Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, eine Strukturkommission Pflege einzusetzen und die Pflegeversicherung grundlegend weiterzuentwickeln. Voraussetzung sei jedoch, dass die Kommission ergebnisoffen arbeite, wissenschaftliche Expertise einbeziehe und die professionelle Pflege verbindlich beteilige.
Gleichzeitig warnt der DBfK davor, mit dem derzeit geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) weitreichende Strukturentscheidungen zu treffen, bevor die angekündigte Kommission ihre Arbeit aufgenommen hat.
„Eine Strukturkommission einzusetzen und gleichzeitig mit dem PNOG zentrale Weichen für Leistungen, Personal, Vergütung und Versorgungsstrukturen zu stellen, passt nicht zusammen“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Wenn die Pflegeversicherung zunächst kurzfristig finanziell stabilisiert werden solle, müsse sich das PNOG auf diesen Zweck beschränken. Entscheidungen mit langfristigen Folgen für Versorgung und Pflegeberuf gehörten in die angekündigte Kommission. Andernfalls würden Fakten geschaffen, die sich nur schwer wieder ändern ließen.
Der DBfK fordert deshalb, das PNOG auf kurzfristig wirksame Finanzierungs- und Effizienzmaßnahmen zu begrenzen. Eingriffe in Leistungsansprüche, Personalstandards und Versorgungsstrukturen sollten aus Sicht des Verbands zunächst zurückgestellt und von der Strukturkommission geprüft werden.
Pflegebegleitung in eine Primärversorgungsreform einbinden
Eine bundesweite Pflegebegleitung könne einen wichtigen Beitrag zu Prävention, Beratung und stabilen häuslichen Versorgungsarrangements leisten. Ihre konkrete Ausgestaltung dürfe jedoch nicht isoliert erfolgen, sondern müsse Bestandteil eines umfassenden Konzepts für eine moderne Primärversorgung sein.
Dazu gehörten pflegefachlich verantwortete Strukturen, Community Health Nursing und eine systematische Präventionsorientierung. Bestehende Beratungsangebote müssten ebenfalls berücksichtigt werden.
„Wir sollten nicht heute eine Struktur festschreiben, die morgen Teil einer grundlegenden Reform der Primärversorgung sein soll“, so Lux. „Die Kommission muss die Chance bekommen, diese Versorgung aus einem Guss zu entwickeln.“
Tariftreue und Arbeitsbedingungen sichern
Die im PNOG vorgesehene mehrjährige Aussetzung zentraler Tariftreueregelungen lehnt der DBfK ab. Gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Einkommensentwicklung seien entscheidend, um Pflegefachpersonen im Beruf zu halten und neue Beschäftigte zu gewinnen.
Ein Stillstand bei der Lohnentwicklung würde nach Auffassung des Verbands auch späteren Strategien gegen den Fachkräftemangel die Grundlage entziehen. Die Tariftreue müsse deshalb erhalten und ihre Finanzierung gesichert werden.
Änderungen bei Pflegegraden und Personalbemessung prüfen
Auch geplante Veränderungen am Begutachtungsinstrument und an den Schwellenwerten der Pflegegrade sollten nach Ansicht des DBfK nicht vor Abschluss einer unabhängigen Bewertung umgesetzt werden. Sie könnten Leistungsansprüche, Personalbemessung, Qualifikationsmix und Vergütungsstrukturen erheblich beeinflussen.
Solche Eingriffe dürften nicht vorrangig an kurzfristigen Einsparzielen ausgerichtet sein. Erforderlich seien eine unabhängige pflegewissenschaftliche Bewertung und eine transparente Folgenabschätzung. Bis diese vorlägen, müssten die Änderungen zurückgestellt werden.
Digitalisierung zusätzlich finanzieren
Der DBfK erkennt an, dass digitale Anwendungen Pflegefachpersonen entlasten und die Versorgung verbessern können. Fehlendes Personal könnten sie jedoch nicht ersetzen.
Der Verband lehnt deshalb Regelungen ab, nach denen Mittel für unbesetzte Stellen stattdessen für digitale oder technische Systeme eingesetzt werden können. Digitalisierung sei eine eigenständige Investitions- und Strukturaufgabe und müsse entsprechend finanziert werden.
Ambulante Versorgung und Verhinderungspflege stärken
Wer pflegebedürftigen Menschen ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen wolle, müsse die ambulante Versorgung und pflegende Angehörige stärken. Einschränkungen bei der planbaren Verhinderungspflege und neue Budgetregelungen dürften nicht dazu führen, dass Entlastungsangebote später oder schwerer erreichbar seien. Dazu gehöre auch der Erhalt von Rentenansprüchen für pflegende Angehörige.
„Die häusliche Versorgung ist kein Bereich, in dem kurzfristig Strukturen weggekürzt werden dürfen, die wir für die künftige Pflegereform dringend brauchen“, erklärt Lux. „Ein Versorgungssystem darf nicht erst geschwächt werden, um es anschließend durch eine Kommission neu aufzubauen.“
Kurzfristige Finanzhilfen ohne Verschlechterung der Versorgung
Für eine kurzfristige finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung sollten nach Auffassung des DBfK zunächst Maßnahmen genutzt werden, die weder die Versorgungsqualität noch die Arbeitsbedingungen professionell Pflegender verschlechtern. Dazu zählt der Verband insbesondere die konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen.
„Strukturelle Reformen sind dringend notwendig“, sagt Lux. „Sie müssen aber pflegefachlich begründet, auf ihre Folgen geprüft und gemeinsam mit denjenigen entwickelt werden, die Pflegeversorgung täglich verantworten.“
Der DBfK fordert deshalb, Pflegefachpersonen und Pflegewissenschaft verbindlich und gleichberechtigt an der angekündigten Strukturkommission zu beteiligen. „Über die Zukunft der Pflegeversicherung kann nicht ohne die Profession Pflege entschieden werden, die einen wesentlichen Teil dieser Versorgung trägt“, so Lux.
Pflegefachpersonen verfügten über zentrale Expertise zu Prävention, Versorgungssteuerung, Personalbedarf, häuslicher Versorgung und neuen Rollen in der Primärversorgung. Diese müsse verbindlich in die Arbeit der Kommission einfließen.
Der DBfK fordert Bundesgesundheitsminister Linnemann daher auf, vor der weiteren Beratung des PNOG die qualitäts- und personalrelevanten Regelungen zu korrigieren und die Beteiligung der professionellen Pflege sowie der Pflegewissenschaft an der Strukturkommission sicherzustellen.
Weitere Informationen zu den Positionen des DBfK zum Pflegeneuordnungsgesetz finden sich unter www.dbfk.de/de/berufspolitik/kein-sparschwein.php
Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2026/20260917-PM-Strukturkommission-Pflege-PNOG.php