• Springerkonzepte entlasten Pflegekräfte – Hochschule Kempten evaluiert Modellprojekt in Bayern

    Kurzfristige Personalausfälle sind in der Langzeitpflege keine Ausnahme, sondern Alltag. Oft müssen Pflegekräfte an eigentlich freien Tagen einspringen oder offene Dienste werden durch Leiharbeitskräfte abgedeckt. Die Folgen: unzuverlässige Dienstpläne, sinkende Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden und steigende Personalkosten. Um hier gegenzusteuern, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) das Modellprojekt „Springerkonzepte in der Langzeitpflege“ gestartet. Die wissenschaftliche Evaluation des Projekts liegt nun vor und wurde von der Hochschule Kempten unter der Leitung von Prof. Dr. Johannes Zacher und Prof. Dr. Philipp Prestel durchgeführt.

    Erprobung flexibler Personalkonzepte

    Das Modellprojekt lief von September 2023 bis Oktober 2024 und umfasste 65 Einrichtungen der ambulanten sowie (teil-)stationären Langzeitpflege in Bayern. Getestet wurden dabei unterschiedliche Ausgestaltungen von Springerkonzepten – von flexiblen Einsatz- und Dienstplanmodellen über speziell eingerichtete Koordinationsstrukturen bis hin zu Rufbereitschaften und finanziellen Anreizsystemen.

    Wissenschaftliche Begleitung durch die Hochschule Kempten

    Die Hochschule Kempten übernahm die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts und prüfte die Wirksamkeit der eingesetzten Konzepte, den Personalbedarf sowie die zu erwartenden Kosten. Grundlage der Evaluation waren qualitative Experteninterviews, Befragungen von Springerkräften und Stammbelegschaften sowie detaillierte Analysen von Dienstplandaten.

    Ergebnisse: Vielfältige Konzepte, klare Entlastungseffekte

    Die Evaluation macht deutlich: Springerkonzepte entlasten die Stammbelegschaften spürbar. Dank der flexiblen Einsatzplanung der Springerkräfte müssen reguläre Mitarbeitende seltener kurzfristig einspringen, wodurch Dienstpläne stabiler werden. Auch der Planungs- und Organisationsaufwand für Leitungskräfte verringert sich deutlich. Der Abschlussbericht zeigt zudem auf, wie Springerkonzepte in der Langzeitpflege refinanziert werden können, und enthält praxisnahe Empfehlungen für ein wirksames Ausfallmanagement. Damit liefert das Projekt eine belastbare Grundlage für die Weiterentwicklung und den breiten Einsatz von Springerkonzepten in der Langzeitpflege.

    „Die Evaluation des Modellprojekts zeigt, wie Springerkonzepte als innovative Personaleinsatzmodelle zur Entlastung von Pflegekräften beitragen können. Die Ergebnisse des Projekts liefern somit eine fundierte Grundlage für eine zukunftsweisende und nachhaltige Personaleinsatzplanung in der Langzeitpflege“, so Prof. Dr. Johannes Zacher, Projektleiter an der Hochschule Kempten.

    Über das IGG – Institut für Gesundheit und Generationen

    Das IGG – Institut für Gesundheit und Generationen der Hochschule Kempten widmet sich der interdisziplinären Forschung in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention sowie Versorgung im Alter und hat sich dabei zum Ziel gesetzt, Praxis, Lehre und Forschung miteinander zu verbinden. http://www.hs-kempten.de/igg

    Wissenschaftliche Ansprechpartner:
    Prof. Dr. Johannes Zacher, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Prof. Dr. Philipp Prestel, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


    Zur Pressemitteilung: https://www.hs-kempten.de/hochschule/aktuelles/artikel/springerkonzepte-entlasten-pflegepersonal-deutlich-3516

    Foto: stock.adobe.com - amnaj

  • HTWG Konstanz untersucht KI-gestützte Sturzprävention in der Pflege

    Stürze zählen zu den häufigsten und folgenreichsten Ereignissen im pflegerischen Alltag. Das grenzüberschreitende Projekt „CareVolution AI“, an dem die HTWG Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung als wissenschaftlicher Partner beteiligt ist, will hier neue Wege eröffnen. Mithilfe intelligenter Sensorik und KI-gestützter Datenanalyse sollen Sturzrisiken frühzeitig erkannt, Pflegeprozesse unterstützt und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Gemeinsam mit Partnern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz führt die Hochschule dazu eine internationale Studie in mehreren Einrichtungen im DACH-Raum durch.

    Stürze bleiben zentrale Herausforderung im Pflegealltag

    Stürze älterer Menschen stellen das Gesundheitswesen seit langem vor große Herausforderungen. Sie können schwerwiegende Folgen wie Frakturen nach sich ziehen und sind für viele Betroffene mit der Angst verbunden, unbemerkt zu stürzen und längere Zeit ohne Hilfe zu bleiben. Bestehende technische Lösungen wie Klingelmatten gelten im Alltag oft als nur eingeschränkt praktikabel, weil sie kabelgebunden, unflexibel und selbst mit Stolperrisiken verbunden sind.

    Zugleich verschärfen der demografische Wandel und der Fachkräftemangel die Situation in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Personalknappheit, hohe Arbeitsbelastung und Burnout wirken sich zunehmend auf Versorgungsqualität und Patientensicherheit aus. Vor diesem Hintergrund setzt das Projekt auf technische Unterstützung, deren Nutzen jedoch nicht nur behauptet, sondern wissenschaftlich überprüft werden soll. „Wir adressieren mit dem Projekt die Herausforderung, angesichts des demografischen Wandels und knapper personeller Ressourcen die Sicherheit und Qualität in der Pflege zu stärken. Intelligente Sensorik kann helfen, Pflegekräfte zu entlasten und Betroffene besser zu unterstützen – vorausgesetzt, ihr Nutzen wird wissenschaftlich nachvollziehbar und evidenzbasiert belegt“, sagt Prof. Dr. Ralf Seepold, Projektleiter an der HTWG Konstanz.

    Berührungslose Sensorik soll Risiken frühzeitig erfassen

    Im Zentrum des Vorhabens steht ein Sensorsystem des österreichischen Unternehmens Cogvis. Kleine 3D-Umgebungssensoren werden an Zimmerdecken in Pflege- und Klinikräumen angebracht und erfassen berührungslos Bewegungen im Raum. Das System analysiert Aktivitäts- und Bewegungsmuster, erkennt Lageveränderungen und identifiziert mithilfe eingebetteter KI-Algorithmen sturzähnliche Ereignisse. Wenn eine Auffälligkeit registriert wird, erfolgt automatisch eine Alarmierung des zuständigen Pflegepersonals. Nach Angaben der Projektpartner werden dabei keine Video-, Bild- oder Audiodaten verarbeitet, sondern ausschließlich abstrahierte Tiefeninformationen, sodass Personen nicht identifizierbar sind.

    Das System soll sich flexibel an unterschiedliche Anforderungen im Pflegealltag anpassen lassen. Neben der Erkennung von Sturzereignissen oder Sturzrisiken können auch Hinweise auf nächtliche Unruhe, veränderte Bewegungsmuster oder andere pflegerelevante Entwicklungen erfasst werden. Dadurch sollen Pflegekräfte früher reagieren und Risiken besser einschätzen können. Auch längerfristige Veränderungen, etwa bei Mobilität, Schlaf oder möglichen kognitiven Auffälligkeiten, können nach Angaben der Projektbeteiligten sichtbar gemacht werden.

    HTWG verantwortet wissenschaftliche Begleitung

    Die wissenschaftliche Verantwortung für das Projekt liegt bei der HTWG Konstanz. Unter Leitung von Prof. Dr. Ralf Seepold sowie mit Beteiligung von Prof. Dr. Clotilde Rohleder und Prof. Dr. Irenäus Schoppa wird eine internationale Studie in vier Piloteinrichtungen im DACH-Raum konzipiert und umgesetzt. Zum Aufgabenbereich gehören die Studienplanung, die Auswahl geeigneter Methoden, die Auswertung der Daten sowie die ethische und datenschutzrechtliche Absicherung. Ein Ethikvotum liegt bereits vor.

    Untersucht werden soll nicht nur die technische Zuverlässigkeit des Systems, sondern auch seine Auswirkungen auf Pflegequalität, Patientensicherheit und Arbeitsbelastung des Personals. Darüber hinaus interessiert die Forschenden, ob sich der Nutzen unter unterschiedlichen Versorgungsbedingungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz vergleichbar zeigt. „Das Potenzial intelligenter Sturzsensorik liegt für mich darin, den Pflegealltag gezielt zu unterstützen und die Sicherheit von Betroffenen zu erhöhen. Entscheidend ist jedoch, dass wir diesen Nutzen wissenschaftlich absichern. Erst durch die begleitende Studie werden die Ergebnisse nachvollziehbar, empirisch belegt und evidenzbasiert einordenbar – und damit eine verlässliche Grundlage für die Praxis“, so Seepold.

    Zusammenarbeit von Partnern aus Praxis, Technik und Wissenschaft

    Das Projekt bringt Partner aus Wissenschaft, Technologie und Pflegepraxis zusammen. Das Gesundheitsnetzwerk BioLAGO koordiniert die Vernetzung der Beteiligten. Die Gesamtkoordination liegt bei der Novoviam GmbH in der Schweiz, während die technische Umsetzung – einschließlich Sensorentwicklung, Softwareintegration, KI-Module und Schulung – von der Cogvis GmbH in Wien übernommen wird. Als Pilotstandorte beteiligen sich Einrichtungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Insgesamt sollen rund 110 Zimmer mit den Sensoren ausgestattet werden.

    „CareVolution AI“ läuft seit dem 1. Mai 2025, verfügt über ein Gesamtbudget von 1,24 Millionen Euro und wird bis Oktober 2027 im Programm Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein gefördert. Nach Abschluss der letzten Abstimmungen mit den Projektpartnern startet nun die auf zwölf Monate angelegte Studie. Perspektivisch sollen die Ergebnisse nicht nur veröffentlicht, sondern auch in die Lehre an der HTWG einfließen, unter anderem in den neuen Studiengang Angewandte Künstliche Intelligenz.


    Zur Pressemitteilung: https://www.htwg-konstanz.de/aktuelles/news/pflege-trifft-kuenstliche-intelligenz-hochschule-konstanz-forscht-fuer-mehr-sicherheit-in-der-pflege

    Foto: Prof. Dr. Ralf Seepold, Daniel Vélez Gutiérrez und Dr. Giulia Maria Mattia forschen an der HTWG Konstanz für mehr Sicherheit in der Pflege. (c) HTWG

  • DPR fordert zum Tag des Grundgesetzes stärkere Absicherung der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf

    Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026 forderte der Deutsche Pflegerat (DPR), die Rechte von Menschen mit Pflegebedarf wirksamer abzusichern. Menschenwürde und Sozialstaat dürften auch dann nicht an Grenzen stoßen, wenn Menschen auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind.

    Nach Auffassung des DPR ist Pflege nicht nur eine soziale Leistung, sondern Ausdruck staatlicher Schutz- und Gewährleistungsverantwortung gegenüber vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Wer Pflege benötigt, müsse sich auf Schutz, Unterstützung und eine gute Versorgung verlassen können. Dies dürfe nicht vom Wohnort, von Systemgrenzen, bürokratischen Hürden oder knappen Ressourcen abhängen. Entscheidend sei vielmehr, dass der Sozialstaat Menschen mit Pflegebedarf im Alltag tatsächlich erreiche.

    Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Der Tag des Grundgesetzes erinnert daran, dass Menschenwürde, Sozialstaat und staatliche Schutzpflichten im Alltag der Menschen ankommen müssen. Für Menschen mit Pflegebedarf entscheidet sich Würde ganz konkret: Erhalten sie Zugang zu guter Versorgung? Werden ihre Bedarfe gesehen? Werden sie geschützt? Können sie sich darauf verlassen, nicht an Systemgrenzen, Bürokratie oder Ressourcenknappheit zu scheitern? Derzeit gibt es erhebliche Zweifel, ob die Rechte für pflegebedürftige Menschen in Deutschland umfassend gesichert sind.“

    Auch Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR und Mitglied der DPR-Fachkommission zur Aufnahme der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz, sieht hier deutlichen Handlungsbedarf. „Die Sicherung der pflegerischen Versorgung ist eine staatlich verantwortete Daseinsvorsorge. Menschen mit Pflegebedarf brauchen hier mehr als gute Absichten. Sie benötigen verlässliche Rechte, niedrigschwellig erreichbare Unterstützung und eine bedarfsgerechte Versorgung, die tatsächlich bei ihnen ankommt. Die Schutzaufträge des Grundgesetzes müssen stärker auf ihre Lebenswirklichkeit bezogen werden: auf den Alltag zu Hause, in der Langzeitpflege, im Krankenhaus und überall dort, wo Menschen Unterstützung brauchen. Es geht darum, ihre Würde nicht nur zu achten, sondern im Pflegealltag konkret erfahrbar zu machen und zu sichern.“

    Der DPR betont, dass Pflegebedürftigkeit nicht nur Fragen der Menschenwürde berührt, sondern auch Schutz, Fürsorge, Teilhabe und Versorgungssicherheit. Damit seien zentrale verfassungsrechtliche Prinzipien des Sozialstaats betroffen. Pflegerische Versorgung sei ein elementares Grundbedürfnis. Der Staat müsse dafür sorgen, dass Menschen mit Pflegebedarf verlässlich unterstützt und entsprechend ihrer individuellen Bedarfe gut versorgt werden.

    „Pflegerische Versorgung ist keine freiwillige Zusatzleistung eines funktionierenden Sozialstaats. Sie gehört zu seinen Grundaufgaben“, so Vogler. „Wer die Menschenwürde ernst nimmt, muss auch die Bedingungen ernst nehmen, unter denen Menschen gepflegt, begleitet und versorgt werden.“

    Aus Sicht des Deutschen Pflegerats müssen Rechte, Schutz und Versorgung von Pflegebedürftigen konsequent gestärkt werden. Menschen müssten sich auf gute Pflege und Unterstützung verlassen können, wenn sie diese benötigen. Die Schutzaufträge des Grundgesetzes und die staatliche Verantwortung müssten deshalb im pflegerischen Alltag spürbar werden.

    Dabei müsse die Versorgungsperspektive konsequent bedarfsgerecht und zukunftsorientiert mitgedacht werden. Pflegefachpersonen erlebten täglich, wo Versorgung funktioniere, wo sie brüchig werde und wo Menschen durch fehlende Strukturen, lange Wege oder unzureichende Unterstützung belastet würden. Ob Menschenwürde und Sozialstaat tatsächlich wirksam seien, zeige sich gerade in der konkreten Versorgung. Gute Gesetze müssten daran messbar sein, dass sie Versorgung sichern, Pflegebedürftige sowie An- und Zugehörige entlasten und die Kompetenzen der professionellen Pflege wirksam einbeziehen.

    „Das Grundgesetz ist ein Schutzversprechen. Dieses Schutzversprechen muss auch für Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre An- und Zugehörigen spürbar werden“, betont Hilberger-Kirlum. „Dafür braucht es klare Verantwortung und eine pflegerische Versorgung, die sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen in ihren jeweiligen Lebenswelten orientiert. Erfüllt werden kann es nur mit gesicherten Versorgungsformen und -strukturen, in deren Mittelpunkt die Profession Pflege steht.“

    Der Deutsche Pflegerat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine eingesetzte Fachkommission zur Aufnahme der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz. Sie befasst sich mit der Frage, wie Würde, Schutz, Fürsorge, Zugang und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf künftig wirksamer abgesichert werden können.


    Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/tag-des-grundgesetzesrechte-von-menschen-mit-pflegebedarf-staerker-absichern

    Foto: stock.adobe.com - U. J. Alexander

  • Pflegemanagement-Award 2027: Nominierungen ab sofort möglich

    Der Pflegemanagement-Award geht in die nächste Runde: Ab sofort können Nachwuchs-Pflegemanagerinnen und -Pflegemanager für den Award 2027 nominiert werden. Die Auszeichnung zählt zu den wichtigsten Preisen im Bereich Pflegemanagement und wird vom Bundesverband Pflegemanagement gemeinsam mit Springer Pflege in verschiedenen Kategorien vergeben. Die Preisverleihung findet am 29. Januar 2027 im Rahmen des Kongresses Pflege 2027 in Berlin statt.

    Ausgezeichnet werden Leistungen in den Kategorien Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres sowie Pflegemanager:in des Jahres. Während in der Nachwuchskategorie Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen können, werden erfahrene Pflegemanagerinnen und Pflegemanager von einer hochkarätig besetzten Jury nominiert.

    Die Verleihung des Awards erfolgt im Rahmen einer Abendveranstaltung im dbb Forum Berlin. Unterstützt wird die Preisvergabe erneut von den langjährigen Sponsoren Fresenius Kabi Deutschland und ZEQ sowie von Arjo.

    Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres: Nominierungen bis 1. Oktober 2026

    Für die Kategorie Nachwuchs-Pflegemanager:in des Jahres können bis zum 1. Oktober 2026 Vorschläge eingereicht werden. Nach einer Vorauswahl stellen sich die fünf Bestplatzierten am 3. Dezember 2026 persönlich der Jury vor. Bewertet werden unter anderem persönliches Engagement, Kreativität, soziale und fachliche Kompetenz, Empathie sowie die Fähigkeit zum Krisenmanagement. Die Jury setzt sich erneut aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Lehre und Praxis zusammen. Die Nominierung ist über award-bv-pflegemanagement.de möglich.

    „Bereits eine Nominierung für den Pflegemanagement-Award ist etwas Besonderes – erst recht, wenn man am Ende zu den Geehrten zählt. Vor allem für den beruflichen Nachwuchs kann das ein prägendes Erlebnis sein. Die eingereichten Beiträge machen jedes Mal aufs Neue deutlich, mit wie viel Leidenschaft und Kreativität Pflegefachkräfte die Qualität der Patientenversorgung vorantreiben“, betont Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement und selbst Preisträgerin des Jahres 2016.

    „Daher freuen wir uns auch in diesem Jahr darauf, dass viele Führungskräfte ihre Mitarbeitenden ermutigen, sich durch eine Nominierung einzubringen und ihre innovativen Ideen einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren“, so Lukuc weiter.

    Pflegemanager:in des Jahres: Jury benennt Kandidatinnen und Kandidaten

    In der Kategorie Pflegemanager:in des Jahres werden geeignete Persönlichkeiten durch eine achtköpfige Jury vorgeschlagen. Voraussetzung ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten seit mindestens fünf Jahren eine Führungsposition innehaben und pflegerische Gesamtverantwortung tragen. Erwartet werden nachhaltiges und innovatives Handeln, Vorbildfunktion sowie ein klares Engagement für die Stärkung der Profession Pflege und des beruflichen Nachwuchses. Die Jury bestimmt die Preisträgerin oder den Preisträger anhand festgelegter objektiver Kriterien.

    Weitere Informationen zum Pflegemanagement-Award sowie zur Nominierung sind online abrufbar: https://award-bv-pflegemanagement.de 


    Zur Pressemitteilung: https://www.bv-pflegemanagement.de/pressemitteilung/items/852.html

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