Weniger Personal, schlechtere Arbeitsbedingungen und zunehmende Versorgungslücken: Die Arbeitnehmerkammer Bremen, der Bremer Pflegerat, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Bezirk Bremen-Nordniedersachsen, kritisieren den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Sie fordern die Bundesregierung auf, das geplante Gesetz grundlegend zu überarbeiten.
Die soziale Pflegeversicherung habe in den vergangenen Jahrzehnten dazu beigetragen, das individuelle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern, professionelle Pflegeangebote auszubauen und Familien zu entlasten. Bei der Reform gehe es daher nicht allein um die Finanzierbarkeit von Pflege, sondern auch um die Frage, ob pflegerische Versorgung künftig bedarfsgerecht, fachlich qualifiziert und verlässlich erbracht werden könne.
„Wer bei Personal und Arbeitsbedingungen spart, verschärft den Fachkräftemangel und verlagert immer mehr Pflegearbeit zurück in die Familien, die diese Versorgungslücke nur sehr begrenzt füllen können. Genau dieses Grundrauschen zieht sich durch den bisherigen Gesetzentwurf. Das Pflegeneuordnungsgesetz muss deshalb vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, erklärt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf Mitte September beschließen. Nach den bereits im Juli beschlossenen Einschnitten im Gesundheitswesen befürchten die Verbände weitere Kürzungen. Vorgesehen seien unter anderem Einschränkungen bei Pflegeleistungen, höhere finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und Angehörige sowie schlechtere Rahmenbedingungen für die Personalbemessung und die tarifliche Bezahlung.
Aus Sicht der Organisationen entfernt sich die Bundesregierung damit weiter vom Grundgedanken der sozialen Pflegeversicherung, Menschen vor den finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit zu schützen. Besonders betroffen wären Frauen, die den größten Teil der Beschäftigten in der Pflege stellen und zugleich überwiegend die familiäre Pflege übernehmen. Leistungskürzungen könnten daher auch bestehende Geschlechterungleichheiten verstärken.
Personalbedarf muss sich am tatsächlichen Pflegeaufwand orientieren
Besonders kritisch sehen die Verbände die geplanten Änderungen bei der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege. Derzeit richtet sich die Finanzierung des Personals unter anderem nach den Pflegegraden der Bewohner:innen. Würden künftig weniger Menschen in höhere Pflegegrade eingestuft, obwohl ihr tatsächlicher Unterstützungsbedarf unverändert bliebe, könnte dies rechnerisch zu einer geringeren Personalausstattung führen.
„Maßgeblich für die Personalausstattung muss jedoch der tatsächliche Pflegebedarf der Menschen sein – nicht ein finanzpolitisches Einsparziel“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.
Problematisch sei zudem die geplante Möglichkeit, einen Teil der für Pflegepersonal vorgesehenen Mittel für technische oder digitale Systeme einzusetzen. Digitalisierung könne Pflegeprozesse unterstützen, dürfe aber nicht als Ersatz für Pflegefachpersonen dienen.
Tariflöhne vollständig refinanzieren
Auch bei der Bezahlung der Beschäftigten drohen nach Einschätzung der Organisationen Rückschritte. Die Tariftreueregelung als Voraussetzung für die Zulassung von Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekassen soll ausgesetzt werden. Seit 2022 können Einrichtungen Pflegekassenleistungen grundsätzlich nur erhalten, wenn sie einen Tarifvertrag anwenden oder ihre Beschäftigten entsprechend regionaler Tariflöhne vergüten.
Gleichzeitig sei vorgesehen, tariflich vereinbarte Lohnerhöhungen künftig nicht mehr vollständig zu finanzieren. Damit gerate eine wichtige Voraussetzung für bessere Löhne und eine höhere Tarifbindung in der Altenpflege unter Druck.
„Wer Pflegende sucht, darf Tariflöhne nicht zur Verhandlungsmasse machen. Gute Bezahlung ist keine Kür, sondern die Voraussetzung dafür, dass Menschen diesen Beruf ergreifen und dauerhaft ausüben“, sagt Markus Westermann von ver.di. Die Tarifbindung müsse gestärkt und jede tarifliche Lohnerhöhung vollständig durch die Pflegekassen refinanziert werden.
Die Vorsitzende des Bremer Pflegerats, Heidrun Pundt, warnt davor, gute Arbeitsbedingungen allein als Kostenfaktor zu betrachten. Pflegebedürftige und Beschäftigte würden gegeneinander ausgespielt, wenn faire Löhne als Ursache steigender Eigenanteile dargestellt würden. Die eigentlichen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung seien struktureller Natur.
„Denn Pflegefachpersonen können nur dann ihre fachliche Verantwortung angemessen wahrnehmen und eine hochwertige Versorgung leisten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, so Pundt.
Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickeln
Um die bestehenden Probleme zu lösen, müsse die Pflegeversicherung generationengerecht, professionell und solidarisch finanziert werden. Eine Reform müsse sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung einbeziehen. Zudem müsse der Bund stärker Verantwortung übernehmen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben angemessen aus Steuermitteln finanzieren.
Die vier Organisationen fordern deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Pflegeneuordnungsgesetzes. Gute Pflege brauche ausreichend Personal, verbindliche Standards für die Personalausstattung, faire und vollständig refinanzierte Tariflöhne sowie eine solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung.
Als besonders wirksamen Ansatz gegen steigende Kosten nennen die Verbände außerdem mehr Prävention und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern. Wer dagegen bei Personal, Leistungen und Bezahlung spare, verschärfe den Fachkräftemangel und gefährde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2026/2026-08-18-gemeinsame-pressemitteilung-von-arbeitnehmerkammer-bremen-bremer-pflegerat-dbfk-nordwest-und-ver-di-zum-geplanten-pflegeneuordnungsgesetz.phpAfrica StudioAfrica Studio