Businesswoman mobile using ,Social, media, Marketing conceptDie Pflegekammer Nordrhein-Westfalen bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, sich bis zum 31. Dezember 2024 aktiv an der Entwicklung der ersten Berufsordnung für Pflegefachpersonen in NRW zu beteiligen. Der aktuelle Entwurf der Berufsordnung sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung stehen online zur Verfügung und können kommentiert werden.

Die Berufsordnung definiert erstmals in Nordrhein-Westfalen die Rechte, Pflichten, Aufgaben und Verantwortungen von Pflegefachpersonen. Sie soll als Orientierungshilfe für den beruflichen Alltag dienen und Verhaltenshinweise im Umgang mit Patient*innen, Bewohner*innen, Klient*innen sowie Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen bieten. Grundlage für die Entwicklung der Berufsordnung ist das Heilberufsgesetz (HeilBerG), das die Pflegekammer zur Erstellung einer solchen Ordnung verpflichtet.

Im Rahmen von sieben Regionalkonferenzen, die bis April 2024 stattfanden, wurden gemeinsam mit allen Mitgliedern zahlreiche Aspekte der Berufsordnung diskutiert. Die Anregungen aus diesen Veranstaltungen sind in den aktuellen Entwurf eingeflossen, der nun erneut zur Prüfung und Kommentierung freigegeben ist.

Um erneut allen die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen, steht der aktuelle Entwurf der Berufsordnung sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung für vier Wochen bis zum 31.12.24 auf der Webseite zu Verfügung. 
Kommentare und Anregungen zum Entwurf der Berufsordnung können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen lädt alle Mitglieder ein, diesen finalen Schritt aktiv mitzugestalten und sich an der Entwicklung der Berufsordnung zu beteiligen.


Zur Mitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/berufsordnung/

Foto: stock.adobe.com – Poramet

Foto: stock.adobe.com – Poramet Pflegekammer NRW lädt Mitglieder zur Kommentierung der Berufsordnung ein Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, sich bis zum 31. Dezember 2024 aktiv an der Entwicklung der ersten Berufsordnung für Pflegefachpersonen in NRW zu beteiligen. Der aktuelle Entwurf der Berufsordnung sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung stehen online zur Verfügung und können kommentiert werden. Die Berufsordnung definiert erstmals in Nordrhein-Westfalen die Rechte, Pflichten, Aufgaben und Verantwortungen von Pflegefachpersonen. Sie soll als Orientierungshilfe für den beruflichen Alltag dienen und Verhaltenshinweise im Umgang mit Patient*innen, Bewohner*innen, Klient*innen sowie Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen bieten. Grundlage für die Entwicklung der Berufsordnung ist das Heilberufsgesetz (HeilBerG), das die Pflegekammer zur Erstellung einer solchen Ordnung verpflichtet. Im Rahmen von sieben Regionalkonferenzen, die bis April 2024 stattfanden, wurden gemeinsam mit allen Mitgliedern zahlreiche Aspekte der Berufsordnung diskutiert. Die Anregungen aus diesen Veranstaltungen sind in den aktuellen Entwurf eingeflossen, der nun erneut zur Prüfung und Kommentierung freigegeben ist. Um erneut allen die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen, steht der aktuelle Entwurf der Berufsordnung sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung für vier Wochen bis zum 31.12.24 auf der Webseite zu Verfügung. Kommentare und Anregungen zum Entwurf der Berufsordnung können an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen lädt alle Mitglieder ein, diesen finalen Schritt aktiv mitzugestalten und sich an der Entwicklung der Berufsordnung zu beteiligen. Zur Mitteilung: https://www.pflegekammer-nrw.de/berufsordnung/