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Österreich: Pflegekräfte werden in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen
Pflegekräfte erbringen täglich herausragende Leistungen. Sie stehen Menschen zur Seite, wenn diese auf Unterstützung, Betreuung und Zuwendung angewiesen sind – sei es im Krankenhaus, im Pflegeheim, in der mobilen Pflege oder in der Hospizbegleitung. Dabei geraten viele Pflegekräfte regelmäßig an ihre körperlichen und psychischen Belastungsgrenzen.
Trotz ihrer zentralen Bedeutung im Gesundheits- und Sozialsystem wurde die hohe Belastung von Pflegekräften bislang nicht umfassend gesetzlich berücksichtigt. Nun reagiert die Bundesregierung auf eine langjährige Forderung von Pflegeorganisationen, Gewerkschaften und Betroffenen: Pflegekräfte werden in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann sowie ÖVP-Klubobmann August Wöginger die Eckpunkte der geplanten Änderungen vor. Demnach erhalten Pflegekräfte künftig die Möglichkeit, mit 60 Jahren in Pension zu gehen – vorausgesetzt, sie haben mindestens 45 Versicherungsjahre sowie 10 Jahre Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre nachgewiesen.
Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann unterstreicht die Notwenigkeit der vereinbarten Verbesserungen: „Für unsere Gesellschaft ist die Arbeit von Pflegekräften eine zentrale Stütze. Die Pflege ist systemrelevant. Als Zeichen des Respekts und der Wertschätzung wird die Arbeit von Pflegekräften daher nun besser für die Schwerarbeitspension berücksichtigt, denn Pflege ist Schwerarbeit. Es ist in unser aller Interesse, dass es faire Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gibt. Und es ist besonders wichtig, dass anerkannt wird, welch körperlicher und psychischer Kraftakt Pflegearbeit ist. Wir setzten mit den Verbesserungen auch eine langjährige Forderung der Betroffenen um. Ich habe noch kurz vor der Pressekonferenz mehr als 190.000 Unterschriften für die Einstufung der Pflegekräfte als Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeiter übernommen“.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger erklärt zur Neuregelung: „Mit der Vereinfachung, als Pflegekraft in die Schwerarbeit zu kommen, setzen wir ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts all jenen gegenüber, die in der Pflege arbeiten. Wir wollen für jene, die über Jahre tatsächlich in der Pflege schwer gearbeitet haben und für die Patientinnen und Patienten „am Bett“ da waren, eine verbesserte Anerkennung ihrer schweren Arbeit in der Pflege schaffen. Es ist uns bewusst, dass Pflege einer der härtesten Jobs im Lande ist - Pflege ist Schwerarbeit. Es ist also wichtig, Pflegeberufe dort einzuordnen, wo sie hingehören: In die Schwerarbeit. Mit diesem Schritt bauen wir weiter aus, was wir in der vergangenen Legislaturperiode begonnen haben“.
Im Zuge der Reform werden die Kriterien für die Anerkennung von Schwerarbeit neu definiert und objektiviert. Bisher lag der Fokus ausschließlich auf eindeutig körperlich belastenden Tätigkeiten, wie etwa Schichtdiensten mit mindestens sechs Nachtdiensten pro Monat oder dem Erreichen bestimmter Kaloriengrenzen bei körperlicher Arbeit. Künftig werden auch psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen in die Bewertung einbezogen – ein bedeutender Fortschritt für im Pflegebereich tätige Menschen. Zudem ist eine verbesserte Anerkennung von geleisteten Stunden und Diensten vorgesehen, um der tatsächlichen Arbeitsrealität besser Rechnung zu tragen.
Die Bundesregierung bekennt sich darüber hinaus zu weiteren Verbesserungen bei Arbeitszeit und Dienstplänen, zur Entlastung durch mehr Personal und zu einer Attraktivierung des Pflegeberufs für künftige Generationen.
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