Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat ein Positionspapier zur im Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehenen pflegefachlichen Begleitung veröffentlicht. Die Autoren Michael Ranft und Ulrich Wendte formulieren darin Anforderungen an eine wirksame Umsetzung des neuen Unterstützungsangebots.
Ranft ist Kurator im KDA und Vizepräsident des DRK-Landesverbands Berliner Rotes Kreuz. Zuvor war er Gesundheitsstaatssekretär in Brandenburg. Wendte leitet das Referat „Pflegepolitik, Betreuungs- und Heimrecht“ im Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg.
Der geplante Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung bietet nach Einschätzung des KDA die Chance, die häusliche Pflege nachhaltig zu stärken. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigten jedoch mehr als Informationen zu einzelnen Leistungsansprüchen. Erforderlich sei eine niedrigschwellige, kontinuierliche und ganzheitliche Unterstützung, die sich an der konkreten Lebenssituation orientiert.
Ganzheitliche Begleitung aus einer Hand
Eine wirksame Pflegebegleitung sollte pflegefachliche, sozialrechtliche und sozialarbeiterische Kompetenzen verbinden. Auch Fragen des Alltags müssten berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa Mobilität, Einsamkeit, Unterstützung im Haushalt und die Organisation medizinischer Versorgung.
Eine regional einheitliche Struktur mit einer zentralen Ansprechperson könnte dazu beitragen, die bislang häufig fragmentierten Beratungsangebote besser miteinander zu verknüpfen. Dadurch könnten vorhandene Ressourcen gezielter eingesetzt und Zuständigkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige übersichtlicher gestaltet werden.
Besondere Bedeutung messen die Autoren der kommunalen Verantwortung bei. Auch Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des KDA, sieht darin einen wichtigen Ansatzpunkt. „Mit einer Verankerung der pflegefachlichen Begleitung in Netzwerken auf kommunaler Ebene kann die Maßnahme ihr Potential optimal entfalten“, erklärt sie.
Dies könne sowohl die Versorgung pflegebedürftiger Menschen und die Entlastung ihrer Angehörigen verbessern als auch zu Effizienzgewinnen beitragen.
Verbindung mit kommunaler Planung
Nach den Empfehlungen des Positionspapiers sollte Pflegebegleitung eng mit der Altenhilfe sowie der kommunalen Pflege-, Gesundheits- und Sozialplanung verbunden werden. Auf diese Weise könnten Unterstützungsbedarfe früher erkannt, vorhandene Angebote besser koordiniert und Versorgungslücken gezielt bearbeitet werden.
Perspektivisch könne die Pflegebegleitung insbesondere in ländlichen und unterversorgten Regionen ein Bestandteil interprofessioneller Primärversorgungsstrukturen werden. Voraussetzung dafür sei eine verlässliche Einbindung in regionale Netzwerke.
Fragen zur Umsetzung im PNOG-Entwurf noch offen
Der PNOG-Entwurf lasse aus Sicht der Autoren wesentliche Fragen zur Einführung der Pflegebegleitung ungeklärt. Dazu gehörten ein realistischer Zeitplan, eine auskömmliche Finanzierung und eine bundesweit abgestimmte Qualifizierungsstrategie.
Darüber hinaus brauche es eine gemeinsame Implementationsstrategie, die von Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und weiteren beteiligten Akteur:innen getragen werde. Ohne solche Voraussetzungen bestünden bei der Umsetzung mehr Risiken als Chancen.
Eine fachlich sinnvolle Einführung sollte deshalb nach Empfehlung von Ranft und Wendte nicht vor dem 1. Januar 2029 angestrebt werden. Auch die im Entwurf vorgesehene Jahrespauschale von 146 Euro je häuslich versorgter pflegebedürftiger Person müsse auf ihre tatsächliche Angemessenheit überprüft werden.
Entscheidend sei jedoch nicht allein die Finanzierung einzelner Beratungsleistungen. Notwendig sei vor allem eine verlässliche Infrastruktur, die eine individuell bedarfsgerechte und kontinuierliche Begleitung ermöglicht.
Zur Pressemitteilung: https://kda.de/pflegebegleitung-chance-fuer-eine-bessere-und-verlaesslichere-unterstuetzung-zu-hause/