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Landespflegekammer veröffentlicht erste Fortbildungsordnung für Rheinland-Pfalz
Am 1. Juli 2025 tritt die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachpersonen in Kraft. Gemäß dem gültigen Pflegeberufegesetz sowie dem Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind Pflegefachpersonen verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und über die für ihre Berufsausübung relevanten Regelungen informiert zu bleiben. Mit der neuen Fortbildungsordnung erhalten Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz nun eine verlässliche Grundlage zur Umsetzung dieser gesetzlichen Fortbildungspflicht.
Was in vielen anderen Gesundheitsberufen bereits etabliert ist, gilt künftig auch für professionell Pflegende in Rheinland-Pfalz: das Recht – und zugleich die Pflicht –, sich regelmäßig fortzubilden, um eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Die neue Fortbildungsordnung (FBO) der Pflegekammer Rheinland-Pfalz regelt verbindlich den Umfang und die Anerkennung von Fortbildungsleistungen. Pflegefachpersonen müssen künftig innerhalb von zwei Jahren 40 Fortbildungspunkte sammeln. Die FBO definiert klar, welche Themenbereiche (Fortbildungsklassen) und Formate anerkannt werden – darunter Fachfortbildungen, Präsenzseminare, Online-Schulungen, Workshops, aber auch das Lesen von Fachzeitschriften im Rahmen eines Abonnements sowie aktive Mitgliedschaften in Berufs- oder Interessensverbänden. Ebenfalls anerkannt werden praxisnahe Kurzfortbildungen, etwa im Anschluss an die Übergabe. Der Stichtag für den Beginn der Punktesammlung sowie die Dokumentationspflicht ist der 1. Juli 2025.
Auf der Website der Kammer erfahren Interessierte alles Wichtige über die neue FBO, z.B. welche Fortbildungen anerkannt werden und wie das Punktesystem funktioniert. Der Ordnungstext steht zum Lesen bereit, ein umfassender FAQ-Bereich beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt praktische Tipps für die Umsetzung im Arbeitsalltag.
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