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Verbände warnen vor Folgen der Gesundheitsreformen für Pflege und Versorgung

15. Juli 2026 durch
Verbände warnen vor Folgen der Gesundheitsreformen für Pflege und Versorgung
Franziska Reuther

Nach der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wächst die Kritik aus der Pflege. Berufsverbände, Pflegemanagement sowie Träger- und Arbeitgeberverbände warnen vor negativen Folgen für Personalbemessung, Arbeitsbedingungen, Versorgungsqualität und die wirtschaftliche Stabilität von Einrichtungen und Diensten. Zugleich fordern sie, Pflegeexpertise stärker einzubeziehen und die geplanten Regelungen zur Refinanzierung von Lohn- und Kostensteigerungen zu korrigieren.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht insbesondere die Versorgung in den Krankenhäusern gefährdet. DBfK-Präsidentin Vera Lux erklärt: „Ich halte das, was die Bundesregierung hier beschlossen hat, für unverantwortlich. Am Ende werden es die Patient und die Kolleg ausbaden müssen. Die Krankenhäuser sollen gleichzeitig ihre Strukturen umbauen, mit einem gedeckelten Pflegebudget auskommen und ohne verbindliche Personalbemessung selbst dafür sorgen, dass genug Pflegefachpersonen da sind. Das kann nicht funktionieren!“

Fehlendes Pflegepersonal habe nach Einschätzung des DBfK unmittelbare Konsequenzen: Hilfen verzögerten sich, Veränderungen des Gesundheitszustands würden später erkannt, vermeidbare Komplikationen könnten auftreten und notwendige Pflege bleibe liegen. Der Verband verweist auf die Erfahrungen nach der Abschaffung einer bedarfsgerechten Personalbemessung in den 1990er-Jahren, die zu Stellenabbau, steigender Belastung und einer schlechteren Versorgung geführt hätten.

Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisiert die Begrenzung des Pflegebudgets, die Abkehr von einer verbindlichen Pflegepersonalbemessung und die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen aus den Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen. Hinzu kämen eine Deckelung und Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung von Lohn- und Kostensteigerungen. Nach Auffassung des DPR werden Pflege und Hebammen damit stärker belastet als andere Bereiche.

DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt: „Wer die Schutzmechanismen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung schwächt und gleichzeitig behauptet, damit die Pflege stärken zu wollen, verhöhnt die Realität in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dieses politische Handeln ist respektlos gegenüber der Profession Pflege und den Hebammen, die das Versorgungssystem seit Jahren unter höchster Belastung aufrechterhalten.“

Der DPR beanstandet zudem das politische Verfahren. Kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge mit weitreichenden Folgen seien ohne erneute Anhörung beraten worden; die maßgebliche Organisation der Pflegeberufe sei nicht rechtzeitig beteiligt worden. Der Rat warnt, dass sich Pflegende und Hebammen aus besonders belastenden Bereichen zurückziehen, ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Beruf verlassen könnten. Zugleich fordert er eine grundlegende Überarbeitung des bislang nicht vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegeneuordnungsgesetzes.

Der Bundesverband Pflegemanagement sieht in dem Gesetz ebenfalls einen Rückschritt. Aus Sicht des Verbands wird kurzfristige Kostendämpfung über die langfristige Sicherung der Versorgung gestellt. Besonders problematisch sei der Widerspruch zwischen erweiterten Kompetenzen und Befugnissen von Pflegefachpersonen einerseits und fehlenden Investitionen in Personal, Qualifizierung und Führung sowie einer Flexibilisierung der Personalbemessung andererseits. Der Verband fordert eine Gesamtstrategie, die Kompetenzen, Personalentwicklung und Personalbemessung miteinander verbindet.

„Wer Versorgung sichern will, darf nicht an den Strukturen sparen, die sie tragen. Dieses Gesetz löst keine Probleme, es verschärft sie. Der Bundesverband Pflegemanagement wird sich nicht dafür instrumentalisieren lassen, eine kurzsichtige Sparpolitik als Reform zu verkaufen. Die Leidtragenden sind Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten im Gesundheitswesen“, betont die Vorstandsvorsitzende Sarah Lukuc.

Kritik kommt auch von den Leistungserbringern. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnt vor einer Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung von Gehaltssteigerungen. Nach Darstellung des Verbands sollen Krankenhäuser und tarifgebundene Träger der ambulanten häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege höhere Gehaltssteigerungen refinanziert bekommen als tarifungebundene Einrichtungen. Meurer warnt: „Das ist gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung in einem Moment, in dem sich der massive Personalmangel weiter verschärft.“ Der bpa befürchtet dadurch ein verstärktes Abwerben von Pflegekräften und erhebliche Folgen für die ambulante Versorgung. Die Regelung müsse so schnell wie möglich korrigiert werden.

Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) richten den Blick auf die geplante Begrenzung der Refinanzierung tarifbedingter Personalkostensteigerungen. Sie warnen vor Finanzierungslücken bei Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie vor einem Widerspruch zum politischen Ziel, Tarifbindung und faire Arbeitsbedingungen zu stärken.

VdDD-Vorstandsvorsitzende Johanne Hannemann erklärt: „Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen weiter vollständig refinanziert werden. Von diesem Grundsatz abzuweichen, reißt erhebliche Finanzierungslücken auf, die viele Pflegedienste und Krankenhäuser nicht schließen können. Außerdem konterkariert die Koalition mit diesem Gesetz das eigene politische Ziel, die Tarifbindung zu erhöhen und Berufe in der Pflege und Medizin im Interesse der Menschen attraktiv zu halten.“

DEVAP-Vorstandsvorsitzender Thomas Neeb warnt zudem davor, eine entsprechende Tarifdeckelung auf die Pflegeversicherung zu übertragen. Einrichtungen könnten in wirtschaftliche Schieflage geraten, obwohl sie faire Löhne zahlten. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch rechnet bei freigemeinnützigen ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen mit einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Lage und möglichen Einschränkungen des Leistungsangebots.

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert vor allem, dass die Altenpflege im Reformpaket nicht berücksichtigt und die Kabinettsberatung des Pflegeneuordnungsgesetzes erneut verschoben worden sei. „Neben all dem Reformdruck darf die Pflege nicht hinten runterfallen“, erklärt AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz. Angesichts der demografischen Entwicklung und bereits langer Wartelisten auf Pflegeplätze fordert der Verband schnellere Entscheidungen. Halletz spricht sich für weniger Regulierung, mehr Flexibilität beim Personaleinsatz und größere Handlungsspielräume für Pflegeanbieter aus, damit zusätzliche Pflegeplätze geschaffen werden könnten.

Die Stellungnahmen setzen unterschiedliche Schwerpunkte, führen aber zu einer gemeinsamen Warnung: Finanzielle Stabilisierung dürfe nicht zulasten von Personal, Arbeitsbedingungen, Pflegequalität und Versorgungssicherheit gehen. Für die weitere Gesetzgebung fordern die Verbände verlässliche Finanzierung, nachvollziehbare Personalregelungen und eine verbindliche Beteiligung der Pflegeexpertise.


Zu den Pressemitteilungen der Verbände: 

https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2026/20260713-Statement-GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.php

https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/bundesregierung-ignoriert-pflegeexpertise--deutscher-pflegerat-fordert-grundlegenden-kurswechsel-der-politik

https://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/861.html

https://www.arbeitgeberverband-pflege.de/newsroom/pressemitteilungen/details/reformpaket-altenpflege-geht-wieder-leer-aus/

https://www.bpa.de/news-fachinformationen/news/news/meurer-zum-gkw-beitragssatzstabilisierungsgesetz-gesetzlich-verordnete-wettbewerbsverzerrung-stuerzt-die-ambulante-versorgung-ins-chaos

https://www.devap.de/news/gemeinsame-pressemitteilung-verbaende-tarifdeckel-in-der-pflege-gefaehrdet-versorgung/

Foto: stock.adobe.com – jcg_oida

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