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Verbändebündnis fordert praxistaugliche Regeln für digitale Entlastung in der Pflege

25. August 2026

Foto: stock.adobe.com – Suriyo

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Das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ begrüßt die im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgesehene Transformationsklausel nach § 113e SGB XI. Erstmals soll es damit möglich werden, vereinbarte Personalstellenanteile in digitale oder technische Unterstützung umzuwidmen, wenn die entsprechenden Stellen unbesetzt bleiben.

Die dafür vorgesehene Vergütung könnte künftig in digitale Hilfen investiert werden, um die Folgen dauerhaft nicht besetzbarer Stellen abzumildern. Damit greife der Entwurf eine langjährige Forderung des Bündnisses auf. Gleichzeitig warnt es davor, die Regelung als Ersatz für Pflegepersonal zu interpretieren oder sie so umzusetzen, dass sie in der Praxis keine wirksame Entlastung bringt.

Digitalisierung kann fehlende Stellen nicht ersetzen

Aus Sicht des Verbändebündnisses reagiert § 113e nicht auf einen geplanten Abbau von Pflegepersonal, sondern auf Stellen, die bereits heute nicht besetzt werden können. In Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege fehlen vielerorts geeignete Fachkräfte. Hinzu kommen die Folgen des demografischen Wandels und die hohe Arbeitsbelastung, die dazu führt, dass Beschäftigte den Pflegeberuf verlassen.

Gleichzeitig steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Hochrechnungen zufolge könnte sie bis 2070 auf fast sieben Millionen anwachsen. Der Personalbestand in der Pflege dürfte sich unter diesen Bedingungen weiter verringern.

Digitale und technische Lösungen können nach Auffassung des Bündnisses dazu beitragen, die Auswirkungen dauerhaft unbesetzter Stellen zu begrenzen. Voraussetzung sei, dass sie pflegefachlich sinnvoll, an den tatsächlichen Abläufen orientiert und in die Organisation eingebettet eingesetzt werden. Als Beispiele nennt das Bündnis sprachbasierte Dokumentation, Sensorik, digitale Tourenplanung und automatisierte Dienstpläne. Solche Anwendungen könnten Verwaltungs- und Wegeaufwand reduzieren und dadurch Zeit für pflegerische Aufgaben schaffen.

Sechs Nachbesserungen gefordert

Das Verbändebündnis bewertet § 113e als wichtigen ersten Schritt, sieht in der aktuellen Fassung jedoch deutlichen Änderungsbedarf. Damit Digitalisierung dauerhaft zu Entlastung, Qualität und Versorgungssicherheit beitragen könne, seien aus seiner Sicht mehrere gesetzliche Anpassungen notwendig.

1. Umwidmungsquote erhöhen

Die geplante Quote von zehn Prozent sei zu niedrig. Das Bündnis fordert eine Umwidmung von mindestens 50 Prozent. Nach Abzug der nur teilweise refinanzierbaren und häufig nicht besetzten Stellenanteile verbleibe bei der vorgesehenen Quote kein ausreichender Betrag, um entlastende Technik tatsächlich zu finanzieren und einzuführen.

2. Laufende Kosten dauerhaft refinanzieren

Die Finanzierung müsse nicht nur Investitionen, sondern auch den laufenden Betrieb abdecken. Erforderlich seien verlässliche Regelungen für Investitions-, Betriebs-, Schulungs- und Wartungskosten. Ohne eine nachhaltige Refinanzierung bestehe die Gefahr, dass digitale Lösungen zwar angeschafft, anschließend aber nicht dauerhaft genutzt werden könnten.

3. Anwendungsbereiche nicht zu eng begrenzen

Die Beschränkung auf einzelne technische oder organisatorische Anwendungsfelder greife zu kurz. Entlastung entstehe meist erst durch das Zusammenspiel von Prozessen, Technik und Organisation. Die Regelung müsse deshalb eine breitere Betrachtung und Kombination verschiedener Maßnahmen ermöglichen.

4. Praxis und Fachwissenschaft an der Evaluation beteiligen

Die Evaluation der Transformationsmaßnahmen müsse von Beginn an durch Leistungserbringer, die Pflegeprofession, die Pflegewissenschaft und die IT-Praxis begleitet werden. Nur so könne beurteilt werden, ob Anwendungen im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren, akzeptiert werden und zu einer spürbaren Entlastung beitragen.

5. Gesamtstrategie und Interoperabilitätsstandards entwickeln

Nach Auffassung des Bündnisses fehlt dem Entwurf eine übergreifende Strategie für die Digitalisierung in der Pflege. Notwendig seien verbindliche Vorgaben und Interoperabilitätsstandards, damit digitale Anwendungen miteinander kompatibel sind und über unterschiedliche Versorgungsbereiche hinweg genutzt werden können.

6. Keine zusätzliche Bürokratie schaffen

Neue Nachweis-, Erfassungs- und Antragspflichten müssten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden. Andernfalls drohe der zusätzliche Verwaltungsaufwand die erhoffte Entlastung aufzuzehren.

Digitalisierung in der Pflege sei keine Frage des Ob, sondern der richtigen Ausgestaltung, betont das Verbändebündnis. Sie dürfe weder als Sparprogramm noch als Ersatz für Pflegepersonal verankert werden. Vielmehr könne sie dazu beitragen, die Versorgung mit den vorhandenen personellen Ressourcen überhaupt sicherzustellen.

Der im PNOG vorgesehene § 113e sei daher ein richtiger Anfang. Damit daraus ein wirksames Instrument werde, müsse die Regelung jedoch praxistauglich, auskömmlich finanziert und in eine übergeordnete Digitalisierungsstrategie eingebettet werden.



Zur Pressemitteilung: https://www.devap.de/fileadmin/Mediathek/02_Unsere_Positionen/pdf/26-08-24_Pressemitteilung_Buendnis_fordert_Nachschaerfung_des_113e.pdf


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