Zum Inhalt springen

Zwischen Prüfungserfolg und Abschiebungsangst: Pflegekammer NRW kritisiert Hürden für internationale Pflegefachpersonen

19. August 2026

Foto: stock.adobe.com – Dragana Gordic

Nur im Bearbeitungsmodus sichtbar.

Internationale Auszubildende in der Pflege stehen in Nordrhein-Westfalen nach bestandener Abschlussprüfung häufig vor erheblichen aufenthaltsrechtlichen Unsicherheiten. Nach Angaben der Pflegekammer NRW erlischt die Aufenthaltserlaubnis, die an den Ausbildungsvertrag gekoppelt ist, automatisch mit dem Tag der letzten Examensprüfung. Die Kammer fordert deshalb ein sofortiges, vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht für alle, die ihre Prüfung bestanden haben.

„Wir erleben hier eine massive strukturelle Benachteiligung von Menschen, die unter hohem Aufwand im Ausland angeworben werden. Sie durchlaufen eine harte Ausbildung und wir bremsen sie am Tag ihres Erfolgs eiskalt aus. Das ist kein geordneter Verwaltungsprozess mehr, sondern systemischer Irrsinn und offene Diskriminierung“, kritisiert Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW.

Viele internationale Auszubildende kommen über das gesetzlich vorgesehene beschleunigte Fachkräfteverfahren nach Deutschland. Dessen Aufenthaltstitel ist jedoch eng an den Ausbildungsvertrag gebunden. Mit der letzten Prüfung endet die Ausbildung rechtlich unmittelbar – und damit nach Darstellung der Pflegekammer auch die Aufenthaltserlaubnis.

Während deutsche Auszubildende mit einer vorläufigen Prüfungsbescheinigung am folgenden Tag als Pflegefachpersonen arbeiten können, geraten ausländische Absolvent:innen dadurch in eine unsichere Situation. Für den weiteren Aufenthalt müssen sie einen neuen Titel beantragen.

Verzögerungen bei Berufsurkunde verschärfen die Situation

Die erforderliche Berufsurkunde wird nach Angaben der Pflegekammer NRW von der zuständigen Bezirksregierung häufig erst Monate nach der bestandenen Prüfung ausgestellt. Ohne diese Urkunde können die Ausländerbehörden den Aufenthaltstitel vielfach nicht abschließend erteilen. Gleichzeitig dürfen die Betroffenen ohne gesicherten Aufenthaltstitel faktisch nicht als Pflegefachpersonen arbeiten.

Der gesamte Vorgang kann bis zu sechs Monate dauern. Teilweise wird die Übergangszeit durch eine befristete Fiktionsbescheinigung überbrückt, die zumindest eine Beschäftigung erlaubt. In dieser Zeit arbeiten die frisch examinierten Pflegefachpersonen häufig als ungelernte Pflegehilfskräfte, weil sie ohne Berufsurkunde nicht in ihrem erlernten Beruf eingesetzt werden dürfen.

„Hochqualifizierte Menschen, die gerade ein anspruchsvolles Staatsexamen in der Pflege abgelegt haben, werden per Gesetz herabgestuft“, erklärt Postel. „Sie müssen unter ihrem Niveau arbeiten und werden schlechter bezahlt. Soll das die deutsche Willkommenskultur sein?“

Pflegekammer fordert Ende zusätzlicher Einzelnachweise

Nach Darstellung der Pflegekammer NRW verlangen kommunale Ausländerbehörden inzwischen teilweise von einzelnen Pflegefachpersonen einen Nachweis darüber, dass in der Pflege ein Fachkräftemangel besteht. Diese zusätzliche Anforderung führe zu weiteren Verzögerungen und verstärke die Sorge der Betroffenen, Fristen zu versäumen oder ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.

Welche Berufe besonders stark vom Fachkräftemangel betroffen sind, weist die jährliche Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit aus. Pflegeberufe stehen darin seit Jahren an vorderster Stelle. Bislang genügte es nach Angaben der Kammer, wenn die Bundesagentur den Mangel auf Anfrage der Ausländerbehörde bestätigte.

Die Pflegekammer NRW will sich deshalb an die Bezirksregierung Düsseldorf als Fachaufsicht der kommunalen Ausländerbehörden wenden. Sie fordert, dass der etablierte Austausch zwischen den Behörden beibehalten wird, anstatt von den Betroffenen individuelle Nachweise zu verlangen und die Verfahren dadurch zusätzlich zu verlängern.

Politisch verlangt die Kammer einen grundlegenden Kurswechsel. „Wer eine bestandene Prüfungsbescheinigung vorlegen kann, muss ab Tag eins ein automatisches, vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht als Pflegefachperson erhalten – ohne Wenn und Aber!“, so Postel.

Internationale Pflegefachpersonen sichern Versorgung

Die Pflegekammer verweist zugleich auf die Bedeutung internationaler Beschäftigter für die pflegerische Versorgung. Allein in der stationären Langzeitpflege und in Altenheimen in Nordrhein-Westfalen könnten in den kommenden vier Jahren bis zu 40 Prozent der Pflegefachpersonen in den Ruhestand gehen. In vielen Regionen des Landes scheiden derzeit demnach dreimal mehr Pflegefachpersonen aus dem Beruf aus, als neue Nachwuchskräfte hinzukommen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Mai 2026 erneut auf die Bedeutung von Arbeitskräften aus dem Ausland für das Gesundheitswesen hingewiesen. Bundesweit arbeiten rund 350.000 Menschen aus dem Ausland in der Pflege.

„Internationale Pflegefachpersonen sind mit rund 350.000 Beschäftigten bundesweit längst eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Es ist lange überfällig, dass wir sie auch so behandeln“, betont Postel.


Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/staatsexamen-bestanden-aufenthaltstitel-weg-pflegekammer-nrw-fordert-ende-der-strukturellen-diskriminierung-auslaendischer-azubis/

Ihr Update 
für die
Pflegeforschung:

Vertiefen Sie Ihr Fachwissen mit einem Abo der Zeitschrift Pflegewissenschaft: aktuelle Forschung, praxisrelevante Erkenntnisse und Online-Zugang zum kompletten Archiv seit der ersten Ausgabe.

Jetzt abonnieren!


Diesen Beitrag teilen