• Kritische Stellungnahme der DGF zur Leiharbeit in der Pflege veröffentlicht

    Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) hat eine umfassende Stellungnahme zur Leiharbeit in der Pflege veröffentlicht, in der die vielfältigen Herausforderungen und Auswirkungen dieser Arbeitsform kritisch hinterfragt werden. Die DGF spricht sich dafür aus, Leiharbeit nicht als langfristige Lösung zu betrachten, sondern als ein ergänzendes Instrument zur Überbrückung temporärer Engpässe.

    Leiharbeit, auch als Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bekannt, wird zunehmend in Pflegeeinrichtungen eingesetzt, um kurzfristige Personalengpässe zu decken. Dies hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, die Qualität der Patientenversorgung und die Integration von Leiharbeitskräften in die Teams.

    Pro-Argumente: Flexibilität und Attraktive Arbeitsbedingungen

    Die DGF erkennt an, dass Leiharbeit in der Pflege gewisse Vorteile bietet. Pflegefachpersonen profitieren von höheren Gehältern und flexiblen Arbeitszeiten, was ihre berufliche Zufriedenheit und Work-Life-Balance verbessert. Leiharbeit ermöglicht zudem eine kurzfristige Überbrückung von Personalengpässen, etwa in Zeiten hoher Krankheitswellen oder bei erhöhtem Pflegebedarf. Dies kann die Patientenversorgung stabilisieren, solange die Einhaltung grundlegender Qualitätsstandards gewährleistet ist.

    Kontra-Argumente: Risiken für Teamdynamik und Pflegequalität

    Die DGF warnt jedoch vor den negativen Auswirkungen der Leiharbeit, insbesondere in spezialisierten Bereichen wie der Intensivpflege, Anästhesie und im Operationsdienst. Ein häufiger Wechsel von Leiharbeitnehmern beeinträchtigt die Kontinuität der Patientenversorgung und kann das Vertrauen zwischen Pflegepersonal und Patienten gefährden. Die mangelnde Integration von Leiharbeitnehmern in bestehende Teams führt oft zu Kommunikationsproblemen und einer erschwerten Zusammenarbeit, was gerade in Notfallsituationen problematisch sein kann.

    Darüber hinaus verursacht die Leiharbeit hohe Kosten für die Pflegeeinrichtungen, die sich negativ auf das Gesundheitssystem auswirken können. Die DGF fordert eine kritische Überprüfung der Refinanzierung von Leiharbeit im Gesundheitssektor und plädiert für eine stärkere Ausrichtung auf nachhaltige Personalstrategien.

    Forderungen der DGF

    Die DGF fordert eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für festangestellte Pflegefachpersonen, um die Abwanderung in die Leiharbeit zu reduzieren. Dazu gehören faire Gehälter, flexible Arbeitszeiten und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem müssen verbindliche Qualitätsstandards und unabhängige Zertifizierungen für Leiharbeitsfirmen eingeführt werden. Leiharbeitskräfte sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie über mindestens ein Jahr fachspezifische Berufserfahrung im jeweiligen Tätigkeitsfeld verfügen.

    Die DGF appelliert außerdem an eine langfristige Personalplanung, bei der Personalpools und Notfallreserven geschaffen werden, um kurzfristige Engpässe ohne den Einsatz von Leiharbeit zu bewältigen.

    Leiharbeit als kurzfristiges Instrument, nicht als Lösung

    Die DGF sieht in der Leiharbeit in der Pflege ein zweischneidiges Schwert. Während sie kurzfristige Flexibilität und eine schnelle Reaktion auf Personalengpässe ermöglicht, birgt sie auch Risiken für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitszufriedenheit des Pflegepersonals. Insbesondere in spezialisierten Bereichen wie der Intensivpflege muss die Qualitätssicherung an erster Stelle stehen.

    Hier lesen Sie die gesamte Stellungnahme der DGF: https://www.dgf-online.de/kritische-stellungnahme-der-dgf-zur-leiharbeit-in-der-pflege/


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  • DPR fordert praxisnahe Anerkennung internationaler Pflegefachpersonen

    Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert in einem aktuellen Positionspapier eine zügigere und qualitätsgesicherte Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels ist ihre Integration entscheidend für eine stabile pflegerische Versorgung in Deutschland.

    Das Positionspapier empfiehlt die Einführung einer gesetzlichen Kompetenzvermutung im Pflegeberufegesetz. Demnach soll die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung unter klar definierten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden, wenn die internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium abgeschlossen hat und über eine Berufszulassung im Herkunftsland verfügt.

    Der DPR schlägt zudem vor, die Kompetenzvermutung verbindlich an einen eventuellen Defizitbescheid im Anerkennungsverfahren sowie an eine Sprachkompetenz von mindestens B2 zu knüpfen.

    „Ohne internationale Pflegefachpersonen ist eine verlässliche pflegerische Versorgung in Deutschland nicht mehr möglich“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Die Kompetenzvermutung schafft Klarheit und Tempo im Anerkennungsverfahren. Der Defizitbescheid sorgt dafür, dass Unterschiede fachlich systematisch geprüft, transparent benannt und gezielt ausgeglichen werden können. So verbinden wir eine beschleunigte Anerkennung mit Qualität und Sicherheit.“

    Stellen die Prüfungen im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung fest, sollen diese im Defizitbescheid aufgeführt und innerhalb von zwei Jahren durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen oder eine Gleichwertigkeitsprüfung behoben werden. Während dieses Zeitraums soll eine vorläufige Berufserlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Pflegefachperson unter Auflagen erteilt werden – einschließlich entsprechender Vergütung und Anrechnung auf die Stellenschlüssel der Pflegeeinrichtungen und Kliniken.

    Der Deutsche Pflegerat bewertet die Kompetenzvermutung als wichtigen Schritt zur Entlastung der Pflegepraxis, zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in ambulanten, akut- und stationären Einrichtungen und als Signal für eine moderne, verantwortungsbewusste Anerkennungskultur.


    Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/kompetenzvermutung-gesetzlich-verankern

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  • Deutsche Krebshilfe fördert neue Stiftungsprofessur für Onkologische Pflege in Halle

    Mit zunehmender Komplexität moderner Krebstherapien wachsen auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, unterstützt die Deutsche Krebshilfe die Einrichtung einer Stiftungsprofessur für „Onkologische Pflegepraxis“ an der Universitätsmedizin Halle mit 1,5 Millionen Euro. Ziel ist es, die onkologische Fachpflege in Versorgung, Forschung und Lehre gezielt auf die besonderen Bedürfnisse von Krebspatient:innen auszurichten und weiterzuentwickeln.

    Die Stiftungsprofessur wird am Krukenberg Krebszentrum, dem zertifizierten onkologischen Zentrum der Universitätsmedizin Halle, angesiedelt und ist damit eng an die klinische Versorgung angebunden. Unter ihrer Leitung soll eine neue Arbeitsgruppe aufgebaut werden, die die supportive Pflege in der Onkologie gezielt stärkt und weiterentwickelt. Entsprechende Angebote tragen dazu bei, therapiebedingte Nebenwirkungen zu reduzieren sowie die Lebensqualität und psychische Stabilität von Patient:innen nachhaltig zu fördern.

    Zur stärkeren Verzahnung von Forschung und klinischer Versorgung ist ein Programm für „Clinical Nurse Scientists“ geplant. Es eröffnet akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen die Möglichkeit, neben ihrer Tätigkeit in der Praxis wissenschaftliche Fragestellungen im Bereich der onkologischen Pflege zu bearbeiten.

    Erweitertes Studienangebot geplant

    Ein weiterer Schwerpunkt der Stiftungsprofessur liegt auf dem Aufbau eines passgenauen Studienangebots. Auf Grundlage des an der Universitätsmedizin Halle bereits etablierten Masterstudiengangs „Gesundheits- und Pflegewissenschaften“ ist eine Spezialisierung in der onkologischen Pflege geplant. Ziel ist es, Inhalte der Fachweiterbildung „Pflege in der Onkologie“ mit wissenschaftlichen Methoden zu verknüpfen, um ein evidenzbasiertes und reflektiertes Handeln in der Praxis zu stärken.
    Neben Halle wird ausschließlich die Universität Freiburg für einen vergleichbaren, bislang einzigartigen Lehrstuhl gefördert. Die inhaltliche Ausgestaltung des neuen Studienangebots erfolgt in enger Abstimmung zwischen beiden Stiftungsprofessuren.

    „Die Deutsche Krebshilfe reagiert auf einen bestehenden Nachholbedarf in der Lehre und Forschung zur onkologischen Pflege. Dass wir uns im Wettbewerb um diese einzigartige Stiftungsprofessur, die sonst nur an der Universität Freiburg eingerichtet wird, durchgesetzt haben, verdeutlicht die sehr guten Voraussetzungen in Halle, Forschung, Lehre und Pflegepraxis in der Onkologie nahtlos zu verbinden. Mein Dank gilt allen Beteiligten der Universitätsmedizin Halle aus der Forschung, den Kliniken und der Pflegedirektion, die an der Vorbereitung dieser Stiftungsprofessur mitgewirkt haben“, erklärt Prof. Dr. Heike Kielstein, Dekanin der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

    Die Förderung durch die Deutsche Krebshilfe ist auf fünf Jahre angelegt und dient dem nachhaltigen Aufbau entsprechender Strukturen in der onkologischen Pflege.


    Zur Pressemitteilung: https://www.krebshilfe.de/informieren/presse/neues-aus-der-forschung/deutsche-krebshilfe-staerkt-onkologische-pflege/

    Foto: Die onkologische Fachpflege soll in den Bereichen Forschung, Versorgung und Lehre besser auf die besonderen Anforderungen von Krebspatient:innen vorbereitet werden. (Symbolbild) (c) Universitätsmedizin Halle

  • Abschluss des Bayerischen „Leading Nurse“-Projekts: Neue Rollenprofile für Pflegefachkräfte eingeführt

    Das neue Modell der „Leading Nurse“ in der Pflege fördert das Vertrauen und stärkt gleichzeitig die Verantwortung der Pflegefachkräfte in vollstationären Einrichtungen. Darauf wies Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Donnerstag beim Abschluss des Projekts der Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde in Bamberg hin.

    Die Ministerin betonte: „Die Einführung des Konzeptes ‚Leading Nurse‘ bringt weitreichende organisatorische Veränderungen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen mit sich. Im Rahmen des Modellprojekts wurden unterschiedliche Aufgaben- und Rollenprofile erprobt und festgelegt. Pflegefachkräfte qualifizierten sich zu ‚Leading Nurses‘ mit fachlicher Verantwortung. Die ‚Leading Nurse‘ ist für eine ihr zugeteilte Bewohnergruppe zuständig und plant, steuert und überwacht deren Pflege. Zudem ist sie die erste Ansprechperson für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Ärztinnen und Ärzte.“
     
    Gerlach ergänzte: „Mit dieser neuen Rolle geben wir Pflegefachkräften mehr Verantwortung, mehr Gestaltungsspielraum und mehr Anerkennung für ihre hohe fachliche Kompetenz. Das führt zu einer weiteren Professionalisierung und zu mehr Kontinuität in der Versorgung.“
     
    Die Ministerin fügte hinzu: „Wir haben dieses Leuchtturmprojekt mit rund 720.000 Euro gefördert und unterstützen damit gezielt innovative Konzepte zur Sicherung der Pflegequalität.“

    Das seit Januar 2023 in 16 stationären Pflegeeinrichtungen laufende Projekt verfolgte das Ziel, die Pflegeorganisation so weiterzuentwickeln, dass trotz des Fachkräftemangels eine hochwertige Versorgung im erforderlichen Personalmix sichergestellt werden kann. Gleichzeitig wurden Rahmenbedingungen definiert, die eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf weitere Träger im Freistaat Bayern ermöglichen.

     „Unsere Pflegekräfte leisten Tag für Tag Enormes – oft unter großem Druck und mit viel Herzblut. Gerade deshalb brauchen sie Strukturen, die sie stärken und ihnen den Rücken freihalten. Mit der Einführung der „Leading Nurse“ setzen wir einen wichtigen Meilenstein für eine professionelle und zukunftsfähige Pflege in Bayern. Dieses Projekt zeigt, wie Pflege aktiv gestaltet und Verantwortung übernommen werden kann. Ich danke allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Projekts ausdrücklich, denn sie haben Mut bewiesen und wichtige Impulse für die Zukunft der Pflege in Bayern gegeben.“, erläuterte die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin.

    Gerlach ergänzte: „Es ist nicht das einzige Projekt, das wir unterstützten, um die Qualität in den Pflegeeinrichtungen sowie die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege zu verbessern. Wir haben drei weitere Modellvorhaben in Bayern unterstützt, die sich zum Ziel gesetzt haben, mittels umfangreicher Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Qualität in den Einrichtungen zu stärken“. 


    Zur Pressemitteilung: https://www.stmgp.bayern.de/gerlach-modell-der-leading-nurse-staerktpflegequalitaet-und-verantwortung-projekt-zur-neuen-pflegeorganisationerfolgreich-abgeschlossen/

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  • Cochrane-Review: Pflegekräfte übernehmen Ärzteaufgaben

    Welche Auswirkungen hat es auf Patient:innen und Versorgungskosten, wenn in Krankenhäusern klar definierte ärztliche Aufgaben auf Pflegefachkräfte übertragen werden? Dieser Frage widmet sich ein aktuell veröffentlichter Cochrane Review. Die Ergebnisse – mit dem Hinweis, dass sie sich nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen lassen – zeigen folgendes Bild:

    Übernehmen Pflegefachpersonen ärztliche Tätigkeiten in einem klar umrissenen und begrenzten Rahmen, unterscheidet sich die Sterblichkeit der Patient:innen wahrscheinlich kaum oder gar nicht (Relatives Risiko: 1,03). Dieses Ergebnis basiert auf 19 Studien mit insgesamt 8.239 Teilnehmenden und weist eine moderate Vertrauenswürdigkeit auf.
    Auch hinsichtlich Lebensqualität und Selbstwirksamkeit der Patient:innen zeigen sich voraussichtlich keine oder nur geringfügige Unterschiede im Vergleich zur ärztlichen Versorgung. Grundlage hierfür sind 22 Studien mit 5.246 Teilnehmenden beziehungsweise 11 Studien mit 3.022 Teilnehmenden; die Evidenz wird ebenfalls als moderat vertrauenswürdig eingeschätzt.
    Bei unerwünschten Ereignissen – etwa nicht erkannten postoperativen Komplikationen oder stärkeren Nebenwirkungen infolge von Medikamentenanpassungen – besteht möglicherweise ebenfalls kaum ein Unterschied. Diese Einschätzung stützt sich auf 31 Studien mit 14.437 Teilnehmenden. Die Evidenzlage gilt hier jedoch als unsicher und wird als niedrig vertrauenswürdig bewertet.
    Offen bleibt, wie sich die Aufgabenübertragung finanziell auswirkt. Direkte Kosten wurden in 36 Studien untersucht: In 17 Fällen sanken die Ausgaben, wenn ärztliche Aufgaben an Pflegefachkräfte delegiert wurden, in neun Studien hingegen stiegen sie. Als mögliche Ursachen für höhere Kosten werden unter anderem längere Konsultationszeiten, vermehrte Überweisungen oder Unterschiede im Verordnungsverhalten genannt.

    Insgesamt wurden im Cochrane Review 82 randomisierte Studien mit zusammen 28.041 Patient:innen berücksichtigt. Die Untersuchungen fanden sowohl in der stationären Versorgung als auch in ambulanten Einrichtungen von Krankenhäusern statt.
    Die Studien deckten eine große Bandbreite an Modellen ab, in denen Pflegefachpersonen ärztliche Aufgaben übernahmen. Dabei variieren sowohl die Fachgebiete als auch die Verantwortungsbereiche, das Qualifikationsniveau und der Grad der Autonomie der Pflegenden. So übernahmen Pflegefachkräfte beispielsweise die Nachsorge bei Diabetes- oder Rheumapatient:innen, um den Krankheitsverlauf zu überwachen oder Medikamente anzupassen. In anderen Studien war die Wundversorgung nach Operationen Aufgabe der Pflegenden, während speziell geschulte Fachkräfte Vorsorge-Darmspiegelungen durchführten.
    Mehr als zwei Drittel der Studien wurden in europäischen Ländern durchgeführt, davon über die Hälfte im Vereinigten Königreich. Eine Untersuchung in Deutschland war nicht darunter.

    Timothy Schultz, Seniorautor des Reviews und Wissenschaftler am australischen „Flinders Health and Medical Research Institute“, erläutert: „Der Einsatz von Pflegefachpersonal statt Ärzt*innen ist kein einfacher Eins-zu-eins-Ersatz. Damit es in der Praxis gut funktioniert, sind die richtige Ausbildung, Unterstützung und geeignete Versorgungsmodelle erforderlich. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass Patient*innen dadurch nicht benachteiligt werden, sondern sogar davon profitieren können.“ Vor dem Hintergrund von Personalmangel, langen Wartezeiten und einem wachsenden Versorgungsbedarf im Gesundheitswesen halten die Autor:innen des Reviews die Übertragung klar definierter ärztlicher Aufgaben auf andere Berufsgruppen im Krankenhaus für potenziell sinnvoll.

    „Der Review liefert für solche Überlegungen Evidenz aus der internationalen Forschung. Aber er beantwortet nicht automatisch die Frage, ob sich solche Modelle in unserer deutschen Versorgungslandschaft bewähren würden“, ordnet Prof. Dr. Jörg Meerpohl, wissenschaftlicher Direktor von Cochrane Deutschland, ein. „Denn die Rolle von Pflegefachkräften im Vereinigten Königreich – dem Land, in dem die meisten eingeschlossenen Studien durchgeführt wurden – unterscheidet sich aktuell rechtlich und organisatorisch von den Rahmenbedingungen in Deutschland. Wir können diese sehr ermutigenden Ergebnisse des Reviews daher nicht pauschal und uneingeschränkt auf Deutschland übertragen. Eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen in Deutschland sollte begleitend evaluiert werden, um lokale Hürden in Organisation, Zuständigkeiten und Qualifikationswegen früh zu identifizieren und Patient*innensicherheit sowie Versorgungsqualität verlässlich abzusichern.“


    Zum Hintergrund:
    In Deutschland durften Pflegefachpersonen ärztliche Tätigkeiten bis Ende 2025 nur im Rahmen ärztlicher Delegation und zeitlich befristeter Modellvorhaben übernehmen. Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ am 1. Januar 2026 können Pflegefachkräfte bei nachgewiesener Kompetenz nun klar definierte Leistungen in stationären und ambulanten Versorgungskontexten eigenverantwortlich erbringen.

    Über Cochrane Deutschland:
    Cochrane Deutschland mit Sitz in Freiburg ist Teil der internationalen, gemeinnützigen Cochrane Collaboration. Das Netzwerk unabhängiger Wissenschaftler:innen erstellt systematische Übersichtsarbeiten zu unterschiedlichen medizinischen und gesundheitlichen Fragestellungen – die sogenannten Cochrane Reviews. Darin fassen die Forschenden die weltweite Studienlage transparent zusammen und bewerten deren Qualität. Ziel ist es, auf diese Weise eine evidenzbasierte und verlässliche Grundlage für medizinische und gesundheitspolitische Entscheidungen zu schaffen. Seit der Gründung 1993 wurden bereits rund 9.500 Cochrane Reviews veröffentlicht. Cochrane Deutschland übersetzt besonders relevante Reviews aus dem Englischen ins Deutsche und macht sie so für die Öffentlichkeit in Deutschland leichter zugänglich.

    Originalpublikation:
    Butler M, Kirwan M, Mc Carthy VJC, Cole JA, Schultz TJ. Substitution of nurses for physicians in the hospital setting for patient, process of care, and economic outcomes. Cochrane Database of Systematic Reviews 2026, Issue 2. Art. No.: CD013616. DOI: 10.1002/14651858.CD013616.pub2.


    Zur Pressemitteilung: https://idw-online.de/de/news865966

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  • Meilenstein für Pflegewissenschaft: DFG nimmt Disziplin erstmals in Fächerstruktur auf

    Ein historischer Meilenstein für die Pflegewissenschaft in Deutschland: Zum ersten Mal wurde die Disziplin offiziell in die Fächerstruktur der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aufgenommen. Damit erfährt die Pflegewissenschaft eine längst überfällige Anerkennung als eigenständige, wissenschaftlich fundierte Disziplin durch die wichtigste Forschungsförderorganisation des Landes.

    Die Aufnahme in die DFG-Fächerstruktur ist ein bedeutender Erfolg für die Pflegewissenschaft. Sie honoriert die jahrelange Aufbauarbeit der pflegewissenschaftlichen Arbeitsgruppen in Deutschland sowie ihr Engagement bei der Beantragung und Durchsetzung von DFG-Projekten. Auch die Aktivitäten der DGP haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet.

    Die Aufnahme der Pflegewissenschaft als eigenständige Disziplin in die Deutsche Forschungsgemeinschaft bringt für die Fachcommunity bedeutende Vorteile:

    • Anerkennung und Sichtbarkeit:Pflegewissenschaft wird als etablierte und relevante Disziplin in der Forschungsgemeinschaft bestätigt.
    • Gezielte Fördermöglichkeiten: Forschende erhalten leichter Zugang zu DFG-Fördermitteln und neuen Programmen.
    • Stärkere institutionelle Verankerung an Hochschulen/Universitäten: Die Entwicklung von Professuren, Studiengängen und Forschungszentren wird unterstützt.
    • Einfluss auf Forschungsstrategien:Vertreter:innen der Disziplin können aktiv an Entscheidungen und Prioritäten der DFG mitwirken.
    • Kooperation und Nachwuchsförderung: Neue Netzwerke, Forschungsgruppen und strukturierte Programme für Nachwuchswissenschaftler:innen werden gefördert.

    „Die Setzung der Pflegewissenschaft in der DFG-Fächerstruktur hat das Potenzial, der Disziplin einen produktiven Schub zu verleihen, noch besser DFG-antragsfähig zu werden und an den Förderformaten mit einem relevanten Antragsaufkommen zu partizipieren“, so Gabriele Meyer, Vorstandsmitglied der DGP und DFG-Fachkollegiatin in zweiter Amtszeit. „Jetzt kommt es darauf an, gute Kandidat:innen der Pflegewissenschaft für die nächste Wahl des DFG-Fachkollegiums ins Rennen zu schicken.“


    Zur Pressemitteilung: https://dg-pflegewissenschaft.de/aktuelles/pflegewissenschaft-erstmals-explizit-in-der-faecherstruktur-der-deutschen-forschungsgemeinschaft-dfg-abgebildet/

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  • DPR veröffentlicht Positionspapier: Finanzreform im Gesundheitswesen muss Versorgungslogik einschließen

    Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zum Ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit veröffentlicht. Darin erkennt der DPR den finanziellen Handlungsdruck in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich an, übt jedoch deutliche Kritik an der Ausrichtung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Der fiskalisch eng geführte Auftrag der FinanzKommission lasse Versorgungslogik, Strukturentwicklung und langfristige Steuerungsfragen weitgehend außer Acht – und drohe damit, notwendige strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen erneut zu verzögern.

    „Der Bericht reagiert auf ein reales Finanzproblem, bleibt aber in einer Logik stehen, die wir seit Jahren kennen. Es wird kurzfristig auf Ausgaben geschaut, ohne die strukturellen Ursachen anzugehen. Das ist das Muster, das uns in die heutige Situation geführt hat", sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

    Der DPR kritisiert in seinem Papier, dass über Jahrzehnte strukturelle Reformen im Gesundheitswesen ausblieben – unabhängig davon, ob finanzieller Druck herrschte oder größere Spielräume vorhanden waren. Stattdessen habe sich eine Praxis etabliert, bei der kurzfristige Kostenentwicklungen adressiert werden, während grundlegende Versorgungsfragen unbeantwortet bleiben. Den aktuellen Bericht der FinanzKommission sieht der DPR als Fortsetzung dieser Entwicklung.
    „Wir erleben erneut, dass Reformen aus der Kassenlage heraus gedacht werden – nicht aus der Versorgung heraus. Das wird den Herausforderungen eines alternden und komplexer werdenden Versorgungssystems nicht gerecht", so Vogler. Die demografische Entwicklung, steigende Multimorbidität und der wachsende Fachkräftemangel erhöhten den Druck auf alle Versorgungsbereiche gleichzeitig. Eine isolierte Betrachtung einzelner Leistungsbereiche unter Kostengesichtspunkten reiche daher nicht mehr aus.

    Kritik an konkreten Maßnahmen

    Besonders kritisch bewertet der DPR in seinem Positionspapier die Maßnahmen 26, 27, 28 und 57 des Berichts. Diese betreffen zentrale Bereiche der pflegerischen Versorgung, darunter das Pflegebudget, die Tarifrefinanzierung, pflegeentlastende Maßnahmen sowie pflegesensitive Leistungsbereiche wie Behandlungspflege, außerklinische Intensivpflege sowie Vorsorge und Rehabilitation. Dass die FinanzKommission diese als Kategorie-A-Maßnahmen ohne erwartbare Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit einordnet, sei für den DPR nicht nachvollziehbar.

    In dem Papier wird zudem darauf hingewiesen, dass kurzfristige Einsparungen ohne strukturelle Anpassungen erfahrungsgemäß zu Versorgungsproblemen und langfristig höheren Folgekosten führen. Eingriffe beim Personal, bei Leistungen oder bei Finanzierungssystematiken wirkten sich stets auf andere Bereiche aus – im Krankenhaus, in der Rehabilitation, in der Langzeitpflege und in familiären Sorgearrangements.

    Eine Rückführung des Pflegebudgets in das DRG-System lehnt der DPR entschieden ab. Das Pflegebudget sei kein Fehlanreiz, sondern ein notwendiger Schutzmechanismus gegen strukturelle Fehlsteuerungen. Tarifentwicklungen in der Pflege dürften nicht als Kostenproblem bewertet werden, da sie Voraussetzung für Fachkräftesicherung und stabile Versorgung seien. Eine Verlagerung von Lasten in Familien oder andere Sozialleistungssysteme bezeichnet der DPR nicht als Reform, sondern als Kostenverschiebung.

    Forderung nach verbindlichem Reformpfad

    In seinem Positionspapier fordert der DPR eine grundlegende Neuausrichtung der Reformperspektive. Finanzstabilisierung müsse konsequent mit Versorgungslogik verbunden werden. Reformen sollten sich daran messen lassen, ob sie Versorgung sichern, Qualität stärken und langfristig tragfähig sind.

    „Unser Problem ist nicht, dass wir über Finanzen sprechen – unser Problem ist, dass wir zu selten über Strukturen und Prioritäten sprechen. Wenn wir jetzt wieder nur fiskalisch reagieren, werden wir in wenigen Jahren vor denselben Problemen stehen. Finanzielle Stabilität ohne Versorgungssicherheit ist kein Erfolg, sondern ein Risiko für die Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitssystems", betont Vogler.

    Das vollständige Positionspapier ist auf der Website des Deutschen Pflegerats abrufbar: https://deutscher-pflegerat.de/download/positionspapier_des_dpr_zum_ersten_bericht_der_finanzkommission_gesundheit.pdf


    Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/positionspapier-des-dpr-veroeffentlicht.-finanzkommission-liefert-impulse--nachhaltige-reform-braucht-struktur-und-versorgungslogik

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  • Pflegemanagement-Award 2027: Nominierungen ab sofort möglich

    Der Pflegemanagement-Award geht in die nächste Runde: Ab sofort können Nachwuchs-Pflegemanagerinnen und -Pflegemanager für den Award 2027 nominiert werden. Die Auszeichnung zählt zu den wichtigsten Preisen im Bereich Pflegemanagement und wird vom Bundesverband Pflegemanagement gemeinsam mit Springer Pflege in verschiedenen Kategorien vergeben. Die Preisverleihung findet am 29. Januar 2027 im Rahmen des Kongresses Pflege 2027 in Berlin statt.

    Ausgezeichnet werden Leistungen in den Kategorien Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres sowie Pflegemanager:in des Jahres. Während in der Nachwuchskategorie Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen können, werden erfahrene Pflegemanagerinnen und Pflegemanager von einer hochkarätig besetzten Jury nominiert.

    Die Verleihung des Awards erfolgt im Rahmen einer Abendveranstaltung im dbb Forum Berlin. Unterstützt wird die Preisvergabe erneut von den langjährigen Sponsoren Fresenius Kabi Deutschland und ZEQ sowie von Arjo.

    Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres: Nominierungen bis 1. Oktober 2026

    Für die Kategorie Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres können bis zum 1. Oktober 2026 Vorschläge eingereicht werden. Nach einer Vorauswahl stellen sich die fünf Bestplatzierten am 3. Dezember 2026 persönlich der Jury vor. Bewertet werden unter anderem persönliches Engagement, Kreativität, soziale und fachliche Kompetenz, Empathie sowie die Fähigkeit zum Krisenmanagement. Die Jury setzt sich erneut aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Lehre und Praxis zusammen. Die Nominierung ist über award-bv-pflegemanagement.de möglich.

    „Bereits eine Nominierung für den Pflegemanagement-Award ist etwas Besonderes – erst recht, wenn man am Ende zu den Geehrten zählt. Vor allem für den beruflichen Nachwuchs kann das ein prägendes Erlebnis sein. Die eingereichten Beiträge machen jedes Mal aufs Neue deutlich, mit wie viel Leidenschaft und Kreativität Pflegefachkräfte die Qualität der Patientenversorgung vorantreiben“, betont Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement und selbst Preisträgerin des Jahres 2016.

    „Daher freuen wir uns auch in diesem Jahr darauf, dass viele Führungskräfte ihre Mitarbeitenden ermutigen, sich durch eine Nominierung einzubringen und ihre innovativen Ideen einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren“, so Lukuc weiter.

    Pflegemanager:in des Jahres: Jury benennt Kandidatinnen und Kandidaten

    In der Kategorie Pflegemanager:in des Jahres werden geeignete Persönlichkeiten durch eine achtköpfige Jury vorgeschlagen. Voraussetzung ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten seit mindestens fünf Jahren eine Führungsposition innehaben und pflegerische Gesamtverantwortung tragen. Erwartet werden nachhaltiges und innovatives Handeln, Vorbildfunktion sowie ein klares Engagement für die Stärkung der Profession Pflege und des beruflichen Nachwuchses. Die Jury bestimmt die Preisträgerin oder den Preisträger anhand festgelegter objektiver Kriterien.

    Weitere Informationen zum Pflegemanagement-Award sowie zur Nominierung sind online abrufbar: https://award-bv-pflegemanagement.de 


    Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/pressemitteilung/items/852.html

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