• Sicherer Weg, Patienten und Patientinnen zu identifizieren: Projekt „V-IDENT“ an der Hochschule Kempten gestartet

    Das BZPD – Bayerisches Zentrum Pflege Digital hat gemeinsam mit der cosinuss GmbH das Forschungsprojekt V-IDENT ins Leben gerufen. Ziel ist die sichere Identifikation von Patientinnen und Patienten anhand ihrer Vitaldaten. Unter der Leitung von Prof. Dr. Katja Bochtler wird eine KI entwickelt, die biometrische Muster in Daten wie Herzfrequenz und Blutvolumen erkennt. Das Projekt erhält im Rahmen des BayVFP-Programms der Förderlinie „Digitalisierung“ eine Förderung von etwa 173.300 Euro.

    Risiken durch mobiles Erfassen von Vitaldaten

    Vitaldaten wie Puls, Blutdruck, Temperatur und Blutsauerstoff lassen sich mobil per Monitoringgerät erfassen. Ein Beispiel sind Im-Ohr-Sensoren, die in Kliniken oder Rehaeinrichtungen genutzt werden. Allerdings besteht hierbei ein Verwechslungsrisiko: Trägt eine Person versehentlich den Sensor einer anderen, werden die Daten falsch zugeordnet. Zwar existieren bereits biometrische Identifikationsmethoden wie die Gesichtserkennung, doch diese sind durch technologische Entwicklungen und generative KI zunehmend unsicher. Deep Fakes können biometrische Systeme manipulieren und deren Erkennungsmechanismen umgehen.

    Sicherheit der Patienten und Patientinnen im Fokus

    V-IDENT verfolgt einen neuen Ansatz zur Identifizierung: direkt über die Im-Ohr-Sensoren. Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer KI-gestützten Lösung, die anhand optisch erfasster Vitaldaten eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Da Vitalparameter individuell sind, eignen sie sich zur Authentifizierung. Im Gegensatz zu sichtbaren biometrischen Merkmalen sind sie schwerer zugänglich und bieten dadurch mehr Sicherheit vor Manipulation. Bislang existieren keine marktreifen Systeme zur sicheren Identifikation von Patienten anhand ihrer Vitaldaten – das soll V-IDENT ändern.

    „Wir nutzen in dem Forschungsprojekt KI für eine präzise patientenindividuelle Zuordnung medizinischer Geräte und steigern damit die Patientensicherheit erheblich“, sagt Projektleiterin Prof. Dr. Katja Bochtler zu V-IDENT. 

    Die Projektdauer endet im Januar 2027. Projektpartner ist die cosinuss GmbH, die für die technische Umsetzung des Vorhabens verantwortlich ist und die bereits entwickelten Hard- und Softwarelösungen mitbringt. Die cosinuss GmbH setzt außerdem die KI-Methoden zur biometrischen Identifizierung um und integriert diese in die cosinuss Health Platform. Projektträger ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.


    Zur Pressemitteilung: https://www.hs-kempten.de/hochschule/aktuelles/artikel/sicherer-weg-patienten-und-patientinnen-zu-identifizieren-1-1-3163 

    Foto: Beispielhafte Darstellung von Vitaldatenmonitoring, KI-generiert, Adobe Stock/Taufink

  • Telematikinfrastruktur: Pflegeeinrichtungen stehen vor Herausforderungen bei der Umsetzung

    Die Anbindung der Pflegeeinrichtungen in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) ist beschlossen. Bis zum 1. Juli 2025 müssen rund 36.000 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen sein. Doch wenige Monate vor Ablauf der Frist zeigt sich, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

    Eine gemeinsame Umfrage des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der opta data Gruppe, durchgeführt mit Unterstützung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGfW), des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe e. V. (DBfK) sowie des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), liefert aktuelle Einblicke in den Stand der TI-Anbindung. Demnach gaben 92 Prozent der befragten Einrichtungen (280 von 306) an, über die verpflichtende Anbindung informiert zu sein.

    Trotz dieser hohen Bekanntheit sind bislang nur knapp 12.000 Einrichtungen – etwa 33 Prozent – einen Schritt weitergegangen und haben eine SMC-B-Karte beantragt. Diese ist für den Zugang zur TI erforderlich, wurde jedoch bislang noch nicht an die betreffenden Einrichtungen ausgegeben.

    „Die Umfrage hat unseren Eindruck bestätigt, dass die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur nicht mit – sondern nebenhergedacht wird. Bei den Herausforderungen, die Pflegeeinrichtungen momentan zu stemmen haben, nicht verwunderlich. Hier müssen die Einrichtungen dringend besser informiert und auch praktisch in der Umsetzung unterstützt werden“, konstatiert bvitg-Geschäftsführerin Melanie Wendling.

    Die Zahl der bereits vergebenen KIM-Adressen (Kommunikation im Medizinwesen) fällt mit rund 2.000 noch geringer aus. Innerhalb der kommenden vier Monate müssen daher noch etwa 27.000 Pflegeeinrichtungen eine SMC-B-Karte beantragen und mehr als 34.000 Einrichtungen an den KIM-Fachdienst angebunden werden.

    Auf die Frage nach den noch bestehenden Hürden bei der TI-Anbindung nannten 200 von 251 befragten Einrichtungen (80 %) insbesondere fehlende Schulungen, Anleitungen und Serviceangebote als zentrale Herausforderungen. Zwar haben die Informationskampagnen der Verbände ihre Wirkung gezeigt und die Einrichtungen rechtzeitig sensibilisiert, doch die praktische Umsetzung des Übergangs bleibt eine Herausforderung.

    Wolfgang Voßkamp (bad e. V.): „Das größte Hindernis für die Einrichtungen, sich anschließen zu lassen ist die andauernde Unzuverlässigkeit. Bisher ist nicht eine einzige Umsetzung der Fachdienste fristgerecht umgesetzt worden. In der täglichen Beratung wird deutlich, dass niemand an die vorgegebenen Startdaten glaubt und sich der größte Teil der Einrichtungen deswegen nicht traut, Investitionen vorzunehmen. Der bad e. V. hatte schon 2024 vorgeschlagen, alle Termine so weit zu verschieben, dass sie dann sicher eingehalten werden können.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass bis zum 1. Juli 2025 alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen sein werden, ist illusorisch.“


    Zur Pressemitteilung: https://www.bvitg.de/pressemitteilung-telematikinfrastruktur-in-der-pflege-die-naechste-huerde-nehmen/

    Foto: stock.adobe.com - Dragana Gordic

  • Innovationspreis für die Langzeitpflege verliehen

    Unter dem Motto „Innovationen für ein selbstbestimmtes und würdevolles Altern“ hat der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland im Rahmen seiner Bundestagung drei praxiserprobte Projekte mit dem Innovationspreis für die Langzeitpflege ausgezeichnet. Mitglieder des Verbandes hatten die Gelegenheit, ihre Projekte einzureichen. Die prämierten Projekte eröffnen neue Perspektiven für eine zukunftsfähige Pflege.

    Zukunftsweisende ambulante Versorgung: 1. Preis für „Integrierte Pflegebegleitung“

    Pflegebedürftigkeit stellt Angehörige häufig vor große Herausforderungen. Genau hier setzt das Projekt „Integrierte Pflegebegleitung“ der Caritasverbände Paderborn und Olpe an. Diese neue Leistung ambulanter Pflegedienste kombiniert individuelle Beratung, psychosoziale Unterstützung und eine enge Vernetzung mit dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Ein interdisziplinäres Team aus Pflegekräften, Sozialarbeiter:innen und Alltagsbegleiter:innen bietet Menschen im Alter sowie pflegenden Angehörigen bis zu sechs Monate lang Unterstützung, bis die Pflegesituation stabilisiert ist.

    Ein geschützter Raum für schwule Männer mit Demenz: 2. Preis für „Bleib Du!“

    Der Caritasverband Düsseldorf hat mit dem Projekt „Bleib Du!“ ein bundesweit einzigartiges Angebot ins Leben gerufen, das speziell auf schwule Männer mit Demenz ausgerichtet ist. Männer, die im Laufe ihres Lebens oft Ausgrenzung erfahren haben, finden hier einen geschützten Raum, in dem sie sich verstanden und akzeptiert fühlen. Das Projekt setzt auf einen Peer-to-Peer-Ansatz: Ehrenamtliche schwule Männer begleiten die Teilnehmenden, um ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen. Das wöchentliche Treffen hat sich mittlerweile zu einer starken Gemeinschaft entwickelt, die sich gegenseitig unterstützt und stärkt.

    Sorgende Dorfgemeinschaft: 3. Preis für das „Quartiershaus Hetzerath“

    Mit dem Quartiershaus Hetzerath hat die Pflegegesellschaft St. Martin Trier der BBT-Gruppe ein innovatives Konzept für den ländlichen Raum entwickelt. Das Haus vereint verschiedene Wohn- und Pflegeangebote, einen Nachbarschaftstreff, Tagespflege sowie ein medizinisches Versorgungszentrum. Auf diese Weise entsteht eine „sorgende Dorfgemeinschaft“, die pflegebedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld unterstützt. Durch das Engagement eines Bürgervereins werden niederschwellige Betreuungsangebote und eine aktive Nachbarschaftshilfe gewährleistet.

    Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland, würdigt das Engagement aller Teilnehmenden: „Angesichts der herausfordernden Lage in der Pflege ist es beeindruckend, wie viele unserer Mitglieder sich – im Großen wie im Kleinen – für Veränderungen im Sinne der Pflegebedürftigen einsetzen. Jedes dieser Projekte zeigt, dass es Menschen gibt, die mit Herzblut an Lösungen arbeiten. Dafür gebührt allen Beteiligten unser Dank. Wir hoffen, dass die unterschiedlichen Projekte Kreise ziehen, denn eines ist klar: Die Zukunft der Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelingt besser, wenn es vor Ort Ideengeber für ein gemeinsames Miteinander gibt. Den Gewinner:innen gratulieren wir sehr herzlich!“

    Der VKAD-Innovationspreis wird alle zwei Jahre verliehen. Die nächste Ausschreibung findet 2027 statt.

    Mehr Informationen zu den Gewinnerprojekten und allen Bewerbungen finden sich auf www.vkad.de/innovationspreis


    Zur Pressemitteilung: https://www.vkad.de/innovationspreis-fur-die-langzeitpflege-drei-wegweisende-projekte-ausgezeichnet/

    Foto: Preisträger:innen 1. Platz: V.l.n.r. Mirielle Röttger und Rainer Keßler (beide Caritasverband Paderborn e.V.), Marion Hegener und Dirk Schürmann (beide Caritasverband für den Kreis Olpe e.V.),  Fotograf: Timo Allin

  • Pflegekammer NRW bittet um Praxis-Feedback zur Fachweiterbildung Geriatrie und Gerontopsychiatrie

    Die Fachweiterbildung „Geriatrie und Gerontopsychiatrie“ erhält eine neue Rahmenvorgabe. Diese legt inhaltliche und qualitative Standards fest, die für die spezialisierte pflegerische Versorgung älterer und psychisch erkrankter Menschen von zentraler Bedeutung sind. Die Vorgabe wurde durch einen Unterausschuss des Bildungsausschusses der Pflegekammer NRW erarbeitet – nun sind Praxisexpertinnen und -experten aufgerufen, sich an der Weiterentwicklung zu beteiligen.

    Damit die Rahmenvorgabe die Realität in der Pflege bestmöglich widerspiegelt und aktuelle Herausforderungen berücksichtigt, wird um fachliche Einschätzungen und Anregungen aus der Praxis gebeten. Pflegekräfte haben so die Möglichkeit, aktiv an der Zukunft der Fachweiterbildung mitzuwirken.

    Warum ist Ihre Beteiligung wichtig?

    – Praxisnähe: Ihre Erfahrungen aus dem Berufsalltag helfen dabei, praxisgerechte und umsetzbare Inhalte zu gestalten.
    – Qualitätssicherung: Eine fundierte Weiterbildung trägt langfristig zur Qualitätssicherung in der Pflege und zur beruflichen Entwicklung bei.
    – Mitbestimmung: Ihre Rückmeldungen stärken die Mitbestimmung und ermöglichen eine direkte Einflussnahme auf die Weiterbildungsgestaltung.

    Die Rahmenvorgabe ist hier abrufbar: Fachweiterbildung „Geriatrie und Gerontopsychiatrie“

    So geben Sie Ihr Feedback ab:

    Senden Sie Ihre Rückmeldung bis zum 13. April 2025 an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Die Pflegekammer NRW freut sich über wertvolle Beiträge und dankt allen Teilnehmenden für ihr Engagement.


    Zur Pressemitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/geriatrie-und-gerontopsychiatrie/

    Foto: stock.adobe.com - Chinnapong

  • Pflege von LGBTQ+-Personen

    Tyler Traister
    hogrefe, Bern 2025, 240 Seiten, 40,00 €, ISBN 9783456863290
    Deutschsprachige Ausgabe bearbeitet und herausgegeben von Andreas Pfister, Kathrin Kürsten & Roland Brühe

    Die Versorgung von LGBTQ+-Personen im Gesundheitswesen stellt oft eine Herausforderung dar, da spezifische Bedürfnisse und Barrieren nicht immer ausreichend berücksichtigt werden. Tyler Traister setzt genau hier an und bietet mit seinem Buch eine praxisnahe und fundierte Orientierungshilfe für Pflegekräfte. Das Werk sensibilisiert für die besonderen Anforderungen dieser Patientengruppe und liefert wertvolle Handlungsempfehlungen für eine diversitätssensible Pflege.

    Ziel und Inhalt des Buches

    Tyler Traister widmet sich in seinem Buch Pflege von LGBTQ+-Personen – Wie man eine diversitätssensible und inklusive pflegerische Versorgung ermöglicht einem wichtigen und oft vernachlässigten Thema. Er schafft es, grundlegende Begrifflichkeiten verständlich zu erklären und ein Bewusstsein für die Herausforderungen zu schaffen, denen LGBTQ+-Personen im Gesundheitswesen begegnen. Das Buch bietet praxisnahe Anleitungen, die Pflegekräfte dabei unterstützen, eine diversitätssensible und inklusive Versorgung zu gewährleisten. Dabei geht es unter anderem um diversitätssensible Kommunikation, rechtliche Aspekte und Diskriminierungsschutz sowie spezifische Gesundheitsrisiken und Bedürfnisse verschiedener LGBTQ+-Gruppen. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass Kinder, Jugendliche und ältere Menschen gesondert betrachtet werden, wodurch ein umfassendes Bild der pflegerischen Anforderungen entsteht.

    Aufbau des Buches

    Das Buch gliedert sich in vier Teile:

    Teil 1: LGBTQ+ verstehen – Dieser Abschnitt behandelt die Grundlagen, einschließlich der Geschichte von LGBTQ+-Rechten, sexueller Orientierung und Identität sowie kultureller Kompetenz im Pflegebereich.

    Teil 2: Ungleichheiten und Herausforderungen – Hier werden Themen wie Stigmatisierung, Substanzkonsum und gesundheitsbezogenes Verhalten in der LGBTQ+-Community diskutiert.

    Teil 3: Pflegerische Versorgung – Dieser Abschnitt konzentriert sich auf konkrete pflegerische Maßnahmen, darunter Selbstwahrnehmung, Kommunikation, Anamnese bei trans* Personen, Hormontherapie sowie die Versorgung von Kindern und älteren LGBTQ+-Personen.

    Teil 4: Eine inklusive Umgebung schaffen – Abschließend geht es um die Gestaltung einer inklusiven Pflegeeinrichtung, Interessenvertretung sowie die Entwicklung eines Gesundheitsgleichstellungsindex und die Integration dieser Themen in die Lehre.

    Übersichtlichkeit und Praxisbezug

    Strukturell ist das Buch sehr übersichtlich aufgebaut und besticht durch eine klare Gliederung. Besonders hilfreich sind die "Fast Facts", die eine schnelle Orientierung ermöglichen, sowie die praxisnahen Tipps und Fallbeispiele, die theoretisches Wissen mit realen Szenarien verknüpfen. Weiterführende Empfehlungen laden dazu ein, sich noch intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ein besonderes Highlight ist die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung, die Pflegekräfte dazu anregt, das eigene Handeln kritisch zu reflektieren und persönliche Vorurteile zu hinterfragen.

    Kritikpunkte

    Ein Kritikpunkt ist das Kapitel über Substanzkonsum, das im Verhältnis zu anderen Themen sehr viel Raum einnimmt. Zwar ist es zweifellos ein relevantes Thema, doch hätte eine kompaktere Darstellung gereicht, um die Balance zwischen den verschiedenen Inhalten zu wahren.

    Fazit und Mehrwert

    Insgesamt stellt das Buch eine wertvolle Ressource für alle dar, die sich mit LGBTQ+-sensibler Pflege beschäftigen möchten. Es vermittelt praxisnahes Wissen, ohne zu langweilen, und lädt zur Reflexion ein. Besonders für Pflegekräfte, Pädagog*innen und alle, die sich für eine diversitätssensible Gesundheitsversorgung engagieren, ist es eine klare Empfehlung.

    Eine Rezension von Anett Friedrich,
    M. Ed. Medizinpädagogin & Diversitytrainerin

  • WHO: Weltweit mehr Pflegekräfte, aber Verteilung weiterhin ungleich

    Laut dem kürzlich veröffentlichten Bericht State of the World’s Nursing 2025, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Internationalen Rat der Krankenschwestern (ICN) und Partnern herausgegeben wurde, ist die Zahl der Pflegekräfte weltweit von 27,9 Millionen im Jahr 2018 auf 29,8 Millionen im Jahr 2023 gestiegen. Trotz dieses Wachstums bestehen jedoch nach wie vor erhebliche regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit von Pflegekräften.

    Die ungleichen Verteilungen der Pflegekräfte weltweit hindern viele Menschen daran, grundlegende Gesundheitsdienste zu erhalten. Dies könnte die Fortschritte in Richtung einer universellen Gesundheitsversorgung (UHC), der globalen Gesundheitssicherheit und der gesundheitsbezogenen Entwicklungsziele gefährden. Der Bericht wurde zum Internationalen Tag der Krankenschwestern veröffentlicht und bietet eine umfassende Analyse der Pflegekräfteversorgung auf globaler, regionaler und nationaler Ebene.

    Trotz globaler Fortschritte bei der Reduzierung des Mangels an Pflegekräften – von 6,2 Millionen im Jahr 2020 auf 5,8 Millionen im Jahr 2023 – zeigen die Daten, dass etwa 78 % der weltweiten Pflegekräfte in Ländern arbeiten, die nur 49 % der globalen Bevölkerung repräsentieren. Besonders Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen haben Schwierigkeiten, genügend Pflegekräfte auszubilden, zu beschäftigen und im System zu halten. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, müssen diese Länder verstärkt in den Aufbau und die Sicherung von Arbeitsplätzen investieren.

    Der WHO-Generaldirektor, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, erklärte: „Dieser Bericht enthält ermutigende Nachrichten, und wir gratulieren den Ländern, die Fortschritte machen. Doch wir dürfen die bestehenden Ungleichheiten im globalen Pflegeumfeld nicht ignorieren. Ich fordere die Länder und Partner auf, diesen Bericht als Orientierung zu nutzen, um zu erkennen, wo wir stehen und was noch zu tun ist.“

    Ein weiteres zentrales Thema im Bericht sind die sozialen und geschlechtsspezifischen Ungleichheiten. Frauen stellen weiterhin 85 % der globalen Pflegekräfte. Der Bericht hebt auch die bedeutende Rolle von ausländischen Pflegekräften hervor: 1 von 7 Pflegekräften weltweit – und 23 % in Ländern mit hohem Einkommen – stammen aus dem Ausland.

    Für die Jahre 2026–2030 fordert der Bericht mehrere politische Prioritäten, darunter die Schaffung und gerechte Verteilung von Pflegearbeitsplätzen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Förderung von Gleichstellung und der Schutz von Pflegekräften in fragilen und konfliktbeladenen Regionen. Ebenso sollen digitale Technologien genutzt und Pflegekräfte auf eine klimafreundliche Gesundheitsversorgung vorbereitet werden.


    Zur Pressemitteilung: https://www.who.int/news/item/12-05-2025-nursing-workforce-grows--but-inequities-threaten-global-health-goals

    Foto: stock.adobe.com - Yaw Niel

  • „Infusion Zukunft – Pflegepolitik mit Köpfchen“: Neuer Podcast des Deutschen Pflegerats gestartet

    Mit dem neuen Podcast „Infusion Zukunft – Pflegepolitik mit Köpfchen“ schafft der Deutsche Pflegerat (DPR) eine hörbare Plattform für pflegepolitische Themen. Das Format vermittelt fundierte, meinungsstarke und praxisnahe Informationen rund um zentrale Fragen der Pflege. Es richtet sich an beruflich Pflegende, politische Entscheidungsträger:innen sowie an alle Interessierten und bietet wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Entwicklungen des Berufsfelds.

    „Beruflich Pflegende sind ein zentraler Bestandteil unseres Gesundheitswesens“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Mit unserem Podcast machen wir deutlich, worauf es der Pflegeprofession ankommt und warum ihre Kompetenzen, ihre Beteiligung in politischen Prozessen, bei der Gesetzgebung und in Entscheidungsstrukturen im Gesundheitswesen unverzichtbar sind.“

    Was braucht es, damit die Pflege in Deutschland zukunftsfähig wird? Wie wirken beruflich Pflegende auf Bundesebene mit? Welche politischen Entscheidungen betreffen ihren Berufsalltag?

    Der Podcast des DPR gibt auf diese Fragen fundierte Antworten. In Gesprächen mit Pflegenden aus der Praxis, politischen Entscheidungsträger:innen, Wissenschaftler:innen und weiteren Expert:innen wird beleuchtet, wie die Pflege in Deutschland zukunftsfähig gestaltet werden kann. Themen wie die Rolle des Deutschen Pflegerats, die Inhalte des Koalitionsvertrags der Bundesregierung und deren Einfluss auf den Pflegealltag werden in den ersten Folgen intensiv behandelt.

    „Infusion Zukunft – Pflegepolitik mit Köpfchen“ richtet sich an alle, die sich für die Gestaltung und Stärkung der Pflegepolitik interessieren – sei es im direkten Kontakt mit Patient*innen und Pflegebedürftigen, in Berufsverbänden, Ministerien oder im Bundestag. Der Podcast verdeutlicht, warum die Kompetenzen, die politische Mitbestimmung und die strukturelle Beteiligung der professionellen Pflegenden entscheidend für die Verbesserung der Versorgung sind.

    Jetzt reinhören auf www.deutscher-pflegerat.de und auf allen gängigen Podcast-Plattformen.


    Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflege-hoerbar-machen-neuer-podcast-des-deutschen-pflegerats-gestartet

    Foto: stock.adobe.com - DisobeyArt

  • Kinästhetik: Profitieren Personen mit Pflegebedarf und beruflich Pflegende von der „Lehre von der Bewegungsempfindung“?

    Erhalt und Förderung der Mobilität sind von essenzieller Bedeutung für die Lebensqualität von Menschen mit Pflegebedarf und, um Komplikationen, wie z. B. Druckgeschwüren (Dekubitus), zu vermeiden. Unterstützung zur Mobilität leisten vor allem mehr als eine Million beruflich Pflegende – mit täglich hoher körperlicher Anstrengung, oftmals asymmetrischer Körperbelastung und entsprechenden Folgeerkrankungen, wie beispielsweise Rückenschmerzen. 

    Die Kinästhetik als „Lehre von der Bewegungsempfindung“ zielt sowohl auf die Gesundheit und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen ab als auch auf die von beruflich Pflegenden: Durch interaktive und individuelle Bewegungsförderung soll die Bewegungskompetenz der Betroffenen gestärkt werden. Pflegebedürftige sollen dadurch Selbstwirksamkeit erfahren, um wieder aktiver und selbständiger zu werden. Die Bewegungsförderung von Pflegebedürftigen soll nach dem Konzept der Kinästhetik durch die Pflegenden so gestaltet werden können, dass die eigene körperliche Überbelastung und deren Folgen verhindert oder zumindest minimiert werden.
    Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht derzeit ein interdisziplinäres Team unter der Federführung des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, welchen Nutzen die pflegerische Bewegungsförderung nach Kinästhetik im Vergleich zur üblichen pflegerischen Bewegungsförderung bietet. Untersucht werden dabei sowohl die Auswirkungen auf Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Pflegebedarf als auch auf beruflich Pflegende, die Kinästhetik in ihrer Arbeit anwenden. 

    Die nun vorliegenden vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von anderen Interessierten miteinzubeziehen.

    Das IQWiG bittet um Stellungnahmen

    Zu dem vorläufigen Bericht bittet das IQWiG bis zum 09.06.2025 um Stellungnahmen. Es handelt sich dabei um eine Gesundheitstechnologie-Bewertung (engl. Health Technology Assessment = HTA) im Rahmen des IQWiG-Verfahrens ThemenCheck Medizin. Die Fragestellungen der ThemenCheck-Berichte gehen stets auf Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zurück.

    Interessierte Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können Stellungnahmen abgeben. Gegebenenfalls führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Die Ergebnisse aus der Anhörung können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.

    Originalpublikation: https://www.iqwig.de/sich-einbringen/themencheck-medizin/berichte/t23-05.html


    Zur Pressemitteilung: https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_146115.html

    Foto: stock.adobe.com - Anderson Piza

  • Alzheimer Forschung Initiative e.V. fördert erstmals Pflegeforschung

    Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt 500.000 Euro zur Verfügung, um das Schulungsprogramm „CogStim24“ an der Universität zu Köln zu entwickeln und zu überprüfen. Das Projekt wird von der Gerontologin Dr. Ann-Kristin Folkerts und der Neuropsychologin Prof. Dr. Elke Kalbe geleitet. Ziel ist es, Pflege- und Betreuungspersonen praxisnah zu vermitteln, wie sie Menschen mit Demenz im Alltag durch gezielte geistige Anregungen fördern können. Damit unterstützt die AFI erstmals ein Forschungsvorhaben im Bereich der Pflegewissenschaft.

    Alltagsbegleitende geistige Aktivierung von Menschen mit Demenz

    Oft sind es scheinbar kleine Reize – ein vertrauter Duft, das Erinnern an frühere Erlebnisse oder das Fortführen eines bekannten Sprichworts –, die Menschen mit Demenz trotz nachlassender Erinnerungen erreichen können. Im Alltag fehlen den Erkrankten jedoch häufig Gelegenheiten für solche geistigen Anregungen und für soziale Interaktion.

    Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) fördert nun mit 500.000 Euro die Fertigstellung und Evaluation eines speziellen Schulungsprogramms. Dieses soll Pflege- und Betreuungspersonen in Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld darin schulen, Menschen mit Demenz im Alltag gezielt zu aktivieren und zu fördern. Damit unterstützt die AFI erstmals ein Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Pflegeforschung.

    Das Programm „24/7 Kognitive Stimulation für Menschen mit Demenz (CogStim24)“ ist an der Medizinischen Fakultät und der Uniklinik Köln der Universität zu Köln angesiedelt. Entwickelt wurde es von der Gerontologin Dr. Ann-Kristin Folkerts und der Neuropsychologin Prof. Dr. Elke Kalbe in Zusammenarbeit mit dem Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Sascha Köpke. Pflege- und Betreuungspersonen sowie Vertreter:innen von Menschen mit Demenz in stationären Einrichtungen wurden aktiv einbezogen. Ziel ist es, den Fachkräften zu vermitteln, wie sie die geistige Aktivierung von Menschen mit Demenz gezielt unterstützen können. Besonders daran ist, dass die Übungen nicht zu festen Gruppenzeiten stattfinden, sondern flexibel in alltägliche Pflegesituationen wie Waschen, Anziehen oder Essen integriert werden – rund um die Uhr.

    Erinnerungsarbeit, Anregung für alle Sinne, Bewegung und Entspannung

    In der 11-wöchigen Schulung erlernen Pflege- und Betreuungspersonen vielfältige Methoden, darunter biografische Arbeit, Sinnesanregungen, den Einsatz von Musik und Bewegung sowie kleine Denkaufgaben. Die dazugehörigen Materialien sind in zwei Schwierigkeitsstufen abgestimmt, sodass die meisten Menschen mit Demenz – unabhängig von ihrem kognitiven oder körperlichen Zustand – aktiv einbezogen werden können.

    Pflege- und Betreuungspersonen schätzen das Programm trotz Herausforderungen wie Zeitdruck oder Personalknappheit als praktikabel und bereichernd ein. Dies zeigte eine erste Machbarkeitsstudie des Forschungsteams. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll CogStim24 nun weiterentwickelt werden, um langfristig in der Praxis verankert zu werden.

    Zwei zentrale Fragen stehen jetzt im Fokus:

    1. Verbessert sich durch alltagsintegrierte kognitive Aktivierung die Lebensqualität und geistige Leistungsfähigkeit von Menschen mit Demenz?
    2. Wirkt sich das Programm auch positiv auf die Zufriedenheit der Pflege- und Betreuungspersonen aus?

    Das Schulungsprogramm soll in Workshops gemeinsam mit Pflege- und Betreuungspersonen fertiggestellt werden, wobei auch Rückmeldungen von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen berücksichtigt werden. In einer anschließenden Wirksamkeitsstudie wird untersucht, wie sich das Programm auf die geistigen Fähigkeiten und die Lebensqualität der Menschen mit Demenz sowie auf die Zufriedenheit der Pflege- und Betreuungspersonen auswirkt.

    „Durch kognitive Stimulation, die im Alltag mitläuft, können wir viel mehr Menschen erreichen als mit Gruppenangeboten zu festen Zeiten. Die Versorgungssituation von Menschen mit Demenz könnte sich dadurch deutlich verbessern“, sagt Prof. Kalbe. Das Forschungsteam zielt mit dem Ansatz auch auf die Verbesserung des Pflegealltags ab. „Es wäre ein Meilenstein, wenn sich unser Ansatz auch positiv auf die (Arbeits-)Zufriedenheit von Pflege- und Betreuungspersonen auswirken würde“, ergänzt Dr. Folkerts.

    Pflegeforschung: Neuer Förderungsschwerpunkt der AFI

    Anlässlich ihres 30-jährigen Bestehens startet die AFI mit dieser Projektförderung einen neuen Forschungsschwerpunkt: Pflegeforschung wird künftig neben der Grundlagenforschung das zweite Standbein der Forschungsförderung der Organisation. Jährlich sollen Fördergelder für ein neues Pflegeforschungsprojekt bereitgestellt werden. Mit diesem Ansatz möchte die AFI die Versorgung von Menschen mit Demenz nachhaltig verbessern. Die 500.000 Euro für das erste Pflegeprojekt sind zugleich die höchste Fördersumme, die die AFI bislang für ein einzelnes Projekt bereitgestellt hat.

    Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

    Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Demenzforscherinnen und -forscher. Seit 2025 stellt die AFI auch Fördergelder für Pflegeforschung bereit. Mit kostenlosen Broschüren und auf der Website www.alzheimer-forschung.de informiert die AFI über die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen. Bis heute konnte der Verein 421 Forschungsaktivitäten mit 18,2 Millionen Euro unterstützen und über 975.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel. Weitere Informationen zur Arbeit des Vereins und zu Spendenmöglichkeiten sind zu finden unter www.alzheimer-forschung.de. 
     


    Zur Pressemitteilung: https://www.alzheimer-forschung.de/presse/pressemitteilungen/meldung/foerderung-pflegeforschung/

    Foto: Pflegeforscherinnen Dr. Ann-Kristin Folkerts (li.) und Prof. Elke Kalbe mit Schulungsmaterialien

  • IMC Krems startet Forschungsprojekt zur Sturzprävention bei Parkinson

    Mit dem neuen Forschungsprojekt PreFOG betritt das IMC Krems wissenschaftliches Neuland: Unter der Leitung von Assoz.-Prof. (FH) Agnes Wilhelm, MSc, Professorin am Institut für Therapie- und Hebammenwissenschaften, arbeitet ein interprofessionelles Team daran, das sogenannte Freezing of Gait (FoG) – eine plötzliche Bewegungsblockade beim Gehen – bei Menschen mit Idiopathischem Parkinsonsyndrom (IPS) vorhersagbar zu machen. Ziel ist es, mithilfe modernster Machine-Learning-Algorithmen und innovativer Smart-Einlegesohlen das Sturzrisiko deutlich zu reduzieren. Gefördert wird das Projekt vom Land Niederösterreich im Rahmen der WST3-Ausschreibung des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds und durch Mittel der Europäischen Union (EFRE) kofinanziert.

    Wenn Gehen plötzlich stoppt 

    Rund 40 Prozent aller Menschen mit Idiopathischem Parkinsonsyndrom (IPS) erleben im Verlauf ihrer Erkrankung sogenannte Freezing-of-Gait-Episoden – plötzliche Bewegungsblockaden. Nach mehr als zehn Krankheitsjahren sind bereits über 70 Prozent der Betroffenen davon betroffen. FoG zählt zu den zentralen Risikofaktoren für Stürze, die oftmals schwere Verletzungen und den Verlust von Selbstständigkeit nach sich ziehen. Bis zu 61 Prozent aller Stürze bei Parkinson-Patient*innen lassen sich direkt auf diese Episoden zurückführen.

    Der innovative Ansatz

    Im Gegensatz zu bisherigen Studien, die meist mehrere Messgeräte an unterschiedlichen Körperstellen einsetzten, verfolgt das Projekt PreFOG einen innovativen Ansatz: Es stützt sich ausschließlich auf Daten von Smart-Einlegesohlen, die mit Druck- und Bewegungssensoren (IMUs) ausgestattet sind. Zum Einsatz kommen dabei die Smart-Einlegesohlen StAPPone der StAPPtronics GmbH. Auf Basis dieser Daten entwickelt das Forschungsteam prädiktive Modelle, die Freezing-of-Gait-Episoden frühzeitig erkennen sollen.

    „Unser Ziel ist es, FoG vorherzusagen, bevor es überhaupt auftritt – und damit Zeit zu gewinnen, um Stürze zu verhindern“, erklärt Projektleiterin Agnes Wilhelm. „Das könnte die Lebensqualität und Sicherheit von Parkinson-Betroffenen entscheidend verbessern.“

    Das Projekt wird als interdisziplinäres Gemeinschaftsvorhaben an der IMC Krems University of Applied Sciences durchgeführt. Beteiligt sind die Studiengänge Physiotherapie, Informatik sowie Engineering Responsible AI Systems. Zum Projektteam gehören Agnes Wilhelm, Tanja Miksch und Anna Dopona (Physiotherapie), Sarita Paudel, Himanshu Buckchash und Charles Anthony (Informatik) sowie Ruben Ruiz Torrubiano (Engineering Responsible AI Systems).

    Nachhaltig und digital

    PreFOG bringt Know-how aus der motorischen Rehabilitation, der Datenwissenschaft und dem Maschinellen Lernen zusammen. Neben der öffentlichen wissenschaftlichen Kommunikation eröffnet das Projekt neue Perspektiven für den Technologietransfer.


    Zur Pressemitteilung: https://www.imc.ac.at/ueber-uns/medien-presse/news/detail/forschung-zur-sturzpraevention-bei-parkinson-patientinnen/

    Foto: Das interprofessionelle Projektteam des Forschungsprojekts PreFOG am IMC Krems: Gemeinsam arbeiten Expert*innen aus Physiotherapie, Informatik und Engineering Responsible AI Systems an innovativen Lösungen zur Sturzprävention bei Parkinson-Patient*innen.

  • Neue ICN-Definitionen von Pflege: Verbände legen deutsche Übersetzung vor

    Was bedeutet es, eine Pflegefachperson zu sein? Wie lässt sich die Berufsgruppe definieren – und welche Bedeutung hat dies für das pflegerische Handeln, aber auch für Gesellschaft und Politik? Antworten auf diese Fragen gibt die neu gefasste Definition der Begriffe „Nurse“ und „Nursing“, die anlässlich des diesjährigen Kongresses des International Council of Nurses (ICN) veröffentlicht wurde. Die drei deutschsprachigen ICN-Mitgliedsverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben nun eine gemeinsam erarbeitete, vom ICN autorisierte deutsche Übersetzung vorgelegt.

    „Die Definitionen beschreiben umfassend das Spektrum dessen, was professionelle Pflege heute leisten kann“, sagt Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), einer der drei beteiligten Verbände. „Damit geben wir beruflich Pflegenden eine Hilfestellung an die Hand, um ihre Rolle reflektieren und selbstbewusst ausüben zu können. Darum geht es im Kern: um eine Selbstbeschreibung, aber auch Selbstermächtigung.“ 

    Die Versorgungsrealität, in der beruflich Pflegende tätig sind, hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Neudefinition greift diese Entwicklungen auf und bietet gleichzeitig eine Orientierung für die Politik, wie das Potenzial der professionellen Pflege in der Versorgung optimal genutzt werden kann. Darüber hinaus verdeutlichen die detaillierten Beschreibungen auch der Öffentlichkeit, welchen Beitrag Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung leisten und welche Werte ihr Handeln prägen. Für die Pflegefachausbildung dienen die Definitionen zudem als Referenzpunkt neben den bestehenden Rahmenlehrplänen und Curricula.

    Vera Lux betont, dass der DBfK sehr hoffe, dass mit der Neudefinition das volle Spektrum pflegerischer Kompetenz von den politisch Verantwortlichen, aber auch von der breiten Öffentlichkeit und Gesellschaft erkannt wird. Sie fügte hinzu: „Das könnte die Umsetzung in die heutige Versorgungsrealität in Deutschland befördern, auch vor dem Hintergrund, dass eine umfassende Reform der Versorgungsstrukturen in unserem Gesundheitssystem zwingend geboten ist und professionelle Pflege als relevanter Leistungserbringer anerkannt wird. Dazu braucht es eine inklusive Aufgabenverteilung unter den Gesundheitsprofessionen und mehr Autonomie für Pflegefachpersonen. Das Handbuch dafür liegt jetzt vor.“

    Veranstaltungshinweis: Die Neuübersetzung wird in einem Webtalk am Donnerstag, dem 9. Oktober 2025, von 18 bis 20 Uhr der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Zur Anmeldung

    Die Broschüre im Download 


    Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/2025-10-06-nurse-und-nursing-jetzt-in-deutscher-uebersetzung.php

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  • GeriPAIN: Erste umfassende S3-Leitlinie für Schmerzmanagement bei älteren Menschen in Deutschland erschienen

    Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. hat diese Woche die erste nationale und internationale S3-Leitlinie speziell für ältere Menschen mit akuten und chronischen Schmerzen veröffentlicht: „Schmerzmanagement bei GERiatrischen PAtIeNt:innen (GeriPAIN)“. Die Leitlinie ist im AWMF-Leitlinienregister unter der Registernummer 145-002 als S3-Leitlinie eingetragen und steht ab sofort allen medizinischen Fachkräften, Pflegenden, Therapeut:innen sowie Entscheidungsträger:innen im Gesundheitswesen frei zur Verfügung.

    Schmerz ist kein „normales“ Altersthema – sondern ein Risikofakt

    In Deutschland sind bereits über 22 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre und älter – ein Anteil, der weiter zunimmt. Geriatrische Patient:innen sind aufgrund von Multimorbidität, Polypharmazie und kognitiven Beeinträchtigungen besonders empfindlich gegenüber Schmerzen und damit gefährdet. Schmerz ist dabei nicht nur ein Symptom, sondern ein wesentlicher Prädiktor für Gebrechlichkeit, Sturzneigung, Pflegebedürftigkeit und erhöhte Sterblichkeit. Dennoch bleibt Schmerz bei älteren Menschen häufig unerkannt oder unzureichend behandelt, oft weil er fälschlicherweise als „normal“ im Alter betrachtet wird. Diese Fehleinschätzung wirkt sich erheblich auf Lebensqualität und Wohlbefinden aus.

    Evidenzbasierte Empfehlungen für eine sichere und individuelle Therapie

    „GeriPAIN“ bietet erstmals eine strukturierte, evidenzbasierte Orientierung für die Diagnose und Behandlung von Schmerzen bei älteren Menschen. Die Leitlinie geht auf besondere Herausforderungen ein, etwa die Schmerzerkennung bei Menschen mit Demenz oder kognitiven Einschränkungen. Sie gibt klare Empfehlungen für nicht-medikamentöse Therapien, darunter Physiotherapie, Ergotherapie, psychosoziale Unterstützung und Bewegungstherapie. Gleichzeitig werden sichere und wirksame medikamentöse Strategien erläutert, die auf individuellen Risiken und möglichen Wechselwirkungen basieren. Invasive Verfahren wie gezielte Injektionen oder Nervenblockaden werden nur bei eindeutigen Indikationen und unter Berücksichtigung des Gesamtrisikoprofils empfohlen.

    Ein wesentlicher wissenschaftlicher Vorteil der Leitlinie besteht in der Integration interdisziplinärer Perspektiven: Ärzt:innen, Pflegekräfte, Therapeut:innen, Sozialarbeiter:innen und Patient:innen werden gleichermaßen in den Versorgungsprozess einbezogen. Dadurch wird eine ganzheitliche, patientenorientierte Versorgung gefördert, die über die reine Symptombehandlung hinausgeht.

    Beteiligung von Betroffenen

    Ein besonderes Merkmal der Entwicklung von „GeriPAIN“ ist die aktive Einbindung einer Vertreterin der Schmerzbetroffenen bereits bei der Antragstellung. Heike Norda von der UVSD SchmerzLOS e.V. war dabei nicht nur als Expertin, sondern auch als Erfahrungsvertreterin in den Prozess eingebunden. Dies verdeutlicht das Ziel der Leitlinie: Schmerzversorgung auch aus der Perspektive der Betroffenen zu gestalten.

    Für mehr Sicherheit, Qualität und Teilhabe im Alter

    „GeriPAIN“ hat das Ziel, die Patient:innensicherheit zu erhöhen, Versorgungsbrüche zu vermeiden und die interprofessionelle Zusammenarbeit im Schmerzmanagement zu stärken. Durch die klaren, evidenzbasierten Empfehlungen wird eine verbesserte Versorgungsqualität ermöglicht, die zugleich wirtschaftlicher und nachhaltiger ist. Gleichzeitig unterstützt die Leitlinie die Partizipation älterer Menschen an ihrer eigenen Gesundheitsversorgung, ein zentrales Anliegen der modernen Medizin.

    Ein neuer Standard für die Versorgung im Alter

    Mit der Veröffentlichung von „GeriPAIN“ wird in Deutschland erstmals ein umfassender, interprofessioneller und sektorenübergreifender Ansatz für das Schmerzmanagement bei älteren Menschen etabliert – sowohl in der ambulanten, akutstationären als auch langzeitstationären Versorgung. Die Leitlinie baut auf der bestehenden S3-Leitlinie „Schmerzassessment bei älteren Menschen in der vollstationären Altenhilfe“ (AWMF-Registernummer 145-001) auf und erweitert diese um zentrale Aspekte der Diagnosestellung sowie der nicht-medikamentösen, medikamentösen und invasiven Schmerztherapie. So entsteht erstmals ein systematischer Rahmen für die ganzheitliche Schmerzversorgung im Alter.

    Zugang und Verbreitung

    Die vollständige S3-Leitlinie „GeriPAIN“ ist ab sofort im AWMF-Leitlinienregister sowie auf der Website der Deutschen Schmerzgesellschaft https://www.deutsche-schmerzgesellschaft.de frei zugänglich. Sie steht damit allen Fachkräften und Interessierten zur Verfügung, um die Versorgung älterer Menschen mit Schmerzen in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

    Die Entwicklung der Leitlinie wurde durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (Aktenkennzeichen: 01VSF22017) gefördert. Die Koordination lag bei der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. unter der Projektleitung von Prof. Dr. Erika Sirsch (Essen), Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden), Dr. Corinna Drebenstedt (Friesoythe) und Heike Norda (UVSD SchmerzLOS e.V.).

    Wissenschaftlicher Ansprechpartner: Prof. Dr. Erika Sirsch


    Zur Pressemitteilung: https://nachrichten.idw-online.de/2025/10/22/geripain-erste-umfassende-s3-leitlinie-fuer-schmerzmanagement-bei-aelteren-menschen-in-deutschland-erschienen

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  • Harninkontinenz in der Demenzpflege: Neues Forschungsprojekt untersucht Pflegepraxis

    Ein aktuelles Forschungsprojekt der Universität Witten/Herdecke untersucht, wie die Pflege von Menschen mit fortgeschrittener Demenz und Harninkontinenz optimiert werden kann.

    Harninkontinenz – also der unfreiwillige Verlust von Urin – ist ein häufig auftretendes, jedoch oft wenig beachtetes Problem in der Altenpflege. Besonders stark betroffen sind Menschen mit fortgeschrittener Demenz: Sie verlieren zunehmend die Kontrolle über ihre Blase und sind häufig nicht mehr in der Lage, selbstständig die Toilette aufzusuchen. Die Konsequenzen sind erheblich und wirken sich sowohl auf die Lebensqualität der Betroffenen als auch auf die Pflegenden aus – Scham, Belastung und Einschränkungen im Alltag sind die Folge.

    Genau hier setzt die Promotion von Melanie Maschewski an. Die Doktorandin am Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke (UW/H) untersucht in ihrer Arbeit, wie Pflegende Menschen mit fortgeschrittener Demenz und Harninkontinenz versorgen und welche Entscheidungen sie dabei treffen. Dabei geht es unter anderem darum, welche Maßnahmen eingesetzt werden, wie sie mit Widerstand oder Scham umgehen und welche Gedanken, Erfahrungen und Werte ihr pflegerisches Handeln leiten.

    Bisherige Studien geben dazu nur eingeschränkt Auskunft: Sie erfassen vor allem die Häufigkeit von Inkontinenz, die Belastungen für Pflegende und einzelne eingesetzte Maßnahmen. Wie Pflegende jedoch Entscheidungen treffen, welche Strategien sich im Alltag bewähren und welche Arbeitsbedingungen dafür erforderlich sind, blieb bislang weitgehend unerforscht. Die Promotion von Melanie Maschewski schließt diese Forschungslücke.

    Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Pflegenden Reflexionsmöglichkeiten bieten, Einrichtungen Impulse für bessere Rahmenbedingungen liefern und Politik sowie Ausbilder:innen bei der Gestaltung von praxisgerechter Pflege unterstützen.


    Zur Pressemitteilung: https://www.uni-wh.de/umgang-mit-harninkontinenz-bei-demenz-was-pflegende-in-der-praxis-wirklich-brauchen

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  • DEVAP und weitere Unterstützer fordern Pflegegipfel – Betroffene sollen bei Pflegereform mit einbezogen werden

    „Mit wachsender Sorge beobachten wir, dass die Erosion des Solidarsystems die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung gefährdet. Das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, droht zur Worthülse zu werden“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Jetzt ist die Zeit, das Leistungsversprechen der Pflegeversicherung zu sichern, neue Wege und gesamtgesellschaftliche Lösungen der Versorgung in Zeiten knapper werdender Ressourcen zu finden.“

    Am 20.11.2025 hat sich der DEVAP gemeinsam mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren der deutschen Langzeitpflege in einem offenen Brandbrief an Bundeskanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil gewandt. Der Verband handelt dabei bewusst verbändeübergreifend: Zu den vielen Unterstützenden zählen neben diakonischen Trägern und Landesverbänden unter anderem die Ruhrgebietskonferenz, die Initiative Pro Pflegereform, der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), das Netzwerk SONG sowie die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU).

    Gemeinsam fordern sie einen Pflegegipfel 2026, der alle unmittelbar und mittelbar betroffenen Gruppen einbezieht. Ziel ist es, die Grundlage für eine umfassende Pflegereform zu schaffen, die den drängenden Herausforderungen der Langzeitpflege gerecht wird.

    „Auch die aktuellen Ergebnisse unserer Umfrage zur Versorgungssicherheit von Herbst 2025 belegen: Die Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege ist weiterhin akut gefährdet“, so Anna
    Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP. „Von 322 Teilnehmenden mussten 63 Prozent in den letzten 6 Monaten Leistungen aus personellen Gründen einschränken; 24 Prozent aus wirtschaftlichen Gründen. Fast die Hälfte der Träger berichten von einer Reduzierung von ambulanten Leistungen seitens der Bestandkunden. Als Gründe wurden vor allem die steigenden Zuzahlungen genannt. Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion rund um die Kürzung von Sozialausgaben und den Leistungen der professionellen Pflege ist dies besonders erschreckend, denn die Pflegestatistiken der Länder belegen, dass die Pflegebedürftigkeit steigt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Eigenanteile auch in der ambulanten Pflege nicht mehr getragen werden können. Die Folge sind pflegerische Unter- und Fehlversorgung.“

    Im Rahmen des DEVAP-Salongesprächs „Gemeinsam in Verantwortung: Langzeitpflege sicherstellen!“ am 20.11.2025 ab 18 Uhr in Berlin wurden die Ergebnisse mit den Podiumsgästen und Teilnehmenden intensiv diskutiert. Auf dem Podium waren u.a. Prof. Dr. Heinz Rothgang, Universität Bremen, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Dr. Martin Schölkopf, Leiter der Abteilung 4 Pflegeversicherung und Stärkung im Bundesministerium für Gesundheit, und Andreas Storm, DAK-Vorstandsvorsitzender, vertreten.

    „Eine professionelle, ausfinanzierte und zukunftsfähige Pflege in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Thomas Neeb, Stellvertretender Vorsitzender des DEVAP abschließend. „Notwendig sind Sofortmaßnahmen, wie die Überführung der Behandlungspflege in der stationären Pflege ins SGB V, die Erstattung der Coronakosten, die soziale Absicherung der Pflegenden und die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Langfristig ist eine umfassende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung erforderlich. Für Gespräche stehen wir gemeinsam mit vielen Mitstreitern mit umfassender Expertise gern bereit.“

    Hintergrund zur DEVAP Umfrage Versorgungssicherheit Langzeitpflege, Herbst 2025:

    Die Ad-hoc-Umfrage zur Versorgungssicherheit wurden von insgesamt 322 stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beantwortet, davon 61 Prozent aus der stationären und 39 Prozent aus der ambulanten Pflege. Die Teilnehmenden stammten überwiegend aus Bayern (17 Prozent), Nordrhein-Westfalen (13 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (12 Prozent). Die Befragung fand im Zeitraum vom 01.09. bis 15.10.2025 statt.
    Weitere Ergebnisse: Auf die Frage nach der Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Träger in den letzten zwölf Monaten gaben 46 Prozent an, dass sie stagniert habe, 26 Prozent berichteten von einer Reduzierung des Leistungsangebots, und lediglich 28 Prozent verzeichneten ein Wachstum.
    Von hohen Außenständen aufgrund nicht bearbeiteter Anträge bei den Sozialhilfeträgern berichteten 60 Prozent der Träger. Bei 32 Prozent führten diese Außenstände inzwischen zu einer wirtschaftlichen Schieflage. Etwa ein Drittel der Träger meldete zudem Außenstände im Bereich der Investitionskosten, die bei 20 Prozent der Betroffenen eine wirtschaftliche Schieflage zur Folge hatten.


    Zur Pressemitteilung: https://www.devap.de/fileadmin/Mediathek/02_Unsere_Positionen/pdf/25-11-20_PM_DEVAP_fordert_gemeinsam_mit_vielen_Unterstuetzern_Pflegegipfel.pdf

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  • Expert/innen gesucht: DNQP startet dritte Aktualisierung des Standards zur Dekubitusprophylaxe

    Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) startet die dritte Aktualisierung des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ und sucht hierfür fachkundige Expertinnen und Experten mit pflegewissenschaftlicher und/oder praktischer Expertise. Die wissenschaftliche Leitung übernimmt Univ.-Prof. Dr. rer. cur. Jan Kottner von der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Der Aktualisierungsprozess ist auf einen Zeitraum von rund zwölf Monaten ausgelegt; die Veröffentlichung des überarbeiteten Expertenstandards ist für Anfang 2027 vorgesehen.

    Auf Basis einer aktuellen systematischen Literaturrecherche wird die Expert:innenarbeitsgruppe den Expertenstandard sowie die zugehörigen Kommentierungen in enger Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP überarbeiten. Weiterführende Informationen sind dem Methodenpapier des DNQP zu entnehmen, das auf der Webseite des Netzwerks bereitgestellt wird.

    Die Expert:innenarbeitsgruppe soll mit bis zu 15 Fachpersonen besetzt werden. Die Mitwirkung erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Im Projektzeitraum sind eine Onlinesitzung am 9. April 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie eine weitere ganztägige Onlinesitzung voraussichtlich Mitte 2026 vorgesehen.

    Voraussetzung für die Teilnahme an der Expert*innenarbeitsgruppe ist der Nachweis einer ausgewie-
    senen Fachexpertise zum Thema. Diese kann z. B. bestehen aus:

    • formaler fachlicher Qualifikation (berufliche Aus-/Weiterbildung, wissenschaftliche Qualifika-
    • tion),
    • Mitwirkung an wissenschaftlichen Projekten zum Themengebiet,
    • Mitwirkung an innovativen Praxisprojekten zum Thema,
    • Fachveröffentlichungen und -vorträge zum Thema,
    • Erfahrung in der Arbeit mit Expertenstandards und ggf. Indikatoren sowie
    • Motivation für die Mitarbeit in der Expert*innenarbeitsgruppe.

    Voraussetzung für eine Bewerbung ist neben der fachlichen Qualifikation die Offenlegung möglicher Interessenkonflikte, insbesondere eigener Interessen sowie Verbindungen zur Industrie oder zu Interessenverbänden. Damit soll die wissenschaftliche und institutionelle Unabhängigkeit des Expertenstandards sichergestellt werden.

    Interessierte Fachpersonen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum werden gebeten, ihre Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf bis zum 11. März 2026 per E-Mail unter dem Betreff „Bewerbung EAG Dekubitus“ an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten.


    Zur Pressemitteilung: https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Pressemitteilungen/PM_DNQP26.02.11.pdf

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  • Ostfalia startet Studie zur Ernährung in Pflegeeinrichtungen – Teilnehmende für Interviews gesucht

    Das Forschungsprojekt NUTRI‑SENSE widmet sich der Frage, wie die Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung in Pflegeheimen stärker an den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet werden kann – insbesondere unter Berücksichtigung von sozialer und kultureller Vielfalt.

    Projektleiterin Prof. Dr. Martina Hasseler von der Ostfalia Hochschule erklärt: „Die Pflege älterer Menschen erfordert individuell angepasste Maßnahmen zur Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme, um Gesundheit zu erhalten und Pflegebedarfe zu reduzieren. Besonders herausfordernd ist dabei die Berücksichtigung kultureller Vielfalt und sozialer Ungleichheiten, die in bestehenden Pflegeleitlinien bislang nur unzureichend adressiert werden.“

    Die Forschenden verfolgen das Ziel, digitale Anwendungen zu entwickeln, die Pflegefachkräfte und weitere Berufsgruppen in Pflegeeinrichtungen bei einer kultursensiblen und diversitätsbewussten Versorgung unterstützen.

    Für die Forschungsinterviews werden nun Pflegefachpersonen, Pflegehilfskräfte, Pflegeassistenzkräfte, Leitungskräfte von Pflegeheimen sowie Angehörige und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen gesucht.

    Mehr Informationen unter: www.ostfalia.de/nutri-sense
    Interessierte können sich für nähere Informationen zu den Interviews per E‑Mail an Projektmitarbeiter André Heitmann-Möller wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Hintergrund: NUTRI‑SENSE ist ein gemeinsames Projekt der Ostfalia Hochschule, der Universität Oldenburg und des OFFIS‑Instituts e.V. und wird im Programm „zukunft.niedersachsen“ vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und der VolkswagenStiftung gefördert.


    Zur Pressemitteilung: https://www.ostfalia.de/hochschule/presse/pressemeldungen/pressemeldung/20-02-2026_ostfalia-forscht-fuer-bessere-pflege-teilnehmende-fuer-interviews-gesucht

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  • DPR mahnt anlässlich der Landtagswahlen: Pflege braucht berufsständische Selbstverwaltung

    In Deutschland basiert das Gesundheitswesen auf Selbstverwaltungsstrukturen, schließt jedoch die Pflegeprofession von entscheidenden Mitwirkungsprozessen aus. Dies stellt einen strukturellen Mangel dar, der sowohl die Versorgungssicherheit als auch den Bevölkerungsschutz gefährdet. Die Konsequenz sind fragmentierte Zuständigkeiten, fehlende Verbindlichkeit und eine geschwächte Position des Heilberufs Pflege innerhalb des Systems – mit deutlich spürbaren negativen Auswirkungen für die Bevölkerung. Diese strukturelle Lücke besteht seit Jahrzehnten und erfordert dringend eine Korrektur.

    Während andere Gesundheitsprofessionen ihre Expertise über eigene Selbstverwaltungsstrukturen gezielt in Entscheidungsprozesse einbringen, bleibt die Pflege, obwohl sie die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen stellt, bis heute außen vor. Dies schwächt nicht nur die Pflegeprofession, sondern das gesamte Versorgungssystem. Im internationalen Vergleich ist die berufliche Selbstverwaltung der Pflege seit Jahrzehnten etabliert, verbunden mit klarer Eigenverantwortung und hoher Anerkennung. Die strukturelle Benachteiligung der Pflege in Deutschland ist sachlich nicht zu rechtfertigen und nicht länger akzeptabel.

    Vor den anstehenden Landtagswahlen und der Bildung neuer Landesregierungen richtet der Deutsche Pflegerat gemeinsam mit den Landespflegeräten eine deutliche Forderung an die Länder: Wer das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung im Gesundheitswesen ernst nimmt, muss der Pflege eine eigene, verbindliche Struktur geben und bestehende Selbstverwaltungsstrukturen konsequent stärken.

    „Die Profession Pflege braucht eine eigene berufsständische Selbstverwaltung, um im System wirksam vertreten zu sein. Nur so kann pflegefachliches Wissen dort einfließen, wo über Versorgung, Strukturen und Qualität entschieden wird. Das ist entscheidend für eine gute Gesundheitsversorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

    „Pflege trägt hohe Verantwortung für die Gesundheitsversorgung, den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von Krisen und Katastrophen. Ohne sie ist eine Versorgung nicht möglich. Dafür braucht sie klare Zuständigkeiten, übertragene Aufgaben und notwendige Ressourcen.“

    Diese Position bildete den Schwerpunkt einer Tagung des Deutschen Pflegerats mit den Landespflegeräten in Berlin. Dabei wurde klar: Die Pflege soll Verantwortung sowohl im Versorgungsalltag als auch im Krisenfall übernehmen. Ohne eine strukturelle Verankerung bleibt diese Verantwortung jedoch wirkungslos. Entscheidend sind klare Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass Aufgaben verbindlich an die Pflegeprofession übertragen und professionell ausgeführt werden können.

    Den Bundesländern kommt dabei eine besondere Verantwortung zu: Sie müssen die Rahmenbedingungen schaffen, die es dem Heilberuf Pflege ermöglichen, handlungsfähig zu bleiben und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, ohne bestehende Strukturen zu untergraben oder infrage zu stellen.
    Unter „Heilberuf Pflege“ wird die professionelle Pflege als eigenständige Gesundheitsprofession mit eigener Fachverantwortung verstanden. Ohne eigene Selbstverwaltungsstrukturen bleibt die Pflege abhängig von politischen Zyklen und kurzfristigen Entscheidungen.

    „Pflege und ihre Weiterentwicklung gibt es nicht zum Nulltarif“, so Vogler weiter. „Weder Versorgungssicherheit noch Qualität entstehen von selbst.“

    Der Deutsche Pflegerat fordert zusammen mit den Landespflegeräten die Länder unmissverständlich auf, bundesweit eigenständige Selbstverwaltungsstrukturen der Pflege zu etablieren und zu fördern – sei es in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Organisationen mit übertragenen hoheitlichen Aufgaben. Solche Strukturen müssen der Pflegeprofession ermöglichen, unabhängig von Legislaturperioden und Wahlkampfinteressen Verantwortung zu übernehmen, die Versorgung sicherzustellen und die berufliche Entwicklung eigenständig zu gestalten.

    In Deutschland basiert das Gesundheitswesen auf Selbstverwaltung. Damit dieses Prinzip glaubwürdig bleibt, darf der Heilberuf Pflege nicht länger ausgegrenzt werden. Solange die Pflege strukturell nicht eingebunden ist, bestehen die bekannten Systemschwächen fort – mit deutlich negativen Auswirkungen für die Bevölkerung. Die Bundesländer sind daher gefordert, diesen strukturellen Fehler flächendeckend zu korrigieren.


    Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflege-braucht-eigene-selbstverwaltung--landesregierungen-muessen-handeln

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  • DGPPN-Preis: Psychiatrisch innovative Projekte in Pflege und Gesundheitsberufen gesucht

    Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) ruft Fachkräfte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Projektverantwortliche dazu auf, sich für ihre diesjährigen Preise zu bewerben. Zu den Auszeichnungen gehört unter anderem der DGPPN-Preis Pflege- und Gesundheitsfachberufe, der zukunftsweisende Projekte, Modelle und wissenschaftliche Untersuchungen in der psychiatrischen Versorgung von Erwachsenen würdigt.

    Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) ruft Fachkräfte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Projektverantwortliche dazu auf, sich für ihre diesjährigen Preise zu bewerben. Besonders im Fokus steht der DGPPN-Preis Pflege- und Gesundheitsfachberufe, mit dem zukunftsweisende Projekte, innovative Modelle und wissenschaftliche Untersuchungen in der ambulanten und stationären psychiatrischen Versorgung von Erwachsenen ausgezeichnet werden.

    Der Preis würdigt insbesondere Arbeiten, die die Weiterentwicklung der Versorgungspraxis fördern und berufsgruppenübergreifende Ansätze unterstützen. Er ist mit 5.000 Euro dotiert. Bewerbungen können ab sofort bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

    Neben dem Pflege-Preis vergibt die DGPPN weitere Auszeichnungen, darunter den DGPPN-Preis Erforschung psychischer Erkrankungen, den Promotionspreis „Hans-Heimann“, den Preis Philosophie und Ethik, den Antistigma-Preis „Ulrike Fritze Lindenthal“ sowie den DGPPN-Medienpreis Psyche und Wissenschaft. Insgesamt werden Preise im Wert von 99.000 Euro vergeben.

    Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen: https://www.dgppn.de/preise/preise-und-auszeichnungen.html

    Über die DGPPN:
    Die DGPPN ist die größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft im Bereich psychische Gesundheit in Deutschland. Sie bündelt die Expertise von über 13.000 Fachärztinnen und Fachärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Forschenden aus Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde und setzt sich aktiv für die Weiterentwicklung der Versorgung und die gesellschaftliche Aufklärung über psychische Gesundheit ein.


    Zur Pressemitteilung: https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2026/dgppn-zeichnet-exzellente-arbeiten-und-initiativen-aus.html

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  • Pflegemanagement-Award 2027: Nominierungen ab sofort möglich

    Der Pflegemanagement-Award geht in die nächste Runde: Ab sofort können Nachwuchs-Pflegemanagerinnen und -Pflegemanager für den Award 2027 nominiert werden. Die Auszeichnung zählt zu den wichtigsten Preisen im Bereich Pflegemanagement und wird vom Bundesverband Pflegemanagement gemeinsam mit Springer Pflege in verschiedenen Kategorien vergeben. Die Preisverleihung findet am 29. Januar 2027 im Rahmen des Kongresses Pflege 2027 in Berlin statt.

    Ausgezeichnet werden Leistungen in den Kategorien Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres sowie Pflegemanager:in des Jahres. Während in der Nachwuchskategorie Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen können, werden erfahrene Pflegemanagerinnen und Pflegemanager von einer hochkarätig besetzten Jury nominiert.

    Die Verleihung des Awards erfolgt im Rahmen einer Abendveranstaltung im dbb Forum Berlin. Unterstützt wird die Preisvergabe erneut von den langjährigen Sponsoren Fresenius Kabi Deutschland und ZEQ sowie von Arjo.

    Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres: Nominierungen bis 1. Oktober 2026

    Für die Kategorie Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres können bis zum 1. Oktober 2026 Vorschläge eingereicht werden. Nach einer Vorauswahl stellen sich die fünf Bestplatzierten am 3. Dezember 2026 persönlich der Jury vor. Bewertet werden unter anderem persönliches Engagement, Kreativität, soziale und fachliche Kompetenz, Empathie sowie die Fähigkeit zum Krisenmanagement. Die Jury setzt sich erneut aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Lehre und Praxis zusammen. Die Nominierung ist über award-bv-pflegemanagement.de möglich.

    „Bereits eine Nominierung für den Pflegemanagement-Award ist etwas Besonderes – erst recht, wenn man am Ende zu den Geehrten zählt. Vor allem für den beruflichen Nachwuchs kann das ein prägendes Erlebnis sein. Die eingereichten Beiträge machen jedes Mal aufs Neue deutlich, mit wie viel Leidenschaft und Kreativität Pflegefachkräfte die Qualität der Patientenversorgung vorantreiben“, betont Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement und selbst Preisträgerin des Jahres 2016.

    „Daher freuen wir uns auch in diesem Jahr darauf, dass viele Führungskräfte ihre Mitarbeitenden ermutigen, sich durch eine Nominierung einzubringen und ihre innovativen Ideen einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren“, so Lukuc weiter.

    Pflegemanager:in des Jahres: Jury benennt Kandidatinnen und Kandidaten

    In der Kategorie Pflegemanager:in des Jahres werden geeignete Persönlichkeiten durch eine achtköpfige Jury vorgeschlagen. Voraussetzung ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten seit mindestens fünf Jahren eine Führungsposition innehaben und pflegerische Gesamtverantwortung tragen. Erwartet werden nachhaltiges und innovatives Handeln, Vorbildfunktion sowie ein klares Engagement für die Stärkung der Profession Pflege und des beruflichen Nachwuchses. Die Jury bestimmt die Preisträgerin oder den Preisträger anhand festgelegter objektiver Kriterien.

    Weitere Informationen zum Pflegemanagement-Award sowie zur Nominierung sind online abrufbar: https://award-bv-pflegemanagement.de 


    Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/pressemitteilung/items/852.html

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