Die geplante Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für Pflegegrade wird nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) voraussichtlich deutlich geringere Einsparungen bringen als von der Bundesregierung erwartet. Eine aktuelle Analyse des Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass die realisierbaren Einsparungen statt der veranschlagten rund vier Milliarden Euro pro Jahr wahrscheinlich nur etwa zwei Milliarden Euro betragen werden.
Für die Untersuchung wertete das WIdO die Begutachtungsergebnisse von rund 1,1 Millionen AOK-Versicherten aus. Berücksichtigt wurden Menschen, die 2024 erstmals durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachtet wurden oder eine Höherstufung in den nächsthöheren Pflegegrad beantragt hatten.
Dabei zeigte sich eine deutliche Häufung von Bewertungen knapp oberhalb der geltenden Schwellenwerte für den jeweils nächsten Pflegegrad. Rund 21 Prozent der Erstbegutachtungen und etwa 16 Prozent der Höherstufungen lagen 2024 in diesen Übergangsbereichen. Dieses als „Bunching“-Effekt bezeichnete Muster lasse sich nicht allein durch das Begutachtungsinstrument erklären. Nach der Analyse sei etwa die Hälfte der Häufungen auf weitere Faktoren wie Anreiz- und Verhaltenseffekte zurückzuführen.
Bewertungen dürften sich an neue Grenzen verschieben
Auch nach der im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehenen Anhebung der Schwellenwerte erwartet das WIdO entsprechende Anpassungseffekte. Die Häufungen von Bewertungen würden demnach nicht verschwinden, sondern sich voraussichtlich an die neuen Grenzwerte verlagern.
Durch die Reaktionen der beteiligten Akteur:innen im Begutachtungsverfahren könnte das tatsächliche Einsparpotenzial der Reform nach Einschätzung der Studienautor:innen um mehrere Milliarden Euro niedriger ausfallen als bisher angenommen. Die in der Finanzplanung der Sozialen Pflegeversicherung vorgesehenen Einsparungen könnten sich nahezu halbieren.
„Die Ergebnisse sprechen weder für eine noch stärkere Erhöhung der Schwellenwerte noch gegen jede Anpassung von Zugangskriterien“, sagt David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des WIdO und Mitautor der Studie. „Sie zeigen aber, dass die Anpassung von Schwellenwerten als alleinige Maßnahme zu kurz greift.“
Wenn die Politik den bisherigen Zugang zur Pflegeversicherung als zu weitreichend, zu wenig zielgenau oder nicht mehr finanzierbar bewerte, müsse sie deshalb das gesamte Begutachtungssystem überprüfen. Eine Evaluation solle mögliche Reformen umfassend untersuchen, statt nur einzelne Stellschrauben zu verändern.
„Eine pauschale Anhebung der Schwellenwerte spart zwar Geld, kann aber auch zu Einbußen bei Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität führen“, betont Scheller-Kreinsen. Um unerwünschte Folgen und zusätzliche Kosten durch eine Verschlechterung der Versorgung zu vermeiden, seien eine genaue Analyse der Menschen nahe den Schwellenwerten und eine Bewertung der Wirksamkeit pflegerischer Leistungen erforderlich.
Finanzielle Effekte könnten bis zu 50 Prozent geringer ausfallen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beziffert die erwarteten Einsparungen durch die Änderung der Begutachtungssystematik im PNOG für 2027 auf 1,3 Milliarden Euro. Für 2030 werden 4,2 Milliarden Euro angenommen. Nach der WIdO-Analyse könnten diese Beträge bis zu 50 Prozent niedriger ausfallen.
Die Studienautor:innen weisen zudem auf einen möglichen Vorzieheffekt hin. Versicherte könnten Anträge auf eine Einstufung in die Pflegeversicherung verstärkt noch nach den bisherigen Regeln stellen. Dadurch könnten die Ausgaben kurzfristig sogar steigen. Gleichzeitig könnte der Medizinische Dienst durch eine erhöhte Zahl von Begutachtungen zusätzlich belastet werden.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem NBA
Versicherte können jederzeit formlos bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Begutachtung stellen. Die Pflegekasse beauftragt anschließend den regional zuständigen Medizinischen Dienst mit der Prüfung durch entsprechend qualifizierte Mitarbeitende.
Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz aus dem Jahr 2017 wird die Pflegebedürftigkeit mithilfe des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) festgestellt. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf in sechs zentralen Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, erfasst. Die einzelnen Bereiche werden mit Punkten bewertet und zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt, das in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert wird.
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