• Grünes Licht von Bundesrat: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gilt ab 1. Januar 2026

    Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gebilligt, wie die Länderkammer nach ihrer Sitzung mitteilte. Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu den umstrittenen Klinikvergütungen vorgeschlagen, den die Länder nun angenommen haben.

    Am Freitagvormittag hatte bereits der Bundestag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum „Pflegekompetenzgesetz“ zugestimmt. Für das Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich der Stimme.

    Der Vermittlungsausschuss hatte sich in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 2025 auf einen Einigungsvorschlag zum Gesetz verständigt. Hintergrund war ein Antrag des Bundesrats vom 21. November 2025, der einen Artikel des Gesetzes betraf, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Durch das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel sollten nach Berechnungen der Krankenkassen Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erzielt werden. Der Bundesrat hatte diese Pläne kritisiert, da sie die finanzielle Situation der Krankenhäuser im Jahr 2026 und in den Folgejahren belasten könnten.

    Der Einigungsvorschlag sieht nun vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für 2026 ausgesetzt werden. Um negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den Folgejahren auszugleichen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Wert für 2026 zugrunde gelegt werden.

    Die Bundesregierung erklärte, dass „für die meisten Krankenhäuser dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen kann, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen.“ Damit die Regelung für alle Kliniken gelte, müssten auch psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen einbezogen werden. In einer Protokollerklärung sicherte die Bundesregierung zu, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern.

    Der gefundene Kompromiss wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen und am selben Tag vom Bundesrat gebilligt. Das geänderte Gesetz konnte nun am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

    DPR: Konsequente Umsetzung entscheidend

    Zum Jahresabschluss kommentierte der Deutsche Pflegerat (DPR) die Verabschiedung des BEEP-Gesetzes als wichtigen Schritt zur Stärkung professioneller Pflegekompetenzen. Christine Vogler, Präsidentin des DPR, erklärte: „Wir sind erleichtert, dass dieses Gesetz nun verabschiedet wurde. Es ist in diesem ersten Schritt ein wichtiger Meilenstein für die Pflege und ein klares Signal, dass ihre fachliche Rolle im gesamten Versorgungssystem ernst genommen wird.“ Zugleich betonte sie, dass nun die konsequente Umsetzung entscheidend sei: „Pflegefachpersonen brauchen eine klare, rechtssichere Handlungskompetenz, die sich an ihren beruflichen Qualifikationen orientiert. [...] Dieses Verständnis für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten. Das muss jetzt deutlich stärker zur Richtschnur werden.“


    Zur Pressemitteilung: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2025/028_va_pflegekompetenzgesetz.html?nn=4352560, https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflegekompetenzen-staerken-umsetzung-jetzt-entschlossen-vorantreiben 

    Foto: Vermittlungsausschuss am 17. Dezember 2025 © Bundesrat | Thomas Trutschel

  • Pflegemanagement-Award 2027: Nominierungen ab sofort möglich

    Der Pflegemanagement-Award geht in die nächste Runde: Ab sofort können Nachwuchs-Pflegemanagerinnen und -Pflegemanager für den Award 2027 nominiert werden. Die Auszeichnung zählt zu den wichtigsten Preisen im Bereich Pflegemanagement und wird vom Bundesverband Pflegemanagement gemeinsam mit Springer Pflege in verschiedenen Kategorien vergeben. Die Preisverleihung findet am 29. Januar 2027 im Rahmen des Kongresses Pflege 2027 in Berlin statt.

    Ausgezeichnet werden Leistungen in den Kategorien Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres sowie Pflegemanager:in des Jahres. Während in der Nachwuchskategorie Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen können, werden erfahrene Pflegemanagerinnen und Pflegemanager von einer hochkarätig besetzten Jury nominiert.

    Die Verleihung des Awards erfolgt im Rahmen einer Abendveranstaltung im dbb Forum Berlin. Unterstützt wird die Preisvergabe erneut von den langjährigen Sponsoren Fresenius Kabi Deutschland und ZEQ sowie von Arjo.

    Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres: Nominierungen bis 1. Oktober 2026

    Für die Kategorie Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres können bis zum 1. Oktober 2026 Vorschläge eingereicht werden. Nach einer Vorauswahl stellen sich die fünf Bestplatzierten am 3. Dezember 2026 persönlich der Jury vor. Bewertet werden unter anderem persönliches Engagement, Kreativität, soziale und fachliche Kompetenz, Empathie sowie die Fähigkeit zum Krisenmanagement. Die Jury setzt sich erneut aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Lehre und Praxis zusammen. Die Nominierung ist über award-bv-pflegemanagement.de möglich.

    „Bereits eine Nominierung für den Pflegemanagement-Award ist etwas Besonderes – erst recht, wenn man am Ende zu den Geehrten zählt. Vor allem für den beruflichen Nachwuchs kann das ein prägendes Erlebnis sein. Die eingereichten Beiträge machen jedes Mal aufs Neue deutlich, mit wie viel Leidenschaft und Kreativität Pflegefachkräfte die Qualität der Patientenversorgung vorantreiben“, betont Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement und selbst Preisträgerin des Jahres 2016.

    „Daher freuen wir uns auch in diesem Jahr darauf, dass viele Führungskräfte ihre Mitarbeitenden ermutigen, sich durch eine Nominierung einzubringen und ihre innovativen Ideen einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren“, so Lukuc weiter.

    Pflegemanager:in des Jahres: Jury benennt Kandidatinnen und Kandidaten

    In der Kategorie Pflegemanager:in des Jahres werden geeignete Persönlichkeiten durch eine achtköpfige Jury vorgeschlagen. Voraussetzung ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten seit mindestens fünf Jahren eine Führungsposition innehaben und pflegerische Gesamtverantwortung tragen. Erwartet werden nachhaltiges und innovatives Handeln, Vorbildfunktion sowie ein klares Engagement für die Stärkung der Profession Pflege und des beruflichen Nachwuchses. Die Jury bestimmt die Preisträgerin oder den Preisträger anhand festgelegter objektiver Kriterien.

    Weitere Informationen zum Pflegemanagement-Award sowie zur Nominierung sind online abrufbar: https://award-bv-pflegemanagement.de 


    Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/pressemitteilung/items/852.html

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