegen.
„Mein Maßstab ist klar: Nicht der Selbsterhalt einer Struktur steht im Vordergrund, sondern der Nutzen für die Pflegefachkräfte“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Pflegefachpersonen im Mittelpunkt
Zu Beginn ihrer Rede stellte die Ministerin die Beschäftigten in der Pflege in den Mittelpunkt. „Wenn ich über die Zukunft der Landespflegekammer spreche, möchte ich bewusst nicht zuerst über die Institution der Kammer sprechen. Ich möchte über die Menschen sprechen, die Pflege leisten“, erklärte sie.
Pflegefachpersonen übernähmen täglich Verantwortung, arbeiteten häufig unter hohem Zeitdruck und trügen wesentlich zu einer guten Versorgung bei. Dafür verdienten sie Dank und Anerkennung.
Seit Mitte Mai liegt die Rechtsaufsicht über die Landespflegekammer beim Ministerium. Bätzing-Lichtenthäler betonte, sie nehme diese Verantwortung ernst. Rechtsaufsicht bedeute, konsequent auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten und dort zu handeln, wo staatliches Eingreifen erforderlich sei.
Neutrales und diskriminierungsfreies Verfahren geplant
Die Abstimmung soll nach Angaben der Ministerin transparent, neutral und diskriminierungsfrei organisiert werden. Das Ministerium habe in den vergangenen Wochen die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Für die Durchführung nach hohen methodischen und organisatorischen Standards soll ein erfahrener Dienstleister beauftragt werden.
„An dieser Stelle möchte ich informieren, dass die erforderliche öffentliche Ausschreibung vor wenigen Tagen veröffentlicht worden ist. Das Verfahren hin zur Abstimmung ist eingeleitet“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Als möglicher Zeitraum für die Abstimmung ist derzeit Ende November bis Mitte Dezember 2026 vorgesehen. Die Ministerin wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um einen vorläufigen Zeitplan unter Vorbehalt handelt.